Kündigung - Wohnung

baLubaerchen

Lt. Commander
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Okt. 2009
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Hey,

da nirgends etwas genaues darüber steht, frage ich hier mal.

Laut Mietrecht muss die Kündigung für eine Wohnung ja bis zum 3. Werktag des Monats beim Vermieter vorliegen, damit man Sie zum Ende des übernächsten Monats kündigen kann.
Ich habe erst gestern die Zusage für meine neue Wohnung bekommen und habe heute die Kündigung in den Briefkasten meines Vermieters (Privatvermieter) geworfen der gerade im Urlaub ist.
Damit hat er Sie ja theoretisch heute vorliegen. Dafür das er im Urlaub ist kann ich ja nichts ?!
Sollte er jetzt irgendwie Stress machen und sagen, dass Sie ihm nicht rechtzeitig vorlag, was kann ich dann machen?

Vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen.

In die neue Wohnung ziehe ich bereits am 1.1 und muss sowieso schon einmal doppelt Miete zahlen. Zwei mal wäre echt äußerst unschön :(

Gruß Olli
 
Zustellung rechtssicher

Alternative: Zeuge
Wenn es kurz vor knapp steht, z.B. eine Wohnungskündigung noch bis zum üblichen »dritten Werktag eines Monats« in den Briefkasten des Vermieters zu bringen, kann man das Schreiben auch im Beisein eines Zeugen einwerfen bzw. diesen als Boten einsetzen. Zu Beweiszwecken ist es wichtig, dass der Zeuge den Inhalt des Schreibens kennt und eine Kopie mit abzeichnet. Mit dem zusätzlichen Vermerk der genauen Uhrzeit des Einwurfs ist man dann ebenfalls auf der sicheren Seite.
 
Auch wenn mein Vorposter ein hier im Forum gerade breitgetretenes Thema aufgreift, trifft dies mE den Kern der Frage hier nicht ganz.

Relevant für den TE ist vielmehr folgendes: der Empfänger muss nicht *tatsächlich Kenntnis erlangen, sondern die *Möglichkeit hierzu haben. Davon ist bei Zugang in dessen Briefkasten (nicht zu Unzeiten) auszugehen.
 
Ich würde dir empfehlen den Vermieter um einen Mietaufhebungsvertrag zu bitten. Dann könnten evtl. anfallende Doppelmieten vermieden werden. Du könntest zum Beispiel mit seinem Einverständnis einen Nachmieter finden der die Wohnung zum 1. Januar beziehen möchte.
 
Für den Vermieter wäre das natürlich toll. Will der TE aus Mitgefühl oä wegen des Urlaubs den Vermieter unterstützen, kann er das ja auch ohne Vertrag. Wäre die ganze Sache wirklich zeitkritisch, ist der Aufhebungsvertrag sicher noch eine Möglichkeit; auch um sicher zu gehen. Hier jedoch scheint mir die Lage klar.
 
Es kommt darauf an, wann es dem Vermieter zugeht. Hier reicht "Einwurf" aus. Damit ist es offiziell dem Vermieter zugegangen und er könnte Kenntnis nehmen! Ich würde sowas immer als Einschreiben machen..da du einen beweis für den "Zugang" beim Vermieter brauchst!
 
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