Bei harter Beleidigung im Internet Strafantrag stellen?

mental.dIseASe

Lieutenant
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Dez. 2008
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665
Guten Abend liebe Mitmenschen,

im Chat eines Online-Spiels hat mir gerade jemand folgendes um die Ohren gehauen, vermutlich weil ich ihn besiegt habe:

"du bist einfach nur dreckiger juden abschaum der in die gaskammer gehört"
"du feiges dreckiges stück scheisse"

Ich musste mir im Internet zwar schon oft wüste Beschimpfungen anhören und schalte da normalerweise auf Durchzug, aber hier hat jemand den Bogen eindeutig überspannt. Ich fühle mich dadurch deutlich beleidigt.

Ich weiß, dass man mir hier zwar keine Rechtsberatung geben kann, aber wollte trotzdem gerne zu folgenden Fragen unverbindliche Einschätzungen hören:

1. Hat hier ein Strafantrag Aussicht auf Erfolg?
2. Welche Kosten kämen dabei auf mich zu?
3. Was muss ich sonst beachten? Form?

Ansonsten wünsche ich einen harmonischen Abend
 
Die Nachweisführung dürfte hier sehr schwierig sein, ergo würde ich da keine Mühen investieren, wenn gleich die Aussagen mehr als geschmacklos sind.
 
das ist doch noch harmlos. und dabei verstehe ich 80% der Beleidigungen garnicht. (Kann kein Russisch/Türkisch)

Da du nicht Persönlich angesprochen wurdest, sondern dein Spielcharakter bin ich mir gar nicht sicher, ob man das überhaupt anzeigen könnte. Schließlich hat dein Spielcharakter keine Persönlichkeitsrechte.
 
killray schrieb:
Die Nachweisführung dürfte hier sehr schwierig sein

Naja, Screenshots sowie den Alias, unter dem der Betreffende dort unterwegs ist, habe ich. Der Chat ist insofern persistent, als er auch nach Schließen und erneutem Öffnen des Clients noch da ist. Schwierig wäre allenfalls die Entpseudonymisierung, aber dafür wäre ich, so dachte ich zumindest, als Antragssteller nicht zuständig.

florian. schrieb:
Da du nicht Persönlich angesprochen wurdest, sondern dein Spielcharakter bin ich mir gar nicht sicher, ob man das überhaupt anzeigen könnte. Schließlich hat dein Spielcharakter keine Persönlichkeitsrechte.

Wenn ich mir ein Pseudonym gebe, bin ich immer noch ich. Wenn ich deiner Argumentation folgen würde, könnte ich deinen Computerbase-Avatar hier aufs Ärgste beleidigen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Ich denke, du liegst hier falsch.
 
Du willst eine Strafantrag stellen? Das geht nicht. Du kannst die Sache zur Anzeige bringen. Mehr nicht. Und das kannst Du heute sogar Online erledigen.

Aber Du kannst davon ausgehen, dem wird nicht tiefer nach gegangen. Der Aufwand ist zu hoch, das öffentliche Interesse zu gering. Die Ermittlungsbehörden hätten viel zu tun, würden sie solchen Dingen in aller Konsequenz nach gehen. Aber Dir steht es eben frei, eine Anzeige zu erstatten.
 
BlubbsDE schrieb:
Aber Du kannst davon ausgehen, dem wird nicht tiefer nach gegangen. Der Aufwand ist zu hoch, das öffentliche Interesse zu gering. Die Ermittlungsbehörden hätten viel zu tun, würden sie solchen Dingen in aller Konsequenz nach gehen.

Die werden schon tätig, sofern sie es können. Jüngstes Beispiel, sehr amüsant zu lesen:
http://digitalpresent.tagesspiegel.de/was-passiert-wenn-man-einen-facebook-nazi-bei-der-polizei-anzeigt

Wo keine Anzeige ist, passiert nur leider auch nichts. ;)
Übrigens muss die Polizei dir auf Nachfrage darüber Auskunft geben, was daraus wird/geworden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja sicher passiert etwas. Aber es kommt eben genau drauf an, was ist passiert und wo. Du willst ja nicht persönliche Beleidigungen innerhalb eines privaten Chat mit dem gleich stellen, was dort auf Facebook passierte.
 
Strafantrag war schon richtig. Eine Anzeige wäre nur erfolgreich wenn ein öffentliches Interesse an der Aufklärung einer Straftat bestehen würde. Bei der Beleidigung von Hinz oder Kunz ist das regelmäßig nicht der Fall.
Eine Anzeige könnte bei der Äußerung trotzdem in Frage kommen, da würde sich allerdings Volksverhetzung als Tatbestand anbieten.

PS: Achtung, Laienaussage.
 
Wenn er schon "anzeigen" möchte, also an strafrechtlicher Verfolgung interessiert ist, ist ein Strafantrag *allerdings sinnvoll, vgl. § 194 I 1 StGB.
 
BlubbsDE schrieb:
Du willst eine Strafantrag stellen? Das geht nicht.
Warum nicht?

@TE:
So hart es klingt, dickeres Fell wachsen lassen.
Zwar kannst Du hier Anzeige wegen Beleidigung erstatten (andere Delikte kommen m.E. nicht in Frage) und auch Strafantrag gegen Unbekannt stellen aber ich vermute, dass deswegen kein (ausländischer?) Spielehersteller der deutschen Polizei Auskunft über die Echtdaten/Personalien Deines Gegenübers geben wird. Und selbst wenn doch, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass das Verfahren eingestellt und Du auf die Privatklage verwiesen wirst.
 
mental.dIseASe schrieb:
...
im Chat eines Online-Spiels hat mir gerade jemand folgendes um die Ohren gehauen, vermutlich weil ich ihn besiegt habe:
Strafantrag bringt recht wenig, aber ich würde den Spieleanbieter kontaktieren. In den meisten Spielen wird eine solche Hatespeech nicht toleriert und kann durchaus zum Ban des Accounts führen. Das dürfte den Beleidiger übrigens noch am meisten treffen.
 
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