Verkehrsunfall - Fragen

DerNiemand

Lt. Commander
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Hi,

nehmen wir mal an, dass von A ein KFZ in das geparkte Fahrzeug von Mister X gefahren ist. Am nächsten Tag hätte dann ein Zettel an der Scheibe gehangen, dass der Unfall von der Polizei aufgenommen wurde und die Unfallmitteilung per Post Mister X zugesandt werden würde. Mister X hätte dann Tage darauf einen Brief bekommen, wo man auf die Schadensminderungspflicht hinweist und man die Kosten gegen Originalbelege begleichen würde.

Fragen/Probleme:
- Wenn kein Unfall- bzw Schadensbericht mitgesendet werden würde, woher würde man denn dann wissen, worum es explizit geht (älteres Auto mit ein paar kleineren Macken vorausgesetzt)?
- Nehmen wir mal an, dass es sich um eine kleine Delle in der Fahrertür handeln würde: Wie kann man den Schaden beziffern? Laut Schadensminderungspflicht steht einen einen Gutachter ja erst ab ca. 700€ zu.
- Wie sieht es mit Anwaltskosten aus?
- Wenn man den Schaden aber aus diversen Gründen lieber in Geldform erstattet bekommen würde als Ausgleich, wie geht man denn dann vor?

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Polizei anfragen was genau gemeldet wurde, könnte unter Umständen helfen.
 
Nehmen wir mal an, dass es sich um eine kleine Delle in der Fahrertür handeln würde: Wie kann man den Schaden beziffern? Laut Schadensminderungspflicht steht einen einen Gutachter ja erst ab ca. 700€ zu.

Da bietet sich erst mal der Gang zu einer Werkstatt an, die werden dir sicher einen groben Richtwert nennen können. Danach würde ich entscheiden ob ich einen Gutachter hinzuziehe.
 
Bei Unfall mit Polizei, immer einen Anwalt hin zu ziehen oder sich vorab kostenlos Hilfe holen. Schau mal auf EXPERTEHILFT.de
 
MarionHofer schrieb:
Bei Unfall mit Polizei, immer einen Anwalt hin zu ziehen oder sich vorab kostenlos Hilfe holen. Schau mal auf EXPERTEHILFT.de

Schwachsinn, wenn es sich nur um einen geringfügigen Sachschaden handelt verkompliziert ein Anwalt viele Dinge nur was dazu führt dass man teilweise länger auf sein Geld wartet als notwendig etc.

Zu den Fragen des TE:

1. Seitens der Versicherung wird IMMER der Anspruchsteller aufgefordert sich zum Hergang etc. zu äußern, es passiert also einfach nicht dass kein Bericht kommt.

2. Du gehst zu einer Werkstatt deines Vertrauens und bittest um einen Kostenvoranschlag für die Reparatur der beschädigten Stelle.

3. Du kannst einen Anwalt beauftragen der den Schreibkram etc. für dich übernimmt, diese Kosten werden von der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers übernommen.

4. Du reichst den erstellten Kostenvoranschlag bei der Versicherung ein und bittest um fiktive Abrechnung, du bekommst dann den Betrag abzüglich MwSt erstattet (Vorausgesetzt der KVA ist inhaltlich okay und es handelt sich um keinen wirtschaftlichen Totalschaden).
 
Lass einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt erstellen, einen Gutachter würde die gegnerische Versicherung beauftragen wenn sie mit dem Kostenvoranschlag nicht einverstanden wäre bzw. du auf Wunsch, was hier jedoch nicht notwendig ist.

Ist die Werkstatt gut, übermittelt sie direkt den Kostenvoranschlag an die gegnerische Versicherung, dafür haben Werkstätten ein System.
In dem Schreiben das Mr. X bekommen hat müsste dazu eine Nummer stehen, welche die Werkstatt dann bei der Versicherung von Person A angibt.

Ich weiß ja nicht wie deine Definition eines alten Autos ist, aber auch bei einem Golf 4-5 bspw. kann das entfernen einer Delle je nach Größe inkl. Lackierung schon um die 1000€ kosten.
 
1) Niemals einen Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung ausgewählt hat.

2) Ohne eigenes Verschulden ist ein Fachanwalt Verkehrsrecht eigentlich immer drin, da davon ausgegangen wird, dass der durchschnittliche Bürger sonst gegenüber einer Versicherung, die das ja gewerbsmäßig betreibt, massiv benachteiligt wäre. Ein Anruf bei einem Fachanwalt Verkehrsrecht mit kurzer Schilderung des Falles und Frage, ob er das ohne eigene Kosten übernehmen kann/will, ist ja nun erstmal kostenlos.

Alleine deine Fragen zeigen ja schon, dass du als Laie da verloren bist.

3) Kostenpauschale von 25€ von der gegnerischen Versicherung nicht vergessen.
 
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