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Der Kunde darf zwar die Ware testen und innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, aber eine Verschlechterung der Ware (über den normalen Gebrauch und Sorgfalt hinaus) oder ein Wertverlust den der Kunde zu verschulden hat, muss getragen werden. Sehr viele Firmen verzichten zwar auf Schadenersatz, aber das ist rechtlich völlig zulässig die Erstattung des Kaufpreis zu mindern, wenn die Ware nicht vollständig oder beschädigt zurückgegeben wird oder werden kann.
Das ist wie mit unserer Kaffeemaschine gewesen. Es muss nur das Gerät selber und die Rechnung vorliegen, dann muss der Kunde den ganzen Geldbetrag zurückbekommen, wobei nicht mal OVP dabei sein muss. Ok, die Maschine war nach drei Wochen defekt, aber hier ist es auch nur ein Gerät wo der Kunde unzufrieden ist. Bei Amazon Warenhousedeals (genau diese Geräte) wird nochmal hingewiesen, ob und was an Zubehör fehlt, also da wird schon nachgeschaut was bei der Retour fehlt.