Ein per E-Mail zugesagtes Jobangebot wieder absagen. Rechtlich so einfach möglich?

metzgore

Ensign
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Sep. 2011
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Hallo Freunde,

hier mal eine theoretische Frage. Ich habe Ende letzter Woche einem Jobangebot von Firma A per Mail zugesagt. In dieser Mail standen Dinge wie Gehalt, Starttermin usw drin. Auch ein Mustervertrag war angehängt.

Wie würde es sich verhalten, wenn ich nun ein Angebot von Firma B erhalte, welches mir besser gefällt. Kann ich das Angebot von Firma A absagen? Im Vertrag von Firma A steht drin, dass ich eine Strafe in einer Gewissen Höhe zahlen muss, falls ich die Stelle nicht antrete. Wie sieht das rechtlich aus? Wie gesagt, bisher habe ich per Mail zugesagt, aber noch nichts unterschrieben. Der Vertrag von Firma A soll diese Woche kommen.
 
Den Vertrag haste ja noch nicht unterschrieben?!
Weiß nicht wie eine schriftliches "Ja" in einer Mail bindend ist.

Würde meinen Rechtsschutz fragen.
 
Vermutlich ist der Rücktritt von der per Email erklärten Absicht einfach so möglich. V.a. hast du ja noch nicht unterschrieben, dass du einer Strafzahlung bei Nichtantritt zustimmst.
 
Da du den eigentlichen Vertrag von Firma A erst noch per Post bekommst kannst du noch keine verbindliche Zusage gegeben haben, welche einen Schadensersatzanspruch rechtfertigt.
Somit kannst du ganz normal das Angebot von Firma A ausschlagen und bei Firma B zusagen.

Der Schadensersatz auf Grund von Nichtantritt der Stelle käme nur zum tragen, wenn:
1) du den Arbeitsvertrag unterschrieben & zurückgesandt hast
2) du so kurzfristig absagen würdest, dass der Arbeitgeber in der Zeit definitiv keinen Ersatz finden könnte (meinetwegen 1 Tag vorher)

Dies ist bei dir nicht der Fall. Somit einfach der Firma A bescheid sagen, dass du ein besseres Angebot hast welches du annehmen wirst, fertig!
 
Unter Umständen könnte man auch versuchen nachzuverhandeln mit Firma A (je nachdem welche Präferenzen man hat) bzw. das entsprechend erklären und damit im Guten klären.
 
Habe jetzt mit der Personalverantwortlichen von Firma B telefoniert. Dort habe ich auch meine Situation erwähnt, worauf sie meinte, dass bei denen per Mail kein Vertrag zustande kommen würde. Rechtlich sicher kann ich mir aber auch nur sein, wenn ich da mit einem Anwalt drüber spreche...
 
Sorry, aber liest du dir die Beiträge durch?

Du hast noch kein Vertrag von Firma A unterschrieben - dieser wird dir erst mittels Postweg zugesandt. Eine Zusage per Mail ist unwirksam, da dein Vertragspartner - Firma A - auf die schriftform besteht -> diese senden dir ja einen schriftlichen Vertrag zu! Sie können sich somit nicht auf die Zusage per Mail berufen, da sie selbst eine andere Form gewählt haben. (sie haben somit die Form durch Versand des Arbeitsvertrags vorgegeben)
Anders wäre es, wenn sie per Mail einfach alle vertraglichen Rahmenbedingungen genannt hätten und du per Mail zugesagt hättest ohne dass noch explizit ein schriftliches Dokument unterschrieben werden müsste.
 
Achso, das ergibt natürlich Sinn. Ich bin momentan leider etwas verunsichert, weil man zu dem Thema viele zwiespältige Meinungen findet.
 
So pauschal sind die vorherigen Ausführungen nicht richtig.
Da muss man auf den Einzelfall abstellen. Entweder kam der Vertrag bereits per Email zustande und der schriftliche Vertrag hat nur noch deklaratorische Wirkung, also fasst nur noch einmal zusammen, was sowieso feststeht. Oder der schriftliche Vertrag ist erst bindend. Jedenfalls solltest du das mit der entsprechenden Firma oder einem Anwalt besprechen. Verträge und Arbeitsverträge kann man ohne weiteres mündlich oder per Email schließen. Der schriftliche Arbeitsvertrag wird dann später erst ausgestellt.
 
@ uincom

Die Ausführen sind ja auch nicht pauschal.

Wenn du dir die Beiträge durchlesen würdest, könntest du sehr simpel feststellen, dass es keine Unklarheiten gibt.

Ich fasse mal zusammen:
-> per Mail gab es einen Musterarbeitsvertrag
-> per Mail hat der TE zugesagt
-> die Firma hat den eigentlichen Arbeitsvertrag per Postweg zugestellt
-> dieser Arbeitsvertrag wurde vom TE nicht unterschrieben
-> durch die Versendung eines Musters per Mail und der eigentlichen korrekten Ausführung per Postweg ist vom AG die Schriftform gewählt wurden
-> deshalb entstehen keine Schadensersatzansprüche, da auf der vorgegebenen Weg der Schriftform keine Zusage gegeben wurde
 
Tut mir Leid, aber ich habe sehr wohl gelesen. Was du nicht zu verstehen scheinst ist, dass nicht unbedingt der unterschriebene schriftliche Mustervertrag den Vertragsschluss begründet. Ein Vertrag kann auch mündlich oder per Email geschlossen werden. Hinterher kann man diesen bereits geschlossenen Vertrag schriftlich festhalten.

Um das zu beurteilen muss man die einzelnen Absprachen von TE und Firma A und genauen Inhalt der Email kennen.

Das mit dem Postweg hast du dir anscheinend selbst ausgedacht. Das ist nirgends erwähnt. Der TE gab nur an, dass der Mustervertrag an die Email angehängt war.
 
Ich bestreite ja nicht, dass Verträge auch anders geschlossen werden können. Nur hat der TE aus meiner Sicht schon sehr eindeutig geschrieben, wie der Sachverhalt sich darlegt.
Weiterhin findest du auch im Eingangspost des TE im letzten Satz den Hinweis, dass der eigentliche Vertrag "unterwegs" sei. Im weiteren Verlauf hat der TE auch bestätigt, dass es sich um den Postweg handelt.

Was du nicht zu verstehen scheinst ist, dass nicht unbedingt der unterschriebene schriftliche Mustervertrag den Vertragsschluss begründet.

Wo hat der TE was vom "unterschriebene schriftliche Mustervertrag" geschrieben? Es gibt ein Mustervertrag und ein Vertrag per Post.
 
Das hab ich wohl wirklich überlesen. Trotzdem ist es nicht eindeutig. Da man sowieso einen Anspruch auf schriftliche Abfassung des Arbeitsvetrags hat kann man daraus nicht zwangsläufig schließen, dass erst dann der Vertragsschluss erfolgt. Außerdem muss man noch in Betracht ziehen ob er über Email einen Vorvertrag geschlossen hat. Dabei bin ich mir allerdings nicht sicher, wie das genau im Arbeitsrecht einzuordnen ist.
 
Einigen wir uns darauf:
-> der TE hat im einem Laien Forum nachgefragt und bekommt auch nur entsprechend solche Antworten
-> der TE braucht im Zweifel eh einen Anwalt, wenn die Firma klagt (ob berechtigt oder nicht)

Was wir hier machen ist doch nur eine Meinung abgeben und diese versuchen zu begründen.

ok?
 
Du hast doch sicher eine Probezeit und wenn du aktuell bereits arbeitest, auch eine gewisse Zeitspanne, bis der neue Job bei Firma A starten würde.
Man kann bereits vor beginn des Arbeitsvertrags ordentlich kündigen. Selbst für den Fall, dass die Zusage per Mail rechtsgültig wäre, solltest du doch auf dem Weg noch aus dem Arbeitsvertrag rauskommen.

Ich bin aber natürlich kein Rechtsanwalt und das ist deshalb keine Rechtsberatung :)
 
Klar, das ist prinzipiell kein Problem. Es ging mir eher, ob dann die Vertragsstrafe zum tragen kommt.
Habe eben eine kurze Erstberatung mit einem Anwalt in Anspruch genommen. Er hat sich leider etwas vage ausgedrückt. So wie ich ihn verstanden habe, ist er der Meinung, dass der Vertrag noch nicht bestehen würde.
 
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