Garantieanspruch bei Ware aus zweiter Hand

Ich würde Jace da schon folgen.

Im schlimmsten Fall aber bräuchtest du nicht unbedingt eine Abtretungserklärung (die Abtretung als solche sollte schon erfolgt sein. was man mit der Abtretungserklärung verlangt, ist demgegenüber bloß ein sichtbares Zeichen der Abtretung): eine solche ist nicht an eine bestimmte Form gebunden, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten, zB Übergabe der Rechnung, geschehen. Sich darauf zu berufen kann jedoch dazu führen, dass der Verkäufer sich nicht freiwillig breitschlagen lässt; dann musst du Zwang ausüben und das geht letztlich nur gerichtlich.

Wenn du das so willst, ist das auch kein Hexenwerk. Wenn man sich diesen (gerichtlichen) Weg sparen kann, sollte man das aber tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, das ist der theoretische Teil. Wir soll ich denn jetzt ohne Abtretungerklärung vorgehen?
Einfach einschicken?

Im Gespräch sagte der Herr, dass der Käufer(der erste) beweisen müsse, dass der Fehler von Anfang an da war, aber das gilt ja nicht wegen der Beweislastumkehr, korrekt?

Wie siehts denn aus, wird denn so eine Erklärung geprüft, sprich wird mein Verkäufer in irgendeinerweise kontaktiert o.ä. ?

Gruß

EDIT***

Er schickt mir eine Abtretung per Mail, das ist doch schon mal was.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde
1. dem Händler die Sache zusenden und
2. dabei schriftlich mitteilen, dass aus dem Kaufvertrag XY die Gewährleistungsrecht an mich abgetreten wurden (Rechnung und Mail als Kopie beilegen, um Abtretung durch schlüssiges bzw ausdrückliches Verhalten zu belegen) und
3. welche Art der Nacherfüllung ich wünsche (wenn mir die Art wichtig ist und ich das für aussichtsreich halte).

Wendet er diese Beweisgeschichte ein, beziehe ich mich noch auf die einschlägigen Paragraphen. Und was immer er sonst noch einwendet, würde ich immer mit den entsprechenden Paragraphen und ggf Urteilen kommentieren. Wenn die Sache sich zu lange hinzieht, würde ich Schadensersatz in Höhe der Kosten verlangen, die notwendig sind, um ein mangelfreies Exemplar mir anderweitig zu beschaffen. Gern auch schon vor dem ersten Nacherfüllungsversuch, wenn er die Beweisgeschichte zu sehr in die Länge zieht; sollte mir recht sein.

Vor Gericht würde ich es bezüglich Abtretungserklärung zunächst mit der Rechnung versuchen. Zwischenzeitlich hast du ja auch eine Mail, sehr schön^^ Also würde ich die auch noch beibringen. Das Gericht würde schon deutlich machen, wie sehr es diesem Beweiszeichen zugeneigt ist. Notwendigenfalls würde man den Verkäufer noch als Zeugen laden. Dem könnte sich der Verkäufer nicht entziehen. Die Kosten trägt die verlierende Partei. Man darf danach davon ausgehen, dass der Händler das nicht riskiert. Insgesamt würde ich erwarten, dass der Händler spätestens nach Einleitung erster gerichtlicher Schritte nachgibt.
 
@Droitteur
Ich denke, dass der Händler im Regelfall deutlich früher nachgibt, einfach selbst die Garantie des Herstellers nutzt und das mit dem ursprünglichen Käufer ganz versehentlich verschweigt. Spart Zeit und Kosten für ihn.
 
Konkret setze ich ein Schreiben auf, dass ich die Gewährleistung des Händlers in Anspruch nehmen möchte und beziehe mich direkt auf den Paragraphen der Beweislastumkehr. Füge eine Kopie der Mail (Abtretung) und die Rechnung bei und erwähne, dass ich eine Nacherfüllunh haben möchte.

Er wird das Gerät an Microsoft schicken, ohne denen mitzuteilen, dass der Besitzer sich gewechselt hat? Mir wäre das recht xD

Wegen der Paragraphen, welche genau? Als Laie habe ich keine Ahnung, worauf es ankommt. Könnt ihr mir vielleicht sogar ein Muster posten?

Gruß
 
Ich weiß nicht, ob das Internet Muster für genau deinen Fall bereithält. Und dir etwas für deinen Einzelfall zurechtzuschneidern geht ein bisschen weit in Sachen Rechtsberatung, für die man ja wohl beim Anwalt nicht ohne Grund etwas zahlt, nicht?^^ Hier dagegen hab ich noch nicht mal ein Danke gelesen :D

Schlag gern einfach selbst ein Schreiben vor und ich sag dir, wenn mir da etwas völlig danebengeht. Viel falsch machen kannst du nicht und Paragraphen brauchst du auch nicht unbedingt, wenn du höflich und bestimmt auftrittst.

Ob Microsoft das erfährt oder nicht, ist völlig egal. Du willst ja nun die Gewährleistung vom Händler, nichts anderes. Wie der das dreht, ist wurst. Genauso wie du die Geschichte um die Beweislastumkehr noch nicht zwingend mitteilen musst.

Im Übrigen die Paragraphen:
1. Anspruch auf Nacherfüllung ergibt sich aus §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1, 434 Abs. 1, 433 Abs. 1 BGB.
2. Du bist Inhaber der Ansprüche infolge einer Abtretung gemäß den §§ 398 ff. BGB. Nach § 403 BGB hast du übrigens das Recht auf eine öffentliche beglaubigte Abtretungsurkunde; die Kosten hierfür hättest du zu tragen. In § 410 BGB stehen auch noch interessante Infos für dich; Abs. 1 S. 1: "Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet.". Mir ist nicht ganz klar, ob eine Rechnung und eine (ausgedruckte) Mail eine solche Urkunde sein können. Sehr wahrscheinlich aber dürfte sich der Händler aber ohnehin nicht hierauf berufen, soweit er daran angesichts Mail sowie Übergabe von Rechnung und Handy wohl kaum ein schützenswertes Interesse hat.
3. Die Beweislastumkehr folgt aus § 476 BGB.
 
Alles klar, ich mach mal ein Schreiben die Tage und poste ihn hier rein.

Normalerweise bedanke ich mich nach jedem Post, aber heute war echt ein stressiger Tag, deswegen:

Vielen lieben, herzlichen, großen Dank an Dich und alle Mitwirkende. :D

Gruß
 
newc0meR schrieb:
Ja, der oder die Pixelfehler, sind wohl mehrere, sind deutlich zu erkennen und sind weiß bei dunklem Hintergrund. Würde mich auf Dauer schon nerven.
Wieso hast Du es dann gekauft? Lass mich raten, weil es billig war? Es dürfte billig gewesen sein, weil die Pixelfehler auch den Verkäufer genervt haben und der keine Lösung in Form von Garantie oder Gewährleistung gefunden hat.

newc0meR schrieb:
Gerät hat er wohl registriert, kann ich den nochmal irgendwie über mein Konto registrieren?
Dann kannst Du die Garantie vergessen, da die nur für den Erstkäufer gilt.

newc0meR schrieb:
Echt? Bei Apple ist das ganze wesentlich unkomplizierter... -.-
Bei deren Margen könne sie sich das auch leisten.
newc0meR schrieb:
Nehmen wir an, ich hätte es geschenkt bekommen, hätte ich also keine Garantieansprüche seitens MS?
Wer ein neues Gerät verschenkt, wird es kaum vorher auf sich selbst registriert haben, also sehe ich wenig Chancen auf einen Garantieanspruch wenn Du behauptest es geschenkt bekommen statt gekauft zu haben. Mal ganz davon abgesehen ob der Hersteller diese Pixelfehler überhaupt als Mangel anerkennt oder als normal im Rahmen der Produktfertigung zu tolerierende Eigenschaft ansieht.

newc0meR schrieb:
Hab Sorge, dass sie nachher sich quer stellen, weil ich nicht der Erstkäufer bin.
Die Sorge hätte ich an Deiner Stelle auch.

Jace schrieb:
Du willst ja Gewährleistung von Cyberport, nicht dass sie versuchen es als Garantiefall abzustempeln und nachher Microsoft sich weigert.
Dann wäre aber auch Cyberport raus, denn wenn der Hersteller keinen Mangel in den Pixelfehlern sieht, dürfte man sie kaum dem Händler ankreiden können, dann ist es eben einfach eine technische Eigenschaft die man zu tolerieren hat. 100%ig Perfektion wird bei Displays eben nicht versprochen.
 
So, habe das Produkt jetzt über mein Microsoft-Konto registriert. Anscheinend hatte der erste Besitzer das nicht getan, ansonsten würde es ja nicht klappen nehme ich an?

Also könnte ich doch erst über die Garantie laufen lassen und wenn das nicht klappt, dann über die Gewährleistung?

Oder nach wie vor über die Gewährleistung gehen?

@Holt

Das ist immer alles theoretisch und diese Spekulationen bringen eh nichts, weil man es nie herausfinden wird, wenn man es nicht versucht.

Habe zB gegoogled und diverse hatten das selbe Problem und und haben es direkt bei MS eingeschickt und ein Austauschgerät erhalten.

Darüber hinaus sollte MS auch viele der Probleme bekannt sein.

Toleranz hin oder her... Würden wir annehmen, ich würd das Ding neu kaufen und habe direkt son Pixelfehler bei einem Gerät, das über 1000€ kostet. Das ist doch ein Witz...

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Nachteile der Garantie hab ich dir ja schon genannt. Wenn du die trotzdem unbedingt willst, kannst du es einfach mal versuchen (riskieren). Schreib trotzdem bitte auch, was hierbei herauskommt.
 
Ne alles klar, dann mache ich es über die Gewöhrleistung. Habe eine Abtretung, in der auch steht, dass das Gerät mit Pixelfehler an mich übergeben wurde.

Das Schreiben dazu werde ich nachher erstellen und zum Absegnen noch einmal posten.

Edit***
Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am ……………….. (Datum) haben Sie mir ………………………............. (Ware, Anzahl, Preis, ggf. Artikelnummer / Seriennummer) verkauft / geliefert. Leider musste ich feststellen, dass die Sache mit folgenden Mängeln behaftet ist:

……………………………………………………….................................................. (detaillierte Beschreibung der Mängel)

Aus diesem Grund nehme ich mein gesetzliches Recht auf Gewährleistung in Anspruch und bitte Sie darum, die Mängel im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung zu beheben.

Bitte melden Sie sich zwecks einer Terminvereinbarung – am besten telefonisch – bei mir. Die Nacherfüllung ist spätestens bis zum ……………….. (Frist) vorzunehmen. Darüber hinaus möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie dazu verpflichtet sind, sämtliche Kosten der Nacherfüllung zu tragen.



Mit freundlichen Grüßen

Das Schreiben passt doch, oder? Habe ich im Netz gefunden.

Gruß
 
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Ich habe jetzt mal eine Frage dazu:
Wenn der Hersteller Garantie ablehnt, kann ich dann beim Händler Gewährleistung verlangen
.
 
Gewährleistung: ersten 6 Monate ab Kauf (gesetzlich) -> übertragbar
Garantie: alles was danach kommt (freiwillig vom Hersteller) -> nicht zwingend übertragbar


edit: Ich lese leider Widersprüchliches zum Thema. Der Gesetzgeber ist hier nicht eindeutig, was die Übertragung der Gewährleistung angeht, da nur von Kaufer & Verkäufer die Rede ist. Im Zweifelsfalle den Verkäufer kontaktieren, falls man 2. Besitzer ist und einen Mangel hat.
Man muss hier auch zwingend den Händler kontaktieren.

Theoretisch gesehn gilt die Gewährleistung & die Garantie nur für den Erstbesitzer, da der Händler nur einen Vertrag mit dem 1. Käufer der Ware hat, aber nicht mit dem 2. Besitzer.

In der Realität kann man aber häufig den Händler überspringen und direkt beim Hersteller anfragen, meistens klappt es.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja es sind 24 Monate, aber es gibt die Beweispflicht das der Mangel beim Kauf schon vorhanden war und die obliegt dem Käufer. Nur in den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, da muss dann der Verkäufer das Gegenteil beweisen. So ein Nachweis ist nicht einfach und daher nicht billig und praktisch kaum zu führen bzw. ist es kaum lohnend das zu probieren.
 
Ich habs heute losgeschickt mit einem Schreiben, dass ich die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte...

Mal sehen, was dabei rauskommt und wie lange das Ganze dauern wird.
 
Hi newcomer,

sry, hab es noch nicht früher geschafft. Es ist wie gesagt ohnehin keine sehr entscheidende Sache. Wenn du das Muster abgeschickt hast, drängt sich eigentlich auf, dass du eben nicht selbst den Vertrag geschlossen hast - das Muster geht da natürlich von falschen Voraussetzungen aus. Wenn du das angepasst hast, ist das okay. Wenn nicht, wird man dich aber trotzdem verstehen.

Freue mich schon auf weitere Meldungen von dir :)

@all:
Gewährleistung wird sich unter Verbrauchern im Ergebnis immer übertragen lassen; mir fällt zumindest gerade kein Fall ein, wo anderes gerechtfertigt sein sollte. Erstens wäre anderes wohl eine unzulässige Benachteiligung (Verkäufer behalten sich schließlich gleichfalls die Abtretung ihrer Rechte vor) und zweitens gibt es noch andere legale Wege.

Gewährleistung außerhalb der ersten sechs Monate durchzusetzen halte ich im Übrigen sehr wohl für lohnend - zumindest halte ich es für falsch, das so negativ zu sehen. Diese negative Tendenz ist unnötig stark ausgeprägt.
 
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