Zahlungserinnerung -> Bearbeitungsgebühren und Return Refund Gebühren

Es ist aber nunmal Teil des Berufes, Forderungen einzutreiben. Das kann man nicht extra berechnen. Wenn man in seinem Privatleben umgekehrt Forderungenabwehren muss, ist das gleichfalls nicht ersatzfähig. Und schaut man sich einen kleinen Kaufmann an, macht es diesem keinen nennenswerten Mehraufwand, eine Mahnung zu versenden. Dass man in der Massenabfertigung Mahnkosten aufgrund der Masse als eigenen Posten sehen kann, darf man nicht als Grund für die Ersatzfähigkeit heranziehen - immerhin stehen die Vorteile der Massenabfertigung nämlich weit im Vordergrund. Und es ist nicht Aufgabe der Massenabgefertigten, die Abfertiger noch weiter zu unterstützen.

Ich halte es nicht für ein stichhaltiges Argument, das Gericht nicht belasten zu wollen - damit kann mich ja jeder übers Ohr hauen.. Es ist eben Aufgabe der Gerichte, unsere Streitigkeiten zu lösen, weil es uns umgekehrt verboten wurde, sie selbst zu lösen (keine Selbstjustiz). Es ist, wie gesagt, in solch einem Standardfall auch nun wirklich kein Aufwand; warum sollte sich das Gericht da aufregen? Und warum nicht vielmehr über den anderen, der erstens zu viel fordert und zweitens der Klagende ist?

Nachsatz:
Foren-Möchtegern-Hobby-Jurist Gatun hat das Wort..
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, der Abbau von Richterstellen und der Überlastung unserer Gerichte trägt mir zur Einsicht bei, dass ich nicht für jeden - in meinen Augen - trivialen Fall vor den Kadi muss. Ganz aktuell behandelt der Länderspiegel dieses Thema.

Und ich sehe beim besten Fall nicht, wie 6,25 Euro den Gang vor das Gericht rechtfertigen könnten. An dem ich frühestens nach zwei Jahren mit einer Entscheidung rechnen kann. Mir wurde kein Unrecht getan, ich habe einen Fehler gemacht und dafür stehe ich zumindest gerade. Das die Bearbeitungsgebühr mit fast 50% der Streitsumme völlig überzogen ist, wird wohl niemand abstreiten. Aber warum versucht man es nicht erst einmal mit einem klärenden Gespräch zwischen allen Beteiligten?

Was mir da noch sinnvoller erscheint, wäre eine Email an eine der vielen Verbraucherzentralen oder Verbrauchersendungen im Fernsehen. Die können sich schneller, günstiger und ebenso effektiv für einen einsetzen.
 
Nichts gegen klärende Gespräche. Die juristischen Ratschläge hier sind immer nur das Äußerste; nicht zuletzt kommt deshalb auch regelmäßig der Hinweis, dass es wohl kaum wirklich vor Gericht landen wird. Wo es sich vermeiden lässt, vor Gericht zu gehen, sollte man dies immer tun, ganz klar! Sry, falls das falsch rüberkommt.
 
Wieso graben im Internet immer alle sofort einen Gang vor Gericht aus?
Wer ernsthaft denkt, dass so etwas in mehr als 0,000X% der Fälle vor einem Richter landet, hat jeglichen Bezug zur Realität verloren.

Wie WhiteShark bereits ansprach, ist es eine übliche Vorgehensweise, einfach den Grundbetrag ohne jegliche weitere Kosten zu überweisen.
Das ist bei berechtigten Forderungen auch meine Standardreaktion, Erfahrungswerte sind durchweg positiv.
 
Sehe das genauso, das Unternehmen hat im Grunde die selben Nachteile wie eine privat Person wenn sie vor Gericht ziehen und werden es für ein paar € sicherlich 2 mal überdenken.
 
Wie gesagt ist es selbstverständlich, den unstreitigen Betrag zu zahlen. Dass ich danach nicht noch extra vor Gericht ziehe, solange der Gegner nicht von sich aus kommt, ist ja wohl klaasklar :D
 
Ein Verfahren dieser Art würde mitnichten zwei Jahre dauern. Sowas ist, inkl. vorherigem Mahnbescheid, in 6-12 Monaten maximal durch - wenn alle Fristen voll ausgeschöpft werden.
 
Marker100 schrieb:
Man muss sich ja nicht "verarschen lassen".
Sehen die sicherlich genauso, da holt sich jemand ein Handyticket und gibt falsche Kontodaten an. Aufgefallen ist es natürlich erst als sie abbuchen wollten. Da käme ich mir als Dienstleister auch leicht verarscht vor.

Jedes Problem kann von mindestens zwei Seiten betrachtet werden.

Und nein, es wird sicherlich nicht 1000 andere 'Doofe' geben die falsche Kontodaten eingeben.
 
Solange er die Kontodaten versehentlich verkehrt angegeben hat, ist das ein entscheidender Unterschied zu einem Unternehmen, das bewusst mehr nimmt, als ersatzfähig ist.
 
Lies mal diesen Artikel:
http://www.heise.de/resale/artikel/Bearbeitungskosten-fuer-Ruecklastschriften-1858178.html
Die Richter legten für die Berechnung den Mittelwert zwischen den Mindestgebühren für eine nicht eingelöste oder stornierte Rücklastschrift (drei Euro) und den höchsten vorgetragenen Bankgebühren von 8,75 Euro zugrunde. Daraus ergibt sich ein Schaden von durchschnittlich 5,87 Euro. Rechne man die die Benachrichtigungskosten, die dem Mobilfunkanbieter entstehen (0,40 Euro) hinzu, ergebe sich dennoch nur ein durchschnittlicher Schaden in Höhe von 6,27 Euro.

Ich denke in den 6,25€ steckt ein großer Teil der Gebühr für die Rücklastschrift, die die Bank dem Unternehmen in Rechnung stellt und so an dich weitergereicht wird. Rechnet man die 1,90€ noch drauf, liegt man bei 8,15€ und dies liegt immer noch unterhalb der max. Bankgebühren. Wenn sich die Gebühren für Rücklastschriften in den letzten Jahren erhöht haben, dann kommt das schon ganz gut hin, finde ich. Eventuell kannst du einmal nett nachfragen, wie sich die 6,25€ Bearbeitungsgebühren zusammensetzen. Eventuell gibt es Faktoren, die wir nicht wissen, die aber rechtens sind.

Ob sich in den letzten drei Jahren etwas in der Rechtsprechung geändert hat, weiß ich nicht.

Im Artikel wurde das Unternehmen vom Verbraucherschutze mehrmals abgemahnt. Vor einem Gang zum Anwalt, würde ich dort einmal nachfragen, ob die Gebühren zu hoch sind. Falls ja, kann der Verbraucherschutz sicherlich schneller eine Lösung mit dem Unternehmen finden, als dein Anwalt ;)
 
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Sowas regelt man nicht mit einem Anwalt, vor allem will ja die Gegenseite Geld und müsste entsprechend klagen. Man muss für das Mahnverfahren halt gewappnet sein.
 
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