hotzenplot
Commander
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_killy_ schrieb:Das "gefährliche" an Arbeitsgerichtsprozessen ist, dass Mitarbeiter ihr Gehalt für den vollständigen Zeitraum des Streits wiederbekommen können. Bei meinen ersten Arbeitgeber hatte ein Kollege gegen seine Kündigung geklagt - der Arbeitgeber hat die erste Instanz nicht akzeptiert und nach 2 Jahren kam das finale Urteil das die Kündigung ebenfalls unwirksam war. Der Mitarbeiter hat 2 Jahre das volle Gehalt nachgezahlt bekommen!
Gegenfrage :
was nützt einen ein Titel oder ein gewonnener Rechtsstreit, wenn die Firma Insolvenz anmeldet oder die Firma aufgelöst wird, nur unter nen neuen Namen und Familienmitglied wieder eingetragen wird?
garnix, den Wisch kann man sonst wo hinnageln.
gerade bei Subunternehmern keine Seltenheit
oder ein ganz krasses Beispiel :
Mitarbeiter ist inzwischen ALG2 Empfänger und hat nach Jahren Rechtsstreit gewonnen und erhält den nachstehenden Lohn, tja da es im SGB 2 als einkommen und nicht als Vermögen angerechnet wird, hat er, außer den Freibetrag 100 Euro + 20% ,nix davon
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