Überstunden Kürzung zulässig ?

Lunge schrieb:
Das kann nicht sein. Bei uns sind 12 Stunden Schichten möglich, im Ausnahmefall sogar noch mehr. Arbeitgeber: Deutsche Bahn. Andere Berufsgruppe im Konzern muss sogar 7 Tage am Stück arbeiten und länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten und hat 14 Stunden Arbeit am Tag(mit 2 Studnen Pause).

Kurzfristig ist das erlaubt, dafür gibt es extra Regelungen. Dafür dürfen diese Menschen dann mit deutlich längeren Freizeiten als 2 Tage Wochenende ausruhen. Solche Spezialfälle wie Schichtarbeit etc. spielen hier aber keine Rolle, da es offensichtlich um den Normalfall dreht (5 Tage, 8h). Und unter dieser Prämisse sind die genannten Verhältnisse schlicht illegal wenn vom AG so angeordnet bzw. erwartet. Die 40 Ü-Stunden errechnen sich wie oben angegeben. Daher ist die Kappung an sich absolut okay, sofern der AG eben nicht erwartet bzw. verlangt, das darüber hinaus gearbeitet wird.
 
@MetalForLive Was arbeitest du? Das müsste man auch wissen um es einordnen zu können.
Wir haben ja, wie MUstis gesagt hat, zwei Probleme.
Die gekappten Überstunden, aber auch das Arbeitszeitgesetz.. Und überspitzt gesagt: in einem Betrieb als Bandmitarbeiter ist da auch ein bisschen der Kontext anders zu sehen als in einer Investmentbank.
 
Hallo Werter Mustis,

Arbeitsrecht hin und wieder zurück ... ich glaube Sie würden sehr entäuscht sein, wenn Sie wüssten wie es so auf dem Deutschem Arbeitsmarkt abgeht. Aus eigener Erfahrung aus meinem Bekannten-Umfeld:
6Tage Woche, 12h Tag bei 30min Pause ... einem genommenen Tag Urlaub im Jahr ... das Ganze für einen niederen FixBetrag als Lohn!
Warum macht man sowas? ... Eventuell weil manch einer froh ist geregelte Arbeit zu haben.

@TE: such Dir schnell einen anderen Job! Das positive ist, das es fast nicht viel schlimmer kommen kann. Wenn man etwas postives daraus ziehen kann: während Du Dich bewirbst, bekommste weiter Gehalt.
 
Warum sollte ich enttäuscht sein? 1. Weiß ich das und verstehe nicht, wie man sich freiwillig quasi entgegen der gesetzlichen Rückendeckung versklaven kann und nicht das Rückgrat zu haben, sich sein Recht auch zu nehmen. 2. Gehe ich ebenfalls 60 Stunden die Woche arbeiten. Entsprechend gesetzlicher Regelungen und entsprechendem Gehalt. warum sollte ich traurig sein, wenn andere das mit sich machen lassen? In dem Falle gilt wirklich einzig und allein "Selbst Schuld". Und ich finde wer sowas mitmacht macht, trägt eine Mitverantwortung und sollte ebenfalls haften.
 
@Jace
Als Externer Dienstleister im Netzwerkbereich.

Ich habe kein Problem damit Überstunden zu machen, es ist halt nunmal so, wenn ich beim Kunden bin und was noch nicht läuft, dass es eben zum laufen gebracht werden muss, wenn überall Produktion dran hängt.
Ich hab auch kein Problem damit länger als 10 Stunden zu arbeiten wenn es mal sein muss, mich stört nur dass die Stunden dann gekappt werden und man dafür nix bekommt.
 
Zusatz zu User Musits:
Selbst Schuld? Ja ne schon klar, ... da bin ich wohl auf den Leim gegangen ...
Ich habe verstanden und werde diesen Troll nicht mehr füttern.
 
5p0nG3 schrieb:
6Tage Woche, 12h Tag bei 30min Pause ... einem genommenen Tag Urlaub im Jahr ...

Selber Schuld! Die Gesetzeslage in Deutschland regelt sowas eindeutig. Genau für soetwas gibt es Arbeitsgerichte, man muss sich halt kümmern.

Wer sich selber versklaven lässt, dem kann man nicht helfen.
 
Troll? Du hast die Gesetze im Rücken, keiner kann dich dazu zwingen außer du dich selbst. Wessen schuld ist es den bitte, wenn man sowas mitmacht und man sich sein sich zustehendes Recht nicht nimmt? Soll jemand anders für dich dein Recht einklagen?

@MEtal
Warum gekappt wird, ist ja nun geklärt. Ich denke nicht, dass sich daran was ändern wird den dann bekommt dein AG massive Erklärungsnot gegenüber dem Arbeitsrecht und er kann es dem Staat gegenüber ja nicht verheimlichen ohne gleichzeitig Steuerbetrug zu begehen. Arbeite schlicht nicht mehr als deine Regelzeit + 40H Ü. Es klingt ja nun auch nicht mehr so, als würde er das verlangen. Ist die Situation dauerhaft so, muss dein AG sich was einfallen lassen, z.B. jemanden zusätzlich anstellen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ist bei uns genauso mit den "am Ende des Monats werden alle Überstunden über 40 gestrichen"

Was ich dagegen tue? Ich werde einfach niemals über 40h kommen. Das ist garantiert^^
 
@M-X
Ja ne schon klar, was wäre die Alternative? HartzIV? ... Wacht bitte auf und lasst diese Beiträge von oben herab. Wenn Ihr behüted aufgewachsen seit, dann gratuliere ich Euch dafür herzlich! Es gibt aber eben noch mehr als Eure rosa Welt.
 
Und woher weißt du das unsere Welt Rosa ist von Geburt an? Spricht der NEid? Vl. ist unsere Welt auch einfach rosa, weil wir unser Recht auch nehmen bzw. erkämpfen. Ich frage mich echt wen du eigentlich anklagst. Den Staat, der dir die Gesetze gibst, die du nicht einforderst? Der dir ein soziales Netz bietet? Oder den AG? Der dich nicht dazu zwingen kann aufgrund der zuvor genannten Tatsachen? Wen willst du verantwortlich machen, wenn nicht dich selber?
 
Jeder sollte versuchen, individuell für sich das Beste herrauszuholen. Schuldzuweisungen sind so ziemlich das Letzte, was jemand in solch einer Situation braucht.
Wenn jetzt jemand daherkommt und in der Argumentation begründet, das das Arbeitsrecht das regelt und es die eigene Schuld (bzw. offensichtliches unvermögen) war, sich in eine solche Lage zu bringen. Alle anderen Umstände (persönlicher und/oder unpersönlicher Art) völlig außen vor lässt, stattdessen sich dem Katalog vieler Vorurteile bedient und seine persönliche Einstellung zu dieser Situation selbstverständlich auf andere projiziert. ... dann danke Merkel :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
5p0nG3 schrieb:
@M-X
Ja ne schon klar, was wäre die Alternative? HartzIV? ... Wacht bitte auf und lasst diese Beiträge von oben herab. Wenn Ihr behüted aufgewachsen seit, dann gratuliere ich Euch dafür herzlich! Es gibt aber eben noch mehr als Eure rosa Welt.

Wenn die Belegschaft sich einig ist und der Job halbwegs anspruchsvoll ist - also kein Picker bei Amazon - dann braucht die Belegschaft aus meiner Sicht sich nicht vor Harz IV zu fürchten. Warum? Man kann nicht die komplette Belegschaft austauschen ... aber solange alle sich erpressen lassen, solange wird sich nichts ändern.
Die Belegschaft das Arbeitsrecht auf ihrer Seite - bei Kündigungen können sie immer noch eine Nachforderung der letzten 3 Jahre aufstellen. Aus meiner Sicht lohnt sich da definitiv der Kampf!

Und nein, Merkel ist nicht Schuld an der Situation. Kein Politiker kann Leuten helfen die sich nicht nach der Hand greifen die ihnen gereicht wird.
 
Die rechtliche Lage ist recht einfach.
1.) Überstunden müssen angewiesen sein. (Und damit es leichter nachzuvollziehen ist am besten schriftlich.)
2.) Mehr als 10 Arbeitsstunden pro Tag sind nicht zulässig. Aufgrund von Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag kann aber eine Abweichende Regelung getroffen werden und die tägliche Arbeitszeit auch über 10 Stunden verlängert werden. Die wöchentliche Obergrenze beträgt dabei 6 x 10 Stunden = 60 Stunden. Aber Vorsicht: Innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten (oder 24 Wochen, je nach individueller Regelung oder ersatzweise Entscheidung Ihres Arbeitgebers) muss du wieder im Durchschnitt auf max. 8 Stunden am Tag kommen.

Machst du Überstunden ohne, dass dir diese angewiesen wurden, dann arbeitest du entgegen dem Interesse des Arbeitgebers. Das ist sogar ein Grund für eine Abmahnung.

Hier nimmt es dein Arbeitgeber hin - kappt sie dir aber gleichzeitig, weil das dein Privatvergnügen ist was du nach den 8 Stunden Regelarbeitszeit machst.

Ich an deiner Stelle würde 8 Stunden arbeiten und dann heimgehen. Bzw. wenn dir dein Arbeitgeber Überstunden anweist dann halt Mehrarbeit leisten. Diese dürfen dann zu gegebener Zeit abgebummelt werden. Eine Auszahlung ist nicht zulässig. Hier gilt aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist verständlich, dass du deinen Arbeitgeber nicht verklagen willst. Danach wäre der Job ziemlich schnell weg. Eine noch nicht genannte Idee wäre es einer Gewerkschaft beizutreten. Die Klagen dann für dich und helfen dir sicher weiter. Beliebt machst du dich damit allerdings auch nicht auch nicht. Die Gewerkschaft kann auch die Gründung eines Betriebsrats ggfs. gerichtlich durchsetzen.
 
Gute Zusammenfassung. Wobei noch zu bemerken ist, dass Überstunden arbeitsrechtlich eigentlich nicht vorgesehen sind. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht einfach nach Lust und Laune Überstunden anordnen kann. Es muss ein Grund vorliegen, der a) eine Ausnahme darstellt und b) diese Ausnahme durch den Arbeitgeber nicht vorhersehbar war. Alternativ besteht die Möglichkeit der Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag, wie oben bereits dargestellt.

Darüber hinaus sind noch Ruhezeiten zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn einzuhalten. Hier gibt es Ausnahmen für bestimmte Branchen, jedoch nicht für die des TO. Hier gelten meines Wissens 11 Stunden.

Und ganz klar: Überstunden dürfen nicht einfach verfallen, wenn sie angeordnet sind. Wenn Du sie dennoch machst, ist es Dein Privatvergnügen. Darauf spekuliert Dein Arbeitgeber (wie viele) ja auch, wie Niyu treffend ausgeführt hat.

Solltest Du Niyus Empfehlung nachkommen, empfehle ich Dir aber vorher den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht. ;)

@uincom: im IT-Bereich habe ich so eine versuchte Gründung einer Gewerkschaft auch mal erlebt. Die zwei Mitarbeiter waren so schnell weg, so schnell konntest Du nicht mal "IT" sagen...
 
_killy_ schrieb:
Wenn die Belegschaft sich einig ist und der Job halbwegs anspruchsvoll ist - also kein Picker bei Amazon - dann braucht die Belegschaft aus meiner Sicht sich nicht vor Harz IV zu fürchten. Warum? Man kann nicht die komplette Belegschaft austauschen ... aber solange alle sich erpressen lassen, solange wird sich nichts ändern.
Die Belegschaft das Arbeitsrecht auf ihrer Seite - bei Kündigungen können sie immer noch eine Nachforderung der letzten 3 Jahre aufstellen. Aus meiner Sicht lohnt sich da definitiv der Kampf!

Und nein, Merkel ist nicht Schuld an der Situation. Kein Politiker kann Leuten helfen die sich nicht nach der Hand greifen die ihnen gereicht wird.

Im Grunde gebe ich Dir durchaus recht, allerdings gibt es auch Betriebe in denen die Belegschaft eben zum Beispiel aus wenigen Leuten besteht (Bsp.: Chef + 2-3 Angestellte). Hier sind vielleicht sogar noch 1-2 in Teilzeit oder 400 Euro Basis. Da hilft es wenig wenn man sich einig ist. Wie möchte man zum Beispiel inm Pflegedienst sagen wir machen jetzt Feierabend und die Leidtragenden sind die Bewohner der Einrichtung. Teilweise sind diese Betriebe sowieso schon unterbesetzt. Das der Impuls vom Arbeitnehmer kommen sollte, ist ja schön und gut. Aber wie setzt man das um und weiß im Hinterkopf, daß man ja selbst vielleicht auch mal auf der anderen Seite der Betreuung landet. Was würde man dann erwarten?
Der Punkt mit Merkel ist natürlich nicht richtig, der sollte nur die Pauschalisierung von diesen Problemen verdeutlichen. Man kann nicht alles über einen Kamm scheren.
 
@ Mustis und M-X

mich würde mal interessieren, wie viel Erfahrung ihr schon mit Arbeitsgerichten habt
 
Was das zwingen angeht, doch man kann dich zwingen, zumindest wenn du Alg II kassiert, dann darf man dich sogar sanktionieren. Und dann darfst hoffen, dass du vor dem Sozialgericht recht bekommst. Da gab es schon diverse Fälle wo Leute dann direkt den Job abgelehnt haben, weil die Firma Überstunden ohne Ende verlangt hat, Cold Calls bei Peivatpersonwn durchgeführt oder sonstige auffällig war. Natürlich gab es dann vom Amt direkt Sanktionen.
 
@ 5p0nG3

Der TE arbeitet Projektbezogen. Ich unterstelle mal als Consultant oder Entwickler da wir hier ja in einem Computerforum unterwegs sind. Deshalb sollten sich die Kollegen schon zusammenfinden können um gemeinsam mal mit dem Chef über die Überstunden zu reden.
Weiterhin würde ich es auch nicht akzeptieren, dass Pflegepersonal einfach ohne Ausgleich Überstunden machen muss. Das erhöht die Motivation der Mitarbeiter definitiv nicht und wird sich in der Qualität der Pflege auch wiederspiegeln. Wenn ich mal auf Pflege angewiesen bin, dann möchte ich jemanden haben, der seinen Job auch gern macht. Ja es kostet Geld - aber mein Friseurbesuch kostet mich als Mann auch 45€ weil ich gerade nicht in den billigst Laden gehe.

@ hotzenplotz

Ca 95% der Urteile von Arbeitsgerichten gehen zu Gunsten der Arbeitnehmer aus. Dies sollte man sich mal vor Augen führen. In Rahmen meines ersten Studiums war ich auch bei einigen Arbeitsgerichtsprozessen dabei. Ein Fall - Kündigung eines Mitarbeiters war besonders krass. Der Mitarbeiter war krankgeschrieben und der Chef hat ihn beim Arbeiten bei einer anderen Firma live erwischt (Maler/Lakierer) - daraufhin wurde er fristlos entlassen. Vorm Arbeitgericht hat dann der Mitarbeiter einen Vergleich erreicht - also noch eine Abfindung bekommen ihn höhe der Kündigungsfrist obwohl er gar nicht mehr beim Unternehmen gearbeitet hat. Die fristlose Kündigung war nicht gerechtfertigt ... der Chef hat es akzeptiert.
Das "gefährliche" an Arbeitsgerichtsprozessen ist, dass Mitarbeiter ihr Gehalt für den vollständigen Zeitraum des Streits wiederbekommen können. Bei meinen ersten Arbeitgeber hatte ein Kollege gegen seine Kündigung geklagt - der Arbeitgeber hat die erste Instanz nicht akzeptiert und nach 2 Jahren kam das finale Urteil das die Kündigung ebenfalls unwirksam war. Der Mitarbeiter hat 2 Jahre das volle Gehalt nachgezahlt bekommen!
Es gibt extrem viele Regelungen pro Arbeitnehmer, da muss man echt nur staunen. Wird kein schriftlicher Arbeitsvertrag vereinbart, so kann der Mitarbeiter behaupten er wäre unbefristet beschäftigt. Der Arbeitgeber ist nämlich an dieser Stelle beweispflichtig ... um mal nur ein Beispiel zu nennen.
 
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