Anfängerfrage zur Bilanzierung von Rückstellungen

Alphadude

Lt. Commander
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Hallo,

ich kenne mich gerade einmal halbwegs mit Bilanzen aus und von GuV hab ich so gut wie gar keine Ahnung. Ich beschäftige mich gerade mit Rückstellungen, die ja auf der Passivseite der Bilanz gebildet werden. Aber wo sieht man das dann auf der Aktivseite? Die Bilanz muss ja ausgeglichen sein, und wenn ich jetzt eine Rückstellung von 5000€ auf der Passivseite eintrage, wo sind diese 5000€ dann auf der Aktivseite? Und was hat das alles mit GuV/Aufwand zu tun? Wenn ich einen Aufwand buche, dann sieht man das doch gar nicht in der Bilanz?

Bitte so einfach wie möglich antworten, ich habe wirklich null Ahnung von Fachbegriffen in dem Zusammenhang.

Danke im Voraus!
 
Es gibt nicht jeweils für alles auf der Passiva einen gleichen Posten auf der Aktiva, aber da diese ja für kommende Forderungen sind, dürften sie meist in den Finanzanlagen zu finden sein, da Rückstellungen aus dem Geschäftsergebnis heraus gebildet werden. Rückstellungen sind auch eher für die Gewinn- und Verlustrechnung relevant, indem man eben Gewinne nicht als solche verbucht (und versteuert), sondern für zu erwartende Ausgaben eben Rückstellungen bildet. Es wird also einen Teil des erwirtschafteten Gelds auf die hohe Kante gelegt, weshalb man dies eben sinnvollerweise bei den Finanzanlagen erwarten sollte.

In der Bilanz sieht man dann wie hoch diese Rücklagen sind, was z.B. bei der Deutschen Bank oder Volkswagen wichtig, die ja Milliardenklagen ausgesetzt sind und in so einer Situation werden eben Rückstellungen wichtig, weil dies Geld ist welches man zur Seite gelegt hat um dann die Strafen davon zahlen zu können oder auch nicht. Wenn Du also als Investor beim Lesen der Bilanz auf hohe Rückstellungen triffst, dann ist da irgendwas im Busch und Du solltest in der Richtung weiter forschen. Denn für die Bewertung eines Unternehmens und damit seiner Aktie ist es wichtig in wieweit die Rücklagen die Höhe der zu erwartenden Forderung und das Risiko das diese Forderung wirklich eintritt dann auch tatsächlich abbilden.

Dann kann entweder die Zahlung am Ende doch höher ausfallen, dann wird das Unternehmen vermutlich weit weniger oder keinen Gewinn ausweisen können, wenn diese fällig wird, oder fällt geringer als die Rückstellungen aus, dann können die Rückstellungen aufgelöst und als Gewinn verbucht werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant ist, dass in allen Beispielen immer auf den betrieblichen Normalzustand angespielt wird.

Rückstellungen werden von Unternehmen ja auch gebildet (und das teilweise wahrlich nicht wenig), wenn der Laden haufenweise Überstunden von Mitarbeitern oder nicht genommenen Urlaub vor sich her schiebt (die müssen irgendwann auch bezahlt werden)
 
Auch dafür findet Google bestimmt Beispiele. Aber der einfachste Fall ist eine Rückstellung für einen Einkauf. Bei dem Vorgang spielen dann auch alle Seiten eine Rolle - Aktiva für den Warenzugang, Passiva für die Rückstellung und GuV für den Warenaufwand.
 
Danke euch, vor allem Holt für die ausführliche Erklärung. Mittlerweile hab ich verstanden, dass Rückstellungen als Aufwand verbucht werden und die Bilanz erst wieder ausgeglichen wird, wenn der Jahresüberschuss bzw. Fehlbetrag wieder in die Passiva geht, also mit Aktiva passiert nix und Passiva wird wieder ausgeglichen --> erfolgswirksamer Geschäftsvorfall. Das Beispiel mit den Rückstellungen für einen Einkauf wäre dann meines Erachtens ein erfolgsunwirksamer Geschäftsvorfall --> Betrag der Rückstellungen fließt in die Waren auf der Aktivseite wieder ein. Edit: Moment, wenn dann auch ein Aufwand für die Waren verbucht wird, dann ist das natürlich ebenfalls erfolgswirksam. Bzw. geht das überhaupt, auf 3 Konten gleichzeitig buchen (Aufwand, Aktiva, Passiva)?
 
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Bzgl. der Rückstellungen und wofür man diese machen kann, gibt es genau Regeln und im Zweifel muss das Finanzamt dies auch so sehen.
 
@ Alphadude

Die Rückstellung für den Einkauf ist ebenfalls erfolgsunwirksam. Du bildest diese zum Zeitpunkt, wenn du den Lieferantenvertrag abschließt. Wenn der Lieferant dann die Ware liefert und die Rechnung stellt, dann löst du die Rückstellung auf und buchst den Aufwand. Dieser Aufwand ist wieder erfolgswirksam - aber die Buchung hängt an der Rechnung - nicht am Einkaufsvertrag.
 
Das Finanzamt muss es nicht genauso sehen.. gerade im Bereich der Rückstellungen unterscheiden sich Handelsbilanz und Steuerbilanz nämlich oft. Und das ist normal.

Und nein man knan nicht gleichzeitig erfolgswirksam und erfolgsunwirksam buchen.
Man muss sich schon Gedanken machen wie man bucht.. gerade bei Kauf von Aktivposten.

Habe ich den Aufwand beim Kauf?
Dann hätte ich ja Aufwand gegen Bank bei einem Barkauf.
Buche ich den Aufwand erst beim Verbrauch? Dann habe ich Vorräte gegen Bank bei einem Barkauf.
Ich hab ja schon gesagt, die Doppik ist schwerer als auf den ersten Blick. Jede Antwort wirft nur mehr Fragen auf.. es ist auch nicht förderlich, dass hier teilweise mit den Begrifflichkeiten ein wenig lax umgegangen wird.


Eine Rückstellung bildet man zudem sicherlich nicht beim abschließen eines Lieferantenvertrages sondern erst nach Wareneingang und vor Rechnungseingang. Wenn man die Rechnung hat, würde man ja eine Verbindlichkeit buchen. Hat man noch keinen Wareneingang ist die Konkretisierung und Wahrscheinlichkeit gar nicht da.
 
@ Jace

Da scheiden sich die Geister. Man kann natürlich bei Vertragsabschluss die Rückstellung buchen oder bei Wareneingang vor Rechnung. Da die Rückstellung erfolgsunwirksam ist, ist es ja eh egal. Bei Vertragsschluss siehst du aber schon deine Eventualverbindlichkeiten und kannst darüber auch deine Liquiditätsplanung vornehmen ... ist aber eher in Konzernen üblich die über ein Treasury ihre Liquidität steuern.
 
danke nochmal an alle!
Ergänzung ()

_killy_ schrieb:
@ Alphadude

Die Rückstellung für den Einkauf ist ebenfalls erfolgsunwirksam. Du bildest diese zum Zeitpunkt, wenn du den Lieferantenvertrag abschließt. Wenn der Lieferant dann die Ware liefert und die Rechnung stellt, dann löst du die Rückstellung auf und buchst den Aufwand. Dieser Aufwand ist wieder erfolgswirksam - aber die Buchung hängt an der Rechnung - nicht am Einkaufsvertrag.

Nachtrag: In diesem Beispiel wäre dann bis zur Lieferung der Waren die Rückstellung ausgeglichen durch die entsprechende Forderung auf der Aktivseite, oder? Sobald die Waren da sind, geht der Betrag der Forderungen in den Warenbestand und die Rückstellung wird aufgelöst und geht als Aufwand in die GuV, oder?
 
_killy_ schrieb:
@ Jace

Da scheiden sich die Geister. Man kann natürlich bei Vertragsabschluss die Rückstellung buchen oder bei Wareneingang vor Rechnung. Da die Rückstellung erfolgsunwirksam ist, ist es ja eh egal. Bei Vertragsschluss siehst du aber schon deine Eventualverbindlichkeiten und kannst darüber auch deine Liquiditätsplanung vornehmen ... ist aber eher in Konzernen üblich die über ein Treasury ihre Liquidität steuern.
Kann sein, dass es manche Leute/Unternehmen so machen.
Bin aber noch nicht von der Richtigkeit richtig überzeugt. Liquiditätsplanung hat erstmal nichts mit Rückstellung oder Verbindlichkeit zu tun.

Du sagst doch selber: Eventualverbindlichkeit. Eventualverbindlichkeiten sind keine Rückstellungen. Da ist schon das erste Kriterium nicht gegeben.
Kann mir auch nicht vorstellen, das das Finanzamt diese Rückstellung akzeptieren würde.
Sind wir dann eher im Bereich internes Rechnungswesen? Da macht eh jeder wie er es will. Ist aber für die Situation hier nicht gerade passend.


Alphadude schrieb:
Nachtrag: In diesem Beispiel wäre dann bis zur Lieferung der Waren die Rückstellung ausgeglichen durch die entsprechende Forderung auf der Aktivseite, oder? Sobald die Waren da sind, geht der Betrag der Forderungen in den Warenbestand und die Rückstellung wird aufgelöst und geht als Aufwand in die GuV, oder?

Nein. Und ich kann es nur ein drittes Mal sagen, du hast es noch nicht verstanden. Eine Rückstellung ist immer Aufwand erstmal. Warum solltest du eine Forderung haben.
Eine Rückstellung ist nichts anderes als eine ungewisse Verbindlichkeit. Wenn du eine Verbindlichkeit buchst hast du auch keine Forderung gleichzeitig. Wo soll die herkommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, wenn der Vorposter meinte, man bildet eine erfolgsunwirksame Rückstellung für Waren, die an der Rechnung für ebendiese Waren hängt, dann muss der Ausgleich innerhalb der Bilanz erfolgen und nicht über GuV. Und dafür muss auch die Aktivseite um den Betrag der Rückstellung steigen. Dass eine "normale" Rückstellung erfolgswirksam als Aufwand gebucht wird und der Ausgleich in der Bilanz über Jahresüberschuss bzw -fehlbetrag der GuV erfolgt, weiß ich mittlerweile.
 
Tatsache. Hat er so geschrieben. Du hast Recht.
Versteh ich aber auch nicht, wie das genau gemeint ist oder wie das gehen soll.

Noch vor Erhalt einer Rechnung und dem Wareneingang schon einen sonstigen Vermögensgegenstand zu aktivieren und die Rückstellung zu passivieren erscheint mir sehr abstrus.
 
Im obigen Link sind ja einige Praxisbeispiele mit aufgeführt. Ich kenne es auch aus unserem Konzern (Handel) - es kann bei anderen Branchen natürlich mehr oder weniger Sinn machen ... mag ich nicht bestreiten.
 
Ich habe mir den Link angeschaut. Sieht sehr hemdsärmelig aus. Aber auch da ist tatsächlich immer Aufwand an Rückstellung gebucht.

Und auch ein Konzern, egal welcher Branche muss steuerrechtliche oder handelsrechtliche Regeln befolgen. Von mir aus halt auch nur IFRS oder US GAAP. Weiß jan icht was für ein Konzern das ist.
Wie man etwas bilanziert hat ja mit der Branche nix zu tun und auch nicht mit "Sinn machen" oder nicht.
 
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