Nachweis über Erbausschlagung

A

alffrommars

Gast
Hallo,

ich habe ein Erbe ausgeschlagen aber leider keinen Nachweis (Urkunde oder ähnliches) zur Hand.
Das ganze ist 1 Jahr her und ich kann mich nicht daran erinnern etwas in die Hand bekommen zu haben. Das einzige was ich dazu habe ist die Rechnung über die 30€ ...

Jetzt möchte aber das Landratsamt nach 1 Jahr Daten und oder Geld von mir, es ist ja Weihnachtszeit :freak:

Reicht die Rechnung als Nachweis aus? Oder muss ich beim Gericht "betteln" das sie mir einen Nachweis geben? Die Ausschlagung habe ich auf dem Amtsgericht / Nachlassgericht gemacht.

Ich bin mir sicher nichts bekommen zu haben da sämtliche Unterlagen in dem Ordner vom Bestattungsunternehmen abgeheftet sind.

Ja nachfragen auf dem Gericht ist eher schlecht da Telefonzeiten von 8 bis 12 Uhr ... 1+
Und das Gericht ist in einer anderen Stadt.

Hat da zufällig schon jemand Erfahrungen damit gemacht?

Gruss
alffrommars
 
ich habe ein Erbe ausgeschlagen
Wie hast Du das Erbe ausgeschlagen?

Ich habe das über einen Notar gemacht. Darüber bekommt man eine Urkunde. Ansonsten musst Du es !persönlich! beim zuständigen Nachlassgericht machen. Telefonisch oder einfach nur schriftlich geht es nicht.
Die Ausschlagung habe ich auf dem Amtsgericht / Nachlassgericht gemacht.
Dann sollte auf der Gebührenrechnung ein Aktenzeichen vermerkt sein, wofür diese ausgestellt wurde. Das sollte ausreichend sein. Ansonsten musst Du dir über das Nachlassgericht einen Nachweis über die Erbausschlagung besorgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau ich war beim Gericht ... vor 1 Jahr, die haben alles aufgenommen, bekommen habe ich nix sonst wär es in der Mappe. Nach einer gewissen Zeit bekam ich die Rechnung die ich bezahlt habe und dann war Ruhe, bis heute.

Jetzt möchte man anscheint ans Geld ran.
Er bezog Sozialleistungen für die Pflege ... keine Ahnung wie die da jetzt drauf kommen Geld zu fordern? Für was? Ich nehm mal an Antrag abgegeben, bearbeitet und genehmigt?
Wofür dann rückwirkend Geld zurück von "Fremden"?

Ich soll Daten angeben von nem Menschen mit dem ich über 20 Jahre kein Kontakt hatte und jetzt wo er 1 Jahr unter der Erde ist "macht er immernoch Ärger" :confused_alt:

Auf jedenfall habe ich keine Urkunde oder so die beglaubigt das ich das Erbe ausgeschlagen habe, nur die Rechnung darüber.
 
Er bezog Sozialleistungen für die Pflege ... keine Ahnung wie die da jetzt drauf kommen Geld zu fordern? Für was?
Wenn ich mir das richtig zusammenreime: Unterhalt. Das geht nämlich auch in die andere Richtung. Nicht nur Eltern zahlen Unterhalt für ihre Kinder. Auch Du kannst unterhaltspflichtig für einen Angehörigen sein. Ob Du Kontakt hattest oder nicht, spielt dabei zunächst einmal keine Rolle.
Genau ich war beim Gericht ... vor 1 Jahr, die haben alles aufgenommen
Hier wäre es durchaus wichtig, ob Du eventuell Fristen versäumt hast.

http://www.anwaeltin-bramke.de/erbe-ausschlagen/

Ich würde erst einmal die Nachweise über die Ausschlagung beibringen. Wenn es dann zu Problemen kommt, wirst Du wohl um eine ordentliche Rechtsberatung nicht drumherum kommen.
 
Ich war pünktlich vor den 6 Wochen beim Gericht ... das mein "Vater" verstorben ist hab ich durch nen Zettel im Briefkasten erfahren so nach dem Motto mach mal. Er hatte aber auch nen Pfleger oder Vormund oder wie das heißt, er lag ja im Koma. Hat aber Lotto gespielt :confused_alt:

Unterhalt ... naja er hat nie gezahlt, so viel dazu. Außerdem bezog er Rente ...

Generell wurde da alles falsch gemacht, jemand der nicht befugt war hat ihn abholen lassen, das Beerdigungsunternehmen ausgesucht etc. ... und dann ups da war ja noch der Sohn soll der doch zahlen :)
 
Ob er was bezahlt hat oder nicht ist irrelevant. 2014 hat der BGH entschieden: trotz 40+ Jahre kein Kontakt und vom Erbe ausgeschlossen musste das Kind die Pflegekosten übernehmen.
 
Na dann kann ich schonmal ne Mülltonne als Wohnung suchen ... der war 10 Jahre im Heim ...
So macht man dann Existenzen kaputt und bringt die Leute auf die Straße^^

DNA Test nach Verbrennung gibts ja leider nicht denn der Erzeuger meinerseits ist er nicht, leider kann man als Baby nicht verhindern wer unteschreibt und die Vaterschaft anerkennt ...
 
Steht ja nicht da ... ich solle Angaben machen (was ich nicht kann) ob es was zu holen gibt und dann prüfen die ob und wie. Bzw. ich soll einen Nachweis erbringen wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe.

Reicht die Rechnung? Oder gibts bzw. brauchts dafür ne Urkunde, die ich bisher nicht habe.
 
Nachlassfeststellung steht da ... das er Solizalhilfeleistungen bezogen hat, ob verwertbarer Nachlass und Ersatzpflichtige Erben vorhanden sind.

Auf gut deutsch man möchte mich pleite machen oder es versuchen.
Rückwirkend für die ganze Empfangsdauer ... schön pünktlich zu Weihnachten.
 
alffrommars schrieb:
Reicht die Rechnung? Oder gibts bzw. brauchts dafür ne Urkunde, die ich bisher nicht habe.

Was steht denn auf der Rechnung drauf? Falls die nicht ausreichend ist, wirst du beim Gericht entsprechende Unterlagen anfordern müssen, denn die müssen wissen wofür die Rechnung ausgestellt wurde.
 
Beurkundung einer Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, Nr. 21201 Ziff. 7
Das 21201 Ziff. 7 sollte die Erbausschlagung sein.

Somit sollte beim Gericht ja auch ne Urkunde sein? Die bekommt man ja auch sicher nicht direkt wenn man das Erbe ausschlägt?
Weil sicher erst Rechnug und bezahlen? Ware gegen Geld sozusagen?
 
Ruf bei dem Gericht, bei dem du warst, an und frage, was du tun musst, damit man dir einen Nachweis ausstellt.

Edit:
Kannst auch einfach mal die Rechnung kopieren und wegschicken. Achte aber darauf, dass du keine Frist versäumst. Alternativ einfach dort anrufen und fragen, ob die Rechnung mit Inhalt XY ausreicht.
 
les dir vllt mal das hier durch http://www.frag-einen-anwalt.de/Muss-ich-Beerdigungskosten-zahlen--f44312.html
denn das hier:

Labtec schrieb:
Ob er was bezahlt hat oder nicht ist irrelevant. 2014 hat der BGH entschieden: trotz 40+ Jahre kein Kontakt und vom Erbe ausgeschlossen musste das Kind die Pflegekosten übernehmen.

ist glaub ich nicht ganz richtig. wenn er tatsächlich nie unterhalt gezahlt hat musst du wohl auch nicht zahlen (sh. im link letzter absatz)

edit: obwohl die frage im link zugegebenermaßen aus dem jahr 2008 stammt
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant ist ja die Tatsache, dass du keine offizielle Unterlage über die Auschlagung der Erbschaft bekommen hast.
Da würde ich als erstes ansetzen.
Mit Brief, Fax und Email wird man da schon was erreichen.
 
Schreib dem Landratsamt doch einfach erstmal nen Brief.

z.B. SgDuH,
das Erbe des Herrn XXXX wurde von mir fristgerecht beim Amtsgericht XXX ausgeschlagen. Angaben, wer letztendlich Erbe geworden ist kann ich nicht erteilen. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht xxx.

mfg

Wenn die dann nochwas wollen, melden die sich schon wieder.
 
Ja habe mal ne email mit Antrag auf Kopie der Ausschlagung angefordert ... die Dame am Telefon meinte ja geht per Brief oder auch email. Was ich nich so recht glaube^^

Erstmal ne Nummer bekommen wo man wen erreichen kann und kein Service Telefon mit Zeiten von 8 bis 12 ist ein Akt für sich :D

Im übrigen gehts nicht um die Beerdigungskosten, die sind bezahlt, vom Geld was noch auf dem Konto war. Wo der Rest ist ? Wer es geerbt hat? Was mit dem ganzen Krempel ist ? Keine Ahnung.
 
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