Weiterverkauf S7 - Abgabe von Garantie/Gewährleistung

Der Badner

Lt. Commander
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Okt. 2008
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1.544
Hallo zusammen,

Ich habe bei der Cybermondayaktion von Samsung (2 für 1) Glück gehabt und zwei S7 Edge erstanden. Ich benötige allerdings nur eins der Geräte (mit dem ich auch sehr zufrieden bin ;) ).

Nun würde ich gerne das zweite Gerät verkaufen. Das Handy ist in OVP und versiegelt.

Nun zum eigentlichen Problem: Ich würde gerne die Garantie/Gewährleistungsrechte weitergeben an den Käufer. Nun hatte ich gelesen dass das mit einer Abrittserklärung relativ rechtssicher für den Käufer möglich sein soll.
Dass Problem ist, das auf der Rechnung Unbenannt2.PNG (Bestell-/Rechnungsnummer und Datum sind natürlich vorhanden, nur unkenntlich gemacht) beide Geräte stehen.

Ist es möglich, dem Käufer die selben Garantierechte einzuräumen ohne dass ich meine verliere? Reicht es wenn ich einfach nur das eine Produkt die Daten angebe (z.B. IMEI) in der Abtrittserklärung eintrage? Würde ich dann für mein Gerät immer noch die Garantierechte haben?

Bin leider gerade etwas überfordert :/

Vielen Dank schonmal für etwaige Mithilfe!
 
Ob die Garantie abtretbar ist musst du den Garantiebedingungen entnehmen.

Gewährleistung kannst du natürlich pro Gerät abtreten.
 
Zitat Samsunghomepage
Beim Anmelden von Garantieansprüchen im Sinne dieser Herstellergarantie muss der Endkunde den Originalkaufbeleg vorlegen (d.h. den Kaufbeleg für den Erstkauf des Produkts durch einen Endkunden). Sonderaktionen, mit denen die Bedingungen der begrenzten Herstellergarantie erweitert und/oder verbessert werden, sind auf das jeweilige Land beschränkt, in dem die Sonderaktion angeboten wird. Sie können in anderen Ländern nicht in Anspruch genommen werden.

Heißt einfache Rechnungskopie reicht?
 
Nein, das heisst das der Gebrauchtkäufer keine Garantie hat. Gewährleistung ja, die kann niemand verwehren, aber Garantie scheint es nur für den Erstkäufer zu geben, und das bist du.
 
Hm okay, für mich liest es sich eher so also bräuchte man nur die Rechnung wegen dem "einen Endkunden" und nicht "den Endkunden" aber kann mich natürlich täuschen, bin nicht so bewandert damit.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
Ergänzung ()

Okay, einfach anrufen hilft auch.

Ein Servicemitarbeiter meinte gerade, dass eine Rechnungskopie ausreicht um Garantieansprüche geltend zu machen, auch als Zweitkäufer.
Wichtig ist der Nachweis, dass man Besitzer des Gerätes ist, daher ist wohl eine solche Abtrittserklärung zur rechtlichen Absicherung gut.

/closed
 
oh, danke für die Korrektur. Ich hatte das anders gelesen. Aber schön das Samsung die Garantie nicht nur dem Erstkäufer gewährt sondern auch einem Gebrauchtkäufer.

auch wenn ich jeden Hersteller verstehen kann der die Garantie auf den ursprünglichen Kunden begrenzt.
 
Naja ist ja auch immer so eine Frage ob die Servicemitarbeiter alles 100% richtig wissen. Sein Aussage war allerdings das es geht :)
 
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