Ebay Versandkosten anders als Beschreibung

Yee

Cadet 3rd Year
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Aug. 2014
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63
Hallo Lieblingsforum,

habe mal eine Frage zum Recht ( Kaufrecht ) !


Bei Ebay war eine Auktion von einer Küche zum bieten.
Versandkosten waren angegeben : 7,99€

Jedoch stand in der Artikelbeschreibung ganz ganz unten, dass es selbst abgeholt werden muss und abgebaut werden muss.
Wenn nicht, würd es von einer Firma abgebaut und die kosten durch nen Anwalt auf den Höchstbietenden gedrängt.

Frage :

Ist es möglich als Höchstbietender ( Artikel bereits beendet ) vom Kaufvertrag zurückzutreten ?
Es war ein Privatverkäufer...
Es ist ja Irrtümlich, da die Versandkosten bei Ebay bei 7,99€ waren und in der Beschreubung etwas anderes war.
Wäre es als Selbstabholer angegeben, wärs eindeutig, aber somit ist es Zweideutig.


Frage für eine Bekannte, die total hilflos ist.

Hoffe wir haben hier den einen oder anderen Rechtsexperten unter uns .


LG
 
Er meint in der Beschreibung ist es eindeutig zu lesen das es abgeholt werden muss.

Hoffe hier ist einer vom Fach und hat wirklich Ahnung und kann helfen, auch wenns vielleicht nicht das best geeignete Forum ist :p

Aber bisher wurde mir hier immer geholfen, deswegen :)
 
Hast du einen Link zu der Auktion oder magst du einen Screenshot mit dem Auktionstext veröffentlichen? Dann kann man dir sicher besser sagen, ob das so ganz eindeutig war, oder ob nicht vielmehr die an prominenter Stelle verorteten und dem widersprechenden Versandkosten relevant sind.
 
Habs dir mal Privat geschickt.

Hoffe noch auf weitere Antworten :)
 
Wurde das Angebot der Bekannten vor oder nach der Zusatzantwort des Verkäufers vom 04.12.2016 abgegeben?

Allerdings muss ich zugeben, dass die Beschreibung wirklich ziemlich eindeutig ist. 7,99€ erscheinen in diesem Kontext dann auch als offensichtlich falsch - ich hatte gehofft, dass man das bei entsprechend nachlässiger Beschreibung wegdiskutieren könnte.

Probieren kann man das natürlich dennoch, speziell bei Angebotsabgabe vor dem 04.12.2016. Das Ergebnis könnte eine Kostenaufteilung sein. Dass deine Bekannte ganz oder einen größeren Teil auf den Verkäufer abwälzen können wird halte ich für eher unwahrscheinlich, aber das kommt natürlich immer drauf an.
 
Wenn die Aussichten leider doch nicht so rosig sind (kann das jetzt schlecht einschätzen), vielleicht doch auch noch der Hinweis darauf, dass hier eine Anfechtung das Mittel der Wahl sein könnte.
 
Dass Abbau und Transport vom Bieter erfolgen müssen steht leider schon sehr deutlich und prominent in der recht gut strukturierten Beschreibung und ab dem 4.12. gab's dann auch noch in diesem "Nachfragen"-Teil den Hinweis, dass die Versandkosten ein Einstellfehler sind und natürlich Abholung gemeint ist.

Anfechten kann man aber natürlich immer. Oder zumindest glaubhaft damit drohen, um die Verhandlungsmasse zu erhöhen... :D
 
Ach bitte, jedem halbwegs intelligenten Wesen sollte klar sein, dass eine komplette Küche nicht für 7,99€ versendet werden kann.
 
Sagt ja keiner, dass die Versandkosten davon gedeckt werden sollen. Je geringer die sind, desto mehr ist man ja logischerweise bereit, auf den Kaufpreis zu bieten. Das gleicht sich bei einer Auktion preistechnisch wunderbar aus; es passt lediglich dann nicht mehr, wenn hinterher noch etwas draufgeschlagen wird, was man vorher bei der Preisbildung übersah.
 
methadron schrieb:
Ach bitte, jedem halbwegs intelligenten Wesen sollte klar sein, dass eine komplette Küche nicht für 7,99€ versendet werden kann.

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Natürlich kostet das alles was (und es gibt ggf. Ausnahmen), aber es kann ja durchaus auch in den Verkaufspreis einkalkuliert werden und günstiger Versand ist ja auch nicht unüblich. Blöd halt nur (für den Verkäufer), wenn die Rechnung nicht aufgeht.

Wobei es hier ja wohl auch mehr als deutliche(n) Hinweis(e) im eigentlichen Text gibt, dass die Sachen abgeholt werden müssen.
 
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