Fenster in Mietwohnung defekt, Vermieter wird von Handwerkern versetzt

methadron

Commander
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Ahoi,

ich habe ein nicht alltägliches Problem. Die Fenster unserer Wohnung sind defekt, sie schließen nicht mehr richtig. Ich habe unseren Vermieter Ende September darauf hingewiesen, es waren dann Handwerker zur Vermessung da.
Fenster wurden bestellt und sollten eigentlich Ende November im Zuge einer großen Renovierung ausgetauscht werden.
Nun ist es so und dass kann der Vermieter (angeblich) auch nachweisen, dass die Handwerker diesen Termin aufgrund von Mangel an Manpower verschieben mussten. Sämtliches Material liegt im Lager der Handwerker.
Mir geht es langsam auf den Keks, neuer Termin ist Ende Dezember Anfang Januar.

Kann ich dem Vermieter trotz dessen, das er sich kümmert und es scheinbar nicht an ihm liegt eine Frist setzen und die Miete mindern?

Gruß
 
dann werde ich mich damit wohl mal über Weihnachten auseinander setzten (müssen).
Sollte ich mir gleich Hilfe beim Mieterschutzbund holen, oder reicht es, wenn ich mich an Urteilen orientiere, wenn ich die Miete kürze?
 
Die Höhe der üblichen Kürzung für diesen Mangel sollte sich ja finden lassen. Von daher würde ich erstmal ohne weitere Unterstützung vorgehen, die Kürzung schriftlich mit min. 2 Wochen Vorlauf ankündigen und möglichst detailiert (evtl. mit Protokollen) begründen. Das Echo vom Vermieter kommt dann bestimmt und jenachdem wie es ausfällt dann zum Mieterschutzbund oder direkt zum Anwalt wenn nötig.
 
Mit dem Reperaturauftrag an den Fensterbauer hat der Vermieter den Mangel ja schon bestätigt / eingestanden. Bleibt mMn nur die Frage wie gravierend ist dieser Mangel und reicht das zur Minderung des Mietzins.
 
@ methadron:

Eine Kürzung der Miete dürfte vorliegend nicht möglich sein, sie ist mit dem vorliegenden Mangel unvereinbar.

Denn der Vermieter hat ja pflichtgemäß reagiert und die Abstellung des Mangels veranlasst. Fenster, die (so verstehe ich das) einen Luftzug durchlassen, sind kein so gravierender Mangel als dass dies nicht für eine gewisse Zeit zumutbar wäre.

Theoretisch könnten erhöhte Heizkosten geltend gemacht werden, dies würde sich jedoch auf einen Betrag von 10 - 20 € belaufen. Lohnt also nicht.

Eine Frist kann man immer setzen, sie muss jedoch auch angemessen sein. Was angemessen ist, hängt von den Auswirkungen des Mangels auf die Nutzbarkeit der Wohnung ab und kann hier pauschal nicht beantwortet werden.

Daher würde ich durchaus eine Fristsetzung empfehlen, zB vier bis sechs Wochen. Dies unter der Androhung, dass ansonsten die Miete gemindert wird. Eine sofortige Minderung der Miete halte ich nicht für empfehlenswert, zumal hier etwa 5% der Nettokaltmiete im Raume stehen würden, was den Aufwand und möglichen Ärger nicht lohnt.

MfG,
Dominion.
 
Hinzuweisen ist vllt auch noch auf den Umstand, dass der Mietzins nach Vorliegen der Voraussetzungen faktisch gemindert ist, dh dass ggf auch in der Vergangenheit gezahltes Geld zurückgefordert werden kann.

Einerseits mindert das vllt den Zeitdruck und man ist bereit, noch genauer zu überlegen, ob man dem Grunde nach einen Anspruch hat. Andererseits sollte man sich da jetzt auch nicht so verrückt machen - wenn die Mietsache mangelhaft ist, kostet sie eben weniger; welcher ehrliche Vermieter will sich da vor der Verantwortung für sein Eigentum drücken? Und wenn auch doch herausstellen sollte, dass kein Anspruch besteht, dann ist das auch nicht gleich ein Weltuntergang. Streit kann in den besten Beziehungen mal vorkommen ^^
 
Undichte Fenster sind ein Mangel. Die Probleme zwischen Handwerker und Vermieter können schlecht dem Mieter auf's Auge gedrückt werden.
Die Höhe der Mietminderung schwankt je nach Quelle zwischen 5 - 10%, aber ich kann ohnehin nur jedem raten, dem örtlichen Mieterverein beizutreten. Dort sitzen Fachleute die sich auskennen. Außerdem ist es ja immer eine Frage vom Mietverhältnis. Mit einer Mietminderung kann man für ordentlich böses Blut sorgen, das würde ICH nur im Notfall und mit Rückendeckung durch Spezialisten machen.
 
danke bis hier hin und noxiel, das ist genau der Punkt, warum ich da etwas zögerlich bin. Der Vermieter hat das Haus im Sommer übernommen, uns gleich 200€ für die Schlafzimmerrenovierung überlassen und sich auch sofort um die Fenster gekümmert. Das Problem ist, dass das Schlafzimmerfenster so undicht ist, dass eine Kerze ausgeht. Das Badezimmerfenster (Dachschräge) hängt auf halb acht, wenn man es öffnet und das wohnzimmerfenster lässt sich nur mit Gewalt schließen, es ist also Handlungsbedarf. Ich möchte aber nicht nach so kurzer Zeit "quer schießen", allerdings eben auch nicht noch drei Monate auf neue Fenster warten
 
Das ist schon eine heikle Sache, natürlich. Die Geschmacksfrage darf aber nicht übersehen werden, inwiefern man sich selbst zurückstellt, weil man Angst hat, querzu schießen, nur damit dann statt dessen der andere, der Vermieter, quer schießen darf :D Denn machen wir uns nichts vor: wenn die Sache die ganze Zeit über schon mangelhaft war, dann ist sie objektiv nun mal auch weniger wert!

Wenn man um des lieben Friedens willen vorsichtig handelt: Da bedarf es wohl weniger rechtlichen als viel mehr taktischen Rates, was?
 
Der Vermieter klingt nicht wie der letzte "Arsch" und du willst ein ernsteres Problem gelöst haben. Daher würde ich nochmals auf den Vermieter zugehen und die Dringlichkeit der Situation erläutern. Ein vernünftiger Vermieter wird diese dann hoffentlich erkennen. Das Mindern der Miete endet mit sehr hoher Sicherheit, auch wenn du im Recht bist, im Streit.
 
Kann man nicht nochmal mit dem Vermieter ins persönliche Gespräch gehen? Bevor man die harte Keule schwingt genügt es vielleicht nochmal die Brisanz der Ist-Situation zu verdeutlichen. Vielleicht ist ihm das nicht mehr so im Gedächtnis, dass die Fenster fast nicht nutzbar sind. Im Sommer ist das ja auch nicht so wild aber jetzt...
 
Warum redest du nicht mit dem Vermieter?


Und an alle anderen, die immer direkt schreien Mietminderung. Hat das mal schon jemand gemacht? Wer eine Mietminderung falsch angeht, verscherzt es sich für ewig mit seinem Vermieter.. und kann im schlimmsten Fall mit einer fristlosen Kündigung auf die Straße geschickt werden.
 
taktischer Rat ist wohl besser ;)

ich habe letzte Woche nochmal mit dem Vermieter telefoniert, er kümmert sich, hat sich entschuldigt etc. Nur langsam "nervt" meine Frau ziemlich mit dem Thema
 
Taktischer Rat ist in den seltensten Fällen dem offenen Gespräch mit der Gegenpartei vorzuziehen. Es sei denn die Gegenpartei ist bewusst "bösartig".

Ich meine gucken wir mal den Fall hier an.
Taktischer Rat hier war, alle schreien "Mietminderung".. und werfen 5-15% in den Raum. Du voll mit Adrenalin vollgepumpst, läufst los und setzt ein Schreiben auf. Mietminderung! 15%!!! und zahlst weniger Miete. dein Vermieter, eigentlich nen netter Kerl, nur überfordert mit seinem Job+FAmilie+4 Mietwohnungen, holt sich nen Anwalt.
6 Monate später zeigt sich vor Gericht, die Mietminderung war nicht gerechtfertigt. Du bist seit 6 Monaten mit der Miete im Rückstand. Dein Vermieter hat die Schnauze voll und kündigt dir. mit vollem Recht.

Und der Fall klingt für mich eben mehr nach "unfähiger" Vermieter als tatsächlicher Immobilienhai.

@Droitteur Natürlich schreit hier niemand wortwörtlich Mietminderung und drängt den TE. Aber manche Menschen bekräftigen auch nur den Anspruch ohne 1. wie Noxiel oder burner mal das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu erwähnen oder 2. zu erwähnen, dass so etwas auch an sich rechtlich ein heikles Thema ist
 
Ich gehe davon aus, dass dieses Problem den meisten Mietern bewusst ist und dass davon auch die meisten Ratgebenden ausgehen dürften^^ Natürlich sind die Hinweise trotzdem völlig berechtigt und zur Sicherheit wohl auch angebracht.
 
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