eBay Ware kaputt, zurückgesandt an Vk..seitdem keine neue Ware oder Geld

Reaper75

Lt. Commander
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Hi Jungs,


Folgende Situation:

Habe einen InEar Kopfhörer über einen Drittverkäufer bei eBay gekauft. Dieser ging nach ca. 3 Monaten kaputt. Verkäufer benachrichtigt und angeschrieben. Anschrift bekommen, und per DHL mit SvF zurückgesandt. Verkäufer hat Ware erhalten. Ich bat um Austauschware oder was gleichwertiges. Verkäufer konnte nicht liefern, meinte ich solle paar Wochen warten bis es verfügbar ist. Gesagt,getan. Nach ca. einem Monat wieder angeschrieben, wo der Austauschkopfhörer bleibt, wollte der Verkäufer meine Anschrift wissen, damit er mir was neues zusenden kann. Tat er aber nicht.

Seitdem reagiert er auf keine Mails mehr von mir. Jetzt wirds lustig. Ich rufe eBay an und bitte um Hilfe. Abgelehnt. Die wären dafür nicht zuständig, sondern PayPal. Dann PP angerufen, die sagten mir frech, die wären auch nicht zuständig, da die Käuferschutz nur für Ware gilt, der falsch oder garnicht geliefert wurde. Auf mein Einwand, ich habe die Ware vollständig zurückgesandt und ich bekam keine neue, habe die einfach ignoriert.

Jetzt frage ich mich wofür ist ein Käuferschutz da, wenn es gerade in solchen Situationen nicht angewandt werden kann. Sowohl eBay als auch PP scheint es nicht zu interessieren. Die wollen den Verkäufer noch nichtmal anschreiben. Ich sitzte hier ohne Ware und Geld.

Frage: Muss ich jetzt wegen 30,-Euro wirklich einen Anwalt einschalten, damit sich was tut? Weil das lohnt sich garnicht. Soll ich den Verkäufer einfach damit durchkommen lassen oder muss eBay doch was tun? Kennt sich jemand von Euch damit aus?

Thx.
 
was erwartest du von uns? das wir den verkäufer auflauern?

den ebay-verkäufer eine sachlich verfassten negativen eintrag bescheren mit der option: sollte das geld auf dem konto sein, wird der negativ-eintrag gelöscht.
 
Natürlich ist PayPal dafür nicht zuständig, der Kauf ist ja schon lange vorbei. Es geht jetzt um Gewährleistung.
Ich denke da wird eBay auch nichts machen können.

Eventuell mal ein Schreiben an die Drittfirma schicken mit einer Frist, bevor du einen Anwalt holst.
 
Ja der Käuferschutz ist, wie Paypal das beschrieben hat ja nur dafür da, wenn du nix bekommst oder das Produkt kaputt bei dir ankommt. Wenn es nach 3 Monaten kaputt geht ist das eher eine Sache der Garantie/Gewährleistung.

Für 30 € würde ich da aber nicht viel machen, negative Bewertung ist da halt das Mittel der Wahl mMn.
 
Da gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder du einigst dich mit dem Verkäufer oder schaltest einen Anwalt ein.

Ebay und PayPal, werden dir da nicht helfen, da du die Ware ja schließlich auch bekommen hattest vor 3 Monaten.
 
Leider hab ich schon eine positive Bewertung abgegeben.
 
Wegen 30€ würde ich gar nichts weiter machen, wenn die negative Bewertung nicht mehr geht.. Hak es als Erfahrung ab.
Mit Amazon wäre das nicht passiert..
 
Da kannst du kaum irgendwas machen. Anwalt lohnt sich ja wohl nicht wg. 30,- Euro. Du könntest Anzeige erstatten aber wenn der VK behauptet er hätte die Ersatzware zugeschickt machst du auch nix.
 
findichgut schrieb:
(...) aber wenn der VK behauptet er hätte die Ersatzware zugeschickt machst du auch nix.

Muss er nachweisen - genauso wie du im Zweifel nachweisen musst, dass du etwas zurückgesandt hast. Deshalb richtig vom TE auch mit Sendungsverfolgung bzw. auch entsprechend versichert. Im Zweifel ist der VK halt paar Euro ärmer, wenn es dann verloren geht und er es nochmals schicken muss.

Bleibt dir nur der direkte Draht zum VK.
 
Ich habe eben den VK nochmals angeschrieben. Natürlich freundlich, dabei fragte ich ihn wann ich mit der Ersatzlieferung rechnen kann. Naja, glaube nicht das noch was kommt, ich ärgere mich nur, daß ich nicht mit der Bewertung gewartet habe. Jetzt hätte ich ein super Druckmittel. Ruckzuck wäre die Ware dann erneut da.

Deshalb kann Euch auch nur raten, bei eBay nicht voreilig die Bewertungen rauszuhauen, sondern die ersten 6 Monate zu warten und erst dann. Dann muss man eh selbst beweisen, das die Ware kaputt war.
 
Hi,

man braucht nicht zwingend einen Anwalt wegen sowas belästigen. Schreib ihn nochmal an und setz ihm eine angemessene Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises. Wenn er die Frist verstreichen lässt, ist er nach §286(2) Abs.1 BGB im Verzug. Dann kannst du einen Vollstreckungstitel beim Amtgericht beantragen. Kostet rund €5,- und erschreckt die meisten Leute zu Tode.

Infos zum Vollstreckungstitel gibt's beim zuständigen Amtsgericht.

Gruß

Jan
 
Schreib mal in einer Nachricht etwas wie: "Hiermir gebe ich Ihnen bis zum xxxxxx Zeit, meinen Fall zu prüfen und sich zu melden. Danach werde ich rechtliche Schritte einleiten."
Hatte schon öfter mal ein Problem mit Händlern, aber bei dem Satz wurden sie plötzlich deutlich schneller ;)
Mache ich natürlich nur wenn ich merke, dass sie sich gar nicht wirklich kümmern.

Kleiner Tipp:
Wenn du wirklich rechtliche Schritte einleiten willst, musst du ihm übrigens zwei mal eine ausreichende Frist zur Nachbesserung setzen, sonst könntest du auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
 
TowelieMcTowel schrieb:
Schreib mal in einer Nachricht etwas wie: "Hiermir gebe ich Ihnen bis zum xxxxxx Zeit, meinen Fall zu prüfen und sich zu melden. Danach werde ich rechtliche Schritte einleiten."
Hatte schon öfter mal ein Problem mit Händlern, aber bei dem Satz wurden sie plötzlich deutlich schneller ;)
Mache ich natürlich nur wenn ich merke, dass sie sich gar nicht wirklich kümmern.

Kleiner Tipp:
Wenn du wirklich rechtliche Schritte einleiten willst, musst du ihm übrigens zwei mal eine ausreichende Frist zur Nachbesserung setzen, sonst könntest du auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

Vielen Dank für die nützliche Info. Habe Ihm eine Mail gesendet wo ich ihm eine Frist von 5 Werktagen gegeben habe. Danach habe ich Ihm die Vollstreckung über das Amtsgericht Köln angedroht. Er wohnt in Kerpen. Nach Ablauf der Zeit setze ich ihm also nochmal 3 Tage, falls er sich nicht meldet, damit ich auf der sicheren Seiten bin, richtig?

Gruss
Ergänzung ()

Onleini schrieb:
Hi,

man braucht nicht zwingend einen Anwalt wegen sowas belästigen. Schreib ihn nochmal an und setz ihm eine angemessene Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises. Wenn er die Frist verstreichen lässt, ist er nach §286(2) Abs.1 BGB im Verzug. Dann kannst du einen Vollstreckungstitel beim Amtgericht beantragen. Kostet rund €5,- und erschreckt die meisten Leute zu Tode.

Infos zum Vollstreckungstitel gibt's beim zuständigen Amtsgericht.

Gruß

Jan


Wollte mich bei dir auch bedanken für den tollen Tipp.:)
 
Recherchiere lieber nochmal genauer bevor du etwas unternimmst. Habe in meinem Studium zwar relativ viel mit Recht zu tun, aber alle Angaben sind ohne Gewähr ;)
Wie lang bspw. eine ausrechende Frist ist kann ich dir nicht sagen, da er aber gar nicht antwortet würde ich vermuten dass das in Ordnung ginge.
Lass dich aber lieber von Onleini beraten, ich glaube der hat noch mehr Ahnung als ich :D
 
Ich glaube mal gelesen zu haben, dass die Frist ausreichend lang sein soll, also so 2 Wochen.
 
Hi,

Meine BGB-Scheine sind mittlerweile auch schon alt genug um in die Schule zu gehen, aber in dem Bereich hat sich wenig geändert :)
Eine Frist von zehn Werktagen ab Erhalt des Schreibens ist angemessen. Wenn du das so formulierst und dann drei Wochen wartest, bist du auf der sicheren Seite.

Als kleine Schweinerei kannst du ihm, falls er auf das Schreiben nicht reagiert, noch einen zweiten Brief schreiben und eine Pauschale in Höhe von €40,- gemäß §288 Abs 5 BGB einfordern. Das kannst du auch als Verbraucher! Damit sind die Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid gedeckt.

http://www.kanzlei-metzner.de/urteile/urteile.html?back_id=1&detail_id=107 schrieb:
Die Pauschale von 40,00 € soll die Beitreibungskosten, die dem Gläubiger wegen des Verzugs entstehen, ausgleichen und ist schon ab Verzugseintritt fällig. Zu beachten ist aber, dass die Pauschale nur von Unternehmern als Schuldner zu zahlen ist, nicht aber von Verbrauchern. Im Gegensatz zum erhöhten Zinsanspruch nach § 288 Abs. 2 BGB gilt § 288 Abs. 5 BGB auch dann, wenn der Verbraucher Gläubiger ist.

Ganz wichtig: Ich bin kein Anwalt und gebe hier nur nach besten Wissen und Gewissen Auskunft! Nicht verhauen oder verklagen, wenn was nicht stimmt.

Gruß

Jan

P.S.: Solche Schreiben immer von einem Zeugen lesen lassen und in seiner Gegenwart in den Umschlag stecken und optimalerweise auch in den Briefkasten werfen. Dann kann der Verkäufer nicht erzählen, du hättest ihm nur eine Weihnachtskarte geschickt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es hier schon Neuigkeiten? Das Thema interessiert bzw. betrifft sicherlich mehrere Leute.
 
Ist mir leider auch schon mehr als einmal passieren, meistens hilft aber auch das Androhen einer Klage.
 
Onleini schrieb:
P.S.: Solche Schreiben immer von einem Zeugen lesen lassen und in seiner Gegenwart in den Umschlag stecken und optimalerweise auch in den Briefkasten werfen. Dann kann der Verkäufer nicht erzählen, du hättest ihm nur eine Weihnachtskarte geschickt.

Und am besten noch ein Zeuge der bezeugt, daß ein Zeuge anwesend war. Hihi sorry ging nicht anders ;)
Nee, das kann man sich sparen. Wenn tatsächlich der Zeuge zur Verhandlung geladen werden sollte, dann kann man im örtlichen McDonalds ein Kid anheuern der das für ein Cheesburger übernimmt. Die überzeugenderen Zeugen nehmen allerdings mindestens einen BigMac-Menü!
 
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