Frage bzgl. Bonuszahlung

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FreakZ1

Lieutenant
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So, nun muss auch ich mich Mal wegen einer rechtlichen Frage an das Forum wenden.
Und zwar geht es um folgendes: Meine Frau arbeitet seit 1.1.13 als medizinische Fachangestellte in einer Praxis. 2013 und 2014 hat sie ein 13. Gehalt bekommen, dies war in der Lohnabrechnung auch so betitelt. 2015 hieß das ganze dann Leistungsbonus und sie, sowie ihre Kolleginnen, mussten unterschreiben, dass dies eine einmalige Zahlung ist und zukünftige Ansprüche ausgeschlossen sind. Dieses Jahr hat sie nichts bekommen, ihre Kolleginnen allerdings schon. Hinzu kommt, dass meine Frau bis zum 8.12.16 in Mutterschutz war und nun in Elternzeit ist. Zuvor hatte sie wegen Komplikationen in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot.
Nun zur eigentlichen Frage: Hat sie aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht ebenfalls Anspruch auf den Bonus?

PS: Egal ob 13. Gehalt oder Leistungsbonus, weder im Arbeitsvertrag noch Tarifvertrag wird ein 13. Gehalt bzw. ein Leistungsbonus erwähnt. Auch wird, wenn darüber Gesprochen wird, immer nur von Weihnachtsgeld gesprochen.
 
Wenn du einen Anwalt fragst würde der dir erklären, dass sich aufgrund der 2 Zahlungen des 13. Gehalts schon ein dauerhafter Anspruch abgeleitet hat. Vor allem wenn dieses vorher auch den anderen Kollegen immer gezahlt wurde.
Die Vereinbarung, dass sich kein Anspruch ableiten lässt wurde erst nachträglich abgeschlossen. Ist zwar total toll, aber rechtlich unwirksam.
Wenn es sogar noch einen Tarifvertrag gibt und dort ein Weihnachtsgeld vereinbart ist, dann kann der Arbeitgeber daraus keinen Leistungsbonus machen.

Deine Freundin könnte somit klagen - ich würde dies auch empfehlen, wenn sie einen alternativen Job in der Tasche hat.
 
Hallo

_killy_ schrieb:
Wenn du einen Anwalt fragst würde der dir erklären, dass sich aufgrund der 2 Zahlungen des 13. Gehalts schon ein dauerhafter Anspruch abgeleitet hat.
Es hängt davon ab ob und wie der Bonus im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag definiert wurde.
Wenn es keine genaue Definition über den Bonus im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag gibt und der Bonus unter betriebliche Übung fallen soll dann muss der Bonus mindestens drei Jahre lang gezahlt werden.
Die betriebliche Übung (Vorbehaltlose Leistung) greift nur wenn es folgende Klausel nicht gibt: "Dies ist eine einmalige Zahlung und zukünftige Ansprüche sind ausgeschlossen."

https://www.anwalt.de/rechtstipps/z...-ich-anspruch-auf-sonderzahlungen_014952.html
Zitat:
"Betriebliche Übung
Insbesondere Ansprüche auf Leistungen, die der Arbeitgeber nur einmal im Jahr gewährt (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. bzw. 14. Monatsgehalt, Jahressonderzahlung), ergeben sich häufig aus einer sogenannten betrieblichen Übung. Von einer betrieblichen Übung spricht man, wenn ein Arbeitgeber über mehrere Jahre (mindestens 3 Jahre) hinweg vorbehaltlos eine bestimmte Leistung gewährt hat. In diesen Fällen entsteht ein „echter" Anspruch des Arbeitnehmers auf den Erhalt dieser Leistung auch in der Zukunft."

Grüße Tomi
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für eure bisherigen Antworten, das mit der betrieblichen Übung ist mir bekannt, Frage zielte ja eher darauf ab über den Gleichbehandlungsgrundsatz zu argumentieren um dennoch an den Bonus zu kommen.
Soweit mir bekannt, wurde es 2015 zum Leistungsbonus geändert, da sonst eine Kollegin zum dritten Mal das 13. Gehalt bekommen hätte und es somit rechtlich bindend für alle geworden wäre.
Dass eine Rechtsberatung nur von einem Rechtsanwalt durchgeführt werden darf ist mir bewusst, wollte hier nur nach eurer Tendenz fragen.

Edit: OK, gerade noch von meiner Frau die Info bekommen, dass eine Kollegin welche ein Jahr vor Ihr dort angefangen hat 3 Jahre hintereinander ein 13. Gehalt bekommen hat, was verträglich ebenfalls nicht festgehalten wurde und im vierten Jahr dann auch zum Leistungsbonus wurde, was dann ja schon nicht rechtens ist. Die Kollegin arbeitet allerdings nicht mehr dort. Aber daraus ergibt sich doch dann dass das 13. Gehalt durch die betriebliche Übung und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu zahlen wäre, oder bin ich hier falscher Meinung?
Wenn dem so wäre, muss ich Mal mit meiner Frau sprechen ob sie nach ihrer Elternzeit dort wieder anfangen möchte.

Edit2: Folgende Begründung vom AG weshalb kein Bonus gezahlt wurde:
Das wäre kein Weihnachtsgeld und auch kein 13. Gehalt sondern eine leistungsorientierte Bonuszahlung die die Mitarbeiter erhalten die das Jahr über auch gearbeitet haben.
Eine andere Kollegin hat es anteilig bekommen, da sie seit Mitte November im Beschäftigungsverbot, ebenfalls wegen Schwangerschaft, ist.
Meine Frau bekommt mit der Begründung, dass sie dieses Jahr ja nicht gearbeitet hätte, keinen Bonus. Dies entspricht zwar in soweit der Wahrheit, da sie nie beim Arbeiten war, allerdings entweder eine AU hatte bzw. danach im Beschäftigungsverbot war. Hier wird so wie ich das sehe ebenfalls mit zweierlei Maß gemessen.

Könnte noch jemand zu meiner Frage aus dem ersten Edit seine Meinung Kund tun?
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Leistung -> keinLeistungsbonus. Das ist nun wirklich nicht schwer zu verstehen, also was gibt es da zu diskutieren?
 
Dass es, so wie ich das im ersten Edit beschrieben habe gar kein Leistungsbonus sein dürfte?! Desweiteren dürfte sie doch durch das Beschäftigungsverbot mMn keinen finanziellen Nachteil haben dürfen, oder doch?
 
Kisser meinte eher:
Wer nicht arbeiten kann, aus welchen Gründen auch immer, kann nichts leisten, also kann es auch keinen Leistungsbonus geben.
 
Also ich sehe durch die Handlungen und Verträge 3. Personen keinen Anspruch bzw. eine Umwandlung in die betriebliche Übung bei deiner Frau.
Dazu kommt ja die explizite Änderung zu einem leistungsbezogenen Bonus im letzten Jahr und keine Leistung auf eurer Seite.

Wenn du natürlich wirklich wissen möchtest, ob es sich um eine Gratifikation oder einen Vergütungsbestandteil handelt, dann kann dir da nur ein Anwalt helfen, der die Verträge und Vorkommnisse auseinander nimmt.
 
....wurde mir damals so erklärt, steht im AV das ein Weihnachtsgeld gezahlt wird, muss es gezahlt werden (auch da gibts wenige Ausnahmen).
Mein AG hat darauf im Jahr den AV geändert und statt Weihnachtsgeld auch Bonus eingetragen. Das hatte die Änderung zur Folge, dass er je nach finanz. Lage und Interesse eben Weihnachtsgeld zahlen konnte - nicht musste!
Dann gab es zu jeder Zahlung von ehemals Urlaubs und ehemals Weihnachtsgeld einen Zettel zur Abrechnung, dass das gezahlte Geld nicht nur einmaligen Charakter hätte, sondern noch ein halbes Jahr nach Zahlung zurück gefordert werden könnte.

Ist bei euch wohl ähnlich, Umstellung von Pflichtzahlung gemäß Vertrag auf freiwillige Zahlung und wer dann nicht voll zur Verfügung steht, bekommt eben nichts.
Bei einem Chef habe ich nach 12 Jahren Beschäftigung eine gekürzte Zahlung bekommen, weil er Geld sparen wollte.

Letztlich ist man als Angestellter immer der Idiot wenn der Chef einen "kreativen" Steuerberater mit asozialer Einstellung hat - meine Meinung.

Willst Du es genau wissen, ab zum Anwalt und prüfen lassen - nur der wird genau sagen können wie die rechtliche Lage aktuell ist - ändert sich ja auch dauernd etwas!
 
Und der Chef ist nicht der Idiot wenn er Arbeitnehmern ein "13. Gehalt" zahlen muss obwohl er keinerlei/so gut wie keine Leistung von diesem empfangen hat?

Zudem ist fraglich, ob bei einer derart langen AU auch ein 13. Ghealt voll geflossen wäre. Man bedenke hierbei, dass aber der 6. Woche AU nicht mehr der AN das GEhalt zahlt sondern die Krankenkasse und dann eben nur rund 70%. Inwieweit in solchen Fällen ein 13 Gehalt überhaupt gezahlt werden würde, sei mal dahingestellt.

Mit Gleichstellungsgrunsatz wird man hier denke ich nicht weit kommen. DIe andere Kollegin war offensichtlich deutlich kürzer vom Arbeitsausfall betroffen. Von gleich kann hier also ohnehin keine Rede sein, da die Zeiträume laut TE ja deutlich auseiander gehen bezüglich der Länge.
 
Mutterschutz und Elternzeit .. das Arbeitsverhältnis ruht doch in der Zeit oder?
Wie sollte das 13. Gehalt dann aussehen? Eine zusätzliche Elternzeitgeldzahlung oder einfach als Bonus das Gehalt von davor?
Wenn Leute den Hals nicht voll genug kriegen.....
 
Danke euch für eure Einschätzungen und Ausführungen.

@Tinkerton: Es geht mir weder um die Zeit des Mutterschutzes noch der Elternzeit sondern um die Zeit des Beschäftigungsverbotes. Soweit mir bekannt war, darf meine Frau in dieser Zeit nicht schlechter gestellt werden. Deshalb auch unsere Annahme dass dies keine negative Auswirkung auf den Bonus haben könnte.

Ich möchte diese Diskussion allerdings hier nun gerne beenden, da ich auf Kommentare wie der letzte Satz des vorherigen Postings gerne verzichten kann.
 
ZUr Frage, ob während Elternzeit Weihnachtsgeld gezahlt werden muss habe ich noch flgendes gefunden:

http://www.abendblatt.de/wirtschaft...-ich-trotz-Elternzeit-das-Weihnachtsgeld.html

Zitat:
Während der Elternzeit ruht jedoch das Arbeitsverhältnis. Die wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag sind suspendiert. Dazu gehört auch die Fortzahlung der Vergütung. Ob der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld während der Elternzeit zahlen muss, hängt davon ab, welchen Zweck er damit verfolgt. Will der Arbeitgeber die von seinen Arbeitnehmer erbrachten Leistungen zusätzlich vergüten, handelt es sich beim Weihnachtsgeld um eine zusätzliche Gehaltszahlung. Darauf besteht während des suspendierten Arbeitsverhältnisses kein Anspruch.

Will der Arbeitgeber dagegen die Betriebstreue seiner Mitarbeiter anerkennen und sie weiterhin an den Betrieb binden, liegt keine Leistungsvergütung vor. Dann kann die Weihnachtsgeldzahlung auch während der Elternzeit beansprucht werden. In der Regel liegen jedoch Zahlungen mit Mischcharakter vor, mit denen sowohl die erbrachte Leistung vergütet als auch die Betriebstreue belohnt werden soll. Dann besteht kein Zahlungsanspruch.
 
Auf Wunsch des TE geschlossen.
 
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