Artikel immer noch im Zulauf....

Tammy

Rear Admiral
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Hallo liebes Caseking-Team,

ich habe vor einiger Zeit diverse gesleevte Kabel bei euch bestellt und den Großteil auch erhalten, jedoch fehlt weiterhin dieser Artikel:

https://www.caseking.de/bitfenix-24...0cm-sleeved-violett-weiss-weiss-zuad-482.html

Ich hatte bereits im Vorfeld die zusätzlichen Transportkosten überwiesen und warte dringlich auf den Artikel, welcher schon Ende letzten Jahres lieferbar sein sollte, bei euch aber weiterhin auf "Im Zulauf" steht.

Wann kann ich denn damit rechnen?
 
Hi Tammy,

im Zulauf bedeutet, dass wir den Artikel in Kürze erwarten. Eigentlich sollte dieser heute bei uns eintreffen, wobei sich die Zulieferung aufgrund von Verzögerungen im Nachlauf um wenige Tage verzögern kann.

Gruß,
Eddi
 
Danke für die Info Eddi,

ich brauche die Kabel wirklich dringend und hoffe, sie bis Donnerstag zu bekommen, aber ich weiß, Prognosen sind da schwer.

Später würde ich weder das ATX noch die bisher gekauften benötigen.
 
Wüsste gerne, ob denn im Zulauf wenigstens diesmal auch bedeutet, dass es heute lieferbar ist?!
 
Hi Tammy,

im Zulauf bedeutet nie "Zu 100% sicher, dass es heute eintrifft", sondern dass wir den Artikel zu heute "erwarten". Der genaue Worlaut wenn man auf den Status klickt: "Der Artikel sollte im Laufe des Tages wieder verfügbar sein."

Es ist offensichtlich, dass sich hier Verzögerungen im Nachlauf ergeben haben. :/

Gruß,
Eddi
 
Danke Eddi, den Wortlaut kenne ich inzwischen auswendig ;)

Es geht aber auch darum, dass man als Kunde/in ja auch irgendwelche Sicherheiten haben muss, wenn man einen Artikel bestellt und auf diesen warte ich inzwischen seit zwei Wochen und im Zulauf war er mehrfach und voraussichtliche Liefertermine hatten wir auch schon ein paar.

Da muss doch auch die Logistik langsam mal in Wallung kommen, wenn sich derartige Verzögerungen bei den selben Artikeln häufen.
Ergänzung ()

Ich sehe, inzwischen ist der Lieferstatus auf unbekannt, damit kann man wenigstens arbeiten, danke :)

Kannst du bitte veranlassen, dass mir das, bereits separat bezahlte, Porto auf mein Konto zurück gebucht wird, die Bestellung hat sich für mich dann erledigt.
 
Sowohl als auch, ich bestelle dann einfach wieder, wenn es vorrätig ist :)
Das Projekt muss ja auch fertig werden.

Danke dir :)
 
Hi Tammy,

okidoki. Ich hab's storniert und der Betrag wird in Kürze erstattet. Sorry nochmal, aber erst auf Nachfrage beim Zulieferer hat sich (wie ich soeben erfahren habe) der Umstand ergeben.

Gruß,
Eddi
 
Danke sehr Eddi :)

Ist zwar schade, aber das kann ja passieren.
 
Was aber wirklich schade ist, dass ich bisher weder das Geld für das ATX Kabel noch mein zusätzlich überwiesenes Porto zurückerhalten habe, auch keine Mail, einfach nichts.

Ich möchte euch ungern darauf hinweisen, dass hier kein 14-tägiges Zahlungsziel zu euren Gunsten besteht, da der Vertrag über die Dienstleistung und den Artikel nicht zustande gekommen ist.

Von daher möchte ich darum bitten, den Betrag in Höhe von 12,89€ mir bis zum 13.01.2017 zu überweisen, vielen Dank.
 
Tammy schrieb:
Was aber wirklich schade ist, dass ich bisher weder das Geld für das ATX Kabel noch mein zusätzlich überwiesenes Porto zurückerhalten habe, auch keine Mail, einfach nichts.

Ich möchte euch ungern darauf hinweisen, dass hier kein 14-tägiges Zahlungsziel zu euren Gunsten besteht, da der Vertrag über die Dienstleistung und den Artikel nicht zustande gekommen ist.

Von daher möchte ich darum bitten, den Betrag in Höhe von 12,89€ mir bis zum 13.01.2017 zu überweisen, vielen Dank.

Hi Trammy,

die Rücküberweisungen werden chronologisch abgearbeitet und es wird aus Gründen der Fairness keine Unterschiede gemacht, ob es sich dabei um eine Erstattung durch einen Widerruf, eine Erstattung durch Reklamation oder eben um eine Stornierung handelt. Wir bitten um Verständnis.

Allerdings habe ich den Bearbeitungsstand geprüft und du solltest mit den Erstattungen von heute - spätestens morgen - die Rückzahlung erhalten.

Gruß,
Eddi
 
@SpookyFBI
Ich wüsste nicht, seit wann ich dein Kunde/in bin, aber vielleicht wolltest du nur einfach mal sinnlos deinen Senf dazugeben?
Glückwunsch das ist Dir geglückt!

@Eddi
Danke, die Erstattung ist gerade angekommen.

Um auf den Punkt mit der Fairness zu kommen, so ist die Gesetzeslage kein verhandelbares Gut ;)
Ich hätte dennoch nichts dazu geschrieben, wenn ich mir denn der Erstattung, in einen angemessenen zeitlichen Rahmen, sicher hätte sein können, aber da fehlte es ein wenig an der Kommunikation.

Ich bestelle echt gerne bei euch und euer Support hier im Forum ist auch toll, aber Rückerstattungen sind ein Stiefkind von euch.
 
Hi Tammy,

auch bei Stornierungen wird eine "angemessene Frist" für eine Erstattung vorgegeben. Die Stornierung erfolgte am 06.01.2017 und die Erstattung erfolgte heute oder wäre spätestens morgen erfolgt. Demzufolge hat es 7 Tage gedauert und hätte in diesem Fall maximal 8 Tage gedauert.

Hier nochmal ein kleiner Hinweis auf die Fristen für Rückzahlungen (auch nach Stornierungen): http://www.frag-einen-anwalt.de/Rueckzahlung-nach-Stornierung--f16302.html

Es existieren keine unterschiedlichen Fristen für die Erstattung nach einem Widerruf, einer Erstattung nach Reklamation, oder der Erstattung nach einer Stornierung. Die Frist ist die selbe.

Selbstverständlich käme es uns auch gelegen, wenn die Erstattungen innerhalb von 24 Stunden erfolgen würden. Allerdings verläuft die chronologische Bearbeitung immer nach dem "First-come, first-served" Prinzip und je nach Aufkommen, variiert die Dauer der Erstattung innerhalb dieser 14 Tage.

Gruß,
Eddi
 
Hallo Eddi,

der von Dir verlinkte Fall ist von 2006 und seitdem ist viel Wasser die Spree runter gelaufen ;)

"Im Zulauf" ist hier als Formulierung durchaus mit "lieferbar in x Tagen" gleichzusetzen und irreführend.

In einem ähnlichen Fall liegt uns aktuell eine einstweilige Verfügung vor. Das Landgericht Düsseldorf hat am 18.6.2013 entschieden (LG Düsseldorf, Beschluss v. 18.6.2013, Az. 14c O 95/13), dass es wettbewerbswidrig ist, im Internet Ware mit dem Hinweis „versandfertig in 2Tagen“ zu bewerben und Kunden in einer darauf folgenden Kaufabwicklung bereits zur Zahlung aufzufordern und diese Zahlung auch entgegen zu nehmen, obwohl die bestellte Ware weder vorrätig noch kurzfristig zu beschaffen ist.
In dem vom Landgericht zu entscheidenden Fall hatte der Antragsgegner nicht nur Ware  beworben, die weder vorrätig noch sonst wie lieferbar war, sondern in der darauf folgenden Kaufabwicklung sogar einen Betrag von rund 6.000,00 € im Wege der Vorkasse vereinnahmt, um dem Käufer dann einige Zeit später erst auf Nachfrage mitzuteilen, dass die Ware überhaupt nicht lieferbar sei und auch nicht mehr „reinkomme“.
Es liegt auf der Hand, dass ein solches Verhalten rechtswidrig ist und unter Umständen sogar den Straftatbestand des Betruges erfüllen kann. Dementsprechend war das Landgericht Düsseldorf auch mit dem angesetzten Streitwert nicht zimperlich und setzte immerhin einen Betrag von 20.000  €  an. Da die einstweilige Verfügung im Beschlusswege erlassen wurde, liegen keine schriftlichen Gründen dazu vor. Die Entscheidung ist darüber hinaus noch nicht rechtskräftig. Wir werden weiter berichten.

http://www.lhr-law.de/magazin/lg-dusseldorf-vorkasse-fur-nicht-lieferbare-ware-ist-unzulassig


Wie gesagt, bei euch hapert es auch weiterhin an der Kommunikation, denn außer Deiner Zusage hier im Thema habe ich keinerlei Feedback über Dauer und Art der Erstattung erhalten, ebenso wie es keine Bestätigung über den Wareneingang einer Rückgabe bei euch gibt.

Das war, ist und bleibt, im Gegensatz zu dem Rest eures Service, verbesserungswürdig.

Wäre dies anders, diese Diskussion wäre obsolet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Tammy,

deine Begründung, dass Vorkasse bei nicht lagernden Artikeln etwas heikel ist, kann ich durchaus nachvollziehen. Allerdings geben wir den Status eines nicht lagernden Artikels an und bei Instant-Zahlungsarten wie Sofortüberweisung oder PayPal überweist der Kunde wissentlich bei einem nicht lagernden Artikel den Betrag. Da können wir als Händler nicht einmal wirklich eingreifen, weshalb wir eine Erstattung bei jeder Bestellung veranlassen müssten, die nicht lagernde Artikel enthält. Dies hätte nicht nur einen enormen und unzumutbaren Aufwand zur Folge, sondern gemäß unseren AGB auch, dass die bereits lagernde Ware nicht reserviert wird. Der Kunde hat hier jedoch auch die Möglichkeit, per Vorkasse zu bestellen und die Zulieferung abzuwarten, um anschließend den Betrag zu überweisen. Auch kann er auf eine Bestellung verzichten, wenn der Artikel nicht lagernd ist.

Bei dem vorliegenden Fall war es natürlich ungünstig, weil der Hersteller einen etwas merkwürdigen Informationsfluss gepflegt hat. Nichtsdestotrotz erfolgte die Erstattung zeitnah, also "angemessen". Dass der Gesetzgeber bedauerlicherweise keine eindeutigen Fristen nennt und das gesamte FAG/BGB sehr schwammig und wenig durchdacht ist, dient selbstverständlich als optimale Vorlage für Komplikationen und Unstimmigkeiten dieser Art. Dass dein Artikel einen Extremfall darstellt, ist ebenfalls nicht von der Hand zu weisen, da auch auf eine "Insolvenzsache im Falle einer Zahlungsunfähigkeit" eingegangen wird, wobei es hier um die Dauer der Erstattung eines Betrages in Höhe von ca. 12 EUR ging und nicht um Zahlungen per Vorkasse. Auch haben wir den Versand aller lagernden Artikel bereits im Vorab veranlasst, so dass keine weitere Verzögerung zugrunde lag und lediglich noch ein Kabel gefehlt hat, den wir dir auf unsere Kosten separat hätten zugesandt.

Wie dem auch sei, möchte ich als Schlusswort den ersten Satz aus deinem Artikel wiedergeben: "Onlinehändler haben es nicht leicht." :D

Gruß,
Eddi
 
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