Reklamation über 8 Wochen her? Entschädigung möglich?

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Lt. Commander
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UPDATE1** Reklamation über 8 Wochen her? Entschädigung möglich?

Hey Leute, ich habe mir damals das Tablet Samsung Tab S2 gekauft für ca. 500 Euro. Nach ungefähr 5 Monaten gingen mir die Knöpfe am oberen Rand kaputt habe habe das Tab darauf bei Mediamarkt reklamiert. Das Tab war praktisch im perfekten Zustand als ich das abgegeben habe bis auf die Knöpfe.

Nun ist die reklamation 8 Wochen her und ich habe das Tablett immer noch nicht. Habe ich jetzt anspruch auf eine Entschädigung oder Preisminderung? Ich finde das unverschämt das ich solange warten muss.

Wer weiß wie lange ich noch warten muss :freak:

Das Tab wurde zuerst in eine Reperatur Werkstatt geschickt und nach knapp 2 Wochen kamm das Tablett wieder mit einem stark zerkrazten Display wieder. In diesem Zustand habe ich das natürlich nicht angenommen und eben nochmals reklamiert. Seit dem wurde das Tablet wieder in die Werkstatt geschickt und dort konnte man wegen mangel an erstatzteilen nicht reparieren und es wurde direkt nach Samsung geschickt. Seit dem weiß ich nicht wie der Status ist.

Welche Möglichkiten habe ich jetzt und an wen muss ich mich wenden?
 
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Der Mediamarkt ist auf jeden Fall dein Ansprechpartner.
Rede mal mit denen vielleicht wissen die mehr zum aktuellen Status oder es gibt Vorort eine Möglichkeit das zu klären.
 
Du kannst nur den Status abfragen im Markt. Geräte die zum Hersteller geschickt werden, können so gar bis 12 Wochen unterwegs sein.
 
Mediamarkt sagt nur das liegt nicht in denen Hand. Auf der einen Seite stimmt das ja aber trotzdem ist das mein Händler...
 
Ich kenn leider die gleichen Probleme von Bekannten mit Philips Geräten - Media Markt schickt das Gerät zum Hersteller, der Hersteller behauptet zunächst eine Reparatur sei möglich und dann passiert monatelang - nichts. Erst wenn der Hersteller das Gerät entweder repariert (passiert bei Philips scheinbar überhaupt nicht mehr, da die entsprechenden Ersatzteile bereits nach 6 Monaten nicht mehr existieren) oder nach langer Zeit zugibt, dass das Gerät nicht repariert werden kann, dann bekommt man Ersatz.
 
Angemessene Frist setzen und ansonsten mit Vertragsrücktritt drohen.
Hast du ein Protokoll das dass Tablet in einem einwandfreien Zustand war?
Sonst kriegst es wieder mit zerkratzten Display weil Samsung solche Schäden nicht in der Garantie abdeckt.
 
Über die "angemessene Frist" wird der Mediamarkt nur lachen, denn die Reparatur zum Ziel der Behebung des Mangels ist im Gange, und Samsung braucht nunmal so lange, wie Samsung eben braucht. Ich sehe hier keinen Grund einen Kaufrücktritt nach 5 Monaten herzuleiten. Ich sehe auch nicht, in welcher Form und warum überhaupt eine Entschädigung zustande kommen sollte.
 
Dem Käufer kann es aber egal sein wie lange Samsung braucht.
Der Händler ist hier die Ansprechperson welcher sich um eine schnelle Reparatur kümmern muss.
Ist zwar aus dem Österreichischen Konsumentenschutz dürfte aber in Deutschland nicht viel anders sein:

Preisminderung oder Wandlung können Sie fordern,

wenn Reparatur oder Austausch nicht möglich sind


wenn Reparatur oder Austausch für den Händler mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wären


wenn der Händler die Reparatur oder den Austausch in angemessener Frist nicht durchführt oder die Reparatur fehlschlägt


wenn der Händler die Reparatur oder den Austausch verweigert


wenn die Reparatur oder der Austausch für den Käufer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären


wenn dem Käufer die Reparatur oder der Austausch aus triftigen, in der Person des Händlers liegenden Gründen unzumutbar ist.

Sie haben als KonsumentIn ein Wahlrecht zwischen Preisminderung und Wandlung. Die Wandlung ist allerdings bei einem geringfügigen Mangel ausgeschlossen.
 
da das Gerät fast neu war kann man davon ausgehen das der Mangel bereits beim Kauf bestand,

der Händler hat also seinen Teil des Kaufvertrages (ein fehlerfreies Gerät liefern) nicht erfüllt,

du hättest das Recht auf ein neues Austauschgerät gehabt! Jetzt hast du aber leider einer Reparatur zugestimmt!

Wenn die Reparatur 2x erfolglos verläuft kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten!

Es stand sogar mal im Gesetz drin das wenn das Gerät eingeschickt werden muss

nur ein Reparaturversuch zulässig ist, das wurde aber wohl entschärft,

zumindest finde ich die Info gerade nicht.


Infos zB hier: http://www.verbraucherzentrale.de/ruecktritt
 
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Naja, so ist es ja nicht ganz. Es gibt da auch rechtliche Regelungen dazu. Wäre ja noch schöner, wenn das nur nach gutdünken des Händlers laufen würde.

Google mal nach "Wandlungsrecht Kaufvertrag"

Du musst dem Händler zwei mal die Nacherfüllung zugestehen. Wenn diese nicht oder nicht fristgerecht erfolgt kann man auf eine Wandlung bestehen.
Allerdings ist natürlich die "fristgerechte Nacherfüllung" ein sehr unspezifischer Begriff.
Ich kann dir nicht sagen, welche Frist bei einem Tablett zu akzeptieren ist.

Ausserdem würde Dir die Nutzungsdauer vom Wert abgezogen. Dazu gibt es Regeln die dort angewandt werden.

Das ganze hatte ich mal bei einer Grafikkarte.

Aber wie gesagt, welche Wartezeit Dir zumutbar ist bevor Du diesen Schritt gehen kannst, kann ich Dir nicht sagen.

Anm.: Wenn Du dem Markt eine Frist setzt, muss diese angemessen ( vermutlich sind 14 Tage ok) sein und das Ganze schriftlich erfolgen.

Wichtig: Ich bin kein Jurist, daher ist dies alles was ich geschrieben habe nicht als Anleitung und als 100% richtig zu verstehen. Ich habe nur die theoretischen rechtlichen Möglichkeiten aufgezählt.
Alles was Du machst musst Du eigenverantwortlich selbst abklären und auch selbst vertreten!!!!

Cunhell
 
cunhell schrieb:
Du musst dem Händler zwei mal die Nacherfüllung zugestehen. Wenn diese nicht oder nicht fristgerecht erfolgt kann man auf eine Wandlung bestehen.

und wenn die bei der Reparatur das Gerät noch selbst beschädigen (Display verkratzt) kann das schon

wieder anders aussehen!
 
Danke für die Antworten aber kann ich den jetzt nicht einfach eine Frist von einer Woche geben? Ich meine, ich warte ja jetzt schon 8 Wochen.
 
Allerdings ist natürlich die "fristgerechte Nacherfüllung" ein sehr unspezifischer Begriff.
Ich kann dir nicht sagen, welche Frist bei einem Tablett zu akzeptieren ist.

Tja und 8 Wochen sind da durchaus nicht abnormal! ... die Leute sind halt nur amazon verwöhnt ;p

üblich bis zu 10 bis 16 Wochen ... vorher lacht dich der Anwalt nur aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es sind aber 2 Monate wo ich das Gerät nicht nutzen kann. Das Gerät verliert ja an wert. Ich finde beschämend solange warten zu müssen bei so einem kleinen Gerät vor allem weil das ne Massen Produktion ist.
 
naja das macht eben nen Unterschied zwischen nem guten kulanten und nem schlechten Händler ... nur Kulanz ist eben nicht einklagbar nur die Gewährleistung und die liegt immer noch im gesetzlichen Rahmen.

Und die Moral: Man sollte sich seinen Händler gut aussuchen!
 
cunhell schrieb:
Ausserdem würde Dir die Nutzungsdauer vom Wert abgezogen. Dazu gibt es Regeln die dort angewandt werden.
Also das wäre mir neu, hast du dazu eine Quelle?

Ansonsten stimmt es mMn schon so wie du es sagst: Mangel festgestellt, Mangel reklmiert, MM bekommt Gelegenheit zur Nacherfüllung. Angemessene Frist nachweislich setzen, dies muss der TE noch nachholen, entweder per einschreiben oder aber persönlich vorbei gehen und Empfang quittieren lassen. Ich bin auch kein Jurist, aber bin mit 10 Werktagen immer gut gefahren. Wobei ich meine letzte Reklamation letztes Jahrtausend hatte (auf Holz klopf). Falls MM die Frist ungenutzt verstreichen lässt, kannst du von dem Vertrag zurücktreten und dein Geld zurückverlangen.

owned_you schrieb:
üblich bis zu 10 bis 16 Wochen ... vorher lacht dich der Anwalt nur aus.
Also 16 Wochen sind definitiv zu lange. Selbst 2 Wochen sind imho reichlich.

Wichtig: Wenn man eine Frist zu kurz setzt ist diese nicht ungültig, sondern wird nur durch eine angemessene Frist ersetzt!
D.h. Wenn du eine Woche als Frist setzen würdest, diese vor Gericht aber als zu kurz gesehen und zwei Wochen als angemessen betrachtet würde, müsstest du dann nur noch eine zusätzliche Woche gewähren.
 
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owned_you #15 hat es auf den Punkt gebracht.
Nur weil ihr die Zeit für nicht angemessen haltet, muss es noch lange nicht so sein.
 
Also MM einfach eine Frist setzten und abwarten? Muss noch irgendwas wichtiges hinterlegt sein?
 
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