Erfahrungen mit LogiTel

Sebbl1990

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Okt. 2008
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127
Hallo,

ich schildere hier meine Erfahrungen mit LogiTel.

10.06.2016: Bestellung eines Telekom-Vertrags mit Smartphone über LogiTel. U.A. im Vertrag enthalten sind Wegfall der Anschlussgebühr (30€) und als Zugabe zum Smartphone eine Samsung VR-Brille (UVP 99€).

17.06.2016: Erhalt von Smartphone und VR-Brille. Smartphone ist intakt, für die Brille habe ich vorerst keine Verwendung. Geplant ist die Weiterveräußerung der Brille.

08.07.2016: Ich erhalte die erste Rechnung von der Telekom, fälschlicherweise wird die Anschlussgebühr i.H.v. 30€ berechnet.

09.07.2016: Ich möchte die VR-Brille testen und packe diese aus, beim Auspacken kommen mir 2 Kleinteile entgegengefallen. Offensichtlich Transportschaden oder - was ich für wahrscheinlicher halte - Produktionsfehler.

Ich verfasse eine Mail an LogiTel mit Hinweis auf die falsch berechnete Anschlussgebühr sowie den Defekt der Brille.

14.07.2016: Antwort LogiTel mit der Bitte um Zusendung der Rechnung zur Prüfung. Angelegenheit VR-Brille an Fachabteilung weitergeleitet. Diese bittet um Bilder des Defekts.

15.07.2016: Zusendung der Rechnung und Bilder des Defekts meinerseits.

18.07.2016: Antwort Logitel, Fehler bzgl. Anschlussgebühr liegt angeblich bei der Telekom, Erstattung soll mit spätestens der 3. Rechnung erfolgen. Ich soll die VR-Brille einschicken.

03.08.2016: Antwort Logitel bzgl. VR-Brille. Schäden an versendeten Produkten müssen sofort reklamiert werden. Zudem handele es sich um einen Bruchschaden, welcher nur durch Gewalteinwirkung des Kunden hervorgerufen werden kann. Diese ist von der Garantie / gesetzlichen Gewährleistung nicht abgedeckt.

Rücksendung der defekten VR-Brille ohne Reparatur / Austausch an mich.

20.08.2016: Hinweis meinerseits darauf, dass Defekt bereits beim Auspacken vorlag und gewerbliche Verkäufer in Dtld. 6 monatige Gewährleistung zu tragen haben. Bis dahin muss vom Verkäufer nachgewiesen werden, dass ein Defekt bei Warenübergabe noch nicht vorlag.

23.08.2016: Antwortmail von Logitel, dass die Angelegenheit an die Rechtsabteilung weitergeleitet wurde und ich Antwort von dieser erhalten werde.

11.09.2016: Ich habe die 3. Rechnung erhalten, aber immer noch keine Erstattung der Anschlussgebühr - Mail an Logitel.

25.09.2016: Erneute Mail von mir, da keinerlei Antwort in der Zwischenzeit erhalten.

26.09.2016: Nochmalige Anforderung meiner aktuellen Telekom-Rechnung durch Logitel.
Diese sende ich umgehend zu.

27.09.2016: Antwort von Logitel, dass die Fachabteilung sich bzgl. Reklamation VR-Brille melden würde.

13.10.2016: Erneute Mail von mir, da sowohl bzgl. Anschlussgebühr (2,5 Wochen) als auch bzgl. VR.Brille (7 Wochen) keine Antwort kam.

19.10.2016: Erneute Mail von mir mit gleichem Inhalt.

20.10.2016: Antwort seitens Logitel, dass sie auf Antwort bzgl. Anschlussgebühr von der Telekom warten.

Zwischenzeitlich hatte ich mit dem Telekom-Support gesprochen, dieser konnte die Angelegenheit nicht nachvollziehen und mir weiterhelfen, schiebt Schuld auf Logitel.

27.10.2016: Nachfrage meinerseits, wie der Stand bzgl. beider Angelegenheiten ist.

31.10.2016: Antwort Logitel, in der erneutes Nachfragen bei der Telekom versprochen wird, Weiterleitung der Angelegenheit VR-Brille an Fachabteilung.

04.11.2016: Mail der Telekom mit Erstattungsrechnung i.H.v. 30€ für die Anschlussgebühr.

11.11.2016: Mail von LogiTel (vermutlich an alle Betroffene, die einen ähnlichen Vertrag wie ich abgeschlossen hatten), dass es sich bei der Anschlussgebühr um einen Systemfehler handelt und diese innerhalb der nächsten 2 Rechnungen erstattet wird.

21.11.2016: Abbuchung der Monatsrechnung seitens der Telekom mit Berücksichtigung der Erstattung. Die Angelegenheit Anschlussgebühr ist hiermit, gut 5 Monate nach Vertragsabschluss, abgeschlossen. Ob der Fehler bei Telekom oder Logitel lag, ist für mich nicht nachzuvollziehen.

10.12.2016: Erneute Nachfrage bzgl. VR-Brille meinerseits, da seit 6 Wochen keine Antwort diesbzgl. erhalten.

14.12.2016: Antwort seitens Logitel mit quasi identischen Inhalt wie Mail vom 03.08.2016.

04.01.2016: Erneute Mail von mir mit Hinweis auf gesetzliche Gewährleistung mit Beweislast beim Verkäufer und Nachfrage, was die Rechtsabteilung dazu sagt (die zugesagte Antwort der Rechtsabteilung habe ich nicht erhalten).

12.01.2016: Antwort von Logitel mit wieder quasi identischem Inhalt. Hinweis auf sofortige Meldepflicht des Kunden nach Erhalt der Ware sowie Fehlerbild, welches nur durch Gewalteinwirkung seitens Kunden entstehen könne.

An dieser Stelle Beendigung der Korrespondenz durch den Kunden. Da die Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung den Streitwert übersteigt, keine weiteren Maßnahmen.


Jeder Leser möge sich eine Meinung bilden. Ich hoffe mit diesem Beitrag bei der Meinungsbildung helfen zu können.

Viele Grüße
Sebastian
 
Hab über Logitel mittlerweile 4 Verträge abgeschlossen (Kündige jedes mal und schließe dann wegen besserer Konditionen einen Neuvertrag ab).
Und hatte nie ein Problem.
 
Hab damals auch einen Telekom Vertrag dort abgeschlossen inkl. Handy. Keinerlei Probleme gehabt.
 
Ich bin kein Jurist, aber ich glaube, dass die wegen der Brille tatsächlich im Recht sind.
Die Ware hätte wenn sofort auf Mangelfreiheit geprüft werden können und müssen. Es handelt sich ja nicht um einen verdeckten Mangel.
 
Genauso wie man den Paketboten nicht gehen lassen darf, wenn das Paket beschädigt ist. Wenn das Paket beschädigt ist, muss man halt noch während der Paketbote da ist schauen, ob alles ganz ist, sonst kanns gut sein, dass die DHL den Transportschaden nicht übernimmt...
 
Hallo,

ich gehe nicht von einem Transportschaden aus, sondern von einem Produktionsfehler. Das Paket hatte keinerlei optische Anzeichen für einen Schaden.

Selbst bei einem Transportschaden wäre allerdings der Verkäufer in der Pflicht.

siehe hier: http://shopbetreiber-blog.de/2012/07/30/transportschaden-rechte-pflichten/

[...] Sollte der Mangel erst beim Öffnen des Paketes feststellbar gewesen sein, der Kunde das Paket aber wochenlang nicht geöffnet haben, so spricht dies beispielsweise schon gegen den Ausschluss der Beweislastumkehr. [...]

Heißt hier im Kontext, dass de facto der Verkäufer in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht ist, egal wann der Käufer in dieser Zeit das Paket öffnet (gilt nur für Geschäfte mit gewerblichem Verkäufer und privatem Käufer). Habe ich zum Spaß auch mal einen befreundeten Anwalt gefragt, der dies so bestätigt hat.


Generell gibt es kaum Möglichkeiten für gewerbliche Käufer in den ersten 6 Monaten die Gewährleistung abzustreiten.
Das macht Logitel hier mit der Behauptung, der Käufer hätte dem Artikel durch unsachgemäße Benutzung einen Gewaltbruch zugefügt. Dies stimmt allerdings nicht.

Viele Grüße
 
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