Media Markt Gutschein wurde geklaut was tun

JanKrohn schrieb:
Stimmt. Eine betruegerische Ueberweisung zu akzeptieren waere weitaus besser :->

Natürlich ist das besser.
Dann bin nicht ich der Geschädigte, sondern der Kontoinhaber und der hat im Regelfall keine berechtigte Forderung mehr gegen mich als Privatverkäufer, sofern Fahrlässigkeit meinerseits nicht ursächlich war.

Entweder er haftet, oder seine Bank oder (falls existent und zu ermitteln) der Täter, aber nicht ich.
Und darauf kommt es mir doch an oder nicht?
 
Das Geld steht dir nicht zu, und wird ganz sicher zurück geholt. Aber bei der Banküberweisung lässt sich das Problem in soweit umgehen, dass man einfach nur an den durch die Überweisung bekannten Kontoinhaber schickt. Keine Packstation, keine Lebensgefährte o.Ä.
 
JanKrohn schrieb:
Stimmt. Eine betruegerische Ueberweisung zu akzeptieren waere weitaus besser :->

Überweisungen kannst du nicht mehr zurück ziehen, völlig egal ob "betrügerisch" oder nicht.

Wenn du nachweisen kannst, dass du nicht grob fahrlässig gehandelt hast ersetzt dir die Bank den Betrag (bzw. die Versicherung der Bank). Aber das ist wesentlich aufwendiger als bei Paypal, wo du einfach nur einen Fall aufmachst und sagst du warst es nicht. ;)

@smuper
Wenn du dich beim Empfänger vertust hast du auch Pech, egal ob der Betrag demjenigen zusteht oder nicht. Kannst versuchen zu klagen, aber viel Glück dabei. Einfach so zurückbuchen wird garantiert nicht passieren (außer in der Bank hat sich jemand um einen Millionenbetrag vertan o.ä.).
 
Einen falsch gebuchten Betrag kann man sehr wohl zurückklagen, zivil natürlich. Die Bank hat damit dann nichts zu tun.
Sollte nicht so schwer sein, wenn man einen Zahlendreher o.ä. schlüssig nahelegen kann bzw. der Empfänger keine Leistung oder Grund für das Geld glaubhaft machen kann.

Manche Banken fragen den falschen Empfänger freundlich ob sie es zurückbuchen dürfen ;)
 
hallo7 schrieb:
Einen falsch gebuchten Betrag kann man sehr wohl zurückklagen, zivil natürlich. Die Bank hat damit dann nichts zu tun.
Sollte nicht so schwer sein, wenn man einen Zahlendreher o.ä. schlüssig nahelegen kann bzw. der Empfänger keine Leistung oder Grund für das Geld glaubhaft machen kann.

Manche Banken fragen den falschen Empfänger freundlich ob sie es zurückbuchen dürfen ;)

... Was in Zeiten von IBAN fast unmöglich ist
. Wer im Jahr 2017 noch KtoNR+BLZ benutzt ist selber Schuld.
 
Manche Banken fragen den falschen Empfänger freundlich ob sie es zurückbuchen dürfen ;)



Wenn du dich beim Empfänger vertust hast du auch Pech, egal ob der Betrag demjenigen zusteht oder nicht. Kannst versuchen zu klagen, aber viel Glück dabei. Einfach so zurückbuchen wird garantiert nicht passieren (außer in der Bank hat sich jemand um einen Millionenbetrag vertan o.ä.).

Als gelernter Bankkaufmann kann ich euch sagen, dass bei (Online)Banking Betrug einiges in Sachen Rückabwicklung geht.

Es spielt aber keine Rolle, da Online Banking Betrug in aller Regel nicht dazu genutzt wird irgendwelche kleinen eBay Käufe zu bezahlen. Da geht das Geld ins Ausland.

Paypal ist in diesem Fall auch viel einfacher zu betrügen, ein bisschen Phishing und die Sache ist erledigt.

Es gibt wie gesagt ganz einfache Regeln, nie an Packstationen oder Paketshops und nie an "andere" Empfänger. Mehr kann man nicht machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo7 schrieb:
Einen falsch gebuchten Betrag kann man sehr wohl zurückklagen, zivil natürlich.
Man muss klagen und es belegen, was aber z.B. schwer sein kann, wenn der Klagende dann auch der Empfänger der Sendung ist die mit dem Betrag bezahlt wurde. Die Anforderungen mit mit einer solchen Klage Erfolg zu haben, dürften jedenfalls um einiges höher sein als die bei Paypal sein Geld zurück zu bekommen und dann muss nämlich der Verkäufer den Klageweg beschreiten, was ihm entsprechende Hürden in den Weg legt bis der ggf. Recht bekommt und dann auch noch an sein Geld hat.

Überweisungen haben also schon einen klaren Vorteil, man sollte natürlich warten bis das Geld da ist und auch möglichst eine Referenz vereinbaren die beim Verwendungszweck erscheint, wie z.B. den Artikel und die Adressen an die Verschickt werden soll oder die Aktionsnummer bei ebay. Dann kann schon mal niemand von einem Versehen sprechen und abstreiten, dass dies die Bezahlung für den Artikel war und es bleibt nur das Risiko das das Konto nicht dem Käufer gehörte, sondern die Daten abgegriffen wurden. Das ist aber primär das Problem des Kontoinhabers und dessen Bank. So einfach wie bei Auslandsüberweisungen lässt sich das Geld im Inland nicht zurückholen.
 
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