Gebraucht gekaufter Laptop zeigt "schwerwiegenden Mangel" - Gewährleistung?

Oberhenne

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Servus,

ich hab an andere Stelle hier schon um Hilfe bei der Lösung des Problems gefragt - jetzt geht es darum, wer dafür aufkommt.

Folgender Sachverhalt:

Gebrauchter Laptop stürzt von Anfang an (also Lieferzustand) ab, wenn er aus dem Ruhemodus aufwacht. Sofort Kontakt zum Händler aufgenommen.
Der Händler ist in personalunion auch Kundendienstler. Hilfreiche "Tips" wie: "Lassen sie mal Scandisk laufen" bringen natürlich keine Lösung. Auch eigene Lösungsversuche über "Sfc -scannow", Treiber-, BIOS- und Windowsupdates brachten keine Besserung. Diverse Diagnosetools zeigten keine Fehler im Hardwarebereich.

Der von Händler geforderte (!) Energy Report lässt sich nicht erstellen. Seine Antwort: Sie haben keine Ahnung von Laptops und sie haben sich nicht mit dem Problem beschäftigt.

Davon abgesehen, dass der C64 mein erster PC war, finde ich die Antwort ganz schön anmaßend. Es gibt vermutlich genug Menschen, die zwar einen Laptop kaufen und benutzen können, aber schon daran scheitern würden, Scandisk über die Command Prompt auszuführen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Der Händler ist der Meinung, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsfall, sondern um einen unfähigen Nutzer handelt. Daher werde er nur gegen Bezahlung das angeblich einfach zu behebende Problem nur gegen Bezahlung lösen. Ich sehe das anders. Ich erwarte, dass ein gekaufter Laptop sowohl hardware- als auch softwareseitig einwandfrei funktioniert und da gehört der Ruhemodus dazu.

Wenn die Lösungsvorschläge des Händlers, als auch die, die ich hier um Forum bzw. Google bekommen habe, nicht fruchten, dann ist das auch kein Problem, das sich mit "Keine Ahnung von Laptops" oder "Sie haben sich nicht mit dem Problem beschäftigt" abtun lässt.

Oder wie seht ihr das?

Grüße,
Oberhenne
 
Hast du im Internet oder vor Ort gekauft?

Wurde der Laptop als mangelfrei verkauft?

Hast du den Händler bereits schriftlich zur Mangelbeseitigung aufgefordert, eventuell sogar bereits mit einer Fristsetzung?

Ich persönlich würde da auch keine Versandkosten tragen, allerdings schafft das natürlich oft unkompliziert Frieden. :D
 
Ja, der wurde als mangelfrei verkauft. Und ja, der Händler (Online - kein Privatkauf) wurde bereits informiert, dass ich auf Gewährleistung bestehen werde, falls das Problem nicht gelöst werden kann.

Aber ich wollte nochmal die Meinung der Community hören. Wieviel Eigenleistung kann ein Händler erwarten? Wenn ich ein gebrauchtes Auto kaufe, kann der Händler ja auch nicht erwarten, dass ich zumindest in der Lage bin die Zündkerzen zu wechseln. Treiber- und OS-Updates eigenständig zu machen würde ich ja noch akzeptieren, aber selbst stundenlang vor dem Laptop zu sitzen um das Problem - das ja eigentlich keines ist, laut Händler - zu lösen, halte ich für unangemessen.

Er beharrt auf dem Standpunkt, dass es keine Gewährleistungsgrund ist. Der ist so dreist, dass er mir am Ende bestimmt erzählen will, ich habe den Fehler durch die Updates selbst verursacht.

Nachdem ich ihm den Screenshot des gescheiterten Energy Reports geschickt habe, hat er sich auch nicht mehr gemeldet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Meinung...und wer mit "Sie haben einfach keine Ahnung" kommt, schon gleich gar nicht.
 
Ich persönlich würde in einem solchen Fall den Fehler zwei Personen zeigen bzw. diese den Fehler selbst "erleben" lassen, mit denen ich nicht verwandt oder in Partnerschaft bin.

Das gilt auch für die Begleitung zum Rückversand; ich würde das so handhaben:
1) Fehler den Personen vorführen/den Fehler selbst erleben lassen.
2) In ihrem Beisein den Laptop sehr gut und sicher verpacken, im Idealfall genau so, wie er ankam (selbe Verpackung).
3) Im Beisein der Leute zur Post fahren und den Laptop zurückschicken.

Wichtig ist, dass die Begleitungen bezeugen können, dass der Fehler tatsächlich so existiert hat, der Laptop ansonsten in einwandfreiem Zustand war (optisch, funktional...) und auch zwischen dem Einpacken und dem Abgeben bei der Post kein "Austausch" o. ä. hätte stattfinden können.

Außerdem würde ich darauf achten, dass ein normales DHL-Paket nur bis 500€ versichert ist und u. U. dann die Versicherungssumme aufstocken, das kostet nicht viel.



Mit dieser Vorgehensweise hätte ich dann eine extrem stabile Ausgangslage für jede weitere Handlung gegen den Händler und würde seine Position nachhaltig schwächen.
 
Klingt nach einem guten Plan.

Die Originalverpackung habe ich nicht mehr, denke ich. Aber den Rest kann ich bewerkstelligen.
Danke für den Ratschlag.
 
Mach Fotos vom Aufkleber des Laptop wo die Seriennummer drauf steht.
 
Und dann?
Über den Dell Service Tag bin ich auch nicht weitergekommen.
 
Als Sicherheit für Dich welches Gerät Du bekommen und zurück geschickt hast.
Dell hat ja wohl das Gerät nicht an Dich verkauft, was möchtest Du dann mit dem Servicetag von Dell machen?
 
Mein Denkfehler.

Ich dachte, du wolltest über die Seriennummer evtl. Fehlerquellen finden.
Klar, als Nachweis an den Händler ist das natürlich eine gute Idee.
 
lass doch endlich das Fehler suchen sein.
Das ding stürzt ab = das ding ist Defekt = das ding geht zurück zum Händler.
 
Würde ich ja. Aussage Händler: es wurde von mir etwas installiert (Open Office) oder verändert (Energieoptionen) und deshalb stürzt es ab. Erst nach dem ich das Problem bemerkt habe, habe ich natürlich Treiber- und Windowsupdates gezogen. Insofern wird es schwer, seine Behauptung zu widerlegen. Ich würde das System ja auf den Ausgangszustand zurücksetzen, leider habe ich keine Windows 7-Version hier, da auf dem Laptop vorinstalliert.
 
Wenn mir sowas kaufe, erstelle ich immer ein Image der Platte im Auslieferungszustand, das kann ich in so einem Fall dann auch relativ einfach wieder installieren. Hat mir schon oft geholfen.
 
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