Wohnungsrechte Videoaufzeichnung

Experiment_57

Lt. Junior Grade
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Hallo,

ist folgender Text der an der Haustüre gehängt wird, gültig?


Unerwünschte Besucher aufgepasst:

Der unerwünschte Besucher der meine Wohnung betritt, erklärt sich damit sofort einverstanden, dass er automatisch aufgenommen wird und die daraus entstandenen Videodaten sofort auf youtube, facebook & co unzensiert hochgeladen werden.
 
Nein. Keinerlei Text wird das Ergebnis erlauben, welches du dir wünscht.

Wie auch immer entstandene Aufnahmen kannst du aber natürlich im Fall der Fälle den Ermittlungsbehörden übergeben und natürlich kannst du an den Grenzen deiner Wohnung bzw. deines Grundstückes ankündigen, dass dort Video-Aufnahmen entstehen (so wie es auch z. B. Banken und Geschäfte tun). Der Videokegel darf jedoch nur deine Privatsphähre erfassen (also z. B. nicht den Gehweg vor dem Haus) und erwünschter Besuch muss natürlich informiert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ist der verneinende Teil der zweite Teil nach dem "und" in dem das Hochladen angekündigt wird? Davor scheint ja alles korrekt zu sein. Was ist aber (unabhängig vom zweiten Teil) wenn eine Person es nun ablehnt gefilmt zu werden. Stelle ich mir in einer Bank lustig vor. Müssten die die Aufnahme(n) stoppen?
 
Die Person soll dann halt die Wohnung nicht betreten, ähnlich wie bei einem (öffentlich zugänglichen) Geschäft. Dann kommen Oma und Freundin halt nicht mehr vorbei. ;)

Das Hochladen anzukündigen könnte sogar in Ordnung sein. Das Veröffentlichen sehe ich hier als höchst problematisch an.
 
Man sollte aufpassen. In ner Mietwohnung hat nicht nur der Mieter Rechte aufs betreten. Wenn Handwerker zwingend die Wohnung betreten müssen um z.b. vom Vermieter beauftragte Reparaturen durchzuführen und die wollen nicht gefilmt werden, dann ist der Aushang rechtlich unwirksam. Ebenso wenn der Vermieter die Wohnung betritt und nicht gefilmt werden möchte. Hier zieht das Argument mit dem nicht betreten dann nicht. Der Vermieter hat das Recht, sein Eigentum zu begehen und der Handwerker muss seinen Auftrag ausführen und dabei müssen sie eine derartige Einschränkung ihrer Privatsphäre nicht hinnehmen.

Die Frage ist, was der TE unter unerwünschte Besucher versteht. Ein automatisches Überwachungssystem in seiner Abwesenheit, dass Einbrecher filmt, ist natürlich legitim.
 
Was genau soll das Hochladen denn bezwecken? Falls das irgendwie als Abschreckung für Einbrecher dienen soll, halte ich das für eher fragwürdig. Unmaskiert wird da sowieso niemand in die Wohnung gehen.
Und wie wird Unerwünschter Besucher definiert?
Stelle ich mir aber auch grundsätzlich für alle anderen Besucher als nervig vor. Ich würde in so eine Wohnung aus Prinzip nicht gehen.
 
@ Mustis

1) Nein, der Vermieter hat kein Recht sein Eigentum zu begehen. Angekündigt nicht, unangekündigt natürlich ebenfalls nicht!
2) Handwerker (und auch der Vermieter) dürfen nur im Notfall die Wohnung betreten (z. B. Wasserrohrbruch), und selbst dann sollten sie zuvor versuchen den Mieter zu kontaktieren und zumindest zu informieren.
Das Problem wäre dann auch vor allem die Veröffentlichung solchen Materials.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei diesen Gründen nur nach Ankündigung und in Absprache mit dem Mieter und, sofern das nicht (praktisch) unmöglich ist, dann auch nur im Beisein des Mieters. Da kann dieser ja die Videoaufzeichnung stoppen.

Ohne Ankündigung in die Wohnung nur im Notfall (und im Idealfall nach Kontakt/Kontaktversuch), dann wird zwar u. U. gefilmt, allerdings ist primär die Veröffentlichung höchst problematisch.


Ich denke auch, dass wir dasselbe meinen, allerdings weißt du ja: Wenn es nicht konkret ist, dann liest das jemand, versteht es falsch und handelt falsch. Und das wäre schade.
 
Deswegen die Klarstellung. ;) Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass ein Vermieter durchaus das Recht hat zum Betreten (unter Berücksichtig der im Link genannten Voraussetzungen) und dann denke ich nicht hinnehmen muss, dass er gefilmt und dies veröffentlich wird.
 
Ich würde vermuten das der zweite Teil, also das automatische Hochladen auf öffentliche Plattformen so nicht tragbar ist. Eigene Wohnung hin oder her, Thema ist doch hier eher Persönlichkeitsrechte und Recht am eigenen Bild. Wenn von dir gemacht Aufnahmen einfach hochgeladen werden und für alle sichtbar sind, kann ich mir nicht vorstellen das ein simpler Hinweis darauf reicht. Aber bin kein Anwalt, ist nur so ne Idee.
 
Das mit dem hochladen/veröffentlichen klingt für mich schon nach Selbstjustiz.
"Unerwünscht" is auch viel zu vage mMn.

Wenn Du nicht möchtest, dass die Freundin Deines Sohnes bei Euch zu Hause ist (wenn Du nicht da bist) wäre sie ja auch unerwünscht.

Gegen Einbrecher (häufig Banden aus dem Ausland) dürfte das auch wenig nutzen.
Die Meisten machen hier n paar Brüche in wenigen Tagen und hauen wieder über die Grenze ab.
 

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