Frage zur Rechtmäßigkeit eines Strafzettels

Bärenmarke schrieb:
Das stimmt auch nicht, wie bereits erwähnt hab ich nach einem Automaten oder Infos Ausschau gehalten, nur es ist nichts vorhanden und das beinhaltet auch meine Frage, ob dies rechtens ist keinerlei Hinweise anzubringen.
Na gut, wenn meine Annahme, Du hättest die vorhandene Beschilderung wissentlich ignoriert, nicht stimmt, dann bleibt als Schlussfolgerung nur übrig, dass Du schlichtweg dumm bist - sorry. Denn das Schild, Parken nur mit "berechtigten Parkausweis", hast Du wahrgenommen, dessen Inhalt aber ganz offensichtlich nicht verstanden. Und ja, Du hast - entgegen Deiner Behauptung - dort bewusst (im Wissen der vorhandenen Regulierung) geparkt. Das zeigen Deine gesamten Schilderungen hier im Thread.

Im Übrigen gibt es P+R Parkplätze deren Benutzung durch eine Art Abo im Vorfeld bezahlt wird. Dein Argument mit der knappen Zeit auf dem Weg zum jeweiligen Verkehrsmittel ist damit hinfällig. Meins, sich im Vorfeld zu informieren und ergänzend, nur dort zu parken wo es eindeutig erlaubt ist, ist jedoch weiterhin gültig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bärenmarke, was ich von dir und deinem Geschreibsel halte würde unweigerlich einen Verweis seitens der Moderation bewirken.

Du weißt es natürlich besser als so ziemlich jeder hier im Thread und natürlich auch besser als die Parkraumüberwachung der Stadt.
 
Aber er hat dahingehend Recht, das die Information bzgl Beschaffung eines Parkscheins unzureichend ist.
Ich hätte mich dort auch hingestellt und erstmal nach einem Parkscheinautomat geschaut. Am Ende hätte ich dann wohl einfach meine Parkscheibe genommen.
Bei einem Strafzettel hätte ich auch Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, das kein funktionierender Automat vorhanden war und ich die Parkscheibe verwendet habe.

Das es Parkplätze gibt, welche sich nur mit einer Bahnfahrkarte nutzen lassen, war mir vollkommen neu und hab ich auch noch nie gesehen. Damit kann doch keiner rechnen.

Dem Parkplatzbetreiber hier einen Vorwurf zu machen, ist vollkommen gerechtfertigt.

Ich kann den Unmut daher vollkommen verstehen. Aber leider wird er bezahlen müssen. Es hilft nur, sich zu beschweren und zu hoffen, dass sich der Zustand ändert, damit es nicht noch mehr Opfer gibt.
 
Ich fände es durchaus richtig, wenn da mehr Informationen angebracht würden.
Du, Bärenmarke, hast dort allerdings einfach geparkt, obwohl du den Hinweis "nur mit Berechtigung" gesehen hast und keine Berechtigung hattest und auch nicht davon ausgehen konntest, eine Berechtigung zu haben, allein aus der Tatsache, dass dort keine weiteren Hinweise zur Berechtigung zu finden waren.
Somit bist du dem Parkblatzbetreiber gegenüber schadenersatzpflichtig. Ob die 30€ da jetzt zu hoch angesetzt sind (wo dem Betreiber doch maximal ein Schaden von 1,50€ entstanden ist), drüber lässt sich streiten. Wenn das Gericht allerdings der Ansicht ist, dass die Höhe gerechtfertigt ist (was durchaus plausibel erscheint), dann hätte man durch den RA deutlich mehr Geld kaputt gemacht.
Wenn nun also auf dem Parkplatz steht, dass man dort nur mit Berechtiung parken darf und man sich keine Berechtigung eingeholt hat, so darf man dort eben nicht parken.
Ich bin kein Jurist aber auch nach den anderen Antworten hier gehe ich davon aus, dass du um die 30€ nicht herumkommen wirst.
Den Betreiber darauf hinweisen, dass er bitte mehr Informationen bereitstellen darf, kannst du natürlich trotzdem.

Ich kenne so P+R Parkplätze übrigens so wohl in der komplett kostenlosen Variante, oder mit Parkautomat, oder dass man sich bei der Kommune vorher ein Monatsticket kaufen muss oder auch dass dort steht, dass man nur dort parken darf, wenn man anschließend mit dem ÖPNV weiterreist.
 
Kleine Anmerkung, bevor es zu Irritationen kommt: Die 30€ als Verwarngeld für die begangene Ordnungswidrigkeit haben überhaupt nichts mit einem zivilrechtlichen Anspruch auf Schadenersatz zu tun.
 
Vorausgesetzt, es wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen. Was davon abhängt in welchem Bundesland wir uns befinden.
Andernfalls handelt es sich bei den 30€ mMn nicht um ein Verwarngeld sondern um eine zivilrechtliche Forderung des Parkplatzbetreibers. Order irre ich da?
 
Zivilrechtliche Forderungen werden aber nicht durch Strafzettel von einer Stadt oder Gemeinde eingetrieben.
 
Das nicht, es würde mich aber nicht wundern, wenn eine Stadt als Parkplatzbetreiber ihre Zahlungsaufforderung an Falschparker einfach unter den Scheibenwischer klemmen würde, wie man das halt auch mit den Knöllchen so macht. Was dann evtl. den Anschein eines Strafzettels erwecken kann, wobei es gar keiner ist.
Wie es sich hier tatsächlich verhält, kann ich natürlich nur raten.
 
In den meisten, größeren Städten ist es das Ordnungsamt, dass hier die "Knöllchen" verteilt.

Im Übrigen ist es irrelevant, da hier widerrechtlich, also ohne gültigen Parkschein, geparkt wurde.
 
Und ich denke mal solange es nicht als öffentlicher Parkplatz gekennzeichnet ist, darf man dort erst mal gar nicht parken ohne die entsprechende Berechtigung zu haben, es ist ja sozusagen ein Privatparkplatz.
 
Die Schuld und Ungerechtigkeiten bei Anderen zu suchen ist halt immer am einfachsten.

Bärenmarke schrieb:
Ich hab auf einem P+R Parkplatz geparkt, es steht zwar dabei nur mit berechtigtem Parkausweis.

Genau dieser eine Satz hätte jeden Ärger vermeiden können. Wenn man nichts findet oder weiter weiß kann man sich hier in Deutschland halt nicht darauf berufen, dass die anderen es nicht richtig gemacht haben.

Verständlich ist der Ärger, weil du ja bezahlen wolltest und dich bemüht hast. Nur wissen wir alle "Er war stehts bemüht."...

Nimm die Strafe hin und lerne daraus.
 
WhiteShark schrieb:
Wenn da nirgends parkautomaten stehen, oder ne Erklärung wo man zahlen kann, ist das schon eine Frechheit.
Hätte dort gestanden man dürfe nur mit einem Parkschein dort parken, würde ich Dir recht geben, aber bei dem Hinweis auf den berechtigtem Parkausweis sieht die Sache anderes aus. Hat man den nicht, darf man dort nicht stehen und es ist nicht zwingend erforderlich das ein Hinweis vorhanden ist wie man einen bekommt. Dies wäre hilfreich, nur was macht jemand der keine Fahrkarte haben möchte, diese Berechtigung aber nur mit einem Fahrausweis für ein öffentliches Verkehrsmittel zusammen erwerben kann? Vermutlich regt er sich über die auch so ungerechte Zwangskopplung des Kaufs des Parkausweises mit der Fahrkarte auf.

Kostenloser Rat ist den meisten nichts wert und dies zeigen auch die Antworten des TE, daher sollte er sich besser beim Anwalt beraten und ggf. vom Richter den Sachverhalt erklären lassen, denen glaubt er dann hoffentlich mehr.
 
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