KFZ Steuer wird nicht erhoben

Premium_Bob

Lt. Junior Grade
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Juli 2016
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Hallo...
Ich habe letztes Jahr im März einen neuen Gebrauchten auf mich zugelassene. Bis jetzt habe ich keine Abbuchung vom Konto, Steuerbescheid oder sonst was bekommen. Jetzt ist ja bald sie Steuer eig. wieder fällig...sollte ich mich beim Hauptzollamt Dresden mal melden ob die mich vergessen haben? Wird das vom Lohnsteuerjahresausgleich einbehalten? Bin ich in der Pflicht mich zu melden?
 
von so einem Fall habe ich noch nicht gehört!?!

Bin ich in der Pflicht mich zu melden?
Kann ich nicht beantworten - was ich aber rein aus der Vernunft annehme, melde Dich, denn der Staat kann ja Forderungen rückwirkend geltend machen - angenommen die haben Dich tatsächlich vorerst aus dem Blickfeld verloren, möchtest Du in 3 Jahren dann alles auf einen Schlag rückwirkend zahlen?
 
Mit der Einkommenssteuer wird die nicht verrechnet und lies mal den Bescheid den Du vor einem Jahr bekommen hast, da dürfte drin stehen bis wann Du jeweils wie viel zu überweisen hast, denn die Zeit wo man jährlich einen neuen Bescheid bekommen hat ist vorbei, der nächste Brief der kommt ist dann die Mahnung. Man muss sich da also selbst drum kümmern oder am Besten eine Abbuchungserlaubnis erteilen.
 
Die Grundregel in der Praxis lautet:
Wenn es um Steuern geht, dann ist der Staat knallhart. Völlig egal wer am Ende was verbockt hat, die volle Macht der Staatsgewalt trifft den Bürger.

Ich persönlich würde deshalb bei derlei Angelegenheiten immer auch schlafende Hunde wecken, sofern ich nicht u. U. sowieso in der Bringschuld bin, wie vielleicht bereits im ersten Bescheid mitgeteilt wurde.
 
Ein Abbuchungserlaubnis muss man doch schon bei der Zulassung unterschreiben....zumindest in Nürnberg. Ich hab natürlich KEINE Mahnung erhalten. Sonst würde ich hier nicht schreiben :)
Im alten Bescheid kann ich nicht nachsahen, da ich keinen alten habe. Das Auto habe ich noch kein Jahr.
 
Premium_Bob schrieb:
Ein Abbuchungserlaubnis muss man doch schon bei der Zulassung unterschreiben....
Man muss unterschreiben und dann zurückschicken damit jemand anderes Geld vom eigenen Konto abbuchen kann, wie z.B. das Finanzamt, man kann das vermutlich schon bei der Zulassung machen, aber meist auch nachträglich. Rufe dort im Zweifel an und frage nach, die wollen Dein Geld und das möglichst schnell und reibungslos, werden Dich also schon von daher unterstützen. Man kann die Abbuchungserlaubnis aber nur bis zu einem bestimmten Termin vor der Fälligkeit erteilen, es kann also sein das Du sie nun zwar erteilen kann, aber doch noch einmal die nächste Steuer überweisen musst.

Premium_Bob schrieb:
Ich hab natürlich KEINE Mahnung erhalten.
Das dauert auch eine Weile, die sind da nicht so flott und dann sind eben zwei Euro oder so mehr fällig. Bei der ersten Mahnung ist sas alles noch locker, wenn Du also nicht weißt wieviel Du bis wann an welches Konto mit welchem Vermerk (der ist wichtig damit Deine Zahlung auch Deiner Steuerschuld zugeordnet werden kann!) überweisen musst, rufe an und erkundige Dich oder warte die erste "Zahlungserinnerung" ab und bewahre die danach gut auf um künftig pünktlich und korrekt zu überweisen.
Premium_Bob schrieb:
Im alten Bescheid kann ich nicht nachsahen, da ich keinen alten habe. Das Auto habe ich noch kein Jahr.
Aber Du bist ab dem Tag steuerpflichtig an dem Du das Auto auf Deinen Namen zugelassen hast und bekommst dann ein paar Wochen später auch Deinen Steuerbescheid. Früher kam der jährlich mit dem entsprechenden Überweisungsträger, aber dies wurde inzwischen wohl überall abgeschafft und nun gibt es nur noch einmal bei ersten Bescheid die nötigen Hinweise um dann künftig die jährliche Überweisung korrekt vornehmen zu können.
 
Ich habe NICHTS bekommen. Keinen Steuerbescheid. Absolut NICHTS vom Zoll oder Finanzamt oder sonst was. Ich wüßte nicht mal wie hoch die Steuer wäre. Es mag ja alles "ne Weile" dauern, aber das ist jetzt fast ein ganzes Jahr her, dass ich das Auto zugelassen habe.
Beim letzten Mal als ich ein Auto zugelassen hatte, hat es auch ein paar Monate gedauert, weil da gerade die Umstellung zum Zoll war.

Aber gut, ich frag mal nach. Nicht das der deutsche Staat, Gott bewahre, wegen meiner 100€ ein wichtiges Flüchtlingsprojekt nicht finanzieren kann ^_^
 
Hier mal gucken. Anhand der Adresse in deinem Fahrzeugschein das zuständige Zollamt suchen. Anrufen und nachfragen.
 
Könnte theoretisch auch sein, dass du vom alten Auto (z.B. wenn's ein Diesel war) noch so viel Steuer-Guthaben übrig hast, dass sie das mit dem neuen Auto verrechnet haben...einen Bescheid und evtl. Restgeld solltest du natürlich trotzdem bekommen (haben), aber das würde zumindest erklären, warum kein fehlender Zahlungseingang aufgefallen ist. :freaky:
 
Normalerweise wird da nichts verrechnet. Es findet eine Rückerstattung vom alten KFZ statt und die Steuer für das neue KFZ wird abgebucht. Ein Bekannter ist drei Jahre ohne Abbuchung gefahren. Hatte schon vermutet sein Datensatz wäre gelöscht worden. Irgendwann kam dann doch der Brief und er durfte Nachzahlen. Allerdings ohne weitere Auswirkungen.
 
Geld zur Seite legen und warten?!! Auch Steuern verjähren (wenn auch langsam)...
 
Zuletzt bearbeitet:
Update 2018:
Nach einige Mails meinerseits wurden vor Kurzem die Steuer von 2 Jahren abgebucht und schriftlich angekündigt, die Steuer für 2018 "demnächst" abzubuchen.
 
Lars_SHG schrieb:
von so einem Fall habe ich noch nicht gehört!?!


Kann ich nicht beantworten - was ich aber rein aus der Vernunft annehme, melde Dich, denn der Staat kann ja Forderungen rückwirkend geltend machen - angenommen die haben Dich tatsächlich vorerst aus dem Blickfeld verloren, möchtest Du in 3 Jahren dann alles auf einen Schlag rückwirkend zahlen?

wieso melden? soll er das geld halt auf die hohekante legen
 
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