Elektroanlage Frage (FI Schalter)

SadhooW

Ensign
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HI,

ich wohne in einer Mietwohnung in Berlin. Vor gut 3 Wochen hatte ich einen elektrischen schlag bekommen. Durch ein Verteiler Stecker der nicht mehr ganz tau frisch war. Darauf hatte ich meine Hausverwaltung angeschrieben ob bei mir eine Überprüfung statt finden kann (zur Sicherheit).

Ein "Elektriker" kam auch sehr schnell dieser hatte lediglich die betroffene Dose mit einem Phasenprüfer getestet und meinte nur das ich kein FI schalter hab und deshalb ein schlag bekommen hätte. Darauf hin hatte ich meine Verwaltung nochmals angeschrieben ob eine Nachrüstung erfolgen kann. Diese meinte nur das ein FI schalter nicht notwendig sei und weiste darauf hin das der Sicherungskasten angeblich vor 2009 gebaut ist und deshalb keine Notwendigkeit für ein FI schalter wäre.

Jetzt ist meine frage kann ich meine Verwaltung dazu zwingen einen FI schalter nachzurüsten oder muss ich damit leben?
 
Generell gibt es keine Nachrüstpflicht, allerdings handelt deine Hausverwaltung hier recht, wie drückt man es am höflichsten aus, unklug.
 
Ich zitier dazu mal eine gute Antwort

Grundsätzlich gilt seit 1.6.2007 für alle Neuinstallationen in Deutschland die Verpflichtung RCD Geräte mit einem 30mA Auslösestrom (früher als FI bezeichnet) für alle Steckdosenkreise (bis 20A, bzw 32A im Freien) die für elektrotechnische Laien zugänglich sind einzubauen. Für Bäder bestand diese Forderung bereits seit 1984 und die aktuel Version der DIN VDE 100 Teil 701 (aus 2002) forder RCD Geräte für alle Stromkreise, ausgenommen fest angeschlossene Wassererwärme.
Für alte Wohnungen gilt der Bestandschutz.
Auch wenn es den Begriff »Bestandsschutz « in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) nicht gibt, so gilt dennoch, dass eine elektrische Anlage, die zum Zeitpunkt Ihrer Errichtung den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Normen entsprochen hat, in der vorhandenen Ausführung ohne zusätzlich Änderungen weiter betrieben werden darf (sofern sich der Zustand der Anlage nicht durch äußere Einflüsse gefährlich verschlechtert hat). Das gilt auch dann, wenn einzelne Betriebsmittel (einschließlich Kabel/Leitungen und Verteiler) ausgewechselt werden müssen. Und das gilt auch für elektrische Anlagen, die nach den Vorgaben der TGL errichtet wurden. Nur bei Nutzungsänderungen eines Raumes (z.B. ein Wohnraum wird in einen Raum mit Badewanne oder Dusche umfunktioniert oder aus einem nichtleitenden Raum wurde durch Einbau einer Heizung ein leitender Raum) müssen die neueren Normen zur Anwendung kommen.
http://www.gutefrage.net/frage/fi-schalter-pflicht-

Die Übergangsfrist für die DIN VDE 0100-410:2007 ist am 1. Februar 2009 abgelaufen, deswegen wohl der Hinweis auf 2009.

Und dann gibts noch das:

In Deutschland ist unter folgenden Umständen jedoch die Nachrüstung eines Fehlerstrom-Schutzschalters unumgänglich:

-Nutzungsänderungen vorgenommen werden
-Nutzungserweiterungen, Umbaumaßnahmen oder Sanierungen, die in die Substanz eingreifen
-neue Rechtsverordnungen, die eine Nachrüstung fordern, TAB beachten
-abgelaufene Übergangsfristen
-unmittelbare Gefahren für Personen und Sachwerte

Da müsstest du dich dann erkundigen, ist schwer abzuschätzen von hier^^

Finde ich übrigens sehr bedenklich, dass das bei euch nicht Pflicht ist wie in Österreich. Bestand hin oder her, hier müssen alle "normalen" Stromkreise einen Fehlerstromschutzschalter aufweisen.
 
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Das es keine Nachrüstpflicht gibt habe ich gelesen in der DIN VDE 0100. Ich bezweifel aber das meine Anlage vor 2009 inbetieb genommen wurde. Denn 2 Sachen machen mich stutzig ein Aufkleber im kasten sagt aus das die Anlage 05/2012 installiert wurde von Firma xy und auch das verhalten seitens meiner Verwaltung. Sehr unfreundlich und so in der art Pech gehabt nicht unser Problem. Da auch der Elektriker der bei mir war nicht wirklich ein kompetenten eindruck gemacht hat mit sein Phasenprüfer wollte ich jetzt drauf ankommen lassen. Da der sinn des Fi ist ja leben zuretten. Was meiner Verwaltung herzlich schnuppe ist. Denn was ich nicht verstehe ist ein einbau Kostet ca. 100-200€ und wie hoch sind dann die kosten wenn wirklich was passiert?! Daher gibt es noch Möglichkeiten sie doch dazu zubewegen es zumachen?
 
Ob das so billig ist hängt davon ab wie viele Leiter/Adern in der Wand sind. Sind 3 drinnen geht es recht einfach und billig, sind es aber nur 2 adrige Kabeln, müsste man alle Kabel erneuern und das bedeutet meist Wand aufstemmen.

Vielleicht kannst du auch bei der Firma auf dem Aufkleber anrufen und nachfragen, was gemacht wurde ;) Eine Erneuerung ohne Erweiterung fällt nach meiner Einschätzung leider nicht unter eine Nachrüstpflicht...
 
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@hallo7

bei mir sollte es recht einfach sein da ich 3 adrige Leitung habe und auch einen FI für das WC habe sehe ich da kein Problem. Einen weiteren für die Dosen nachzurüsten. Da ich meine Verwaltung seit einiger zeit nicht mehr Vertrauenswürdig halte von Ihren aussagen(Behauptungen) her hatte ich auch schon überlegt das per anwalt durch zuprügeln. Aber das wollt ich wirklich als letztes mittel nehmen.
 
Der Anwalt wäre wohl die richtige Wahl. Die Frage ist, seit wann Du dort zur Miete wohnst. Denn generell ist der Vermieter in der Pflicht, vor einer Neuvermietung den Betriebssicheren Zustand des Objektes vor einer Neuvermietung überprüfen zu lassen und ggf. herzustellen. Ferner hast Du auch das Recht auf regelmäßige Wiederholungsprüfungen bei Geräten und Anlagen, die Dir zur Nutzung mit dem Mietobjekt überlassen wurden.

Der Phasenprüfer alleine reicht nicht aus als Überprüfung. Hier hätte auch noch eine Bestimmung der Schleifenimpedanz sowie eine Isolationsmessung (oder Ersatzableitstrommessung) erfolgen müssen, ggf. in allen Strängen der NSHV. Ebenfalls unter die Lupe hätten genommen werden können wären die Leiterquerschnitte, Verlegung bzw. Bündelung, der Zustand der Anschlußpunkte (Steckdosen) sowie die Art und Höhe der Absicherung, wobei dies Optional ist und bereits bei Errichtung des Netzes hätte fachrichtig ausgeführt werden müssen.
Vor einer lebensgefährlichen Berührungsspannung und/oder Körperströmen wird Dich das alles zwar nicht vollständig retten und auch nicht so gut wie eine Versorgung nach dem aktuellen Stand der Technik, aber nur weil die Verteilung alt sein soll, heißt es nicht, daß sie keinen Vorschriften mehr genügen muß.
 
Das ist auch meine Meinung das ein Phasenprüfer nicht aussagekräftig ist. Ich Wohne ca 2,5 Jahre in der Wohnung und hatte auch nie Probleme mit der elektro. Hätte ich keine geballert bekommen wäre mir das auch nie aufgefallen oder hätte ich bemängelt das ich kein FI für die Dosen hab. Aber es ist leider anderes gekommen.

Ich würde es gerne vorher nochmals mit einem Brief versuchen wollen bevor ich den Anwalt einschalte. Nun ist die frage wie man da begründet das sie doch noch einlenken.


Das war die letzte Antwort der Verwaltung.

tatsächlich ist es so, dass heutzutage nach DIN und TAB Richtlinie sämtliche Steckdosen über eine Fehlerstromschutzeinrichtung, auch RCD oder FI Schutz genannt, verfügen müssen. Dies betrifft allerdings nur Anlagen welche nach 02/2009 errichtet wurden.

Da die elektrische Anlage vor 2009 gebaut wurde, sie der Errichternorm, im Volksmund auch Bestandsschutz genannt, aus der Erbauerzeit entspricht, ist sie auch noch heute zulässig.



Der Monteur hat die besagte Dose fachlich korrekt geprüft um andere Fehler ausschließen können. Nach erfolgter Prüfung wurden Sie darüber informiert, dass alles in Ordnung sei und es sich um einen Defekt der Ihrer mietereigenen Verlängerung handelte.

Auch bei einer über FI abgesicherten Steckdose bestünde die Möglichkeit einen Schlag zu bekommen wenn ein serieller Fehler am eingesteckten Kabel vorliegt. Ein FI löst nur bei einem parallelem Fehler aus, also wenn der Fehler ein klassischer Kurzschluss ist und der Strom vom stromführenden Leiter (Phase) direkt auf den Schutzleiter (PE) fließt.

Sollte der Fehler jedoch nur einen Leiter im Kabel betreffen, z.B. eine Verjüngung des Querschnittes durch einen Kabelknick, dann würde der FI hier nicht auslösen.
 
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Herausfinden, ob die Anlage vor 2007 gebaut wurde und es danach nicht zu einer wesentlichen Änderung oder Erweiterung kam. Ansonsten mal mit dem Mieterschutzbund sprechen.

Die Aussage der Verwaltung enthält auch kleinere fachliche Fehler, aber das ist zu erwarten von Laien. Fakt ist, daß einzig ein RCD in einer üblichen Hausinstallation dem Personenschutz dient, alle anderen Schutzorgane lediglich dem Anlagen- oder Leitungsschutz. Insofern ist es eine freundliche Geste dem Mieter gegenüber, diesen zu schützen und einen RCD einzubauen. Davon abgesehen war es bereits in den achtziger Jahren abzusehen, daß eine allgemeine RCD-Pflicht für Hausinstallationen kommen wird, selbst in meiner Lehre (und ich hatte eigentlich nichts mit Hausinstallationen am Hut, noch je gemacht) wurden RCDs in Hausinstallationen zwingend empfohlen, als Handlungsanweisung der Fachgremien. Daß es dann tatsächlich so lange dauerte, das auch in Schriftform zu packen, na ja, Bürokratie.

Rede mit dem Mieterschutzbund, finde raus, wie Du z.B. die Dauer Deines Mietverhältnisses und die Pflichten des Vermieters zu diesem Zweck nutzen kannst und handle danach.
 
hallo7 schrieb:
Und dann gibts noch das:
-unmittelbare Gefahren für Personen und Sachwerte
was durch den Vorfall erfüllt wäre ...


edit: ich versteh auch nicht wie man bei einer "neuinstallation" einen FI weglassen kann .... vor allem 2007(!!!), der war schon zu meiner Lehrzeit vorgeschrieben, wenn ich mich recht entsinne - das war 1999 rum
 
Zuletzt bearbeitet:
Da war der sicher nur im Bad Vorgeschrieben.
so hab ich das 2004 noch gelernt.
 
Für den Mieterschutzbund muss man leider Mitglied sein was ich nicht bin. Könnt ihr mir da helfen was zu formulieren besonderes was fachliche Begriffe angeht da bin ich nicht so doll drin. Ich will es wenigsten noch einmal so versuchen wenns dann nicht klappt kommt die keule.
 
Wenn es keine gesetzliche Pflicht zur Nachrüstung gibt, dann kannst du Mitglied in drei Mieterschutzbünden sein, auch dann wirst du deine Hausverwaltung nicht zum Einbau bringen, wenn sie nicht will. Deine Keule kannst du also schon mal einpacken.

VOR 2009 war nur denn ein FI vorgeschrieben, wenn sich Steckdosen im Bad befinden.

In Deutschland sind Fehlerstrom-Schutzschalter in Neubauten seit dem 1. Mai 1984 für Räume mit Badewanne oder Dusche gefordert (einzige Ausnahme: fest angeschlossene Warmwasserbereiter). Seit dem 1. Februar 2009 müssen in Neubauten außerdem alle Steckdosen-Stromkreise mit einem Bemessungsstrom bis 20 A, welche für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind, mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom IΔn von max. 30 mA ausgestattet sein (im Außenbereich für Endstromkreise[13] bis 32 A).

Wurde also die Anlage VOR dem 1. Februar 2009 modernisiert, war also ein FI nur dann zwingend erforderlich, wenn sich frei zugängliche Steckdosen im Bad befinden, die ausdrücklich NICHT über einen Trenntrafo angeschlossen sind
 
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Es gibt aber bei ihm den 2012-Aufkleber, den ich definitiv mal fotografieren würde, soetwas ist schnell verschwunden.
Ob nicht eine unmittelbare Gefährdung vorliegt, wenn die Anlage bereits Stromschläge an Personen abgibt, ließe sich wohl auch diskutieren.
 
Das, Klaas, hängt davon ab, wie es zu dem Stromschlag kam. Auch mit FI kannst du schön eine geledert bekommen, wenn du es richtig anstellst.Von wann ungefähr der Sicherungskasten stammt kann man auch an der Bauart der Sicherungen abschätzen.Man könnte auch den Elektriker anrufen, der auf dem Aufkleber steht und nachfragen ob und wann der Verteilerkasten erneuert wurde. Geschah das nach dem 1. Februar 2009 wäre de Einbau eines FIs fällig gewesen.

Ich fürchte nur, wenn der TE auf sein Recht besteht und die Hausverwaltung schon nicht genug Grips aufweist um sich eben NICHT quer zu stellen, dann stehen ihm in Zukunft sicher noch weitere, rosige Zeiten bevor. Vor allem, weil das Nachrüsten eines FI eine Sache von Minuten ist (sofern Platz ist und die Anlage keine klassische Nullung hat).
 
Also auch ohne FI sollte man bei einer intakten Installation keinen Stromschlag bekommen, insofern sollte vielleicht da erstmal angesetzt werden. Ich pack mir ja auch nicht extra ne Luftpumpe in den Kofferraum weil ich einen Reifen hab der ständig Luft verliert, sondern lasse diesen reparieren.
 
spitfire2k schrieb:
Also auch ohne FI sollte man bei einer intakten Installation keinen Stromschlag bekommen

Stichwort intakt. Es geht hier aber eindeutig um Fehlerfälle und die Verringerung der dadurch entstehenden Auswirkungen, sonst bräuchtest Du ja auch nicht einmal Sicherungen bzw. Leitungsschutzschalter.
Konkret geht es hier um Personenschäden, und allzu viele Schutzorgane in der klassischen Hausinstallation gibt es nicht, die sich vorrangig um Personenschutz drehen.

spitfire2k schrieb:
Ich pack mir ja auch nicht extra ne Luftpumpe in den Kofferraum weil ich einen Reifen hab der ständig Luft verliert

Du hast aber auch Airbags in Deiner Karre, ABS, ggf. ESP... Alles Dinge, die die Folgen einer möglichen, gefährlichen Situation abmildern sollen. Wie eben auch ein RCD, Leitungsschutzschalter, Trenntrafos, etc.
 
beim FI geht es nicht zuletzt auch um Brandschutz.
vielleicht kann man damit der Hausverwaltung das ganze schmackhaft machen.
(vermutlich wirst du nur über Kulanz weiterkommen)
 
Wenn es um Brandschutz geht, wäre noch interessant was für Automaten verbaut sind. "L" Automaten sind da recht "gefährlich".
 
Meine Sicherungen sehen so aus.

20170225_213112.jpg

Ich werde am Montag erstmal bei der Firma anrufen ob diese mir noch eine Auskunft geben kann.

Naja das mit dem Brandschutz wird bestimmt nicht ausreichen als Argument und da den Personenschutz am arsch vorbei geht wird das Argument auch nicht greifen. Aber irg wie muss ich ja Argumentieren warum es nötig ist das sie es doch machen. ?!
 
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