News Gerichtsurteil: Facebook muss Hassbeiträge nicht vorab löschen

user4base schrieb:
Muss jetzt Computerbase aktiv und von sich aus diese neuen (rechtswidrigen) Beiträge/Inhalte löschen oder kann Computerbase warten und sagen, bis der/die Geschädigten dies nicht erneut melden, rühren wir kein Finger.

Meiner Meinung nach müssten die Strafverfolgungsbehörden gegen diese erneuten Verbeiter genauso vorgehen, wie gegen den ursprünglichen Täter. Auch da kann es nicht der Job von Computerbase oder anderen Privatunternhemen sein, selbstständig tätig zu werden. Das muss alles seinen ordentlichen Weg über die Strafverfolgungsbehörden/Gerichte laufen.
Schon allein, damit durch proaktive Löschmaßnahmen keine Beweise vernichtet werden, die noch gebraucht werden, um die Täter zu ermitteln und zu verurteilen.

Ich bin wie gesagt auch überzeugt, dass es sich die Leute sehr stark überlegen würden, offensichtlich illegale Inhalte (weiter) zu verbreiten, wenn ihnen dafür wirklich ernste, juristische Konsequenzen drohen und nicht nur Löschen von Beiträgen und gegebenenfalls mal Account-Sperren.

Lipovitan schrieb:
Diese Bilder sollten ganz schnell nach Rücksprache mit den Behörden entfernt werden.

Das sehe ich auch so. Wobei man in diesem Fall ja bedenken muss, dass hier erstmal rechtliches Neuland beschritten wird. In zukünftigen Fällen sollte es von Anfang an klar sein, wer zu was verpflichtet ist und es sollte entsprechend schneller gehen.
Notfalls muss da auch der Gesetzgeber nochmal ran und für Klarheit sorgen. (Ich denke aber, dass die vorhandenen Gesetze eigentlich ausreichen sollten.)

Egal ob ursprünglicher Verbreiter oder Weiterverbreiter. Die Behörden müssen gegen jeden Täter schnell aktiv werden und dann müsste auch auf Grundlage gerichtlicher Verfügungen schnell gelöscht werden, aber nicht auf eigene Faust von einem Privatunternehmen.
Dabei sehe ich die tatsächliche Strafverfolgung auch als wichtiger an, als das schnelle Löschen. Das Löschen kann nicht der Hauptzweck sein, sondern nur ein selbstverständliches Nebenprodukt der Strafverfolgung gegen die Täter.

Da muss vielleicht auch ein gewisses Umdenken bei den Opfern und auch den Strafverfolgungsbehörden stattfinden. Wenn z.B. ein verleumderischer, offensichtlich strafbarer Inhalt auf Facebook gepostet oder weiterverbreitet wird, muss das Opfer oder auch jeder andere, der darauf aufmerksam wird, das nicht an Facebook melden, sondern zu allererst bei der Polizei. Die muss sich dann um den Rest kümmern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich erinnere nur an Frankfurt und die Berichterstattung darüber das Silvester dort in Bars Flüchtlinge ihr Unwesen getrieben haben.

Dort wurde die Polizei auch befragt und diese konnten die Meldungen nicht bestätigen.

So kann man es auch in solchen Fällen handhaben.

Die Diskussion ist auch nicht neu. Eigenmächtige Fahndung über Facebook ist auch nicht erlaubt. Oder die vielen angeblichen Vergewaltiger die an den Pranger gestellt wurden wo Tage später herausgefunden wurde das er zum Tatzeitpunkt nicht Mal in der Stadt war. Bis zur Richtigstellung wurde der angebliche Täter aber schon verprügelt.

Das ist das selbe Prinzip.
 
SethDiabolos schrieb:
Naja, wenn Du ihm die Tür öffnest und ihn einlädst ein Verbrechen auf Deinem Grundstück zu machen bist Du schon Beteiligter, wenn nicht sogar Komplize.


Wen du davon weist ja aber wen du nicht davon weist dann nicht auch wenn das wiederholt passiert
 
akuji13 schrieb:
Gut das mir sowas nicht passieren kann.

Ich bin nämlich A. nicht so selbstverliebt ein selfie zu machen und B. nicht so dumm es mit einer derart bekannten Person zu tun. ;)

Da muss man damit rechnen das das jemand fotografiert, hochlädt und es dann mißbraucht wird, ansonsten lebt man fernab der Realität.
Ein smartphone besitzen sie alle, nur damit verantwortungsvoll umgehen können siie nicht.

Du musst das Bild ja gar nicht selbst einstellen - das kann ja auch ein anderer, dir völlig unbekannter Fotograf / Hobbyknipser machen. Und dann kann's dir eben auch passieren ... und es muss auch kein Promi sein, mit dem du da fotografiert wirst - ein ganz normales Bild von dir reicht völlig, um dich als Päderast, Kipo-Händler etc. pp zu verleumden.
Aber manche hier verstehen es wohl erst dann, wenn sie selbst zum Opfer geworden sind.
Übrigens: Nach deiner Logik ist jede Frau selbst schuld, weil sie in der Nacht alleine unterwegs ist und vergewaltigt wird; ebenso jeder Bankangestellte, wenn er bei einem Überfall erschossen wird oder jeder Bankkunde, der dabei als Geisel genommen wird ... und selbstverständlich darf niemand mehr aus dem Haus, weil er ja auch selbst schuld ist, wenn ihm dabei ein Dachziegel auf den Kopf fällt. Verquere Logik!

Tauberschwarz16
 
@Numrollen: sorry, aber dein Beitrag ist reines Geschwätz und nur ein Beleg für deine Inkompetenz, denn du erkennst offensichtlich nicht, worum es dem Kläger geht und welche Konsequenz das Urteil hat.
Was würdest du denn tun, wenn mit einem Bild von dir so etwas gemacht würde? Hurra brüllen? Dich bei den "Tätern" bedanken? Fändest du so etwas vielleicht lustig? Oder bist du dann der, der am lautesten nach der Politik schreit, die endlich handeln muss?

Wie es sich gehört den Täter belangen nicht den Überbringer!
 
Das Problem ist auch, dass 99% der Politiker keine Ahnung haben, wie Internet funktioniert.

FB hat natürlich keinen Bock auf die hohen Kosten, die auf sie zukommen würden. Wie viele Mitarbeiter sollten die denn einstellen, um allem nachzugehen.
Pornographie ist leicht zu erkennen. Aber bei anderen Sachen wird es schon schwieriger. Der Personalaufwand wäre immens.
 
Nacho_Man schrieb:
Ich sehe keine Links zu den fraglichen Bildern... :rolleyes:

Ich habe ganz bewusst "lesen" geschrieben, nicht "schauen". Und wenn du lesen würdest, bräuchtest du keine Bilder!

Aber gut, nochmals: "Bei dem Verfahren ging es um eine einstweilige Verfügung, die der Anwalt des syrischen Flüchtlings Anas Modamani beantragt hatte. 2015 war Modamani auf einem Selfie mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zu sehen, später kursierten dann vor allem auf rechten Seiten Fotomontagen, auf denen er als Terrorist verunglimpft und mit diversen Terroranschlägen in Verbindung gebraucht wurde – was frei erfunden war. Gegen solche verleumderischen Falschmeldungen will er sich nun auch juristisch wehren.
Das Ziel der Klage ist: Facebook soll nicht nur den ursprünglichen Beitrag löschen, sondern auch die hundertfach geteilten Inhalte aus dem sozialen Netzwerk entfernen."

Ansonsten: Was du glaubst (oder nicht glaubst), hat mit dem juristischen Verfahren nichts zu tun.

Tauberschwarz16
 
Mir ging es grundsätzlich um die Sachlage ob Selfies oder Bilder der Selfies genutzt wurden. Aber das ist ja wohl nicht so wichtig und manche für CB-User interessante Feinheiten kann man einfach übergehen, okay. :rolleyes:
Danke dass du uns erklärst was in den Thread gehört... :freak:

Das Ziel der Klage ist: Facebook soll nicht nur den ursprünglichen Beitrag löschen, sondern auch die hundertfach geteilten Inhalte aus dem sozialen Netzwerk entfernen."
Fake News
Die Bilder wurden nicht geteilt (weitergeleitet) sondern verfälscht (gespeichert und bearbeitet).
Wären sie nur geteilt worden wäre ein Löschen ganz einfach und eine Verfälschung quasi ausgeschlossen.

Sofern mit "ursprünglichen Beitrag" das unverfälschte Selfie gemeint ist hat er meiner Meinung nach kein Recht auf die Löschung, eben weil Merkel als Person der Zeitgeschichte maßgeblich mit auf dem Bild ist und er sich somit freiwillig selbst zu so einer Person gemacht hat.
Ist genau dasselbe wie alte Jugendsünden aus dem Internet verschwinden lassen zu wollen, geht meist nicht. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Nacho_Man schrieb:
Mir ging es grundsätzlich um die Sachlage ob Selfies oder Bilder der Selfies genutzt wurden. Aber das ist ja wohl nicht so wichtig und manche für CB-User interessante Feinheiten kann man einfach übergehen, okay. :rolleyes:
Danke dass du uns erklärst was in den Thread gehört... :freak:


Fake News
Die Bilder wurden nicht geteilt (weitergeleitet) sondern verfälscht (gespeichert und bearbeitet).
Wären sie nur geteilt worden wäre ein Löschen ganz einfach und eine Verfälschung quasi ausgeschlossen.

Sofern mit "ursprünglichen Beitrag" das unverfälschte Selfie gemeint ist hat er meiner Meinung nach kein Recht auf die Löschung, eben weil Merkel als Person der Zeitgeschichte maßgeblich mit auf dem Bild ist und er sich somit freiwillig selbst zu so einer Person gemacht hat.
Ist genau dasselbe wie alte Jugendsünden aus dem Internet verschwinden lassen zu wollen, geht meist nicht. :D

Das ursprüngliche Bild meint jenes von Radikalen verdrehte Bild das bereits gelöscht wurde. Dieses Bild wurde geliked, geteilt usw. und da hast du recht bei normalem Teilen würde das Löschen des eingestellten Bildes reichen. Aber scheinbar wurde dieses Bild auch heruntergeladen und erneut von anderen hochgeladen. Die könnte man nur über Abgleiche mit dem ursprünglichen Bild ausmachen, funktioniert natürlich erheblich schwerer wenn die neuen Bilder zuvor leicht abgeändert wurden um bei einem solchen Abgleich eben nicht gleich aufzuscheinen.
 
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