Autoverkauf Privat an Privat - Mängel nach Kauf

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Holt schrieb:
... dass es die Sache eher zu seinen Gunsten zu sehen scheint: !

Der Richter entscheidet aber nicht nach dem Konjunktiv. Vermutlich wird der Kläger/Antragsteller vom Richter ein Angebot erhalten,
wie ...." sind Sie mit 200 euro zufrieden " ? ... oder so
Egal, was der TE am Ende akzeptiert, er wird fast immer drauf zahlen, weil es zu einer Kostenteilung kommen wird. Meine Vermutung.

Ob der Klagende die Verschleissteile selber noch kurz getauscht hatte, ist nach einem 3/4-tel Jahr kaum noch nach-
vollziehbar, ausser der Antragsteller hat ein Gefälligkeitsgutachten in der Hand? Er hat aber unverzüglich den Schaden
beim Verkäufer angemeldet.


ps.
mich wundert eh, wie Einer für einen 10 Jahre alten C4 noch 3.500 Scheine hin legt, wenn es bereits Jahreswagen ab
10.000 euro gibt. Da kauft man sich doch keine Euro4-Schrottkarre mehr um das Geld...?
 
cerar schrieb:
Vermutlich wird der Kläger/Antragsteller vom Richter ein Angebot erhalten,
wie ...." sind Sie mit 200 euro zufrieden " ? ... oder so
Das Geld wird der Richter ihm nicht aus der eigenen Tasche geben, sondern es allenfalls als Vergleich vorschlagen, aber wenn der TE den Vergleich ablehnt, dann wird ein Urteil gefällt werden müssen und dies scheint schon sehr in Richtung der Position des TE zu gehen.
cerar schrieb:
Egal, was der TE am Ende akzeptiert, er wird fast immer drauf zahlen, weil es zu einer Kostenteilung kommen wird. Meine Vermutung.
Eine Kostenteilung gibt es nur, wenn der Richter nicht vollständig dem Antrag einer Seite statt gibt, sondern eben nur teilweise. Danach scheint es her derzeit hier nicht auszusehen, wenn man den letzten Ausführungen des TE Glauben kann.
cerar schrieb:
Ob der Klagende die Verschleissteile selber noch kurz getauscht hatte, ist nach einem 3/4-tel Jahr kaum noch nach-
vollziehbar, ausser der Antragsteller hat ein Gefälligkeitsgutachten in der Hand? Er hat aber unverzüglich den Schaden
beim Verkäufer angemeldet.
Wie soll ein Gutachter bescheinigen ob der TE die Teile noch ausgetauscht hätte? Außerdem hat der Käufer dem Verkäufer eben nicht sofort unterrichtet, sondern erst nachdem er die Teile in einer Werkstatt hat tauschen lassen, was es schon alleine praktisch unmöglich machen dürfte ein Gutachten zu bekommen, ob der TE den Mangel hätte bemerken können oder gar müssen, außer das Gutachten wurde schon vor dem Tausch der Teile erstellt.

cerar schrieb:
mich wundert eh, wie Einer für einen 10 Jahre alten C4 noch 3.500 Scheine hin legt, wenn es bereits Jahreswagen ab
10.000 euro gibt. Da kauft man sich doch keine Euro4-Schrottkarre mehr um das Geld...?
Beim Realitätssinn den man aus so manchen Posts liest, wundern mich solche Aussagen nun echt nicht, denn zwischen 3500€ und 10.000€ liegen 6500€ und der Wagen ist ja wohl als erstes Auto für die Tochter gedacht. Im übrigens werden für den günstigsten C4 mit EZ 2016 / 2017 bei mobile.de immer noch 13.500€ aufgerufen, um einen für 10.000€ zu bekommen, muss man wohl bis 2014 zurückgehen, wenn man die "PLEASE, NO E-MAILS, JUST CALLS !!!" Angebote unberücksichtigt lässt
 
@Holt, ich weiß nicht ob er schon irgendwas ausgetauscht hat oder das Auto nur rumsteht.
Würde ich allerdings auch mal interessant finden, gefahren ist er ja laut eigenen Angaben damit mehrere 100km.

Allerdings brauchte die Tochter unbedingt ein Auto - kann mir schon vorstellen das irgendwas repariert ist, aber damals hieß es immer nur von Kostenvoranschlägen.

Ich werde bei der Güteverhandlung nicht einknicken, egal um welchen Betrag es geht.
 
snickii schrieb:
4 Tage nach dem Kauf schrieb er das er in einer Vertragswerkstatt war und die rechte Gelenkwelle defekt sei.
Die Antriebswelle soll auch beschädigt sein, die kosten belaufen sich auf ca. 400€ und er möchte das ich diese bezahle.
Also ich hatte dies so verstanden, dass die Kosten der Betrag auf der Rechnung für den Tausch waren, sonst wäre es ja nur ein Kostenvoranschlag gewesen.
 
Muss mir das später nochmal raussuchen, läuft schon so lang alles - da vergisst man wohl auch mal was. :freaky:
 
Ich wünsche die vorab schonmal viel Erfolg.

Einer der Gründe warum ich nur mehr Leasing-Autos fahren möchte. Nach ein paar Jahren hab ich einen fixen Abnehmer und muss mir keine Gedanken mehr machen, denn ich habe das Auto perfekt gepflegt, wie sich auch bestätigt. Ich hatte mein derzeitiges Auto nach 2 1/2 Jahren bei einem Zustandscheck vor Ort und es wurde mir ein einwandfreier Neuwagenzustand attestiert.

Ich bin selber vom Fach, hab immer viel Geld & Zeit in die Wartung meiner Fahrzeuge investiert und hatte bis jetzt immer wieder Leute dabei die ihre Gier nicht stoppen konnten, obwohl ich immer mehr als faire Preise gemacht habe. Nur einer hat mich danach mal angerufen um mir zu sagen wie sehr zufrieden er mit diesem Auto ist, aber viel mehr Leute wollten mir im nachhinein irgendwas aufschwatzen. Da ich aber immer alles dokumentiert habe, hatten sie nie eine Chance dabei.

Aber generell zum Thema: Ein Antriebswellengelenk lässt sich innerhalb weniger Stunden abmurksen.

Bei der Probefahrt ein paar Achter auf dem Parkplatz gedreht? Volleinschlag + Gas geben ist für so ein Gelenk tödlich, und für die in die Jahre gekommene poröse Manschette eventuell der Gnadenstoß durch die Dehnung. Ich vermeide es immer bei Volleinschlag großartig zu beschleunigen aus eben diesen Gründen.

Wenn die Manschette dann offen ist und sich das Fett darin in der Felge verteilt, dann dauerts nicht mehr all zu lange bevor beschleunigter Verschleiß stattfindet.

Das ist in meinen Augen normaler Verschleiß welcher sich nicht innerhalb von Monaten ankündigt. Ist die Manschette durch, dann gehts sehr flott. Weshalb man deswegen die gesamte Antriebswelle tauschen muss erschließt sich mir nicht, außer es gibt das Gelenk nicht einzeln was ich aber eher Citroen anlasten würde.

Ich hoffe die Gutachter kommen auch zu diesem Schluss, und der gierige Käufer bekommt nachher seine Rechnung präsentiert.
 
lightyag schrieb:
Bei der Probefahrt ein paar Achter auf dem Parkplatz gedreht?

Nein, ihn hat quasi nichts interessiert, nur mal kurz 70km/h auf 2km gefahren und das war es dann.
So langsam kommt die Verhandlung näher und ich frage mich wozu eine Güteverhandlung überhaupt gut sein soll.
Die wurde ja vom Gericht wegen fehlenden Beweisen angesetzt, aber da ich nicht an einer Einigung meinerseits interessiert bin, wird das doch sowieso zu nichts führen? Zumal er sicherlich auch auf Forderung bestehen wird.. die ich ihm wie gesagt niemals erfüllen werde.

Und dann wird's direkt in die mündliche Verhandlung gehen? Frage mich manchmal wie das läuft, schließlich ist das Gericht ja nun schon involviert. Bis zur nächsten Verhandlung vergehen dann sicher wieder 2 Monate.

Ich habe das immer so verstanden dass die Anwältin mich nur noch vor Gericht vertritt sobald es vor Gericht ging, oder schicken die Anwälte sich immer noch die schreiben hin und her nach einer Güteverhandlung?

Etwas aufgeregt bin ich natürlich, aber eingeschüchtert bin ich absolut nicht.
Mein Standpunkt wird der selbe bleiben und meine Anwältin wird diesen definitiv auch vertreten.

Kann das Gericht eigentlich auch sagen: "Die Beweise reichen einfach nicht aus, damit hat sich die Sache erledigt."?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schon in #140 gesagt: Die Güteverhandlung ist einfach Standard (§ 278 II 1 ZPO). Die streitige Verhandlung kann sich unmittelbar anschließen (§ 279 I 1 ZPO).

Wenn das Gericht nicht zu einer Überzeugung gelangt (was du wohl mit "Beweise reichen einfach nicht aus"), wendet es die Zweifelsregeln an und berücksichtigt dabei also zB die Frage, wer inwieweit beweisbelastet ist (Wikipedia zu Beweislast). Neben der Frage, wer was beweisen muss, ist also immer auch von großer Relevanz die Frage: Wem glaubt das Gericht was?
 
Dann hoffe ich einfach mal das sich die mündliche Verhandlung direkt anschließt.
Edit:

Bin nun wieder zuhause, die Verhandlung ging 20 Minuten.
Die Richterin hat direkt am Anfang einen Vorschlag gemacht:
Ich zahle 200€ und das wars, er hat es abgelehnt und fing an 10 Minuten zu erzählen.
Er sprang immer hin und her, vom Scheckheft zum mobile.de Angebot usw..
Sein Anwalt war still. Sprach zwischendurch auch kurz gegen an, aber alles ohne Fakten.

2 Punkte waren besonders interessant.
1. Der Kläger sagte man kann bei einer Inspektion wählen was gemacht werden soll.
Die Richterin meinte daraufhin das Sie ihr Auto auch nur abgibt und nichts sagt.
Somit abgeschmettert.
2. Ich habe ihm versichert das es eine Vollautomatik ist und es ist eine Halbautomatik.
Meine Anwältin sagte daraufhin das man das als Laie nicht weiß und die Richterin schmunzelte und sagte das selbe..
Gab ja genau die gleichen Schaltmöglichkeiten wie bei meinem jetzigen Automatik, keine Ahnung was der Unterschied sein soll..

Er wurde quasi zerrissen von der Richterin. Am Ende wurde sein Anwalt rot und sagte etwas lauter das ich dafür noch haftbar gemacht werde.

Joa.. am Ende des Monats wird die Entscheidung gefällt, keiner muss Anwesend sein.

BTW, die Richterin hat auch am Anfang gesagt das es alles keine Mängel sind und das nur der angebliche Unfall im Raum steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
snickii schrieb:
Am Ende wurde sein Anwalt rot und sagte etwas lauter das ich dafür noch haftbar gemacht werde.
Hat er das gesagt, um seinem Mandanten einen Gefallen zu tun, oder wie war das gemeint?
 
Kam für mich nur so rüber als Trotz-Reaktion weil er sauer war.
Die beiden rauschten auch sofort aus dem Raum und waren nicht mehr zu sehen.
Obwohl bin am Ende durch Zufall noch an dem Kläger vorbei gefahren, mit meinem neuen Auto.
Wenn das Urteil ein Ende bedeutet, hat sich das ein ganzes Jahr gezogen.

Und wenn nicht, ist die Sache für mich mittlerweile sowieso eindeutig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr interessant mal wieder. Aber wenn dann nur eindeutig auf dieser Ebene.

Vielleicht musste er rot werden, damit er vor seinem Mandanten nicht dumm dasteht?!
 
Du machst das vollkommen richtig, einfach aussitzen, die Briefe vom Anwalt beantworten lassen und fertig. Die Kosten übernimmt eh die RSV und nicht mal auf die 200€ der "mündlichen Verhandlung" würde ich mich nötigen lassen. Das ist einfach ein notorischer Streithansel und Leute wie du sind wichtig, damit denen Grenzen aufgezeigt werden. Viel zu oft kommen Idioten wie dein Käufer damit durch, weil den "Opfern" der Stress zu viel ist.
 
Er hat die 200€ selbst ausgeschlagen, dann meinte die Richterin "dann bekommen Sie eben nichts."
Hätte diese auch nicht gezahlt, fand das Ganze dort sowieso komisch, weil er so viel erzählt hat, einfach alles ohne Fakten.
Das ging alles irgendwann an mir vorbei und ich hab aus dem Fenster geschaut.
 
Nach dem Spruch der Richterin dürfte das Urteil wohl klar sein.
 
Besteht die Möglichkeit, dass er dir auch den Aufwand, den du mit der Lauferei und allem hattest (Sprich deine Freizeit) irgendwie vergüten muss, weil er dich mit nichtigen Argumenten vor Gericht gezerrt hat? Du weißt, was ich mein :D
Btw Glückwunsch zum Durchhalten und (vermutlichem) Gewinn :)
 
Rein aus dem Antrieb würde ich mir meinen Aufwand auch entschädigen lassen, wenn es dort was gibt, spenden. Sieht immer gut aus und ärgert die andere Seite ein bisschen...
 
Man muss ehrlich sagen das ich kaum Aufwand hatte, weil ich mich auch absolut nicht verrückt gemacht habe.
Ich war ein Mal beim Anwalt, mehr nicht. Übrigens ärgern brauche ich ihn nicht mehr, er war gestern so angepisst und sitzt jetzt auf der Karre die er eigentlich gar nicht mehr haben will.
Nun stand das Auto 1 Jahr in der Gegend rum ohne das er damit was anfangen konnte.

Bei seinem Anwalt kann ich mir trotzdem noch vorstellen das er irgendwie Einspruch einlegt. :lol:
 
Nun gut, dann gehts ja wirklich :) Aber so könntest du ihm einen zurück reinwürgen :D
Aber ich glaub, ich hätte da auch keinen wirklichen Bock drauf^^
Meinste, Revision wird zugelassen wenn das Urteil absolut eindeutig ist? Kenn mich damit nicht aus, darum die Frage.
 
Scheitel schrieb:
Meinste, Revision wird zugelassen wenn das Urteil absolut eindeutig ist? Kenn mich damit nicht aus, darum die Frage.

Keine Revision, aber falls der gegnerische Anwalt noch ein Argument findet was wirklich wichtig ist, wird das Gericht uns einen Hinweis geben müssen. Wie es dann weiter geht weiß ich nicht, aber dann können wir dazu Stellung nehmen.

Edit:

Ums kurz und Knapp zu machen:
Das Gericht hat entschieden:

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten trägt der Kläger.
 
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