Strafe für getuntes e-bike? (6, setzten!)

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EspE

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wie oberschlau sich doch manche fühlen müssen enfach mal ein thema schließen ohne anderen noch eine möglichkeit zu geben mit zu reden.

[h=2]Strafe für getuntes e-bike?[/h]
[h=4]S-Pedelec (schnelle Klasse bis 45km/h)[/h] Auch wenn die schnellen S-Pedelecs hierzulande keinen hohen Marktanteil haben, erfreuen sie sich zurecht steigender Beliebtheit. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Modellen und Motorvarianten.
Das gilt in Deutschland für S-Pedelecs:

  • Maximal unterstützte Geschwindigkeit: 45 km/h, maximale Nennleistung des Motors 500 Watt (in der Schweiz 600 Watt). Fahrhilfe ohne Muskelkraft bis 18 km/h erlaubt.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Führerschein: Mindestens Berechtigung zum Fahren eines Leichtkraftrads nötig (Führerscheinklasse AM, bzw. enthalten bei PKW-Führerschein Klasse B).
    Menschen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, dürfen schnelle Pedelecs auch ohne Fahrerlaubnis bewegen.
  • Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen nötig (ca. 35-70 Euro / Jahr *). Vorteil: Gegen einen geringen Aufpreis ist eine Teilkasko- und Diebstahlversicherung erhältlich.
  • Radwege: Nach aktueller Einschätzung / Rechtssprechung (s. Artikel des ADFC) dürfen Radwege mit “S-Klasse-Pedelecs” und “E-Bikes” auch außerorts nicht befahren werden. Fahrradstraßen dürfen mit “S-Klasse-Pedelecs” nur dann befahren werden, wenn sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus.
  • Einbahnstraßen: Keine Nutzung von entgegen der (für Radfahrer freigegebenen) Fahrtrichtung.
  • Nahverkehr / Mitnahme in Bus und Bahn (ÖPNV): Je nach Bundesland und Verkehrsverbund / Verkehrsträger teils gestattet.
  • Anhänger: Transport von Kindern im Anhänger nicht gestattet (im Gegensatz zu normalen Pedelecs)
  • Zulassungspflicht: Hersteller von S-Pedelecs müssen für jedes Modell vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Betriebserlaubnis einholen. Aus der Einzelzulassung folgt, dass man weder selbst, noch der Händler ein S-Pedelec ohne weiteres baulich verändern darf. Für Veränderungen gibt es Positivlisten (z. B. für das Modell geeignete Gabeln, Lenker etc.), die dem Fachhändler zur Verfügung stehen.
  • Technik: Die Betriebserlaubnis beinhaltet verschiedene Anforderungen an sicherheitsrelevante Bauteile (z. B. Spiegel- und Dauerlichtpflicht, Rahmen, Bremsen, Räder, Reflektoren, Seitenständer etc.). Die Akkuspeisung der Beleuchtung ist erlaubt.
  • Helm: Nach einer aktuellen Interpretation des Bundesverkehrsministeriums gibt es in Deutschland eine Helmpflicht für S-Pedelec-Fahrer. (Europaweit in der Diskussion und grundsätzlich zu empfehlen.) Bis auf weiteres genügt hierzulande (im Gegensatz beispielsweise zu Italien und den Niederlanden) ein normaler Fahrradhelm.
  • Alkoholgrenze: wie beim Führen eines PKWs (0,5 Promille, bzw. 0,3 Promille bei Unfall)


http://www.e-bikeinfo.de/recht/gesetzliche-vorschriften-e-bikes-pedelecs

so,
phil.
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Dabei seitFeb 2004Beiträge22.938

[h=2]AW: Strafe für getuntes e-bike?[/h] ist das illegal?
Ja
 
Was soll das? In dem anderen Thread hat niemand die Existenz solcher Pedelecs bis 45km/h bestreitet.
Es handelt sich aber ganz klar um eine andere Klasse als die, die nur bis 25 km/h unterstützen.
Das steht auch klipp und klar direkt vorne in deinem verlinkten Artikel.
Trotzdem darfst du nicht ohne weiteres ein normales Pedelec tunen und dann im Straßenverkehr verwenden, genauso wenig darfst du ein Mofa tunen und dann mit 45km/h durch die Gegend fahren, obwohl es Mopeds gibt, die 45km/h fahren dürfen und Motorräder, die unbegrenzt schnell fahren dürfen.
 
Du hast einen Beitrag aus einem anderem Forum kopiert, aber ich erkenne beim besten Willen nicht, was du damit sagen willst. Außerdem gibt es in Deutschland 1. keine Wüste und 2. kann es nur illegal sein, wenn du auf der Straße, also auf öffentlichem Grund unterwegs bist und genau darum ging es bei der letzten Frage des TE.

Aber das wurde oben ja schon erklärt.
 
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