Ebay Artikel gekauft --> Geld überwiesen Vorkasse --> Händler gehackt

Unsinn, der Sache wird ausreichend nachgegangen. Auch unabhängig davon, ob es mehrere Geschädigte gibt.

Genauso sinnfrei ist es hier auf den § 164 StGB abzuzielen. Der Paragraph ist, wenn die Geschichte des TE nur zur Hälfte stimmt, absolut nicht einschlägig. Sowohl objektiver als auch subjektiver Tatbestand sind nicht erfüllt.


Edit: Es lohnt sich schon deshalb stets Strafanzeige zu erstatten, weil daraus auch Statistiken gefüttert werden und damit am Ende auch die Verteilung von Geld und Personal.
 
Zuletzt bearbeitet:
@de la cruz

Also entschuldige mal.

Ich hab mich zu hundert Prozent korrekt verhalten (Warnsignale ignorieren hat ja nichts mit der juristischen Situation zu tun). Ich habe einen Artikel gekauft, bezahlt, der Kauf wurde abgebrochen und mir ist kein Artikel zugegangen.

Für wen wurden Gesetze wie gegen Betrug denn geschrieben, wenn nicht für geschädigte Bürger? Ja, ich sterbe nicht ohne das Geld, schließlich wollte ich mir eine Spielkonsole kaufen, welche man bekanntlich nicht essen kann. Aber 240€ sind für mich sicherlich keine Lappalie.

Wenn die Staatsanwaltschaft personell überfordert ist, ist das sicherlich nicht meine Schuld als Steuerzahler.
Ergänzung ()

Im übrigen wäre es keine Anzeige gegen unbekannt. eBay hat mir den Hack bestätigt, das Konto, auf das ich überwiesen habe, lief ja auch auf einen Namen. Den würde ich bei der Polizei angeben.

Ich wart jetzt erstmal noch die 72h, dann erstatte ich Anzeige.
 
gollum_krumen schrieb:
en.

Wenn die Staatsanwaltschaft personell überfordert ist, ist das sicherlich nicht meine Schuld als Steuerzahler.


Natürlich ist es nicht Deine Schuld, wenn die Staatsanwaltschaft personell überfordert ist und Prioritäten beispielsweise auf die Aufklärung von Kapitalverbrechen setzt anstatt auf Kleinkriminelle !

Wenn ich in einen Regen komme, ist es auch nicht meine Schuld, dass es regnet, aber ich werde trotzdem nass ! Genausowenig nützt es Dir nichts, "nicht Schuld" zu sein, wenn die Staatsanwaltschaft aber dennoch Deine Akte in die Ablage P befördert !
 
In meinem Fall ging es um 75 Euro. Die Ermittlungen übernimmt sowieso die Polizei und die Staatsanwaltschaft entscheidet dann ob jemand angeklagt werden kann anhand der vorliegenden Ermittlungsergebnisse.

Hab mein Geld wiederbekommen, da die Ermittlungen ergeben haben das der Täter das nicht nur bei mir abgezogen hat und er sich vor Gericht verantworten musste

Demnach kann ich nicht bestätigen, dass solche Fälle pauschal in der Ablage P landet und das sowas aussichtslos ist. Sowas findet man natürlich nur heraus wenn man selbst und andere Geschädigte Anzeige erstatten.
 
gollum_krumen schrieb:
Ergänzung ()

Im übrigen wäre es keine Anzeige gegen unbekannt. eBay hat mir den Hack bestätigt, das Konto, auf das ich überwiesen habe, lief ja auch auf einen Namen. Den würde ich bei der Polizei angeben.

Ich kann bei einer Überweisung als Namen auch "hallo universum" reinschreiben, das Geld kommt trotzdem an. Es zählt nur die IBAN, der Name wird nicht geprüft.
Daher kennst du seinen Namen vermutlich nicht (außer der Betrüger wäre richtig blöd). Aber die Staatsanwaltschaft kann den Besitzer des Kontos möglicherweise ermitteln.
Aber der Besitzer muss nicht unbedingt auch der Betrüger sein. Da gibt es nämlich so eine tolle Masche.
Man kauft bspw eine Kamera für 240€, setzt aber selbst bspw eine PS4 rein und verkauft diese. Dem Käufer der PS4 gibt man die Bankverbindung des Verkäufers der Kamera.
Der Betrüger bekommt dann die Kamera, bezahlt vom Käufer der PS4. Der Käufer der PS4 geht leer aus.

Geschickt umgesetzt, ist der Betrüger nicht zu ermitteln.

Aber Anzeige gegen den Kontoinhaber ist natürlich keine falsche Verdächtigung, denn der ist natürlich erstmal der Hauptverdächtige.
 
de la Cruz schrieb:
Natürlich ist es nicht Deine Schuld, wenn die Staatsanwaltschaft personell überfordert ist und Prioritäten beispielsweise auf die Aufklärung von Kapitalverbrechen setzt anstatt auf Kleinkriminelle !

Wenn ich in einen Regen komme, ist es auch nicht meine Schuld, dass es regnet, aber ich werde trotzdem nass ! Genausowenig nützt es Dir nichts, "nicht Schuld" zu sein, wenn die Staatsanwaltschaft aber dennoch Deine Akte in die Ablage P befördert !

Ja, aber du rätst mir ja davon ab, es zu versuchen. Wenn der Rundverteiler die letzte Station ist, dann ist es halt so. Ich hab Deinen Post eher als Vorwurf gelesen, überhaupt Anzeige zu erstatten - nach dem Motto "nicht bei jedem Wehwehchen zum Arzt rennen".
 
@ gollum_krumen

Du tust dir sicher keinen Gefallen, wenn du den Beiträgen von @de la Cruz zu viel Bedeutung beimisst.

Es ist wichtig Verbrechen und Vergehen anzuzeigen, wenn man das nicht wissentlich grundlos macht, dann hat man auch keine negativen Folgen zu befürchten und natürlich kann es gut sein, dass du so deinem Geld ein Stück näher kommst. Ganz bestimmt wird eine Anzeige auch nicht ignoriert oder in die Pampa geheftet, sondern sie wird bearbeitet. Und zwar von völlig anderem Personal als Kapitalverbrechen, denn selbstverständlich gibt es auch in Behörden spezialisierte Abteilungen und keinen Raum mit tausenden von Leuten, auf die jeden Vormittag willkürlich Aufgaben verteilt werden.
 
Ich habe ja - ebenso wie die meisten hier - lange geglaubt dass es möglich ist anhand einer IBAN einen Kontoinhaber zu ermitteln. Leider hat mich die Realität eines besseren belehrt. In den kriminellen Kreisen werden solche Bankkonten auch Bank-Drops genannt. Das sind Konten die mit falschen Indentitäten eröffent wurden. Diese werden kurzzeitig mit Beute gefüllt und dann am Automaten geleert, so dass die Behörden erst gar keine Chance haben den Betrüger zu ermitteln. Die Anschrift der Person auf die das Konto angemeldet ist gibt es meist gar nicht bzw. die Person existiert nicht. Banken prüfen überraschenderweise nämlich nicht ob jemand der da ein Konto eröffnen möchte, auch wirklich existiert.

Wenn Du da also an einen halbwegs professionellen Betrüger geraten bist, siehst Du Dein Geld nie wieder. Meiner Erfahrung nach werden auch die Ermittlungen schnell wegen fehlendem öffentlichen Interesse eingestellt und auf den Weg einer Zivilklage verwiesen. Die Behörden haben schlicht nicht das Personal bei der Menge an Betrügern im Internet wirklich zu ermitteln, die müssen sich auf die wirklich großen Schadensfälle konzentrieren.
 
Da ist natürlich interessant, ob die Bank irgendeiner Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen ist.
 
Prinzipiell muss man bei der Eröffnung eines Kontos auch seinen Personalausweis vorzeigen. Aber den Personalausweis kann man auch fälschen und bekommt trotzdem ein Konto.
Oder der Betrüger verwendet ein gestohlenes Konto. Ist ja immer wieder mal im Fernsehen, das Leute die Bankautomaten manipulieren um die EC-Karte zu kopieren und den Pin abfilmen/abfangen. Da viele ihr Konto nicht täglich prüfen, fällt das dem Opfer zu spät auf.

Aber es gibt auch dumme Betrüger, welche für solche Aktionen ihr eigenes Konto verwenden. In so einem Fall sind die Chancen deutlich höher das Geld zurück zu bekommen. Entweder der Betrüger zahlt es von sich aus zurück (bspw auf Anraten des Anwalts), oder man hat auf zivilrechtlichem Weg Chancen.
 
Da ist natürlich die Frage, wie sorgfältig die Bank einen Ausweis geprüft hat...
 
Ist ja immer wieder mal im Fernsehen, das Leute die Bankautomaten manipulieren um die EC-Karte zu kopieren und den Pin abfilmen/abfangen.

​Ist nicht mehr möglich.

https://de.wikipedia.org/wiki/EMV_(Kartenzahlungsverkehr)

Der Magnetstreifen funktioniert nur noch im außer europäischen Raum. Und hier greifen Sperrmechanismen.

Aber es gibt auch dumme Betrüger, welche für solche Aktionen ihr eigenes Konto verwenden. In so einem Fall sind die Chancen deutlich höher das Geld zurück zu bekommen.

Höher ja, wahrscheinlich? Nein.

Ich hatte mal einen Fall auf dem Tisch bei dem sich ein Betroffener bei uns gemeldet hatte, als ich auf das Konto unseres "Kunden" schaute war es ganz schnell aus mit Hoffnung machen. 20 Eingänge mit jeweils "X-BOX eBay Kleinanzeigen" im Betreff in den letzten 10 Tagen. Und bei dem Kunden war schon alles rot was rot sein konnte. Absolut nix zu holen ... Da kann man nur zur Anzeige raten und die Zivilklage gleich abhaken.

Da ist natürlich die Frage, wie sorgfältig die Bank einen Ausweis geprüft hat...

Da wird drauf geschaut und die Daten eingegeben. Wenn das System nicht muckt, dann ist er nicht in einer Warnkartei und damit ist die Sache durch.

Ich würde aber mal vermuten, dass die meisten Fälle mit denen man bei eBay und Kleinanzeigen konfrontiert ist eher die der armen Würstchen sind. Die wissen, dass ihnen eh nichts mehr passieren kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst auf jeden Fall eine strafrechtliche Anzeige gegen den Kontoinhaber erstatten. Wenn das Konto nicht dem Betrüger gehört, dann möglicherweise einem Komplizen. Die Polizei sollte keine Probleme haben den Kontoinhaber ausfindig zu machen. Nur wenn das strafrechtliche Verfahren Erfolg hat, kannst du deine zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen. Die Gerichts-, Anwaltskosten werden dann vom Beklakten getragen.
 
Je länger du mit der Anzeige wartest desto schwieriger wird es die Täter zu ermitteln. Ihr vergesst das es sich hier um Internetbetrug handelt. Das heißt die Polizei wird sich Daten bei eBay und Providern anfordern müssen.

Wenn du jetzt noch ewig wartest besteht die Gefahr, dass eBay oder die Provider ihre IP-Logs gelöscht haben. Also es ist definitiv nicht die einzige Möglichkeit über die Iban den Täter zu ermitteln.
 
Foreigner_3000 schrieb:
Die Gerichts-, Anwaltskosten werden dann vom Beklagten getragen.


Soso ! Und die ganze Deutsche Justitz sitzt so und so nur herum und dreht Däumchen und wartet darauf, dass sie dem TE schnellstmöglich wieder zu seinem Geld verhelfen kann !

Da hat einer noch keinerlei Erfahrung mit der deutschen Justiz gemacht und hat noch Blütenträume von Recht und Gerechtigkeit und deren tatsächliche Durchsetzbarkeit !
 
Zuletzt bearbeitet:
@ de la Cruz

Du bist es scheinbar, dem es an Erfahrungen in diesen Sachverhalten fehlt. Erst rätst du generell von einer Anzeige ab, weil du fälschlicherweise behauptest, derartigen Dingen würde erst gar nicht nachgegangen. Jetzt behauptest du fälschlicherweise, derjenige, der im Prozess unterliegt, müsse idR nicht die Kosten tragen.

Deine Beiträge finde ich als Jurist in ihrer Gesamtheit aggressiv, nur wenig hilfreich und immer wieder inhaltlich schlicht falsch.
 
Anzeige erstatten und gut. Keine Ahnung warum es da noch was zu Diskutieren gibt.
Du hast alles was du für die Polizei benötigst. Entweder du hast Glück, oder eben nicht ... für dich hat es jedenfalls keine Negativen Auswirkungen.

Vielleicht war der "Betrüger" schon mal auffällig ? Schon wäre die These Kleinkram wiederlegt.
Vielleicht handelt es sich hier um einen "Betrüger" der mit dieser Masche nun 10000 Euro erbeutet hat? Auch hier ist die These Kleinkram wiederlegt.

Und selbst wenn es ins nichts laufen sollte ... wenn du dein Geld nicht wiederbekommst ... du hast es versucht. Alleine das würde mich besser Schlafen lassen.
 
Was ich mich ja Frage ist, warum in so einem Fall der Händler scheinbar so sauber aus der Sache raus ist?
Ja er wurde gehackt, aber ist er nicht trotzdem für sein Konto verantwortlich?
 
Wie stellst Du Dir in diesem Fall denn vor, wie der Händler für sein Konto die Verantwortung hätte übernehmen können oder wie er sie übernehmen könnte ?
 
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Frage ich mich auch gerade. Wenn jemand das Auto von meav33 klaut und damit einen Unfall baut, macht man ja auch nicht meav dafür verantwortlich
 
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