Online Händler verlangt Eidesstattliche Versicherung?

Firefly1

Cadet 1st Year
Registriert
Feb. 2017
Beiträge
8
Hallo zusammen,

ich hatte mir vergangene Wochen bei einem größeren Online-Händler eine NVIDIA GTX Grafikkarte gekauft.
Dabei war auch ein NVIDIA Spielecode als Aktion.

Diese Grafikkarte habe ich nun leider retournieren müssen - selbstverständlich inklusive dem beigefügten Spielecode.
Den Spielecode hatte ich natürlich weder eingelöst noch kopiert oder sonstiges.

Nun hat mich der Online-Händler angeschrieben, dass sie die Retoure erhalten haben, ich ihnen aber eine Eidesstattliche Versicherung zuschicken muss, dass ich den Code nicht eingelöst, kopiert oder vervielfältigt habe.

Im Text steht original "In Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und der strafrechtlichen Folgen, die mich bei unwahren Angaben treffen, versichere ich zur Vorlage bei Gericht und den zuständigen Behörden an Eides statt."


So - generell habe ich ja überhaupt kein Problem, denen etwas zu unterschreiben, dass ich den Code nicht eingelöst habe.
JEDOCH finde ich eine EV in diesem Fall etwas überzogen.

Mir ist zwar auch bewusst, dass denen eine EV in diesem Fall rechtlich rein überhaupt gar nichts bringt, da eine EV nur vor stattlichen Institutionen wirksam ist aber trotzdem habe ich ein etwas komisches Gefühl dabei.

Gerade bei dem Absatz mit "[...] versichere ich zur Vorlage bei Gericht und den zuständigen Behörden[...]" bin ich etwas vorsichtig.

Der Online-Händler sagt klar, dass eine Bearbeitung der Retoure nur durch dieses Formular stattfinden kann.
Aber ich retouniere doch nur einfach ein Produkt innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist...
Eine EV möchte ich in solch einem Fall eigentlich nicht unterzeichnen.


Kann ich das bedenkenlos unterschreiben?
Wie gesagt - hab eine reine Weste. Der Code ist nicht eingelöst.

:(
 
Hi,

der Händler will sich nur absichern das der Code tatsächlich nicht eingelöst war. Somit kann es mit guten Gewissen an jemanden weiter verkaufen. Es ist nichts schlimmes dabei.
 
AFAIK muss er die Retoure bearbeiten.

Die EV wollen die nur haben wenn die dich wegen Betrug anzeigen sollten wenn sich ein Kunde beschwert weil der Code doch schon eingelöst ist.

Welcher Händler geht denn so vor? MF? NBB? Oder doch der große mit A am Anfang?
 
Alles klar - ihr würdet also diese EV ganz einfach unterzeichnen und an den Händler schicken?
 
Wegen so einem Unsinn würde ich keine EV unterzeichnen. Wer weiß, wer den Code möglicherweise notiert hat. Und ob sie dann nachweisen können, dass du den Code weitergegeben hast... Deswegen müsste man auch wissen, was in der EV genau drin steht.
 
In der EV steht nicht viel drin außer der Absatz den ich oben gepostet habe.
Zusätzlich musste ich eben noch meine Adresse und die RE-Nummer / Bestellung angeben.

Genau das ist ja eben auch ein Punkt.
Die Retourenbearbeiter, die das Paket aufmachen sehen ja den Code in Klartext und können easy mit dem Handy ein Foto machen.

Allerdings hat ja eigentlich so gut wie jeder in dem Laden die Codes zur Hand die alle auf einem Blatt Papier ausgedruckt sind.

Ich habe zumindest von mir aus alles richtig unterzeichnet - was jetzt passiert kann ich nicht mehr kontrollieren.
Trotzdem - eine EV ist nach wie vor nur und ausschließlich vor einer staatlichen Institution wirksam. Im Falle des Falles bringt denen der Wisch eh gar nichts.
 
Im Falle des Falles haben die einen von dir unterschriebenen Wisch mit Details, völlig egal welche Überschrift er trägt.

Alternate wollte von mir auch mal so ein Ding wegen einer Minderung über 15,00€ wg. geringfügiger Beschädigung einer 900€ Ware. Was soll's, sofern man reinen Herzens ist.
 
Zurück
Oben