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Wir haben die Konstellation, das bei unserem Einzug (Mietswohnung) nur ein Zwischenzähler vorhanden war, wir also an den Stromanbieter (zugleich Grundversorger) des Vermieters gebunden waren. Jetzt lässt er einen eigenen Stromzähler für uns installieren. Gibt es hier eine Regelung/Fristen zum Anbieterwechsel?
Der Zähler landet falls nicht anders vereinbart in der Grundversorgung bei dem örtlichen Grundversorger. Hier hat man eine 14 tägige Kündigungsfrist bzw. solang dauert der Übergang bis zum Wunschversorger