Rechtliche Lage bei Nachbesserung am Auto (Getriebeschaden)

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Smash32

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Hey Leute,

der Vater meiner Freundin kaufte sich vor rund 7 Monaten bei einem freien Händler einen Opel Astra J mit ca. 100.000 km.
Vor 2 Wochen wurde an dem Fahrzeug ein Zahnriemenwechsel durchgeführt, bei der Probefahrt fiel den Mechaniker dann ein Getriebelagerschaden auf.

Das Fahrzeug hat logischerweise 1 Jahr Gewährleistung, es war jedoch kurz über 6 Monate als der Schaden auffiel, sodass die Beweislastumkehr eingetreten ist.
Der Händler diskutierte am Telefon erst und meinte er hätte keine Gewährleistung gegeben und wir hätten auch keinen Kaufvertrag gemacht etc.
Nachdem wir ihm dann den Kaufvertrag abfotografierten in dem ich handschriftlich die Gewährleistung mit aufgeführt habe, lenkte er ein und meinte er würde das Auto einmal bei sich begutachten wollen.

Der Händler ist ca. 150km von hier entfernt. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Müsste er während der Zeit der Nachbesserung einen Leihwagen stellen? Ich denke eine Getriebereparatur ist nicht in einem Tag erledigt?

Zusätzlich frage ich mich wie es mit der Beweisführung aussieht?
Wie wäre dies konkret nachweisbar?
Ob der Schaden direkt von Tag 1 bestand wird niemand sagen können, das Geräusch des Getriebeschadens wurde jedoch wohl länger durch den Vater und die Mutter bemerkt, jedoch als normales Fahrgeräusch abgetan.
 
Der Händler kann die Gewährleistung überhaupt nicht ausschließen. War wohl der erste Abwimmlungsversuch.

Grundsätzlich hast du es ja richtig erkannt, du bist in der Beweispflicht, wird halt schwierig, ich bin auch nicht in der Materie ob da ein Gutachter etwas richten kann.
 
Dieser Schaden ist beim Astra J relativ häufig. Opel scheint sich hier sehr kulant zu zeigen, wenn das Scheckheft ordentlich gepflegt ist und der KD immer in einer Vetragswerkstatt gemacht wurde. Rede doch mal mit deinem FOH, ob er nicht bei Opel einen Kulanzantrag stellen kann. Oft werden sogar 100% der Kosten übernommen. Damit würdest Du dir das geplänkel mit dem Verkäufer ersparen. Ggf lässt er sich sogar darauf an die Differenz zu begleichen, falls keine 100% Kulanz gewährt wird.
 
Ein ähnliches Problem hatte mal ein ehemaliger Arbeitskollege mit einem Opel Händler. Er hatte sich dort einen gebrauchten Opel gekauft. Als fast ein Jahr herum war hatte er einen Getriebeschaden. Der Opel Händler verweigerte die Reparatur. Mein Kollege ging vor Gericht und verlor. Der Richter argumentierte, dass er (mein Kollege) auch für den Schaden verantwortlich sein könnte.
 
Wenn der Verkäufer den Mangel verheimlicht hat, dann muss er ihn beseitigen. Eine Garantieübernahme liegt vor, wenn der Verkäufer erklärt, dass die Kaufsache Mangelfrei ist. Übrigens kann der Vater nach den §§ 346 Abs. 1, 323 Abs. 1, 437 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten.
 
Ja, WENN er ihn verheimlicht hat.
 
Also die Situation ist folgende.
Das Auto wurde bei einem "fliegenden" Händler gekauft, der jedoch sehr viele Autos auf dem Hof stehen hat auch in die Richtung neue Audi A6 etc.

Das Auto ist leider nicht scheckheftgepflegt.

Er hat erst vehement versucht abzustreiten, dass es eine Gewährleistung gibt, hat nach mehreren Diskussionen jedoch eingewilligt das Auto vor Ort nachgucken zu lassen.

Würde wenn man den Wagen bei ihm abgibt zur Reperatur gesetzlich ein Leihwagen gestellt werden müssen?

Falls ja wäre es nämlich ein gutes Argument zu sagen, wir lassen den Schaden hier vor Ort beseitigen, senden ihm die Rechnung und machen dann 50/50 da es für beide Parteien leichter ist.
 
Die Situation ist folgende:
- Das Auto wurde vor 7 Monaten gekauft
- Die Gewährleistung sieht nach Sechs Monaten die Beweislastumkehr vor, d. h. der Vater deiner Freundin muss nachweisen, dass der Schaden schon beim Kauf bestanden hat. Gelingt ihm das nicht und der Verkäufer stellt sich quer, dann bekommst du das Auto weder 50/50 noch umsonst repariert, sondern der Vater muss die Kosten komplett alleine tragen.
 
@meinLieblingsuserhierimForum

Einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Leihwagen während der Reparaturdauer bekommt maximal nur ein Neuwagenkäufer im Rahmen von Herstellergarantien (Mobilitätsgarantie o.ä.).

Bei alten Schütteln mit 100.000 km auf dem Tacho, keinem Serviceheft und wohl auch keinen originalen Reparaturrechnungen, an welchem sich der tatsächliche Kilometerstand ableiten ließe, gekauft vom Ali ums 150 km Eck für vermutlich höchstens 7.000 Euro, wird man sich da schwer tun.

Lerne bitte auch hieraus für die Zukunft !
 
Erst wurde an allen möglichen Ecken beim PKW-Kauf gespart, jetzt wird an ordentlicher Rechtsberatung gespart. Oh je. Sicher, dass das dein Weg ist?
 
Falls der Verkäufer die Mängelhaftung nicht ausgeschlossen hat, dann gilt eine zweijährige Verjährung der Mängelgewährleistung. In den AGB’s kann die Mängelhaftung auf ein Jahr reduziert werden. Ob das Auto schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft war, kann bestimmt ein Fachmann feststellen.

Der Vater hat einen Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten gegen den Verkäufer. Der Leihwagen muss aber gleichwertig sein. Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfalls kann nach §§ 437 Nr. 3, 280 Absatz 1 BGB durchgesetzt werden. Dabei muss der Verkäufer mit Beseitigung des Mangels nicht im Verzug sein.
 
Jaja, redet ihm das nur schön ein. Nur wenn der Mangel eben nicht schon bestanden hat und der Fachmann dies eben nicht bestätigen kann, dann hat der Vater Anspruch auf genau Nichts.
 
Foreigner_3000 schrieb:
Falls der Verkäufer die Mängelhaftung nicht ausgeschlossen hat, dann gilt eine zweijährige Verjährung der Mängelgewährleistung. In den AGB’s kann die Mängelhaftung auf ein Jahr reduziert werden. Ob das Auto schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft war, kann bestimmt ein Fachmann feststellen.

Der Vater hat einen Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten gegen den Verkäufer. Der Leihwagen muss aber gleichwertig sein. Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfalls kann nach §§ 437 Nr. 3, 280 Absatz 1 BGB durchgesetzt werden. Dabei muss der Verkäufer mit Beseitigung des Mangels nicht im Verzug sein.

1. gilt die gesetzliche Gewährleistung vorerst 12 Monate, da bereits der 7. Monat angetreten ist, gilt die Beweislastumkehr by the way 7 Monate mit einem defekten Getriebe rum fahren? Never!

Der Mangel bestand niemals beim Verkauf, sonst hätte es schon deutlich früher Probleme gegeben.

2. Kann man zwar einen Gutachter hinzu ziehen, die Kosten dafür muss man aber erstmal selber tragen, der Verkäufer ist hier in keinster Weise mehr verpflichtet bei der Beweislast Hilfestellung zu leisten, was so ein Gutachter kostet, kann sich ja jeder denken. Vor Gericht könnte man die Kosten einklagen.

3. Sofern der Mangel beim Kauf bereits bestanden hätte, was bei 7 Monaten und einem Getriebeschaden aber unrealistisch ist, hätte der Händler ein Recht auf Nachbesserung unzwar in der Form, dass er bestimmt wie das Fahrzeug repariert wird. Sprich den Wagen in die nächste Werkstatt geben und verlangen das der Händler 50% bezahlt ist rein rechtlich gesehen nicht drin, das beruht dann auf reiner Kulanz seitens des Händlers.

4. Gibt es bei solchen Verkäufen keinerlei Anspruch auf einen Mietwagen oder dergleichen, das was du da von dir gibst tritt vielleicht beim Neuwagenkauf in Kraft, hat aber mit einem Gebrauchtwagenkauf bei einem Teppichknüpferhändler wenig zu tun.

5. Gibt es auch bei solchen Händlern oft eine Gebrauchtwagengarantie wo bis X Kilometer Y Prozent von einer Versicherung bei gewissen Schäden übernommen werden, ich vermute aber mal das so etwas nicht abgeschlossen wurde.
 
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@meinLieblingsuserhierimForum

Einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Leihwagen während der Reparaturdauer bekommt maximal nur ein Neuwagenkäufer im Rahmen von Herstellergarantien (Mobilitätsgarantie o.ä.).

Bei alten Schütteln mit 100.000 km auf dem Tacho, keinem Serviceheft und wohl auch keinen originalen Reparaturrechnungen, an welchem sich der tatsächliche Kilometerstand ableiten ließe, gekauft vom Ali ums 150 km Eck für vermutlich höchstens 7.000 Euro, wird man sich da schwer tun.

Lerne bitte auch hieraus für die Zukunft !

Ich soll aus der Zukunft daraus lernen, was die Eltern meiner Freundin sich kaufen?
Welche Logik steckt dahinter?
Mein letztes Auto habe ich in Wolfsburg als VW Mitarbeiterfahrzeug gekauft und das ist in einwandfreiem Zustand.

Der "echte" Kilometerstand lässt sich übrigens logisch anhand der letzten 4 Tüvberichte Nachvollziehen die es dazugab.

Erst wurde an allen möglichen Ecken beim PKW-Kauf gespart, jetzt wird an ordentlicher Rechtsberatung gespart. Oh je. Sicher, dass das dein Weg ist?

Ich verstehe auch nicht warum man beim PKW Kauf an "allen möglichen Ecken" spart, wenn man nicht bei einem Markenvertragshändler einen Jahreswagen kauft.
Es geht hier auch nicht um "meinen" Weg, da es sich hier nicht um mein Fahrzeug handelt und ich auch nicht danach gefragt habe was jetzt getan werden soll.

Die Situation ist folgende:
- Das Auto wurde vor 7 Monaten gekauft
- Die Gewährleistung sieht nach Sechs Monaten die Beweislastumkehr vor, d. h. der Vater deiner Freundin muss nachweisen, dass der Schaden schon beim Kauf bestanden hat. Gelingt ihm das nicht und der Verkäufer stellt sich quer, dann bekommst du das Auto weder 50/50 noch umsonst repariert, sondern der Vater muss die Kosten komplett alleine tragen.

Die Rechtslage die ihr hier darlegt ist mir übrigens bewusst und beantwortet nicht meine Frage.
Wenn der Händler einer Nachbesserung zu 50/50 bei uns vor Ort zustimmt, wird er die Kosten dafür wohl auch tragen, schließlich hat er dann seine Zustimmung gegeben.
Es ging um rechtliche Grundlagen auf Basis derer ein solches Vorgehen ausgehandelt werden kann.

Ich habe selbst im Eingangspost schon erwähnt, dass die Beweislastumkehr eingetreten ist, aber es ist immer wieder schön zu sehen wie Leute einfach Dinge wiederholen, die schon gesagt wurden ;).
Frage mich hier echt ob manche Antworten in Threads ernst gemeint oder zum trollen sind.

Eine Gebrauchtwagengarantie wurde nicht abgeschlossen, da diese nicht angeboten wurde und laut der Opel Werkstatt, die den Zahnriemen gewechselt hat, ist es durchaus möglich, dass der noch sehr leichte Getriebelagerschaden schon beim Kauf bestand.

Ich suche hier übrigens auch nicht nach einer Rechtsberatung, solange der Händler sich nicht endgültig quer stellt, benötigt man die sicherlich nicht.
 
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Merksätze zum Lernen:
1. Kaufst Du beim Autohändler Ali, 150 km entfernt, einen Wagen, ist ein Gebrauchtwagencheck (Dekra, ADAC o.a.) mit Rollenstand für rund 100 Euro vor Ort keine schlechte Option. Spätestens zu Hause solltest Du diesen dann aber nachholen.

2. Kaufst Du beim Gebrauchtwagen-Autohändler, sind ja alles Gauner, immer eine fachkundige Person mitnehmen und eine Probefahrt, nicht nur auf/ums Kaufgelände unternehmen.

3. Beim Kauf von Autos mit sechsstelligem Kilometerstand sollte man sich für Teile wie Bremsen, Sitze, Stoßdämpfer, Lager usw. auf das Gegenargument "leistungsbedingter Verschleiß" einstellen. Wer weiß, auf welch schlechten Straßen die letzten 7 Monate wie viele km gefahren wurden.

4. Beweisführung im Bestreitensfall kann nur ein gerichtlich zugelassene Kfz-Gutachter machen. Ein Mechaniker vom Autohaus ist hierfür grundsätzlich nicht geeignet.

5. Kostenlosen Leihwagen während der Reparaturzeit gibt es nur bei Mobilitätsgarantie, in der Regel bei Neuwagenkauf/Jahreswagen.


Es hat schon seinen Grund, weshalb Autohersteller ihre Garantien für Gebrauchtwagen höchstens auf max. 100.000 km begrenzen.
Für Opel zum Beispiel hier nachzulesen, aber auch Bindung an regelmäßige Wartung beim Opelhändler.
 
Sag mal, Foreigner, bei all den netten Links und Gesetzestexten, die du da postest, ist dir eigentlich schon mal in den Sinn gekommen, dass die alle für den Mülleimer sind, weil der Schaden nicht schon bei Übergabe bestand, sondern erst später aufgetreten ist?

Weil so wie du es immer darstellst und hier auftrittst könnte der TE glatt glauben, ihm stünde auf jeden Fall eine kostenlose Reparatur zu (bzw. dem Vater seiner Freundin) oder gar ein Rücktritt vom Kauf, den du ja auch gepostet hattest.

Er muss also vor allem Anderen erst einmal das KFZ durch einen Gutachter prüfen lassen, und dann kann er, bzw. eben der Vater handeln.

Und genau das scheint auch smash nicht zu begreifen, warum auch immer.

Also smash, für dich nochmal ganz einfach, weil Anders scheints bei dir ja nicht durchzudringen:

Schaden schon von Anfang an da: Kostenlose Reparatur aufgrund Gewährleistungsfall. Aber: Kein Leihwagen

Schaden bei Verkauf noch nicht da: Keine Gewährleistung, Keine Rechtsgrundlage, Keine kostenlose Reparatur, Keine 50%
 
Ein fundiertes juristisches Studium lässt sich eben doch nicht durch Google ausgleichen.
 
Das muss man eben nicht.
Willigt der Verkäufer ohne eine Prüfung ein den Schaden zu reparieren, warum sollte dann ein Gutachter beauftragt werden müssen?
Es ging darum Argumente die eventuell auch juristisch fundiert sind zu suchen um möglicherweise die Untersuchung durch einen Gutachter zu umgehen, indem der Verkäufer überzeugt wird.

Das genaue Eintrittsdatum des Schadens wird auch ein Gutachter nicht nachweisen können, deshalb ist es die beste Variante sich mit dem Verkäufer irgendwie anderweitig einig zu werden.

Und genau das was du hier sagst @Hägar, HABE ICH SCHON IM ERÖFFNUNGSPOST GESCHRIEBEN!!!

es war jedoch kurz über 6 Monate als der Schaden auffiel, sodass die Beweislastumkehr eingetreten ist.

So und nun für dich, Hägar nochmal, da du es anscheinend anders nicht verstehst:

Was du von dir gibst wusste ich auch schon vorher und deswegen finde ich es schwachsinnig, dass du es immer wiederholst.
Es ging um EVENTUELL MÖGLICHE Argumente, die dazu führen könnten, SICH OHNE AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG ZU BERUFEN, mit dem Verkäufer einig zu werden.

Die Möglichen kosten für einen Leihwagen die einem bei Gebrauchtkauf nicht zustehen, wären eines dieser Argumente gewesen, um den Verkäufer davon zu überzeugen lieber eine anteilige Reparatur hier im Ort zu zahlen.

Ich habe das auch im Anfangsposting und in meinem letzten Posting geschrieben.
Eventuell sollte man verstehen was andere Menschen möchten, bevor man Dinge sagt, die absolut keinen Zusammenhang haben.

Oder bietet dir der Fleischer auch Polstermöbel an wenn du Mett haben willst?

Übrigens schön, dass du weißt dass der Schaden nicht vorher bestand Hägar. Biete deine hellseherischen Fernwartungsfähigkeiten doch einem KFZ Hersteller für Gutachten an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, wie Du schon sagtest, sich streiten und möglicherweise gar vor Gericht und mit Rechtsanwälten und Gutachtern und all solchem PiPaPo, ist bei einer alten gebrauchten Mühle wie hier und auch noch jenseits der Beweislastumkehr ziemlich fruchtlos bis unmöglich und macht daher keinen Sinn.

Wenn der Händler freiwillig versucht nachzubessern, solltest Du das versuchen; ob es einen glücklichen Ausgang für Dich bzw. Deine Frundin nehmen wird, kann keiner sagen !

So sind halt die Risiken des Alltags ! Mit dem ÖPNV könnte man sich die allerdings ersparen !
 
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