Smash32
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 1.854
Hey Leute,
der Vater meiner Freundin kaufte sich vor rund 7 Monaten bei einem freien Händler einen Opel Astra J mit ca. 100.000 km.
Vor 2 Wochen wurde an dem Fahrzeug ein Zahnriemenwechsel durchgeführt, bei der Probefahrt fiel den Mechaniker dann ein Getriebelagerschaden auf.
Das Fahrzeug hat logischerweise 1 Jahr Gewährleistung, es war jedoch kurz über 6 Monate als der Schaden auffiel, sodass die Beweislastumkehr eingetreten ist.
Der Händler diskutierte am Telefon erst und meinte er hätte keine Gewährleistung gegeben und wir hätten auch keinen Kaufvertrag gemacht etc.
Nachdem wir ihm dann den Kaufvertrag abfotografierten in dem ich handschriftlich die Gewährleistung mit aufgeführt habe, lenkte er ein und meinte er würde das Auto einmal bei sich begutachten wollen.
Der Händler ist ca. 150km von hier entfernt. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Müsste er während der Zeit der Nachbesserung einen Leihwagen stellen? Ich denke eine Getriebereparatur ist nicht in einem Tag erledigt?
Zusätzlich frage ich mich wie es mit der Beweisführung aussieht?
Wie wäre dies konkret nachweisbar?
Ob der Schaden direkt von Tag 1 bestand wird niemand sagen können, das Geräusch des Getriebeschadens wurde jedoch wohl länger durch den Vater und die Mutter bemerkt, jedoch als normales Fahrgeräusch abgetan.
der Vater meiner Freundin kaufte sich vor rund 7 Monaten bei einem freien Händler einen Opel Astra J mit ca. 100.000 km.
Vor 2 Wochen wurde an dem Fahrzeug ein Zahnriemenwechsel durchgeführt, bei der Probefahrt fiel den Mechaniker dann ein Getriebelagerschaden auf.
Das Fahrzeug hat logischerweise 1 Jahr Gewährleistung, es war jedoch kurz über 6 Monate als der Schaden auffiel, sodass die Beweislastumkehr eingetreten ist.
Der Händler diskutierte am Telefon erst und meinte er hätte keine Gewährleistung gegeben und wir hätten auch keinen Kaufvertrag gemacht etc.
Nachdem wir ihm dann den Kaufvertrag abfotografierten in dem ich handschriftlich die Gewährleistung mit aufgeführt habe, lenkte er ein und meinte er würde das Auto einmal bei sich begutachten wollen.
Der Händler ist ca. 150km von hier entfernt. Wie sieht die rechtliche Lage aus? Müsste er während der Zeit der Nachbesserung einen Leihwagen stellen? Ich denke eine Getriebereparatur ist nicht in einem Tag erledigt?
Zusätzlich frage ich mich wie es mit der Beweisführung aussieht?
Wie wäre dies konkret nachweisbar?
Ob der Schaden direkt von Tag 1 bestand wird niemand sagen können, das Geräusch des Getriebeschadens wurde jedoch wohl länger durch den Vater und die Mutter bemerkt, jedoch als normales Fahrgeräusch abgetan.