Umzug mit neuer Entertain-Plattform

bog

Ensign
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Apr. 2008
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Liebe Leute,

meine Mutter sitzt aktuell auf ca. 8 Restmonaten eines Telekomvertrages mit Entertain, Internet und Telefon ueber VoiP.

Da sie mitte April in eine neue Wohnung umzieht, wollte sie nun bei der Telekomhotline den Umzug ihres Vertrages auf den neuen Anschluss beantragen und wurde dann mit folgender Situation konfrontiert: Aufgrund der neuen Entertainplattform koenne der Anschluss nicht einfach umgezogen werden, da ihr alter Media Receiver (Eigenbesitz) inkompatibel ist.

Als Loesung wurden ihr folgende Alternativen angeboten:

  • neuer Receiver auf Miete, Bereitstellungskosten erlassen, das bedeutet vmtl. (ist dem so?) neuer Vertrag -> ~50€/M
  • Umzug von Telefon und Internet, NICHT jedoch Entertain. Im Nachhinein wuerde die Telekommitarbeiterin dann Entertain dazubuchen, dadurch 120€ Gutschrift und die 5€/M fuer den MR waeren auf zwei Jahre amortisiert -> neuer Vertrag

Jetzt begibt es sich so, dass meine Mutter in den neuen Nebenkosten fuer einen Kabelanschluss zahlt und aufgrund dessen vor
hatte, mit dem Telekomvertrag umzuziehen und bei Ablauf dann zu kuendigen und auf einen Kabelanbieter umzusteigen. Das bedeutet, dass sie an einem neuen Vertrag von der Telekom auf 2 Jahre Laufzeit nicht interessiert ist. Ebenso waere es verschwenderisch, fuer ein neues Geraet zu zahlen.

Praktisch kann meine Mutter am neuen Standort die urspruenglich vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr abrufen, ausser sie zahlt drauf (MR), oder schliesst direkt einen ungewollten, neuen Vertrag ab.

Bietet die Telekom hier eine kulanzbedingte Kuendigung an?

Bonusfrage falls nein: Gibt's fuer die MR-Miete eine MVLZ?

Danke!
 
Praktisch kann meine Mutter am neuen Standort die urspruenglich vertraglich vereinbarte Leistung nicht mehr abrufen, ausser sie zahlt drauf (MR), oder schliesst direkt einen ungewollten, neuen Vertrag ab.
Sorry aber die vertragliche Leistung wird geboten - denn scheinbar ist ja im Vertrag kein Mietreceiver enthalten. Was ihr dann an den Anschluss anschließt um das zu nutzen ist ganz allein euer Problem.

Bietet die Telekom hier eine kulanzbedingte Kuendigung an?
Das ist die Frage. :)


Es gibt allerdings noch eine weitere Option. Die meisten Kabelanbieter schieben x Monate die Kosten wenn noch ein Telekomvertrag besteht.
 
Wenn der Anschluss nicht eins zu eins umschaltbar ist besteht ein Sonderkündigungsrecht nach TKG.
Also einfach Umzug beauftragen und dann kündigen (Frist 3 Monate zum Monatsende). Wenn Kabelanschluss sowieso schon in den NK ist spricht nicht mehr viel für EntertainTV.

Telefon und Internet dann nach Wahl abschließen.
 
Huhu,

Für mich hört sich das danach an, als wolle man ihr nur einen neuen Vertrag aufbinden.

Wenn sie Privatkunde ist soll sie einen Umzug nach TKG beauftragen. Dabei wird der Vertrag so wie erst ist 1:1 an den neuen Standort umgezogen, ohne Verlängerung der MVLZ. Sollte das technisch nicht möglich sein, weil z.b. am neuen Standort kein Entertain oder VDSL möglich ist, hat sie ein Sonderkündigungsrecht und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vorzeitig kündigen.

Bonusfrage falls nein: Gibt's fuer die MR-Miete eine MVLZ?

Mittlerweile haben die Geräte eine Mindestmietdauer von 12 Monaten. Wird das Gerät vor Ablauf der 12 Monate gekündigt fällt ein Schadenersatz an.
 
Danke fuer eure Antworten!

Benzer schrieb:
Sorry aber die vertragliche Leistung wird geboten - denn scheinbar ist ja im Vertrag kein Mietreceiver enthalten. Was ihr dann an den Anschluss anschließt um das zu nutzen ist ganz allein euer Problem.
Naja, ich glaube darueber, ob der Vertrag ueber das alte Entertainsystem auch das neue abdeckt, kann man sich streiten... Letztlich wird's da wahrscheinlich auf Praezedenzen ankommen. Unterm Strich waere meine Mutter jedenfalls gezwungen, zusaetzlich Geld zu zahlen, nur weil die Telekom ihr eine neu-/andersartige Leistung unterjubelt. Und das Verb waehle ich bewusst; bislang laeuft die alte Leistung naemlich problemlos und ich sehe bis auf eine rigide Technikpolitik keinen Grund, ihr nicht die alte Funktionsweise bis zum Ende ihres Vertrages zu lassen.

Es gibt allerdings noch eine weitere Option. Die meisten Kabelanbieter schieben x Monate die Kosten wenn noch ein Telekomvertrag besteht.
Das ist ein guter Punkt, vielen Dank fuer den Hinweis! Gegenueber einer kulanzbedingten Kuendigung zahlt sie dann zwar immernoch mehr als notwendig, aber das waere wohl in Anbetracht der Alternativen zu bevorzugen.

heronimo schrieb:
Wenn der Anschluss nicht eins zu eins umschaltbar ist besteht ein Sonderkündigungsrecht nach TKG.
Das waere prima. beim kurzen Ueberfliegen der Ueberschriften fand ich dazu nicht direkt 'nen Paragraphen, hast du dazu 'ne Quelle?

edit: hab's! https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html

EasySan schrieb:
Für mich hört sich das danach an, als wolle man ihr nur einen neuen Vertrag aufbinden.
Ja, irgendwie schon. Zumindest liess mich das aufhorchen, als ich ihre Notizen zu dem Telefonat ueberflog.

Wenn sie Privatkunde ist soll sie einen Umzug nach TKG beauftragen. Dabei wird der Vertrag so wie erst ist 1:1 an den neuen Standort umgezogen, ohne Verlängerung der MVLZ. Sollte das technisch nicht möglich sein, weil z.b. am neuen Standort kein Entertain oder VDSL möglich ist, hat sie ein Sonderkündigungsrecht und kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vorzeitig kündigen.
Am neuen Standort ist laut Verfuegbarkeitstest VDSL50 so wie aktuell auch moeglich. Der einzige Unterschied ist meines Verstaendnisses nach das neue Entertainsystem. Drei Monate sind einiges, aber weniger als acht.

Mittlerweile haben die Geräte eine Mindestmietdauer von 12 Monaten. Wird das Gerät vor Ablauf der 12 Monate gekündigt fällt ein Schadenersatz an.
Lieben Dank auch fuer diese Antwort. Wat 'ne Katastrophe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es sollte nicht so schwer sein das TKG nach Umzug zu durchsuchen 😎

Das neue EntertainTV heißt anders und wenn das "alte" nicht mehr verfügbar ist am neuen Standort greift das Sonderkündigungsrecht.

Schadenersatz bei vorzeitiger Rückgabe des MR beläuft sich auf 50% der noch ausstehenden Raten bis zum erreichen der MVLZ. Im Rahmen eines Umzugs garantiert zu vernachlässigende Kosten.
 
Okay, nur der Vollstaendigkeit halber: Die Entscheidung fiel jetzt, vom Sonderkuendigungsrecht nach §46 Abs. 8 TKG Gebrauch zu machen.

Danke nochmal fuer die Antworten.
 
Hallo in die Runde!

@bog: Du hast hier schon alle relevanten Antworten erhalten. Der alte Entertain ist teilweise nicht mehr buchbar, daher muss hier eine Alternative angeboten werden. Wir bedauern sehr, dass deine Mutter nicht weiterhin bei unserem Entertain-Produkt bleiben möchte. Wenn hier doch noch Gesprächsbereitschaft besteht, prüfe ich gerne, was angeboten werden kann. Wir sind via Kontaktformular erreichbar. Ansonsten bleibt kein anderer Weg als die Kündigung in zu drei Monaten zum Monatsende aufgrund des Sonderkündigungsrechtes.

Ich wünsche einen schönen Nachmittag.

Viele Grüße

Natalie P. von Telekom hilft
 
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