EU Roaming ab Juni 2017, Altverträge?

ichebem

Lieutenant
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Hallo CB`ler,

laut EU-Richtlinie werden Kosten für Roaming im EU Ausland ab Juni 2017 abgeschafft.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE...n/InternRoaming/EURoaming/EURoaming-node.html

Die Frage ist: Wie verhält es sich bei "Altverträgen?, entfallen einfach die angegebenen RoamingKosten oder dürfen die Mobilfunkanbieter diese weiterhin in Rechnung stellen?

Weiß das jemand etwas? Habe selber schon gegoogled aber leider nichts gefunden. Gruß
 
Gilt meines Erachtens auch für bestehende Verträge, da die EU-Regelung ja nicht nur für Neuverträge gilt.

Einige Anbieter könnten/werden allerdings ihre mtl. Beiträge erhöhen (bspw. WinSim +2€/Monat)
 
Du kannt der Erhöhung wiedersprechen. Vermutlich wird man dann allerdings nach der Lautzeit ne Kündigung kassieren.
Mein Winsim läuft noch 1,5 Jahre und ich hab erstmal wiedersprochen.

mfg
 
das heißt aber, wenn ich jetzt einen Vertrag abschließe der noch Roaming gebühren ausweist:

https://web.de/allnet/

Würde ab Juni 2017 die ROaming Gebühren entfallen. Warum hat mir der 1&1 Mitarbeiter am Telefon gerade gesagt, dass das nur für Neuverträge gilt und für Altverträge so noch nicht klar ist, und die EU das noch nicht geregelt hat.
 
Die Roaming Gebühren wurden ja bisher durch diese Verordnung schon in mehreren Phasen reduziert.
Das galt auch immer für Altverträge. Deswegen wird die komplette Abschaffung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls für Altverträge gelten.

Was aber noch nicht geklärt ist, ist ob der Anbieter verpflichtet ist dein Minuten-/Datenkontingent anzurechnen oder ob er die Auslandsnutzung extra abrechnen darf (zum Inlandspreis ohne Roaming Aufschlag).
Ich habe dazu vor kurzem einen Thread auf gemacht: https://www.computerbase.de/forum/t...fung-und-das-inklusivvolumen-minuten.1668407/

Da ich jetzt dann eh wechseln will wechsel ich gleich in einen Tarif mit EU Roaming.
 
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