Schrammler
Commander
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Idon schrieb:Wow, Achtung! § 241a BGB ist nicht einschlägig. Die Reifen waren _nicht_ an den TE adressiert und der TE hat das Paket, welches an einen Dritten adressiert ist, freiwillig (zur Weiterleitung) angenommen.
Ich habe bewusst wegen der Adresse nicht geschrieben, dass er es behalten soll
Aber wenn ich hier lese: Verbraucherzentrale, Anwalt- Nein! Erst einmal den normalen Weg gehen- Klärung (auch per Email, die Einschreibekosten ersetzt einem keiner!) und abwarten wie der Versender reagiert- schickt er 'ne Marke, lässt es durch eine Spedition abholen- einfach den Beleg aufheben und gut ist.
Man muss kein Drama um eine Sache machen, die man auf normalem Weg lösen kann, für die man selber keine Schuld trägt.