Reifen für Nachbar angenommen von einem Versand die dem aber nicht gehören

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Idon schrieb:
Wow, Achtung! § 241a BGB ist nicht einschlägig. Die Reifen waren _nicht_ an den TE adressiert und der TE hat das Paket, welches an einen Dritten adressiert ist, freiwillig (zur Weiterleitung) angenommen.

Ich habe bewusst wegen der Adresse nicht geschrieben, dass er es behalten soll ;)

Aber wenn ich hier lese: Verbraucherzentrale, Anwalt- Nein! Erst einmal den normalen Weg gehen- Klärung (auch per Email, die Einschreibekosten ersetzt einem keiner!) und abwarten wie der Versender reagiert- schickt er 'ne Marke, lässt es durch eine Spedition abholen- einfach den Beleg aufheben und gut ist.
Man muss kein Drama um eine Sache machen, die man auf normalem Weg lösen kann, für die man selber keine Schuld trägt.
 
Schrammler - schreib dich nicht ab - lern lesen und verstehen. Dann brauchst du auch wegen Verbraucherberatung oder Anwalt keinen Aufstand proben - sofern du die Zusammenhänge begreifst
 
Ich habe eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Ansonsten gehen die Reifen Ersatzlos in meinen Besitz über. Und LagerGebühr 3 Euro pro Tag 🙄
Mal abwarten...
 
ne. Ich Lager sie nur gerade 😃
in meinem Besitz sind sie so noch nicht.
 
Doch, du besitzt die Reifen also bist du Besitzer - du bist jedoch nicht der Eigentümer.
 
Also...habe am Freitag eine mail an den Verkäufer/Versender geschrieben.
Und was mich wundert, heute noch keine Antwort bekommen. Ist ja eine große Firma eigentlich....

Das war meine mail. Mich jetzt nicht in der Luft zerreisen bitte ! Ich dachte so passt das schon :-)

Anlage: Kopie vom Lieferschein

Ich habe am 28.02.2017 eine Sendung von ihnen angenommen, die angeblich für meinen Nachbarn bestimmt war. Jedoch weis er von nichts.


Der Name von dem Besteller war nicht der von meinem Nachbarn, was nichts ungewöhnliches ist. Nur die Adresse war identisch.
Deswegen habe ich guten glaubens die Sendung angenommen.

Lieferschein 000000000000
System 000000000/0000000

Adressat war:

xxxxx
xxxxx

Unter Anerkennung einer Rechtspflicht:
Als sich herausstellte dass die Sendung nicht für meinen Nachbar war, habe ich am 28.02.2017 ca. 14.00 Uhr bei ihnen unter 000/0000 angerufen und dem Kollegen das Problem geschildert. Er meinte ... kein Problem, ich lasse die Reifen bei ihnen abholen.
Leider ist bis heute nichts passiert. Ich muss die Reifen nach wie vor bei mir lagern.

Ab Tag der Lagerung bei mir verlange ich eine Einlagerungsgebühr in Höhe von 3 Euro pro Tag. Das sind bis heute ( 25.03.2017 ) 26 Tage. Somit 78 Euro. Und ab heute für jeden weiteren Tag 3 Euro.
Sollten sie die Reifen doch noch abholen wollen, bitte setzen sie sich mit mir in Verbindung. ( Telefonnummer )
Sollte ich bis 14.04.2017 von ihnen nichts hören, gehen die Reifen ersatzlos in meinen Besitz über.
Ansprüche gegen ihnen bleiben davon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxxxxxx
 
Ist halt alles ein bisschen hanebüchen, aber vllt bewegst du sie so ja dazu, die Sache abzuholen^^

Du betreibst wahrscheinlich nicht beruflich ein Lager? Dann ist ein entsprechender Anspruch schwerlich durchsetzbar. Du könntest die öffentliche Versteigerung betreiben und den Erlös hinterlegen. In dein Eigentum gehen die Sachen jedenfalls nicht ohne Weiteres über.
 
Das will er ja nicht verstehen, auch wenn es schon oft hier gesagt wurde. Am Besten schonmal einen Anwalt besorgen, wenn man wirklich die Kosten durchsetzen möchte. Dazu sich mal belesen was der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist.

Die Frage ist doch eher: Wer hat die Reifen bezahlt? Wer ist also aktueller Eigentümer?
 
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert eigentlich die Einlagerungsgebühr? Würde mich mal interessieren. Für meine Begriffe verhälst du dich hier nicht rechtens und extrem unseriös bzw. willst aus nem Satz Reifen der dir nicht gehört irgendwie Profit raus schlagen, hast du das finanziell so nötig?
 
Völlig unmöglich hier irgendwelche Kosten durchzusetzen, zumindest nicht solange für dich selbst nicht auch Kosten entstanden sind.
Sprich, müsstest du aus Platzmangel ein Lager mieten wäre es dir zu ersetzen.
 
Na der TE hat ja auch im zweiten Satz danach gefragt ob er die Reifen einfach behalten kann, mit Rechtsverständnis scheint es also bei ihm so oder so nicht besonders weit zu sein.

Selbst wenn es einen Anspruch gäbe die Kosten der Lagerung (sofern überhaupt welche angefallen sind) durchzusetzen, wären diese beim Eigentümer und nicht beim Lieferanten geltend zu machen.
 
Die Reifen werden morgen abgeholt. Thema hat sich somit erledigt!

Hallo admin. Das Thema kann geschlossen werden.
Viele Dank für die Tipps 🖒
 
Wären sie an ihn adressiert gewesen, wäre das mit dem Behalten nicht so weit hergeholt.

Ansonsten: er kann ja ruhig etwas fordern, er sollte nur anschließend keine Ressourcen auf Durchsetzung seiner Forderung verschwenden.
Anscheinend hat es den Händler dazu animiert, sich um das Problem zu kümmern. So oder so hat er die Grundbotschaft "Ich habe eure Reifen" in Textform übermittelt, darum ging es ja in erster Linie.
 
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