Störerhaftung bei Fritzbox

Eventer

Lieutenant
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Okt. 2002
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Hallo,

Fritzboxen bieten dem Nutzer, in dem Fall privat, ja die Möglichkeit ein Gast WLAN aufzubauen. Damit es bequem ist am besten noch ohne WPA Schlüssel. Wie sieht es rechtlich mit der Haftung aus, wenn man dort die Vorschaltseite aktiviert wo man halt einwilligt keine Rechtsverletzungen zu begehen etc.?

Kann man dann trotzdem abgemahnt werden?
 
besser wäre freifunk.net, dann bist du safe raus
 
Es gibt auch eine Funktion die einen Zettel samt QR-Code mit den Zugangsdaten für das Gastnetz generiert, einfach diesen ausdrucken und in den Flur packen. Gäste die das nicht auf Kette bekommen, brauchen auch kein Internet.
 
Ich weiss, mich interessiert nur wie das rechtlich aussieht wenn bei einem offenen wlan trotz vorschaltseite jmd meint etwas illegales zu machen.
 
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