Eventer
Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2002
- Beiträge
- 815
Hallo,
Fritzboxen bieten dem Nutzer, in dem Fall privat, ja die Möglichkeit ein Gast WLAN aufzubauen. Damit es bequem ist am besten noch ohne WPA Schlüssel. Wie sieht es rechtlich mit der Haftung aus, wenn man dort die Vorschaltseite aktiviert wo man halt einwilligt keine Rechtsverletzungen zu begehen etc.?
Kann man dann trotzdem abgemahnt werden?
Fritzboxen bieten dem Nutzer, in dem Fall privat, ja die Möglichkeit ein Gast WLAN aufzubauen. Damit es bequem ist am besten noch ohne WPA Schlüssel. Wie sieht es rechtlich mit der Haftung aus, wenn man dort die Vorschaltseite aktiviert wo man halt einwilligt keine Rechtsverletzungen zu begehen etc.?
Kann man dann trotzdem abgemahnt werden?