Sylenth1 - Verrückte Idee, legal?

derHugo1

Cadet 4th Year
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Hey liebe CB Nutzer,
Ich bin jetzt seit ungefähr einem Jahr in der Musikproduktion und ich möchte mir das bereits genannte Plugin zulegen. Der Herausgeber Lennar Digital gibt auf seiner Website einen Preis von 139€ an, was für solch ein Plugin vergleichsweise günstig ist. Will man das allerdings als Deutscher kaufen (Im Kaufvorgang wird nach deiner Nation gefragt) bekommt man noch 19% drauf. In diesem Fall also 26,41€. Nun habe ich geguckt wie viel die Version für die US Amerikaner kostet. Diese hat keine Zulagen und bleibt bei 139€.
Meine Fragen sind: 1. Ist es legal die USA Version zu kaufen und hier zu benutzen und
2. Funktioniert das dann überhaupt.
Wäre blöd wenn ich 139€ aus dem Fenster werfe.
Ich hoffe jemand von euch kann mir damit weiterhelfen. Jetzt schon einmal vielen Dank!
LG Hugo
 
1) Nein.

2) frage den Hersteller.

Die Steuergesetze in den USA sind von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich. Darum sind die Preise auch immer ohne Steuer angeben. Und je nach Bundesstaat kommt dann eben noch der MwSt oben drauf.
 
Ob das funktioniert oder nicht kann ich dir nicht sagen. Das es Betrug ist gegenüber dem Händler allerdings schon. Denn dieser führt die MWst. entsprechend des Herkunftslandes des Käufers auch an dieses ab. Suche gleich mal einen Artikel raus, der das ganz gut zusammenfasst.
 
Der Unterschied ergibt sich nur aus den unterschiedlichen Steuersystemen. Value Added Tax in den USA wird anders kalkuliert als hier in Deutschland, denn dort ist der Steuersatz abhängig vom Bundesstaat, vom County und von der Stadt. Auf deren 139 Euro kommen also drei verschiedene Steuersätze oben drauf während wir hier eben einen allgemeingültigen Steuersatz haben, der landesweit gilt. Deswegen weisen Onlineshops, die sich vorrangig an US-Amerikaner wenden, nur Nettopreise aus während wir hier üblicherweise Bruttopreise haben, wenn sich das Angebot an Endkunden richtet.

Wenn du jetzt also die amerikanische Version kaufst, dann würden dafür genauso 19% MwSt. anfallen, sofern der Hersteller oder Händler das entsprechend anbietet und außerhalb der USA verkauft.
Da gibt es dann zwei denkbare Szenarien:

1. Er führt die deutsche MwSt. korrekt ab, was allerdings sehr unwahrscheinlich ist. Von dir kriegt er keinen Cent und bleibt auf den Kosten sitzen, weil das System das so nicht vorsieht.
2. Er führt sie nicht ab, in dem Fall wäre es deine Aufgabe das zu übernehmen. Wenn du das nicht machst, dann ist das Steuerhinterziehung.

Von "wo kein Kläger da kein Richter" fang ich nicht an, denn dadurch wird es trotzdem nicht rechtens.
 
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http://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/vat/index_de.htm

Die Mehrwertsteuer auf Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronisch erbrachte Dienste wird in dem Land erhoben, in dem Sie leben (das Land, in dem Sie niedergelassen sind, Ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten), und nicht in dem Land, wo Sie den Dienst erworben haben. Diese Vorschriften gelten sowohl für innerhalb als auch für außerhalb der EU erbrachte Leistungen.
 
jurrasstoil schrieb:
Das es Betrug ist gegenüber dem Händler allerdings schon. Denn dieser führt die MWst. entsprechend des Herkunftslandes des Käufers auch an dieses ab. Suche gleich mal einen Artikel raus, der das ganz gut zusammenfasst.

Wieso sollte das Betrug gegenüber dem Händler sein? Es ist wohl Steuerhinterziehung, aber kein Betrug und der Händler hat auch genauso viel Geld wie beim Kauf der Version mit 19% Mwst. Nur eben der dt. Fiskus nicht.
 
Du hinterziehst keine Steuer, denn die Mehrwertsteuer zahlt der Händler und nicht du. Der Händler rechnet nur drauf, was er selbst an Steuer zahlen muss. Wenn der Händler die Mehrwertsteuer nicht abführen würde, dann wäre es Steuerhinterziehung - aber seitens des Händlers.
Der Betrug besteht darin, dass du falsche Angaben machst und der Händler den Schaden hat. Das ist aber alles theoretisch, denn das muss erst mal jemandem auffallen und dann auch noch entsprechend zur Anzeige gebracht werden. Das übliche "Wo kein Kläger..."
 
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Vielen Dank für die ganzen schnellen Antworten! Werde mir den Artikel mal durchlesen und mal weiter sehen.
 
Bei einem solchen Geschäft mit einem Drittland entsteht die Steuerschuld tatsächlich natürlich nicht beim Händler, sondern beim Kunden in Deutschland. Da es sich um keine natürliche physikalisch vorhandene Ware handelt, sondern um einen Programmcode, ist ein Nachweis für eine solche Transaktion bei einem Privatmann eher unmöglich bis nicht nachweisbar von Seiten des Zolls/ Finanzamtes.
Anders sieht das aus, wenn der Codec geschäftlich genutzt wird.
Denn dann wird es irgendwann eine Betriebsprüfung geben. Fehlen dann Nachweise über die Versteuerung bei der Einfuhr, mag sie auch nur virtuell geschehen sein, gibt es kräftigen Ärger.
Denn eines sollte klar sein in Deutschland: bei Steuerhinterziehung versteht man keinen Spaß.

Ich würde also abwägen.
Privat sollte kein Problem sein, geschäftlich würde ich lieber die Steuer entrichten.
 
http://www.zolltarifnummern.de/zollgebuehren.php

du kannst natürlich bescheißen, wo kein Kläger, da kein Richter! Zumal warum sollte immer nur die Firmen von der Globalisierung profitieren.
Wenn die Software natürlich sowas wie ne "Ländersperre" hat bist du angearscht. Das ist halt das Risiko das man trägt möchte man "illegal" sparen.

Man kann dir ja auch nicht verbieten in deinem USA Urlaub da einzukaufen ;p

@Bartmann: Steuerhinterziehung musst du nur im großen Stil machen ;p die kleinen hängt man die großen lässt man laufen ...
 
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wenn für das selbe tool unterschiedliche länder-preise stehen, ist das beschiss am kunden, nicht am verkäufer.
ich vermute aber, dass dieser verkäufer/hersteller auch eine www ländersperre integriert, damit du nicht direkt vom günstigen preis profitieren kannst. diese zu umgehen ist grauzone, da noch niemand dagegen geklagt hat. es kann aber unter umständen sicherheitslücken beim bezahlen entstehen...
 
owned_you schrieb:
du kannst natürlich bescheißen, wo kein Kläger, da kein Richter! Zumal warum sollte immer nur die Firmen von der Globalisierung profiter,

Man kann dir ja auch nicht verbieten in deinem USA Urlaub da einzukaufen ;p


Genau, nur weil andere den Fiskus besch**ßen, kann es ja jeder machen. Wenn alle so denken, brauch sich hinterher niemand über versiffte Schulen, kaputte Straßen und schleppenden Breitbandausbau beklagen.

Und: na klar kann man in die USA fliegen und shoppen: Klamotten, Handys, Schnaps. Aber man muss es halt verzollen....

An den TE: einfach mal überlegen, ob 26 EUR d3n ganzen Aufriss wert sind...
 
@ Owned_you: Tatsächlich? Nun ja, ich bin beim Zoll :D
Und könnte davon ein Lied singen...
Allerdings gibt es auch einige bayrische positive Beispiele dafür, dass man auch als Großer durchaus bestraft wird, wenn man die Fallstricke der Gesetze, in diesem Fall die AO (AbgabenOrdnung) nicht so wirklich versteht...In diesem Fall speziell den Bereich "Selbstanzeige"...
Aber das ist OffTopic.

Für solche Produkte wird in der Regel sowieso nur die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% erhoben.
Einfuhrzölle sind so ziemlich ausgestorben.

Hab da noch eine informative Seite gefunden:
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer...t/Export/Softwareverkaeufe_ins_Ausland/675178

Ein PLugIn würde ich als Software einordnen..
 
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