Versicherung für neues KFZ

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nighti

Lt. Commander
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März 2011
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1.116
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zu einem KFZ Verkauf und der Versicherung.

Ich habe mir ein neues Auto bestellt (KIA Sportage), Lieferung im Juni diesen Jahres. Derzeit fahre ich noch einen
Opel Astra. Ich möchte nun den Opel verkaufen sobald der neue Wagen da ist.

Frage:
Wenn ich den neuen Wagen versichere, möchte ich meine Prozente mitnehmen (SF16). Die Versicherung für das neue
Auto wird eine andere als für den Opell sein, da die zu teuer ist für die neue Kiste. Die Prozente kann ich aber nur mitnehmen wenn das alte Fahrzeug abgemeldet wird oder? Ist halt schwierig weil für die Probefahrten ja Versicherungsschutz mit dabei
sein muss. Vor dem Verkauf des Alten wird er natürlich dann abgemeldet.

Wie würdet ihr das am besten lösen?
 
Ruf deine Versicherung an, das geht schneller als jeder Thread im Internet.
Dafür gibts Lösungen und das können die dir bei deiner Versicherung ordentlich erläutern.
 
Besorg dir von der neuen Versicherung ein Kurzzeitkennzeichen für den Opel. Ist 5 Tage gültig. Wird dann verrechnet insgesamt...
 
Meinst du die Probefahrten beim Verkauf? Das ist doch nicht mehr dein Problem, soll halt einer Schilder mitbringen wenn er probe fahren möchte. Das is zwar nicht mehr so einfach mit den KZK aber trotzdem immer noch möglich.
 
Du kannst bei der neuen Versicherung einfach als Vorversicherung die deines Astra's angeben. Die dient gerade zum Übernehmen des Schadenfreiheitsrabatts.
 
Zur Übernahme des SF muss ich aber das alte Fahrzeug abmelden oder?

Hab auch dran gedacht dass derjenige der Probe fahren möchte eigene Schilder mitbringen soll, bin mir aber nicht
so sicher ob das potentielle Käufer eher abschreckt.
 
Muss man soweit ich weiß gar nicht. Dein Astra verliert halt seinen SFR zum Versicherungsbeginn des neuen Autos und ist dann wieder bei SF 1 oder 1/2.
 
Beide Fahrzeuge kannst Du mit der SF16 über einen Zeitraum von 1 Monat parallel versichern.

Bei SFR-Übertragung an die neue Versicherung wird geschaut wann Dein altes Fahrzeug abgemeldet bzw. der Vers.-Vertrag beendet wurde.

Ist der Zeitraum größer > 1 Monat kommt es zur Berechnung mit SF 1\2 für diesen Zeitraum.

MfG
 
endanwender schrieb:
Normalerweise innerhalb von zwei Monaten nach Zulassung des anderen Fahrzeugs.

Hä? Man kann doch einfach die SF-Klasse überschreiben, ohne dass die bisherige Versicherung sonst in irgendeiner weise davon berührt wäre. Es erhöht sich halt die SF-Klasse der alten Versicherung.
 
feynman schrieb:
Hä? Man kann doch einfach die SF-Klasse überschreiben, ohne dass die bisherige Versicherung sonst in irgendeiner weise davon berührt wäre. Es erhöht sich halt die SF-Klasse der alten Versicherung.

Viel Erfolg dabei, das endet immer in folgendem Debakel:

Altes Fahrzeug A, Versicherer X,
Neues Fahrzeug B, Versicherer Y

Zulassung Fahrzeug B 01.04.17, Versicherer Y bekommt Info vom Stva, Antrag wird aufgenommen, bei Versicherer Y wird SF16 mit Versicherer X angegeben. Versicherer Y stellt SFR Anfrage bei Versicherer X wegen Fahrzeugwechsel -> Versicherer X antwortet "Fahrzeug ist noch zugelassen, ungekündigt, ältere Rechte bei uns, kriegst die Rabatte nicht" -> Versicherer Y stuft das Fahrzeug rückwirkend in 1/2 ein und Versicherungsnehmer bekommt Post über deutlich höheren Beitrag und muss dann selber aktiv werden und Fahrzeug X (wen es dann immer noch nicht abgemeldet ist) in einen Vertrag mit 1/2 oder sonst irgendwas an SFR (je nach dem was der Versicherer anbietet) stecken.

Besser Fahrzeug X abmelden, wenn ein Interessent kommt soll er n Kurzzeitkennzeichen direkt mitbringen für ne Probefahrt, er braucht ja sowieso eins für die Überführung. Wer kein Kurzzeitkennzeichen mitbringt hat halt schlichtweg Pech gehabt.
 
Du solltest ohnehin mit deiner Versicherung reden. Es gibt auch lustige Fälle wo so viele Sonderkonditionen untergebracht worden sind das die neue Versicherung eventl. die alte SFK nicht anerkennt.
 
consul75 schrieb:
Beide Fahrzeuge kannst Du mit der SF16 über einen Zeitraum von 1 Monat parallel versichern.

Bei SFR-Übertragung an die neue Versicherung wird geschaut wann Dein altes Fahrzeug abgemeldet bzw. der Vers.-Vertrag beendet wurde.

Ist der Zeitraum größer > 1 Monat kommt es zur Berechnung mit SF 1\2 für diesen Zeitraum.

MfG
Bei der HUK24 habe bzw. hätte ich dafür 2 Monate Zeit, bevor für ein Fahrzeug der teurere Zweitwagentarif greift.
 
Das liegt daran dass das neue Fahrzeug bereits über die eVB versicherungsschutz hat. Allerdings nur für die pflichtversicherung, kannst zwar auch eine vorläufige Deckung für die voll und teilkasko bekommen ob ein direktversicherer das anbietet weiss ich aber nicht.

Gesendet von meinem Sony Xperia z5 compact.
 
Auch hier gilt, Sammelthreads nutzen.
 
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