Angemeldeter Anhänger ohne Papiere als Käufer ummelden?

Furi

Lt. Junior Grade
Registriert
Okt. 2008
Beiträge
392
Hi @ all :freak:

Habe mir letztes Jahr ein Boot gekauft, mit dazu gab's (geschenkt) einen Anhänger, den der Vorbesitzer nur noch als Abstelllager für das Boot benutzt hat. Er wurde daher auch schon lange nicht mehr bewegt.

Der Anhänger ist immer noch angemeldet auf den Vorbesitzer, hat aber keinen Tüv mehr seit 2012 und es fehlt der Fahrzeugschein, einen Brief hat er ohnehin nicht. Der Anhänger befindet sich derzeit auf dem Hof des Herstellers zur Aufbereitung für den Tüv und ich habe für ihn einen Kaufvertrag.

Die einzigen Dokumente, die ich von dem Anhänger habe, sind 3 alte Dekra Papiere und der Versicherungsschein.
Ein zusätzliches Problem ist, die Zulassungsstelle des Hängers ist in Berlin, ca. 600km von mir entfernt. Angemeldet werden soll der Anhänger natürlich lokal.


Wie komme ich zu TÜV, neuen Papieren und zu einer Ummeldung, ohne dem Vorbesitzer viel Bürokratie aufzuhalsen?
Er ist froh, dass er ihn weiter hat und er war auch nicht Gegenstand des Verkaufangebots, auch wenn er nun im Kaufvertrag steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Furi schrieb:
Wie komme ich zu TÜV, neuen Papieren und zu einer Ummeldung, ohne dem Vorbesitzer viel Bürokratie aufzuhalsen?
Er ist froh, dass er ihn weiter hat und er war auch nicht Gegenstand des Verkaufangebots, auch wenn er nun im Kaufvertrag steht.

Der Verkäufer spielt da keinerlei Rolle. Du hast den Kaufvertrag. Da kannst Du das Ding einfach auf Dich (um) anmelden. Und die Papiere. Er steht doch jetzt beim Hersteller. Der sollte sie Dir ausfertigen können. Du brauchst einen KFZ Brief. Oder die neue Bezeichnung. Zulassungsbescheinigung Teil 2. Ohne dem keine Anmeldung und kein TüV.
 
@BlubbsDE:
Der Hersteller will mir das nicht ausstellen, solange der Anhänger noch angemeldet ist, da interessiert die der Kaufvertrag leider auch nicht. :/
 
Dann frage ihn einfach, was er denn vom Vorbesitzer haben will. Ein Kaufvertrag muss da reichen. Aber vielleicht ist dieser unzureichend. Weil er ja nicht wirklich Bestandteil des Kaufes war.
 
Urspünglich wollte der Hersteller eine Bescheinigung, dass der Anhänger nicht als gestohlen gemeldet wurde, um mir eine Zweitschrift auszustellen. Ich habe dann bei einer Polizeiinspektion nachgefragt, welche mich mit der Begründung "fehlendes Know-How" an eine Verkehrspolizeiinspektion weiterverwiesen haben, welche allerdings dieses Dokument ebenfalls nicht ausstellen wollten (sie haben dabei durchgehend von einer Verlustbescheinigung gesprochen) und sagten mir dann, das wäre Sache der Zulassungsstelle.

Meine Zulassungsstelle sagte mir dann, sie können mir ebenso wenig eine Bescheinigung, dass der Hänger nicht gestohlen wurde, ausstellen, da dies eine Sache der Zulassungsstelle von Berlin ist.

Ich habe beim Hersteller angerufen und mit jemandem telefoniert, der solche Fälle öfter bearbeitet und mir wurde gesagt, dass nun auch die genannte Bescheinigung nichts brächte, sondern der Vorbesitzer diesen tatsächlich noch abmelden muss. Aufgrund der schlechten Terminzeiten und der Tatsache, dass der Hänger nur eine Draufgabe war, will ich ihm das einfach nicht zumuten, v.a. wegen der Problematik mit den fehlenden Scheinen.

Bei der Recherche über die KFZ-Zulassungsstellen in Berlin bin ich nun über dieses Angebot gestoßen, vielleicht können die das Problem aus der Ferne lösen, wenn man ihnen die entsprechenden Sachen "Kennzeichen, Kaufvertrag, Vollmacht, Versicherung Eides statt, ...) zusendet.

Ich verstehe nur nicht, was daran so kompliziert ist, ich habe nen Kaufvertrag, also bin ich doch wohl Eigentümer, oder nicht? :/
 
Ja, ein Kaufvertrag reicht da auch aus. Wird doch millionenfach jedes Jahr in DE so gemacht. Und warum der Hersteller den nicht akzeptiert, das kann nur er Dir beantworten. Er ist wohl mit zu wenig Daten versehen oder, oder, oder.

Ein Zulassungsservice wird Dir da auch nicht helfen. Die brauchen die gleichen Dinge, wie Du sie auch brauchst. Und die können sich nicht den den Verkäufer wenden.
 
Hat der Verkäufer die Scheine nicht mehr? Damit könnte man den abmelden gehen und dann sollte eine anmeldung kein Problem sein.
 
@BlubbsDE: Das ist ein großer Hersteller, der sowas eigentlich auch öfter macht. Nur die Dame dort hat mir erzählt, dass denen der Kaufvertrag da auch nichts brächte. Die wollen definitv eine Abmeldung. Begründen das damit, dass die so ein Prozedere schon mal mit einem anderen Kunden hatten und da vor Abmeldung nichts mehr ginge.

@hallo7: Nein, der hat mir alles gegen, was er gefunden hat und das waren eben 3 Dekra Untersuchungen und der Versicherungsschein.
 
Dann ruf bei der Zulassungsstelle an und frag was Du für die Abmeldung brauchst, nimm das Kennzeichen mit und dann brauchst Du sicher auch noch eine Vollmacht vom Vorbesitzer, besser wäre der Vorbesitzer würde persönlich mitkommen. Ganz ohne den wird es kaum gehen.
 
BlubbsDE schrieb:
Ja, ein Kaufvertrag reicht da auch aus. Wird doch millionenfach jedes Jahr in DE so gemacht.

Das wird ganz sicher nicht so gemacht, weil dann mit jeder Ummeldung ein zusätzlicher Satz an Fahrzeugpapieren existieren würde.

Es gibt hier nur einen Weg:
Der Verkäufer muss bei seiner Zulassungsstelle den Verlust der Papiere melden, dann bekommt er von dieser neue Papiere ausgestellt und kann damit dann das Fahrzeug abmelden und die neuen Papiere dem Käufer übergeben.

Die Daten der alten Papiere werden als ungültig im System hinterlegt, falls die doch irgendwann nochmal auftauchen sollten.
 
@BlubbsDE erzählt mal wieder fragwürdige Dinge.

Ein Kaufvertrag alleine reicht natürlich nicht, schon gar nicht, um amtliche Dokumente zu übertrumpfen. Gleichwohl ergeben sich aus einem Handel natürlich auch Nebenpflichten - die Schlussfolgerung, der Verkäufer müsse grundsätzlich nichts tun, ist folglich so nicht zu halten.
 
Ich werfe noch einen weiteren Aspekt in den Raum der dein Problem eventuell lösen kann:

Bootstrailer gelten als Sportanhänger und unterliegen nicht der Zulassungspflicht, somit gibt es auch keine pflichtversicherung für diese.

Gesendet von meinem Sony Xperia z5 compact.
 
Ich sehe nicht, welches Problem dadurch gelöst werden könnte.
Es geht hier um einen zugelassenen Hänger.
 
So, vielen Dank für die Antworten. Hier ein kurzes Update:

Der von @ChotHoclate eingebrachte Aspekt mit dem zulassungsfreien Sportanhänger ist in der Tat nicht ohne Nebenwirkung.
Ich habe nämlich noch ein Dokument gefunden, bei welchem es sich um einen "Nachweis über die Zuteilung eines Kennzeichens" handelt.

Der Hersteller, die VPI und meine lokale Zulassungsstelle haben mir versichert, dass dieses Dokument nutzlos wäre, sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Nach etwas Recherche mit Google und je zwei weiteren hartnäckigen Anrufen bei Zulassungsstelle und Hersteller bin ich nun zu einem Vorgesetzten einer anderen Zulassungsstelle im Landkreis gekommen, der mir versichert hat, dass tatsächlich nur dieses Dokument für den Anhänger ausgestellt worden ist. Er konnte alle Daten zu Halter und Anhänger sehen, auch wenn die lokale Zulassungsstelle mir sagte, dass dies nur die Zulassungsstelle in Berlin könnte. Die VPI hat hier ja auch abgelehnt.

Zusätzlich zu diesem Dokument ist eine ABE des Herstellers Pflicht, die habe ich in der Tat nicht, aber da ich durch den Vorgesetzten nun problemlos eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" bekomme (auch das hat mir ja die VPI abgelehnt), bekomme ich vom Hersteller eine neue ABE.

Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich damit dann bereits "Tüv" machen (auch wenn der Tüv selbst das Dokument für ungültig erklärt, obwohl dort die letzten Tüv Stempel drauf sind) und mir anschließend die Papiere auf meinen Namen ummelden, wobei mittlerweile der genannte Nachweis auf einem normalen Bogen für einen Fahrzeugschein abgedruckt wird.

Grüße, Furi
 

Ähnliche Themen

Zurück
Oben