Benjiberlin
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2010
- Beiträge
- 434
Hallo,
es geht um Hundehaltung in einem Mietshaus mit vielen Parteien.
Wir hatten bis vor einem Jahr einen Hund welcher dann gestorben ist.
Nun möchte man sich wieder einen neuen Hund kaufen, jetzt tritt das Problem in Form der Hausverwaltung auf.
Man muss die Hausverwaltung vorher fragen bevor man sich einen Hund anschaffen darf, auch bezüglich Listenhund etc... Allerdings gibt es im Mietvertrag kein verbot der Hundehaltung.
Der neue Hund soll kein Listenhund werden, allerdings gibt es seit geraumer Zeit ein Problem mit einer Partei im Haus die ihren Hund nicht im Griff hat und dieser sehr viel bellt.
Dieses Problem ist so fortgeschritten das es nun vors Gericht geht.
Nun sagt die Hausverwaltung aufgrund dieses Problems darf man sich keinen Hund mehr anschaffen.
Allerdings wohnen im Haus noch 6 andere Hunde.
Nun die Frage, kann man dies so einfach verbieten, Gleichberechtigung etc?
LG
es geht um Hundehaltung in einem Mietshaus mit vielen Parteien.
Wir hatten bis vor einem Jahr einen Hund welcher dann gestorben ist.
Nun möchte man sich wieder einen neuen Hund kaufen, jetzt tritt das Problem in Form der Hausverwaltung auf.
Man muss die Hausverwaltung vorher fragen bevor man sich einen Hund anschaffen darf, auch bezüglich Listenhund etc... Allerdings gibt es im Mietvertrag kein verbot der Hundehaltung.
Der neue Hund soll kein Listenhund werden, allerdings gibt es seit geraumer Zeit ein Problem mit einer Partei im Haus die ihren Hund nicht im Griff hat und dieser sehr viel bellt.
Dieses Problem ist so fortgeschritten das es nun vors Gericht geht.
Nun sagt die Hausverwaltung aufgrund dieses Problems darf man sich keinen Hund mehr anschaffen.
Allerdings wohnen im Haus noch 6 andere Hunde.
Nun die Frage, kann man dies so einfach verbieten, Gleichberechtigung etc?
LG