Hundehaltung Mietshaus

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Benjiberlin

Lt. Junior Grade
Registriert
Okt. 2010
Beiträge
434
Hallo,

es geht um Hundehaltung in einem Mietshaus mit vielen Parteien.

Wir hatten bis vor einem Jahr einen Hund welcher dann gestorben ist.
Nun möchte man sich wieder einen neuen Hund kaufen, jetzt tritt das Problem in Form der Hausverwaltung auf.
Man muss die Hausverwaltung vorher fragen bevor man sich einen Hund anschaffen darf, auch bezüglich Listenhund etc... Allerdings gibt es im Mietvertrag kein verbot der Hundehaltung.
Der neue Hund soll kein Listenhund werden, allerdings gibt es seit geraumer Zeit ein Problem mit einer Partei im Haus die ihren Hund nicht im Griff hat und dieser sehr viel bellt.
Dieses Problem ist so fortgeschritten das es nun vors Gericht geht.

Nun sagt die Hausverwaltung aufgrund dieses Problems darf man sich keinen Hund mehr anschaffen.
Allerdings wohnen im Haus noch 6 andere Hunde.
Nun die Frage, kann man dies so einfach verbieten, Gleichberechtigung etc?

LG
 
Die Rechtsprechung ist hierzu recht eindeutig. U. U. ein paar Euro in den Mieterbund investieren. Es lohnt sich meiner Meinung nach für dein Begehren.
 
Wie dir sicherlich bewusst ist, kann und darf hier keine Rechtsberatung erfolgen.

Aber geh mal auf www.frag-einen-anwalt.de. Dort wurde vor wenigen Tagen exakt deine Frage gestellt und durch einen Anwalt beantwortet - Wenn ich mich nicht irre mit dem für dich gewünschten Ergebnis.
 
CB = Comuterforum ≠ Anwaltskanzlei für Miete- und Hunderecht.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben