Studien"kosten" von den Steuern absetzen?

NagasakiGG

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Hallo,

diese Idee ist mir in den Sinn gekommen, als ich mir mein MacBook geholt habe.
Ich arbeite zwar noch nicht, aber ist es möglich Gebühren wie Laptop, Studiengebühren, Anfahrtskosten, Exkursionskosten etc pp. von den Steuern abzusetzen?

Ich habe mal im Internet etwas von, sinngemäß, "negativsteuer" (weiß nicht mehr wie das heißt) gelesen, was im Endeffekt meine "bezahlten" Steuern ins Negative treibt, und sobald ich arbeite diese erst "benutzt" werden.
- Diese o.g. Aussage natürlich ohne Gewähr.


Ich habe den Begriff doch wieder gefunden: Verlustvotrag. Kann mir jemand helfen, was dies zu bedeuten hat?


Gruß
 
Hast Du da eine Quelle für?

Wenn Du keine Steuern zahlst, dann kannst Du keine zurück fordern. Eigentlich ganz einfach. Und Steuern beziehen sich immer auf einen ganz konkreten Zeitpunkt oder Zeitrahmen. Wenn für diesen Zeitrahmen steuermindernde Dinge geltend machen kannst, dann kannst Du das tun. Aber Du kannst heute keine Dinge geltend machen und sie erst in 2 Jahren einfordern bzw. mit Deinen dann gezahlten Steuern verrechnen lassen.

Ergänzung:

Warum nicht selber nach lesen, wenn Du den Bergriff schon hast. Das ist für Dich als Student irrelevant.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verlustvortrag

Und als Student hast Du steuerrechtlich gesehen schon große Privilegien. Im Vergleich zu den normalen Steuerzahler.
 
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Vollzitate sind hier nicht gerne gesehen. In Deinem Artikel findest Du doch die Antworten auf Deine Fragen.
 
Gehörst du denn zu einer er genannten Gruppen: ?

- Studenten im Erststudium nach abgeschlossener Berufserstausbildung
- Studenten, die berufsbegleitend studierenStudenten im Zweitstudium (dazu zählt auch der Master)
- Doktoranden
 
Bei Erstausbildung (=Bachelor ohne vorherige Ausbildung): Studienkosten sind Sonderausgaben, d. h. du kannst Sie nur im jeweiligen Jahr als Kosten von der Steuer absetzen.

Bei Zweitausbildung (=Masterstudium oder Bachelor mit vorheriger Ausbildung): Studienkosten sind als Werbungskosten ansetzbar. Wenn du keine Einkünfte hast (oder diese geringer sind als deine tatsächlichen Werbungskosten), kannst du dir diese negativen Einkünfte als Verlust bis nach dem Studium fortschreiben lassen. Nach dem Studium kannst du dann alle Werbungskosten der letzten 7 Jahre (üblicherweise geht die Zweitausbildung aber meist nur 2-3 Jahre ) absetzen.

Wenn du also nicht in einer Zweitausbildung bist, geht das mit dem Verlustvortrag NACH AKTUELLEM STAND nicht. Es gibt aber derzeit einige Klagen gegen diese Differenzierung zwischen Erst- und Zweitausbildung. D. h. wenn du noch in der Erstausbildung bist und sowieso keine steuerpflichtigen Einkünfte hast (d. h. die Sonderausgaben bringen dir nix), kannst du deine Studienkosten trotzdem mal als Werbungskosten angeben und einen Verlustvortrag beantragen. Dann bekommst du die bei Gesetzesänderungen evtl. doch noch angerechnet.
 
Danke Everdying, wenigstens einer mit einer ausführlichen Antwort! Versuchen kann man es ja, hast recht. 7 Jahre sind lang, sodass es sich definitiv lohnen wird. Wie sieht das aus, wenn ich die jetzt beantrage und meinen Master mache. Kann ich dann alles anrechnen lassen? Weil mein Macbook zB ja jetzt nicht für 2 Jahren gekauft wurde, sondern 5+
 
Hast du denn versteuerte Einkünfte? Hast du schon Steuererklärungen abgegeben?

Zum Laptop: Wenn das Macbook mehr als 410 Euro + UST gekostet hat (davon geh ich mal aus :>) kannst du es über 3 Jahre linear abschreiben. Kann allerdings sein, dass das Finanzamt die Kosten nicht zu 100% annimmt, weil ein günstigerer Laptop es auch getan hätte oder dir nicht abkauft, dass du den Laptop zu 100% nur fürs Studium (also nicht privat) nutzt.
 
Zurzeit leider nicht. Deshalb dachte ich eben an den Verlusrvortrag :) Nunja, jeder Cent, den man dadurch "sparen" kann ist ja ein gesparter Cent, den ich für andere Sachen investieren könnte. Auch wenn das nur etwas ist. Ich lebe noch bei meinen Eltern. Könnten die den Laptop bei sich abschreiben lassen, obwohl ich den gekauft habe? (im Endeffekt mit deren Geld :D)
 
Was hat das bitte mit Steuerbetrug zu tun? Es ist nur die Wahrheit. Das Geld, mit dem das MacBook gekauft wurde, war deren Geld
 
Wie willst du dann einen Verlustvortrag machen, wenn du keine Ausgaben hattest bei dem Macbook? Du hast schließlich 0€ bezahlt.
 
Prinzipiell geht das was du vorhast, aber es wird erst gerichtlich geklärt ob ein Erststudium Sonderausgaben sind oder nicht. Im Moment werden sie nicht anerkannt.
 
sennar234 schrieb:
Prinzipiell geht das was du vorhast, aber es wird erst gerichtlich geklärt ob ein Erststudium Sonderausgaben sind oder nicht. Im Moment werden sie nicht anerkannt.

Bitte nicht Sonderausgaben und Werbungskosten durcheinander bringen.
Es wird nämlich geklärt, ob Studienkosten eines Erststudiums als WERBUNGSKOSTEN ansetzbar sind (so wie es bei einem Zweitstudium jetzt schon möglich ist).

Im Moment sind Studienkosten eines Erststudiums ausschließlich als Sonderausgeben, und das auch noch begrenzt auf max. 6000 Euro, ansetzbar. Problem an Sonderausgaben: Diese können nicht als Verlust in zukünftige Jahre vorgetragen werden, sondern nur im Fälligkeitsjahr angesetzt werden. Wenn man also während des Studiums keine steuerpflichtigen Einnahmen hat, sind Sonderausgaben uninteressant.
 
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