Händler reagiert nicht auf Widerrufserklärung

dominion1 schrieb:
Ich halte es von denjenigen, die zu einer fundierteren Einschätzung befähigt sind, für immens wichtig, Wert auf die richtigen Begrifflichkeiten zu legen. Denn einen Thread hier im Forum liest nicht nur der Ratsuchende, sondern auch eine ganze Reihe weiterer Interessierter, vom User bis zum Gast. Es kann zu Fehleinschätzungen und Missverständnissen kommen, wenn Begriffe durcheinander gewürfelt werden.

Ist nicht ganz richtig, was Du da schreibst, denn zum Beispiel Gewährleistung ist keine Garantie, das ist eindeutig,und wer das verwechselt, ist falsch informiert !

Wenn ich aber einen geschlossenen Vertrag "widerrufe", dann "trete" ich ganz eindeutig "von diesem Vertrag zurück" !!! Ein semantisch völlig und korrektes Deutsch und so kann und soll und darf man sich in der Umgangssprache auch ausdrücken.

Da muss man sich nicht dem technokratischen Diktat der Juristen unterwerfen, die fälschlicher Weise der Einfachheit halber in ihrem verkürzeten Sprachgebrauch einen "Rücktritt vom Vertrag" nur als "Rücktritt" bezeichnen und den "Widerruf eines Vertrages" nur als "Widerruf" und gleichzeitig postuleiren, alles Welt müsse sich Ihren Sprachnormen unterwerfen !

Man muss sich in der Umgangssprache durchaus nicht vom Diktat der Juristen leiten lassen, deren eigene falsche Diktion in ihrer Ausdrucksweise übernehmen zu müssen, nur weil Juristen sich halt mal von Natur aus für die Schlausten und Klügsten halten uned denken, alle Welt müsse sich nach ihnen richten.
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Wenn ich aber einen geschlossenen Vertrag "widerrufe", dann "trete" ich ganz eindeutig "von diesem Vertrag zurück" !!! Ein semantisch völlig und korrektes Deutsch und so kann und soll und darf man sich in der Umgangssprache auch ausdrücken.

Eben nicht!

Ich weiß, worauf du umgangssprachlich hinaus willst (kann ich sogar nachvollziehen), aber es ist dennoch nicht korrekt:

Ein Rücktritt funktioniert nur bei Vorliegen eines Sachmangels, und auch dann nur als nachrangiges Recht.
Ein Widerruf hingegen vernichtet die eigene Willenserklärung (Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages).

Also:
Rücktritt: Kaufvertrag liegt vor, jedoch aufgrund mangelhafter Lieferung (und weiterer Voraussetzungen) tritt der Käufer zurück.
Widerruf: Kaufvertrag wird ex tunc negiert, da die Willenserklärung (Angebot) so behandelt wird als ob sie niemals abgegeben wurde.


Rechtsfolgen wie auch Anforderungen sind hier grundverschieden.


An einem User XY hätte ich keine so vehemente Kritik verübt, sondern ihn nur verbessert. Aber Du kennst Dich doch aus. Du kennst die Unterschiede.
Von jemandem wie Dir, der mit fundiertem Wissen aufwarten kann, erwarte ich mehr!

Stell Dir mal vor ein Leser nimmt Dich beim Wort und erklärt den Rücktritt, und selbst auf Nachfrage verneint er den Wunsch auf Widerruf und besteht auf Rücktritt. Das könnte katastrophale Folgen haben. Denn es ist zwar so, dass eine Erklärung eines Laien auszulegen ist (hier: im Sinne eines Widerrufs), aber wenn er einem Widerruf explizit widerspricht und Rücktritt einfordert funktioniert das mit der Auslegung nicht mehr so leicht. Wenn kein Anwalt im Spiel ist würde der Käufer die Klage verlieren.

Also nochmal, von jemandem mit Deinem Wissen erwarte ich mehr.

MfG,
Dominion.
 
Ich hatte mich ja für dich eingesetzt, weil es immer öfter passiert, dass irgendwelche Befindlichkeiten verhindern, dass man sich besser versteht, und ich die Sache wirklich nachvollziehbar fand. Der Hinweis von dominion, dass man dann wenigstens Korrekturen akzeptieren sollte, ist gleichfalls richtig; ich wollte dazu schon sagen, dass dafür die Atmosphäre leider zu feindselig geworden ist.

Und nun trägst du zu dieser Feindseligkeit einmal mehr bei.

"Technokratisches Diktat" ist von dir irreführend. Auch wenn es sich um "bekannte" Worte handelt: es ist trotzdem eine eigene "Sprache" in der Juristerei. Wenn ein Jurist zB von "Tod" spricht, muss das nicht dasselbe meinen, wie wenn ein Arzt davon spricht - und vor allem: der Jurist behauptet auch nicht, dass es dasselbe wäre. Der Laie aber reitet darauf herum, dass ein Jurist etwas falsches sage.

​Und Widerruf und Rücktritt sind nun einmal verschiedene Dinge.

___
"An einem User XY hätte ich keine so vehemente Kritik verübt, sondern ihn nur verbessert. Aber Du kennst Dich doch aus. Du kennst die Unterschiede.
Von jemandem wie Dir, der mit fundiertem Wissen aufwarten kann, erwarte ich mehr!"

Eben dies wird wohl wegen der Feindseligkeiten eher ausbleiben. Vielleicht wird es irgendwann wieder besser.
 
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