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Akku explodiert, was tun?
- Ersteller lasthope1995
- Erstellt am
ThomasK_7
Vice Admiral
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 6.438
Du rätst ihm doch selber in #6 zu einem Anwalt zu gehen und welcher Anwalt würde für ihn ohne Vorkasse Leistungen erbringen ?
Selbst wenn er alles alleine schreiben würde, entsteht ganz klarer Mehraufwand, denn es wäre ja mehr als nur ein Schreiben an Samsung zu verfassen. Der Professor hofft ja wohl auf juristische Beihilfe durch Samsungs Firmenanwalt oder ein entsprechendes Entschädigungsangebot o.ä.
Unter "vorzugehen" verstehe ich auch mehr Arbeit als nur 1 Brief zu schreiben, denn nach dem bisherigen Verlauf der Geschichte ist erst einmal von einer weiteren Nichtreaktion des Händlers auszugehen.
In Deiner Praxis werden sich die Streitfälle vermutlich auch nicht nach dem ersten Brief gleich auflösen, erst Recht nicht, wenn Produktfälschungen eine Rolle spielen sollen.
Selbst wenn er alles alleine schreiben würde, entsteht ganz klarer Mehraufwand, denn es wäre ja mehr als nur ein Schreiben an Samsung zu verfassen. Der Professor hofft ja wohl auf juristische Beihilfe durch Samsungs Firmenanwalt oder ein entsprechendes Entschädigungsangebot o.ä.
Unter "vorzugehen" verstehe ich auch mehr Arbeit als nur 1 Brief zu schreiben, denn nach dem bisherigen Verlauf der Geschichte ist erst einmal von einer weiteren Nichtreaktion des Händlers auszugehen.
In Deiner Praxis werden sich die Streitfälle vermutlich auch nicht nach dem ersten Brief gleich auflösen, erst Recht nicht, wenn Produktfälschungen eine Rolle spielen sollen.
Wenn er sich ohne Anwalt an den Hersteller wendet, dann kann er sich doch auch zusätzlich ohne Anwalt an den Händler wenden?
Das Problem könnte sein, dass Samsung den Akku anfordert und er dann (u. U. dauerhaft) als Beweismittel aus der Hand gegeben wird.
Grundsätzlich wird man bei einem solchen Vorfall erstmal Geld vorstrecken müssen und die investierte Zeit bekommt man sowieso nicht wieder erstattet. Ich weiß nun aber, worauf du hinaus möchtest und das ist natürlich grundsätzlich richtig - zukünftig wäre vielleicht ein weiterer, erklärender Halbsatz nett, vor allem dann, wenn deine kurze Aussage mit Ausrufezeichen endet.
Das Problem könnte sein, dass Samsung den Akku anfordert und er dann (u. U. dauerhaft) als Beweismittel aus der Hand gegeben wird.
Grundsätzlich wird man bei einem solchen Vorfall erstmal Geld vorstrecken müssen und die investierte Zeit bekommt man sowieso nicht wieder erstattet. Ich weiß nun aber, worauf du hinaus möchtest und das ist natürlich grundsätzlich richtig - zukünftig wäre vielleicht ein weiterer, erklärender Halbsatz nett, vor allem dann, wenn deine kurze Aussage mit Ausrufezeichen endet.
WhiteShark
Admiral
- Registriert
- Mai 2002
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- 9.949
Warum sollte die Hausrat das nicht übernehmen? Ich hatte auch einen Wasserschaden am Laminat und das wurde problemlos bezahlt.Tinkerton schrieb:@spooky
Das sind Fliesen. Da zahlt keine Hausratversicherung...
Ich würde den Schaden einfach der Hausrat melden.
powerfx
Admiral
- Registriert
- Apr. 2009
- Beiträge
- 9.351
Dass scheinbar die meisten Samsung-Akkus gefälscht sind, hatte ja c't schon vor einiger Zeit festgestellt, insbesondere auch die, die direkt von Amazon stammten. Welche Auswirkungen das auf die Qualität hat, ist eine andere Frage. Es gibt bestimmt auch unter den Fälschungen bessere und schlechtere Versionen.
Ich frage mich auch, wie man überhaupt beweisen kann, dass der explodierte Akku tatsächlich der eine gekaufte ist.
Ich frage mich auch, wie man überhaupt beweisen kann, dass der explodierte Akku tatsächlich der eine gekaufte ist.
Privathaftpflichtvers. Zahlen in der Regel nicht bei gemieteten Sachen. Wäre es beim Nachbarn geschehen, wäre es was anderes.Faluröd schrieb:Zwecks der Schäden am Boden würde ich die Privathaftpflichtversicherung kontaktieren. Die ist normalerweise der erste Ansprechpartner, wenn man Schäden an fremden Eigentum verursacht hat.
Wenn die Haftpflicht den Fall übernimmt, dann wird diese als Teil der Regulierung wahrscheinlich auch prüfen, ob rechtliche Mittel gegenüber Hersteller / Lieferanten sinnvoll sind (denn wenn die den Schaden übernehmen müssen, ist das auch im Interesse der Versicherung).
Laminat ist nicht fest mit dem Gebäude verbunden und zählt damit zum Hausrat, Fliesen sind GebäudebestandteilWhiteShark schrieb:Warum sollte die Hausrat das nicht übernehmen? Ich hatte auch einen Wasserschaden am Laminat und das wurde problemlos bezahlt.
Ich würde den Schaden einfach der Hausrat melden.
JardelBenz
Banned
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- Dez. 2016
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- 821
Andregee schrieb:Privathaftpflichtvers. Zahlen in der Regel nicht bei gemieteten Sachen. Wäre es beim Nachbarn geschehen, wäre es was anderes.
Wenn es sich dabei um eine gemietete Wohnung handelt sind die Schäden an der gemieteten Wohnung in sehr vielen Verträgen mitversichert.
Aber wie ich bereits hier schon schrieb.
Es gibt ein Abkommen zwischen Gebäudeversicherung und privater Haftpflicht, so dass hier die Private Haftpflicht außen vor ist.
Laminat ist nur dann Hausrat, wenn er lose verlegt ist. Also nicht verklebt.
Fließen sind generel Gebäude.
Idon schrieb:Nochmal: Warum sollte ich meine eigene Versicherung belasten und dadurch u. U. Nachteile haben, wenn ich eventuell einen Dritten dafür belangen kann?
Was glaubst du wie einfach es ist, denn Dritten zu belangen?
Für mich? Sehr einfach.
Für den Laien, der damit bisher noch nie zu tun hatte? Kommt darauf an.
Wenn aber jeder einfach nur den womöglich durch einen Dritten verursachten Schaden akzeptiert, dann wird sich an der Verkäuferpraxis nichts ändern. Und da Versicherungen auch oft einfach nur akzeptieren und keine aktive Abwehr betreiben, steigen die Beiträge für alle grundlos an.
Für den Laien, der damit bisher noch nie zu tun hatte? Kommt darauf an.
Wenn aber jeder einfach nur den womöglich durch einen Dritten verursachten Schaden akzeptiert, dann wird sich an der Verkäuferpraxis nichts ändern. Und da Versicherungen auch oft einfach nur akzeptieren und keine aktive Abwehr betreiben, steigen die Beiträge für alle grundlos an.
strempe
Vice Admiral
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- Okt. 2014
- Beiträge
- 6.377
Im Moment kann ich drei Punkte nicht nachvollziehen:
1.) Die Behauptung es handele sich beim geplatzen Akku um ein Plagiat. Ich sehe da keinen Fakt sondern bisher nur Mutmaßungen
2.) Wenn eine Versicherung greift dann müsste es doch die Privathaftpflicht der Freundin sein.
3.) Selbst wenn ich mich an den Händler wende. In wie weit ist er haftbar? Kann er mich einfach weiter zum Hersteller/Lieferanten durchreichen oder steht er erst ein Mal für den Schaden gerade und müsste ggf. seinen Zulieferer angehen?
P.S.: Sind das Fliesen auf dem linken Bild? Sieht eher nach PVC aus...
1.) Die Behauptung es handele sich beim geplatzen Akku um ein Plagiat. Ich sehe da keinen Fakt sondern bisher nur Mutmaßungen
2.) Wenn eine Versicherung greift dann müsste es doch die Privathaftpflicht der Freundin sein.
3.) Selbst wenn ich mich an den Händler wende. In wie weit ist er haftbar? Kann er mich einfach weiter zum Hersteller/Lieferanten durchreichen oder steht er erst ein Mal für den Schaden gerade und müsste ggf. seinen Zulieferer angehen?
P.S.: Sind das Fliesen auf dem linken Bild? Sieht eher nach PVC aus...
JardelBenz
Banned
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- Dez. 2016
- Beiträge
- 821
Bevor hier jetzt noch 5 Leute schreiben, dass es ein Fall für die Haftpflichtversicherung ist.
Bitte einfach vorher mal informieren!
www.wohnungswirtschaft-heute.de/dokumente/DFukoVersicherGeteiltesLeid.pdf
Eine Private Haftpflicht zahlt zudem auch nur, wenn ein Verschulden vorliegt.
Das sehe ich hier nicht mal gegeben.
Bitte einfach vorher mal informieren!
www.wohnungswirtschaft-heute.de/dokumente/DFukoVersicherGeteiltesLeid.pdf
Eine Private Haftpflicht zahlt zudem auch nur, wenn ein Verschulden vorliegt.
Das sehe ich hier nicht mal gegeben.
@ strempe
Wenn der Verkäufer einen originalen Akku verkauft hat, es sich aber um eine Fälschung handelt, hat er erstmal ein Problem. Natürlich kann er versuche nachzuweisen, dass es einen externen Schadensgrund gab.
Handelt es sich um einen Originalakku, also quasi das, was verkauft wurde, oder kann sich der Verkäufer anderweitig erfolgreich exkulpieren (z. B., weil er das Ding gar nicht erst als original verkauft hat o. ä., aber trotzdem alle Spezifikationen eingehalten wurden), so wendet man sich zielführend an den Hersteller des Produktes.
Das Problem kann dabei natürlich beliebig kompliziert werden und wir kennen ja auch nur begrenzte Teile des Falls. Das Einschalten eines Fachmannes scheint mir sinnvoll.
Wenn der Verkäufer einen originalen Akku verkauft hat, es sich aber um eine Fälschung handelt, hat er erstmal ein Problem. Natürlich kann er versuche nachzuweisen, dass es einen externen Schadensgrund gab.
Handelt es sich um einen Originalakku, also quasi das, was verkauft wurde, oder kann sich der Verkäufer anderweitig erfolgreich exkulpieren (z. B., weil er das Ding gar nicht erst als original verkauft hat o. ä., aber trotzdem alle Spezifikationen eingehalten wurden), so wendet man sich zielführend an den Hersteller des Produktes.
Das Problem kann dabei natürlich beliebig kompliziert werden und wir kennen ja auch nur begrenzte Teile des Falls. Das Einschalten eines Fachmannes scheint mir sinnvoll.
Womit klar sein sollte, dass es eine Fälschung ist und der Händler dies auch wusste. Ob man es ihm auch nachweisen oder gar den Hersteller des gefläschten Akkus ermitteln kann, ist eine andere Sache.lasthope1995 schrieb:Ich soll mir zuerst vom Amazon Händler nochmals bestätigen dass es sich um einen Original Samsung Akku handelt. (Hab ihn angeschrieben und nachgefragt, der Artikel wurde direkt rausgenommen und es kam keine Antwort. Aber im Titel des Artikels stand beim Kauf Original, sollte also reichen).
Da wird dann im Zweifel eine Ermittlung erfolgen, wofür der Akku bzw. dessen Reste eingeschickt werden müssen und die Antwort dürfte dann nur bestätigen, dass es sich im eine Fälschung handelt. Damit kann man dann gegenüber dem Händler dann besser auftreten, spart sich also ggf. ein eigenes Gutachten ob es eine Fälschung war oder nicht.lasthope1995 schrieb:Wenn wir Glück haben meldet sich ein Anwalt von Samsung.
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