Galdbadia
Ensign
- Registriert
- Sep. 2013
- Beiträge
- 198
Guten Morgen, gerade wollte ich ein Schreiben für meinen Vermieter bzw. Hauseigentümer aufsetzen, worin er bestätigen soll, dass dieser bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage war, die Telefonleitung im Haus zu reparieren.
Als ich im www etwas zum Thema gesucht habe, ist mir ein Gerichtsurteil von 2014 aufgefallen, worin steht, dass der Internetdienstleister so und so, mit dem ich einen Vertrag diesbezüglich abgeachlossen habe, für die Instandhaltung verantwortlich ist.
Bis jetzt bin ich immer davon ausgegangen, der Vermieter sei dafür zuständig, und der Anbieter nur bis zum (Endpunkt?) zur TAE, so wird es auch vom Anbieter behauptet.
Der Vermieter hatte wohl die Leitung selber beschädigt, so dass ich diese nicht mehr nutzen konnte, das habe ich aber erst später herausgefunden.
Im Oktober fristlos gekündigt, nachdem der Techniker da war, das Problem erkannt hat und auf einen Techniker verwies, gemietet vom Vermieter.
Der Anbieter wollte aber unbedingt dass der Vermieter die Leitung repariert oder aber ein Schreiben in dem steht, dass er dies eben nicht in nächster Zeit tun würde.
Beides wollte mein Vermieter nicht, bis jetzt.
Der Anbieter hatte im Dezember s/ein Inkassounternehmen eingeachaltet, dieser hat auch kurz nach einer Forderung vor Gericht geklagt, es wurde ohne Begründung von meiner Seite widersprochen, da ich davon ausging, dass ein bestätigtes Schreiben von meinem Vermieter zu der Leitung genügen würde.
Auch wenn ich eigentlich immer noch davon ausgehe, dass ich nichts zahlen müsste, bin ich mir unsicher wie ich vorgehen sollte.
Am liebsten wäre mir ja, wenn ich das Schreiben morgen unterschrieben bekäme, mich mit dem Inkassounternehmen verständige und wieder beim selben Anbieter einen neuen Vertrag eingehen könnte.
(Fristlose Kündigung von meiner Seite Oktober, ausgelaufender Vertrag im März)
Als ich im www etwas zum Thema gesucht habe, ist mir ein Gerichtsurteil von 2014 aufgefallen, worin steht, dass der Internetdienstleister so und so, mit dem ich einen Vertrag diesbezüglich abgeachlossen habe, für die Instandhaltung verantwortlich ist.
Bis jetzt bin ich immer davon ausgegangen, der Vermieter sei dafür zuständig, und der Anbieter nur bis zum (Endpunkt?) zur TAE, so wird es auch vom Anbieter behauptet.
Der Vermieter hatte wohl die Leitung selber beschädigt, so dass ich diese nicht mehr nutzen konnte, das habe ich aber erst später herausgefunden.
Im Oktober fristlos gekündigt, nachdem der Techniker da war, das Problem erkannt hat und auf einen Techniker verwies, gemietet vom Vermieter.
Der Anbieter wollte aber unbedingt dass der Vermieter die Leitung repariert oder aber ein Schreiben in dem steht, dass er dies eben nicht in nächster Zeit tun würde.
Beides wollte mein Vermieter nicht, bis jetzt.
Der Anbieter hatte im Dezember s/ein Inkassounternehmen eingeachaltet, dieser hat auch kurz nach einer Forderung vor Gericht geklagt, es wurde ohne Begründung von meiner Seite widersprochen, da ich davon ausging, dass ein bestätigtes Schreiben von meinem Vermieter zu der Leitung genügen würde.
Auch wenn ich eigentlich immer noch davon ausgehe, dass ich nichts zahlen müsste, bin ich mir unsicher wie ich vorgehen sollte.
Am liebsten wäre mir ja, wenn ich das Schreiben morgen unterschrieben bekäme, mich mit dem Inkassounternehmen verständige und wieder beim selben Anbieter einen neuen Vertrag eingehen könnte.
(Fristlose Kündigung von meiner Seite Oktober, ausgelaufender Vertrag im März)