Zuständigkeit der Instandhaltung des Telefonkabels im Haus

Galdbadia

Ensign
Registriert
Sep. 2013
Beiträge
198
Guten Morgen, gerade wollte ich ein Schreiben für meinen Vermieter bzw. Hauseigentümer aufsetzen, worin er bestätigen soll, dass dieser bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage war, die Telefonleitung im Haus zu reparieren.
Als ich im www etwas zum Thema gesucht habe, ist mir ein Gerichtsurteil von 2014 aufgefallen, worin steht, dass der Internetdienstleister so und so, mit dem ich einen Vertrag diesbezüglich abgeachlossen habe, für die Instandhaltung verantwortlich ist.

Bis jetzt bin ich immer davon ausgegangen, der Vermieter sei dafür zuständig, und der Anbieter nur bis zum (Endpunkt?) zur TAE, so wird es auch vom Anbieter behauptet.

Der Vermieter hatte wohl die Leitung selber beschädigt, so dass ich diese nicht mehr nutzen konnte, das habe ich aber erst später herausgefunden.

Im Oktober fristlos gekündigt, nachdem der Techniker da war, das Problem erkannt hat und auf einen Techniker verwies, gemietet vom Vermieter.
Der Anbieter wollte aber unbedingt dass der Vermieter die Leitung repariert oder aber ein Schreiben in dem steht, dass er dies eben nicht in nächster Zeit tun würde.
Beides wollte mein Vermieter nicht, bis jetzt.

Der Anbieter hatte im Dezember s/ein Inkassounternehmen eingeachaltet, dieser hat auch kurz nach einer Forderung vor Gericht geklagt, es wurde ohne Begründung von meiner Seite widersprochen, da ich davon ausging, dass ein bestätigtes Schreiben von meinem Vermieter zu der Leitung genügen würde.

Auch wenn ich eigentlich immer noch davon ausgehe, dass ich nichts zahlen müsste, bin ich mir unsicher wie ich vorgehen sollte.
Am liebsten wäre mir ja, wenn ich das Schreiben morgen unterschrieben bekäme, mich mit dem Inkassounternehmen verständige und wieder beim selben Anbieter einen neuen Vertrag eingehen könnte.
(Fristlose Kündigung von meiner Seite Oktober, ausgelaufender Vertrag im März)
 
Hier im Forum gibt es eh keine Rechtsberatung; solche Threads werden schnell moderiert. Mein Rat wäre suche einen Rechtsbeistand o.Ä. auf.
 
im Haus ist nicht immer der Anbieter verantwortlich ... daher wäre das Urteil zu kennen schon passend.

Aber wenn man Mieter ist ... dann ist das einem total egal wer dafür verantwortlich ist denn im Mietvertrag steht drinnen was alles zur Wohnung gehört ( ein Telefonanschluss ist Pflicht ) somit ist auch der Vermieter verantwortlich das dieser Funktioniert und nicht der Mieter.

Welcher ja ohne einwilligung des Vermieters keine Arbeiten in der Wohnung ausführen darf.
 
Schon korrekt: der Vermieter muss das nicht reparieren lassen ... aber er darf dir dann nicht verweigern das machen zu lassen ( nicht selber sondern Fachfirma beauftragen)
Als Vermieter muss er nur sicherstellen das nen Hausübergabepunkt vorhanden ist! ( bis da ist der Provider zuständig, soll der auch die Inhouse Verkabelung übernehmen braucht dieser eben eine Zustimmung des Vermieters ...

Der Vermieter hat eben 2 Möglichkeiten entweder er lässt das machen oder er muss dir gestatten das erledigen zu lassen.

Nix andres steht auch in dem von dir zitierten Urteil!
 
Alles unter Vorbehalt zahlen aber die sind im Recht gültiger Vertrag und liefern.Ohne Rechtsberatung Anwalt oder günstiger Verbraucherzentrale wirst keine Chance haben.Und Rechtsstreit ohne Versicheru g wird sicher teuer.An deiner Stelle würde noch mal mit Vermieter reden und falls negativ auch Wohnungswechsel in Betracht ziehen
 
Wie bereits oben angedeutet wirst du hier kaum eine korrekte handfeste und nachgewiesene Antwort erhalten, das hat zwei Gründe: Die genauen Regularien sind extern nicht bekannt und von Fall zu Fall (Anbieter, kein Neuanschluss oder bestehender Anschluss gestört) extrem unterschiedlich. Dein Text ist also viel zu allgemein gehalten, um überhaupt eine Antwort darauf geben zu können.

Ich versuchs trotzdem mal:
Generell ist ein Anbieter (wenn in Form von angemieteter Leitung halt der Netzbetreiber) bei einem bestehenden gestörten Anschluss bis zur 1.TAE in den Räumlichkeiten von dir zuständig. (Bei EFH ist das bereits der Keller, bei MFH die Wohnung) - auch wenn ein Fremder den Schaden zu verantworten hat, ggf. wird sich der Netzbetreiber dann eben die Kosten dafür vom Verursacher wieder holen.
Sollte der Anschluss noch nie existiert haben und keine funktionsfähig Endleitung besitzen, so hängt es davon ob dein Anbieter beim Netzbetreiber auch beauftragt hat diese zu bauen, sofern er nicht der Netzbetreiber ist. (z.B. 1und1 bei Telekom). Sofern Anbieter = Netzbetreiber, siehe erster Fall wohin gebaut wird. So deckt sich das auch mit dem Urteil.

Wie du jetzt den Sprung zum Inkassounternehmen schaffst (Rechnung einfach nicht mehr beglichen oder was?), erschließt sich mir nicht ganz und da werden wir hier alle die Finger von lassen.
Wenn natürlich der Vermieter keine Möglichkeit gibt dies zu reparieren oder gar das verhindert, hast du ein Problem. Wie du jetzt hier den Sprung zum Inkasso schaffst (Einfach nicht mehr bezahlt oder was?), erschließt sich mir nicht und da werden hier wohl dann auch endgültig alle die Finger von lassen. Und warum endet dein Satz mit einem "bis jetzt"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wo ich das Problem einer nicht angeschlossenen TAE Dose in meiner Wohnung hatte. Hat mich der Telekom Techniker auch nur an den Vermieter verwiesen ... bei dem Angefragt und er hat den Anschluss von seinem Elektriker herstellen lassen.
 
Zurück
Oben