eBay Preisvorschlag versehentlich angekommen Käufer besteht auf Erfüllung

Ja, ich habe ja auch schon mal verschlafen irgendeinen Mist zurecht geklickt, von daher kann ich das nachvollziehen. ;-)
Es ging mir nur um die Plausibilität, mir war nicht klar, dass die "Reaktionszeit auf den Irrtum" auch dazu herangezogen werden kann. Alleine am Preis ist es wie gesagt schwierig festzumachen/begründen.
 
"Alleine am Preis ist es wie gesagt schwierig festzumachen/begründen."

Das stimmt freilich auch.
 
Servus, ich nochmal.

Habe mir den Eingangspost nochmals durchgelesen und festgestellt, dass da der Abschnitt mit der Mail an mir vorübergegangen ist.

Sollte der TE tatsächlich, und das lässt sich ja nachweisen, zeitnah eine mail an den Käufer geschrieben haben, wäre zumindest die Plausibilität seines Versehens glaubhaft. Dann kommt es allerdings immer noch darauf an, WAS er genau geschrieben hat. Und hier kann durchaus der Hund begraben sein. Denn der TE schreibt, er habe den Abbruch des Verkaufs angeboten, was ja absolut offen lässt, ob er dem Käufer eine Wahl gelassen, oder ihm erklärt hat die Annahme des Angebots sei ein Versehen gewesen und er soll das Geld NICHT überweisen.
 
Deinen Bedenken ist zuzustimmen. Retten könnte man sich dann vllt noch, indem man unverzüglich eine ansonsten wirksame Anfechtungserklärung hinterherschickt. Die Plausibilität der ganzen Geschichte bleibt immerhin auch ohne sofort eindeutige Erklärung erhalten.
 
Danke für soviel Interesse am Thema dachte ich nicht das soviel kommt. Der Kaufabbruch würde eine Minute nach der versehentlichen Bestätigung verschickt. Dort wurde angeben das der Artikel nichtmehr vorrätig ist, das war das beste was gepasst hat, sowas wie Irrtum oder in der Richtung konnte man nicht angeben. Nachricht mit dem expliziten Grund wurde erstmal nicht geschickt, musst zur Arbeit. Nach 2h wurde dann mit PayPal bezahlt, die Anfrage zum Abbruch wurde davor schon verschickt. Käufer hat nach Bezahlung wegen dem Grund des Abbruch gefragt, dann wurde es erklärt aber besteht auf lieferung oder halt eben Zahlung für Ersatz. Habe ihm nun eine Einigung vorgeschlagen, so würde sich mein Verlust unter 100€ noch in Grenzen halten. Dafür würde ich keine Schritten dagegen einlegen. Wäre immer noch deutlich unter dem was die Dinger bei eBay weggehen. Sonst würde ich bei eBay einen Fall aufmachen und schauen was die sagen, auf Rechtsmittel habe ich eigentlich keinen Bock mal schauen. Habe ihm geschrieben das ich mich sonst auf Anfechtung wegen Irrtum versetzten wurde.

Ich halte euch auf dem Stand, danke für euren Support :)
 
Du teilst also erst mit, dass du nicht mehr liefern kannst, und kündigst jetzt an, im Falle einer scheiternden Einigung auf Irrtum umzuschwenken?
Falls der Käufer Lust und Zeit hat, wirst du noch sehr viel Spaß haben.
 
KlaasKersting schrieb:
Du teilst also erst mit, dass du nicht mehr liefern kannst, und kündigst jetzt an, im Falle einer scheiternden Einigung auf Irrtum umzuschwenken?
Falls der Käufer Lust und Zeit hat, wirst du noch sehr viel Spaß haben.
Problem ist halt das man bei einem Abbruch der Transaktion nichts in der Richtung von Irrtum angeben kann. Daher war für mich dies das plausiblste für mich.
 
Wir haben es ja da mit einem juristischen Laien zu tun. Dass er die Rechtstechnik nicht sauber beherrscht, ist zumindest im Ansatz unschädlich. Er hat schließlich mitgeteilt, dass er sich im Irrtum befand und darum das Rechtsgeschäft nicht gegen sich gelten lassen möchte. Den Weg über eBay wählt er nur, soweit er davon ausgeht, das Problem damit technisch zu lösen. Dh sein vermeinliches Hin- und Herspringen basiert doch nicht auf Willkür, sondern sucht nach einundderselben Rechtsfolge.
 
Das mit dem Anfechten ist so eine Sache. Das hatte ich mal bei einem iPhone 7 für knapp 150€, war jedoch Händler. Einfach Anwaltsschreiben und keine 5 Tage später hatte ich das Ding daheim. Zumal zwischen 400 und 600 jetzt kein großer Unterschied ist wo man sagen kann ja war Preisfehler
 
So, der Käufer wäre bereit noch ein wenig zuzuschicken, nun beträgt mein Verlust um die 70€, denke das ist schon akzeptabel. Wäre interessant gewesen was ebay bei einem Fall gesagt hätte.
 
Nimm das Geld, und gut is.
Kannst froh sein, daß er sich drauf eingelassen hat.
 
NagasakiGG schrieb:
Das mit dem Anfechten ist so eine Sache. Das hatte ich mal bei einem iPhone 7 für knapp 150€, war jedoch Händler. Einfach Anwaltsschreiben und keine 5 Tage später hatte ich das Ding daheim. Zumal zwischen 400 und 600 jetzt kein großer Unterschied ist wo man sagen kann ja war Preisfehler

Da hat sich der Händler genau wie hier halt gedacht, er will sich nicht länger damit herumplagen und ist möglicherweise auch einfach unsicher geworden^^

Ich freue mich für dich, @aston12, wenn das so für dich zu deiner Zufriedenheit ausgegangen ist. Weil du wohl einfach keinen Stress willst, kann ich das natürlich nachvollziehen. Ich persönlich hätte das allerdings nicht mitgemacht - warum sollte ich 70 Euro verschenken? Dem ist schließlich kein Schaden entstanden.

Danke für die Rückmeldung!
 
würdest du das auch so sehen, wenn du der käufer gewesen wärst?
 
@Droitteur

Ach, die melden das der Versicherung und gut ist. War jetzt auch kein kleiner Händler. Ich stimme dir zu, ich würde mich als Käufer auch nicht darauf einlassen. Wenn ich was für 400€ kaufe, was 600€ wert hat ist es halt so. Da wird kein Richter sagen dass es ein Irrtum ist.
 
Mit welch großer Überzeugung hier von mehreren Usern Unsinn vorgetragen wird ist (mal wieder!) erschreckend - Super, @Droitteur, dass du hier fachlich untermauert dagegen gehalten hast.

@ aston12

Wenn die 70€ für dich "ok" sind, dann scheint das ein für beide Seiten gangbarer Weg zu sein. Jegliche juristische Auseinandersetzung würde, gerade für den Laien, Kosten und Stress bedeuten.

@ NagasakiGG

Weder wird das irgendeine Versicherung zahlen (welche denn?!) noch ist deine "juristische Einschätzung" (lol!) bezüglich einer Gerichtsentscheidung irgendwie belastbar. Du fällst mir derzeit gehäuft mit inhaltlich fragwürdigen "Hilfestellungen" auf - warum musst du dich denn so oft zu Themen äußern, die dir fachlich offensichtlich nicht so gut liegen?

_killy_ schrieb:
Du hast dein Laptop für 400€ verkauft. Was willst du da noch von uns hören? Es gibt kein "versehentlich auf dem Knopf gedrückt". [...]

Doch. Der gesamte Komplex der Anfechtung beschäftigt sich u. a. damit. Damit ist dann auch alles gesagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Als persönlich Betroffener wünscht man sich natürlich gern mal die Dinge etwas anders; aber das ist freilich nicht immer der beste Weg zur Wahrheit :D Meine Einschätzung hier erfolgt darum so, wie es tatsächlich ist: als unbeteiligter Dritter^^

(also bitte nicht implizieren, ich würde die Sache aus Sicht des Fragenden/Verkaufenden einschätzen ;) ich nehme zwar den beschriebenen Sachverhalt als wahr an, erwäge danach aber möglichst neutral)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Idon,

Wie meinen? Ich sag hier nicht juristisches, sondern spreche aus Erfahrung. Meine Aussage ist lediglich, dass es schwierig ist vor Gericht beweisen zu wollen, dass man einen Laptop welcher 600€ wert ist "aus versehen" für 400 verkauft hat. Bei meinem Fall mit dem iPhone hätte ich es ja verstanden weil es fast 90% "billiger" als der echte Preis war.

Außerdem bezüglich meinen Hilfestellungen: was spricht dagegen sich noch andere Meinungen zu holen? Man sollte nichts überstürzen
 
Das ist nicht persönlich gemeint, aber bei einem objektivem Tatbestand interessiert mich deine Erfahrung nicht. Ich halte mich da an juristische Grundsätze.

Grundsätzlich lassen sich Fälle auch nicht miteinander vergleichen - wenn man diese für den Laien oft gleichen Fälle fachlich analysiert stellt sich nahezu immer heraus, dass es in wichtigen Details oder aber auch Grundsätzen zum Teil erhebliche Unterschiede gibt. Dein iPhone-Beispiel taugt daher null.

Da es hier um die Willenserklärung geht, neben Formalia, wird es dem Käufer wohl nicht so schwer fallen seine damaligen Gedanken und Wünsche zu artikulieren.


Am Ende bleibt: Wenn du Erfahrungen mitteilen willst, dann sag das doch auch so ("Also ich habe folgende Erfahrung gemacht..."). So, wie du es hier aber öfter handhabst erweckst du den Eindruck, du wüsstest tatsächlich und belastbar was Sache ist - dem ist jedoch immer wieder offenkundig nicht so.


Edit:
Anfechtung ist wirklich eine der absoluten juristischen Grundlagen. 1. oder 2. Semester. Wer bei dem Sachverhalt nicht sofort darauf kommt, der disqualifiziert sich selbst für jegliche juristischen Sachverhalte final.
 
aston12 schrieb:
So, der Käufer wäre bereit noch ein wenig zuzuschicken, nun beträgt mein Verlust um die 70€, denke das ist schon akzeptabel. Wäre interessant gewesen was ebay bei einem Fall gesagt hätte.

Du könntest genau so gut deine Oma fragen, was die zu dem Thema sagt ist wahrscheinlich genau so unqualifiziert und irrelevant wie das was irgendeine von den Knalltüten vom Support bei Ebay zu dem Thema meint.
 
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