Neuer Fernseher hat nach ca. 3 Wochen Mängel. Was tun?

olum2k

Lt. Commander
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Moin!

Vor ca. 4 Wochen (Rückgaberecht schon verstrichen) habe ich online bei einem Händler einen neuen TV für über 2000€ bestellt.
Letzte Woche habe ich gesehen, dass das Panel Verarbeitungsmängel hat. Es sieht so aus, als ob unter der Folie auf dem Panel kleine Luftblasen sind. Ich bin der Meinung, dass der Mangel nicht von Anfang an besteht, sondern erst nach einigen Betriebsstunden aufgetreten ist.

Ich habe dann direkt den Hersteller angeschrieben und der bietet mir einen Austausch-Service an. Daraufhin habe ich gefragt, ob es sich beim Austauschgerät um ein Neugerät handelt. Da mein Gerät relativ neu ist, hätte ich natürlich ein Neugerät und kein Refurbished, mit evtl. schon etlichen 100 Betriebsstunden.

Hier die Antwort vom Hersteller: Leider können wir keine fabrikneuen Austauschgeräte anbieten. Es handelt sich bei den Geräten tatsächlich um überholte, "neuwertige" Geräte.

Damit bin ich nicht wirklich zufrieden.
Was habe ich jetzt für Alternativen? Wenn ich den Händler anschreibe, muss er mir ein Neugerät schicken, oder wendet sich der Händler auch nur an den Hersteller, der ihm wohlmöglich auch nur ein refurbished Gerät zuschickt.
Was soll ich jetzt am besten machen?
 
Wo hast du den Fernseher gekauft? Aber nunmal ist es so, dass du nur 14 Tage "Recht" auf ein Neugerät hast (Bzw. Rückgabe und neukaufen). Ich habe das Glück, dass ich meinen bei Amazon gekauft habe. Musste vor einigen Tagen auch einen Pixelfehler feststellen und ab damit zurück. Sonst frag doch den Händler ob er dir nen Preisnachlass von 5-10% geben kann, sofern du den Fernseher behalten willst
 
Mein Fernseher ist leider nicht von Amazon.
Mit einem Preisnachlass von 10% wäre ich nicht zufrieden. Dann hätte ich immer noch über 2000€ bezahlt und dafür will ich ein mängelfreies Gerät.
Mein Wunsch wäre ein Neugerät oder Geld zurück.
 
Geld zurück wäre schwierig, da du die 14 tägige Frist überschritten hast. Versuchen kann man es trotzdem. Lieber per Telefon als per Mail
 
Weil ich damit bis jetzt immer ganz gut gefahren bin. Der Händler als "Zwischenperson" sah ich immer als Zeitpuffer an. Weil ich das defekte Gerät zum Händler schicke und der Händler zum Hersteller und dann zurück. Ich habe meine defekten Geräte fast immer direkt beim Hersteller ausgetauscht und wie gesagt, damit bis jetzt immer ganz gut gefahren bin und es auch schneller als über den Händler ging.

In diesem Fall werde ich aber wohl den Händler anschreiben und um Umtausch bitten, oder wie?

Hab auch gerade in der FAQ vom Händler gelesen, dass man vom Kauf nur zurücktreten kann, wenn im Rahmen der Gewährleistung Umtausch oder Reparatur nicht möglich ist. Und Umtausch bzw. Austausch ist ja möglich. Aber wie gesagt, ich möchte kein Refurbished.
 
Nun, du hast grundsätzlich die Wahl zwischen Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) und Gewährleistung (gesetzliche Pflicht des Händlers).

https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherfüllung

Lesen und dann eine eigene Entscheidung treffen.


Edit:
"Bitten" ist immer so ein nettes Wort. Das hört sich so an, als läge das Ergebnis nicht in der eigenen Entscheidungssphäre.
 
Heißt das, ...

"Der Käufer kann bei der Nacherfüllung zwischen einer Nachbesserung und einer Nachlieferung wählen. Bei einer Nachbesserung beseitigt der Verkäufer den Mangel an der bereits gelieferten Sache. Bei der Nachlieferung übergibt der Verkäufer dem Käufer eine neue Sache. Der Käufer ist an seine Wahl nicht gebunden, solange der Verkäufer noch nicht nacherfüllt hat und die Wahl nicht treuwidrig ist."

.... dass ich vom Händler ein neues Gerät verlangen kann?
 
Glaube ja. Wobei der Verkäufer eigentlich selber entscheiden kann ob er es repariert oder austauscht. Bei einigen Sachen geht nur austauschen
 
NagasakiGG schrieb:
Glaube ja. Wobei der Verkäufer eigentlich selber entscheiden kann ob er es repariert oder austauscht. Bei einigen Sachen geht nur austauschen

[...]

Nein, das ist Unsinn.

"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

@ olum2k

Ich würde mir jedenfalls vom Händler kein Gerät andrehen lassen, dessen Zustand (z. B. Laufzeit) erheblich für mich nachteilig von meinem eigenen Gerät abweicht.

Eine juristisch wasserdichte Antwort liefert dir ein Anwalt.
 
@Idon, genau. Mangelfrei. Refurbished ist mangelfrei, und nicht neu.
Ich habe mich da falsch ausgedrückt. Ich wollte damit sagen ob er ein neues Gerät gibt, mein Fehler


Und zu deiner Frage wieso er es über den Hersteller versucht hat: Es ist über den Hersteller meistens der beste Weg.

1. wie OT schon gesagt hat schneller
2. Erfolgschancen (in Hinsicht auf Kulanz) sind höher. Ein Bekannter von mir hatte ein fehlerhaftes iP5, bei dem der Lack abgesplittert ist.
Saturn natürlich so geizig wie die sind ja ne wir können es einschicken etc pp. Also ist er nach Oberhausen in den Apple Store gefahren. Erst wollten die ihm ein refurbished geben, aber als er dann meinte ja das Gerät ist aber kein Monat alt, haben doch kulantererweise ein neues geholt.
 
Die Lieferung der mangelfreien Sache kann natürlich nicht nach Gutdünken des Händlers erfolgen. Für derartige weiterführende Informationen gibt es, auch für Laien, BGB-Kommentare. Das umfasst dann auch Fragestellungen wie "ist Refurbished ok?".

Über den Hersteller geht man nur, wenn man eine all-inclusive-Garantie hat (z. B. EVGA) oder wenn der Händler nicht greifbar ist. Im Notfall auch dann, wenn man den Händler aus Gründen schonen will (z. B. Amazon). Alles andere ist strategisch wenig klug.


1. "Schneller" geht es über den Hersteller auch nur dann, wenn man dem Händler nicht mitteilt, dass es sich um Gewährleistung handelt und der das dann an den Hersteller weiterleitet.
2. lol, nö.
Wenn mir ein Händler mit "müssen wir einschicken" kommt, dann motiviere ich den Händler unter Verweis auf die Gesetzeslage. Das wissen du und dein Kumpel natürlich nicht, aber nur weil ihr euch falsch verhalten habt bzw. eure Rechte nicht kanntet und deshalb von diesen keinen Gebrauch machen konntet, ist das nicht der beste Weg.
 
OK, dann werde ich mal den Händler kontaktieren.
Soll ich den Händler informieren, dass ich schon mit dem Hersteller kontakt aufgenommen habe?
Und was schreibt man am besten? Dass das Gerät nicht mängelfrei ist und man einen Austausch wünscht?
 
Es ist und war keine Folie drauf. Es sieht auch nicht direkt wie Luftblasen aus. Man kann es schwer beschreiben.
Fühlen kann man es auch nicht. Mit einem Mikrofasertuch habe ich auch versucht die Stellen zu reinigen, ohne Erfolg. Das Problem befindet sich quasi unter dem Glas des Panels.
 

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Idon schrieb:
".
2. lol, nö.
Wenn mir ein Händler mit "müssen wir einschicken" kommt, dann motiviere ich den Händler unter Verweis auf die Gesetzeslage. Das wissen du und dein Kumpel natürlich nicht, aber nur weil ihr euch falsch verhalten habt bzw. eure Rechte nicht kanntet und deshalb von diesen keinen Gebrauch machen konntet, ist das nicht der beste Weg.

Du weißt dass du gerade viel Unsinn erzählst ?
Selbstverständlich hat der Händler auch das Recht die Ware zu prüfen und dies beinhaltet auch das Einschicken!
Erst durch das prüfen kann der Händler feststellen ob ein Mangel vorliegt und auf welche Weise dieser beseitigt werden
kann
Reparatur oder Ersatzlieferung

Eine Ersatzlieferung kann der Händler aufgrund Unwirtschaftlichkeit ablehnen
Also einen Austausch ohne Prüfung ist gesetzeswidrig
Für dich der Link zum Urteil weil du dich mit der Gesetzeslage nicht auskennst!!
http://www.it-recht-kanzlei.de/sachmängelhaftung-kauf-untersuchung-ermöglichen.html
 
@ Ribery88

1) Von einem Kaufmann wird erwartet, dass er grundlegende Prüfungen (z. B. wie solche, die man auch auf miesen Handy-Bildern erkennen kann) selbst durchführen kann und dies auch erledigt. Lediglich in Grenzfällen kann es in Ordnung sein, muss aber nicht, dass er sich beim Hersteller rückversichert.

2) Ob Reparatur oder Ersatzlieferung entscheidet nicht der Verkäufer, sondern der Käufer.

3) Unwirtschaftlichkeit wird grundsätzlich nur dann bejaht, wenn ein erhebliches Missverhältnis zwischen dem Mangel, der Chance auf Mangelbeseitigung und dem Aufwand der Neubeschaffung besteht.

4) Dein Urteil ist völlig unpassend. Unter anderem deshalb, weil der Käufer sich schlicht weigerte dem Verkäufer die Sache vorzuführen. Der Käufer ist aber das Autohaus, nicht der PKW-Hersteller. Weiterhin werden gerade im PKW-Bereich oft zuerst Unwirtschaftlichkeiten bejaht, auch, weil Neulieferungen mithin nicht nur eine kurze Zeit dauern und in dieser Zeit die überwiegende Anzahl an Mängeln abgestellt werden kann.

Nur zur Klarstellung: Mit "müssen wir einschicken" war meinerseits gemeint, dass der Händler die Sache vorliegen hat und diese zum Hersteller einschicken möchte. In aller Regel um seine eigenen Kosten zu minimieren und gerade um dem unbedarftem Käufer eine Garantie aufzudrücken.


Zuletzt: Jura kann man sich nicht ergoogeln. Deshalb habe ich als Jurist ein umfassendes Studium genossen und bin im Thema... und du nicht.
 
Mein Vater flucht immer haarstraeubend ueber selbsternannte "Juristen ohne Studium", die von ihm in ihrer Einschaetzung der Sachlage bestaetigt werden wollen (er ist kein Anwalt). "Kaffeesatzjuristen" ist noch der harmloseste Ausdruck, den er benutzt. :evillol:
 
Also, Butter bei die Fische. Wenn ich das als Laie alles richtig verstanden habe, kontaktiere ich meinen Händler und beschreibe die Mängel, ggf. mit Fotos. Ich erwähne auch direkt, dass ich eine Ersatzlieferung wünsche. Für die Kosten der Lieferung (mein Gerät zum Händler und das Ersatzgerät zu mir) kommt der Händler auf.
Ist das alles korrekt so?
 
Das ist Rechtsberatung im Einzelfall und da halte ich mich prinzipiell raus. In der Diskussion hier wurde aber, denke ich, viel genannt.

Auch der § 439 BGB wurde doch bereits genannt. Den hast du sicher aufmerksam gelesen?
 
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