Neuer Fernseher hat nach ca. 3 Wochen Mängel. Was tun?

Idon schrieb:
Aus dem Zusammenhang geht meines Erachtens klar hervor um was es geht, nämlich das Wahlrecht des Käufers bei dem konkreten Saturn-iPhone-Beispiel von @NagasakiGG - nicht die grundsätzlichen Rechte des Verkäufers. Wenn du das anders interpretieren möchtest, bitte. Das liegt außerhalb meines Einfluss- und Interessensbereiches.
Du hast es aber so pauschal formuliert, dass man es nur so interpretieren kann, dass der Käufer ein einschicken generell ablehnen kann.

Nicht in jedem Fall ist die Ursache versteckt oder unklar. Und selbst wenn, dann darf die Prüfung eben nicht beliebig lange dauern.
Gerade bei Elektrogeräten kann es aber so sein, dass ein weiterer, bisher nicht ersichtlicher Defekt vorhanden ist, bspw durch einen Wasserschaden. Das darf der Händler natürlich auch prüfen lassen. Und es gab bereits Urteile, die besagen dass 4-6 Wochen durchaus angemessen sind.

Auf den Kosten musst du aber nicht sitzen bleiben?
Oft bleibt man auf den Kosten aber sitzen. Denn diese Kosten müsste man einklagen. Wenn bei dem Kunden aber nix zu holen ist, bleibt man darauf sitzen.

Ob eine Frist angemessen ist oder nicht entscheidet am Ende das Gericht. Warum eine Frist von 1,5 Wochen nicht angemessen sein soll, wenn sogar eine Reparatur laut @Ribery88 7-21 Tage dauert, kann ja dann gerne dargelegt werden. Ich fahre mit kurzen Fristen gut und werde davon nicht abweichen - warum auch. Wenn ein Händler mal länger braucht, dann wird er sich in aller Regel erklären und wenn das stichhaltig ist, dann ist das völlig ok.
21 Tage wären aber bereits 3 Wochen und nicht 1,5. Und der Händler wird dir das sicher nicht erklären, der sagt von Anfang an, dass es bspw 2-6 Wochen dauern kann. Idr bekommt man ja auch was schriftliches vom Händler, wenn man etwas einschicken lässt. Da sollte dann draufstehen, wielange es dauern kann.

Nachteilig ist das sowieso nicht, da eine zu kurze Frist automatisch eine angemessene Frist in Gang setzt.
Mag sein, aber beim Überschreiten der Frist, kannst auch nichts machen. Deine Frist ist ja schon logistisch oft nicht machbar.

Das Recht des Verkäufers hebelt derartige Fristen nicht automatisch aus. Wenn sich ein gewerblicher Verkäufer z. B. dazu entscheidet das entsprechende Fachpersonal einzusparen, um die Reparatur auszulagern, wird er sich oft die zusätzliche Versandzeit zu seinem Verschulden anrechnen lassen müssen. An einen Fachhändler werden in aller Regel auch andere Erwartungen bezüglich Reparatur und Mängelerkennung gesetzt als z. B. an die nächste Aldi-Filiale mit Aktionsware.
Es hebelt die Frist nicht auf, aber sie kann ignoriert werden, da viel zu kurz. Auch wird von einem Fachhändler nicht erwartet, dass er einen Fernseher reparieren oder angemessen prüfen kann. Ist ja ein Händler und keine Werkstatt.

Grundsätzlich hat der Verbraucher in Deutschland erhebliche Rechte und Möglichkeiten, nimmt diese aber oft nicht wahr. Das wird bewusst und unbewusst von vielen Händlern ausgenutzt. Auch, indem ganz klar falsche Rechtslagen dargestellt werden. Die meisten Käufer schlucken das, sie wissen es nicht besser - und viele Verkäufer sind auch nicht besser geschult.
Er hat Rechte, aber nicht viele Möglichkeiten. Angenommen du setzt eine Frist von 2 Wochen, musst aber ohne Begründung 4 oder 6 Wochen warten, was willste dagegen tun? Bis eine Klage anläuft, ist die Sache ja längst erledigt.
Ebenso wenn der Händler reparieren lässt, anstatt umzutauschen. Man kann dann klagen, trägt aber sehr hohes Risiko dabei und kann auch nicht viel dabei gewinnen.
 
Die Argumentationsweise von Idon lässt ganz klar auf einen Juristen schliessen. Das hysterische "aber aber!" der anderen bestärkt mich in diesem Gedanken. ;)

Meine Ex hat Jura mit Schwerpunkt Europarecht über das Erasmus Sokrates Programm hier in Deutschland studiert und ich durfte ihre Arbeiten bezüglich deutscher Grammatik gegenlesen... und da kann ich Idon nur Recht geben - Jura kann man nicht googlen, Jura muss man studiert haben. Und selbst dann muss man um klare Antworten geben zu können auch fachspezifisch sein.

Nicht umsonst geb ich bei nem Schaden an meinem Bike dies sofort an einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht weiter. Idon sagt nicht umsonst (mal frei zitiert) "wende dich an einen Profi der darauf spezialisiert ist". Kostenlose Rechtsberatung gibt es nicht, daher kann man nur globale Aussagen treffen und an die entsprechende Stelle verweisen die dafür zuständig ist.

Ich finde es eh faszinierend, wie Idon angegangen wird weil er hier einfach "emotions- und empathielos" agiert obwohl genau das den Zustand vor dem Gesetz beschreibt.
 
Ich finde es eh faszinierend, wie Idon angegangen wird weil er hier einfach "emotions- und empathielos" agiert obwohl genau das den Zustand vor dem Gesetz beschreibt.
Würde er das tun, wäre es ja in Ordnung. Aber gerade was Fristen und das Recht auf einschicken angeht, liegt er eben etwas daneben.

Juristen machen auch gerne den Fehler die Angelegenheit nur aus dem rechtlichen Aspekt zu sehen. Der ist oft aber unrealistisch.
Was bringt es, wenn man das Wahlrecht hat, der Händler es aber ignoriert und anders nachbessert? Da lohnt sich eine Klage nicht. Und was bringt es eine kurze Frist zu setzen? Länger als 6 Wochen dauert es sowieso meistens nicht. Und bis dahin ist keine Klage durch. Selbst ein Schadensersatz wäre da als zu gering anzusehen, um ne Klage einzureichen.

Kostenlose Rechtsberatung gibt es nicht
Doch gibt es durchaus. Man muss nur einen Anwalt gut kennen.
 
Dass ich daneben liege ist aber auch nur (d)eine Ansicht. Ich habe meine Gegenansicht verargumentiert und der geneigte Dritte kann sich ja dann selbst ein Bild machen bzw. eine Entscheidung treffen.


Du machst den Fehler der falschen Einordnung:
1) Wenn der Händler meine Wahl ignoriert macht er sich u. U. Schadensersatzpflichtig, Rücktritt wird möglich.
2) Kurze Fristen kosten nix und, wenn ordentlich umgesetzt, wirken oft motivierend oder sorgen zumindest für einen Dialog.
3) Ein Urteil muss nicht bereits gefällt sein. Man klagt ja nicht auf Herausgabe der Sache.
4) Warum sollte eine mögliche Forderung zu gering sein um Klage einzureichen? Schon die Befürchtung vor nichterstattungsfähigen internen Kosten (Personal etc.) wird die meisten seriösen Unternehmen motivieren eine Lösung herbeizuführen. Und wenn es doch vor Gericht geht, was soll's? Als Verbraucher muss ich weder weit reisen, noch habe ich unbedingt mit Kosten zu rechnen - die trägt grundsätzlich der, der vor Gericht unterliegt.

Die Ansicht "der klagt eh nicht!" kann man als Jurist einerseits leicht umgehen, andererseits natürlich auch gut nutzen. Wenn man dann nämlich doch mal klagt.


Ehrlich gesagt bestärkt mich dieser Thread in meiner Ansicht, dass die meisten Händler schlecht juristisch beraten sind. Das merke ich in der Praxis natürlich auch ständig, obwohl ich beruflich praktisch nichts mit Verbrauchern zu tun habe. Selbst bekannte, alte, zum Teil große Firmen und Konzerne haben immer öfter (war wohl früher anders) schlechte bzw. massiv überlastete Rechtsabteilungen und fragwürdige externe Juristen.
Was die allesamt rettet ist das allgemeine Herumkrebsen der Verbraucher bzw. vieler gewerblicher Geschäftspartner auf ähnlich niedrigem Niveau.

(ganz ohne Häme, einfach nur eine grundsätzliche Feststellung)
 
Zuletzt bearbeitet:
Idon schrieb:
Dass ich daneben liege ist aber auch nur (d)eine Ansicht. Ich habe meine Gegenansicht verargumentiert und der geneigte Dritte kann sich ja dann selbst ein Bild machen bzw. eine Entscheidung treffen.
Schon bei Briefen auf die reagiert werden soll (bspw Mahnungen), gilt eine Frist von 14 Tagen als angemessen. Da es hier nicht um die Reaktion auf einen Brief geht, sondern das Gerät überprüft werden muss, können deine 1,5 Wochen nicht angemessen sein.

Du machst den Fehler der falschen Einordnung:
1) Wenn der Händler meine Wahl ignoriert macht er sich u. U. Schadensersatzpflichtig, Rücktritt wird möglich.
2) Kurze Fristen kosten nix und, wenn ordentlich umgesetzt, wirken oft motivierend oder sorgen zumindest für einen Dialog.
3) Ein Urteil muss nicht bereits gefällt sein. Man klagt ja nicht auf Herausgabe der Sache.
4) Warum sollte eine mögliche Forderung zu gering sein um Klage einzureichen? Schon die Befürchtung vor nichterstattungsfähigen internen Kosten (Personal etc.) wird die meisten seriösen Unternehmen motivieren eine Lösung herbeizuführen. Und wenn es doch vor Gericht geht, was soll's? Als Verbraucher muss ich weder weit reisen, noch habe ich unbedingt mit Kosten zu rechnen - die trägt grundsätzlich der, der vor Gericht unterliegt.

1) Rücktritt ist nicht möglich, wenn der Händler in angemessener Zeit nachbessert. Und es ist durchaus üblich, dass sowas 2-6 Wochen dauern kann. Diese Zeit wäre somit angemessen, unabhängig deiner Fristsetzung. Schadensersatzpflichtig wird er nicht, da kein Schaden entsteht.
2) Sie können aber auch demotivierend wirken. Jedenfalls ändern sie nichts an der Dauer. Denn den Prozess kann der Händler nicht beeinflussen.
3) Ja man kann im Prinzip nur noch auf Schadensersatz klagen. Problem hierbei ist, dass kein Schaden entsteht und zudem die Dauer unangemessen gewesen sein muss.
4) Du müsstest einen Schaden erstmal begründen. Da wird es schon schwer/unmöglich. Deinen Anwalt musst du auch erstmal bezahlen. Und gewinnen kannst du eh nicht viel.

Die Ansicht "der klagt eh nicht!" kann man als Jurist einerseits leicht umgehen, andererseits natürlich auch gut nutzen. Wenn man dann nämlich doch mal klagt.
Nur sollte man dann sicher sein, nicht auf die Schnauze zu fallen.
Eine Klage lohnt nur, wenn die Erfolgsaussichten hoch genug sind und der Gewinn in einer sinnvollen Relation steht.
Wegen möglichen bspw 50 oder auch 100€ Schadensersatz zu klagen lohnt nicht wirklich. Insbesondere wenn die Erfolgsaussichten gering sind, oder bei 50:50 liegen.


Ehrlich gesagt bestärkt mich dieser Thread in meiner Ansicht, dass die meisten Händler schlecht juristisch beraten sind. Das merke ich in der Praxis natürlich auch ständig, obwohl ich beruflich praktisch nichts mit Verbrauchern zu tun habe. Selbst bekannte, alte, zum Teil große Firmen und Konzerne haben immer öfter (war wohl früher anders) schlechte bzw. massiv überlastete Rechtsabteilungen und fragwürdige externe Juristen.
Was die allesamt rettet ist das allgemeine Herumkrebsen der Verbraucher bzw. vieler gewerblicher Geschäftspartner auf ähnlich niedrigem Niveau.
Die meisten Händler haben auch nur ihre gewöhnlichen Anwälte. Und die hätten in so einem Fall Recht damit zu sagen "lasst ihn halt klagen, wenn er meint".
 
Du vergleichst Äpfel mit Birnen - auf sowas habe ich zunehmend weniger Lust. Ich habe bereits Szenarien beispielhaft geschildert in welchen eine kurze Frist angemessen sein kann sowie ausreichend darauf hingewiesen, dass natürlich auch ganz andere Szenarien denkbar sind.

1) Der Schaden entsteht unter Umständen natürlich bei einer zu langen Nachbesserungsdauer. Das typische Beispiel ist hier die Winterjacke kurz vor dem Ski-Urlaub. Rücktritt ist bei Verzug möglich.
2) Natürlich kann der Händler Prozesse beeinflussen. Er kann seine Mitarbeiter motivieren, schnellere Versandarten nutzen, Partnerfirmen einbinden, die Priorität erhöhen etc.
3) Der Themenkomplex Schadensersatz ist etwas umfangreicher als du u. U. zu glauben scheinst.
4) Schaden nachweisen ist nicht so schwer wie mancher glaubt. Und ja, Gerichtskosten muss ich auch vorstrecken? Na und? Im Idealfall hat man ja mehr als 130€ auf dem Konto.

Ich kenne Leute, die klagen bei klaren Sachen immer. Auch wenn's nur um 1,50€ geht. Das mache ich nicht - ich bin grundsätzlich an einem fairen Miteinander interessiert, auch wenn das hier nicht so scheinen mag.

Ja, Anwälte, die gerne abwarten, kenne ich auch. Das ist oft nicht die richtige Strategie, es ist nur der bequemste Weg.
 
Äpfel kann man durchaus mit Birnen vergleichen. Geht sogar erstaunlich gut :-)

1) Du musst den Schaden aber beziffern und erklären können. Bei besagter Winterjacke könnte dies der Aufpreis beim Kauf im Ladengeschäft sein. Lass es mal 50€ sein, das lohnt nicht da zu klagen. Insbesondere kann man auch da die Klage verlieren.
2) Aber nicht wenn er es an den Hersteller/Werkstatt schickt. Schnellere Versandarten könnte er wählen, muss er aber nicht. Zumal viele Menschen auf Paragraphen-Reiter allergisch reagieren, womit es eher demotivierend wirkt.
3) Mir ist bewusst, dass dieses Thema umfangreich ist. Im Grunde reden wir aber noch über einen Fernseher. Und da hält sich das im Rahmen.
4) Du musst es nicht nur vorstrecken, bei Niederlage oder Vergleich musst du die (Teil-) Kosten übernehmen und gehst mit einem Minus raus.


Und abwarten wäre in so einem Fall für den Anwalt des Händlers die sinnvollste Taktik. Kaum jemand klagt bei so geringen Beträgen und wenig Erfolgsaussicht. Und wenn doch jemand klagt, stehen die Chancen für den Händler immer noch gut.
 
1) Eher die Anschaffung einer neuen, angemessenen Jacke (liebst du unbestimmte Rechtsbegriffe auch so? :D)
2) Ja, er muss nicht. Dann muss er sich das halt u. U. vorhalten lassen.
3) Klar. So lange keine WM läuft. Oder die olympischen Spiele. Da sind wir dann auch ganz schnell wieder bei 1).
4) Sowieso. Das Risiko besteht immer, es lässt sich nur minimieren.

Sehe ich nicht so. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass dem so ist, wenn 1-2 Wald-und-Wiesen-Anwälte aufeinander treffen. :/


Edit:
https://www.computerbase.de/forum/threads/kein-umtausch-bei-bundle-produkte-bei-media-markt.1683307/

Das ist so ein typischer Fall von dem ich spreche. Dass es natürlich auch ordentliche Händler gibt (Online z. B. Caseking, Thomann...) ist klar.
 
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