Kein Umtausch bei Bundle Produkte bei Media Markt ?

Idon schrieb:
Man kann ja mal den Richter fragen wie gut er 3 Wochen ohne Handy zurecht kommt, ...

Ja, mach das mal. Damit beeindruckst Du das Gericht sicher... ;)

Ich frage mich echt, warum so viele Leute der Meinung sind, etwas zu einem Thema beitragen zu können, was selbst Profis manchmal überfordert. Liegt das an den Gerichtsshows, die auf Sat1 Gold Jahre lang immer wieder neu gezeigt wurden?
 
Nicht nur, aber gerade in Prozessen des Verbrauchsgüterkaufs hilft es erfahrungsgemäß immer auf die Lebenswirklichkeit der Richter abzustellen.


Warum stellst du dir die Frage bezüglich sinnhaftiger Beiträge eigentlich nicht selbst? Du hast in diesem Thread bisher vier Kommentare abgegeben - keiner davon hat das Thema weitergebracht oder sich tiefergründig an der hier herrschenden Diskussion beteiligt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich echt, warum so viele Leute der Meinung sind, etwas zu einem Thema beitragen zu können, was selbst Profis manchmal überfordert.
Naja es soll Leute geben die ne kaufm Ausbildung genossen bzw entsprechendes studiert haben.
Das bedeutet nich, dass man die Weisheit mit Löffeln gefressen hat und das n Richter es ggf anders sieht.
Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass bei "Stangenware" nur stichprobenartig geprüft wird.
So gesehen is, zumindest innerhalb von 6 Monaten, der Kunde safe.


Wenn Du aber länger mit Kunden zu tun hast wirste feststellen, dass die überwiegende Mehrheit einfach das möchte was sie "gekauft" haben.
Wie gesagt wir gehen hier nich von Betrügern aus, die sich weil se Mist gebaut haben n Neugerät erschwindeln wollen.
 
Das Beispiel mit dem Handy ist leicht zu entkräften!
Wenn ein Kunde ein Handy nach 5 Monaten reklamiert
Dann wird es eingeschickt, geprüft und wahrscheinlich repariert
Die Ersatzlieferung kann ich leicht mit stichhaltigen Argumente ablehnen

Interessant ist es nur wenn es sich wie in diesem Fall um eine Tastatur oder wie bei beim verlinkten Fall von Lipo, dass Auto was kürzlich gekauft wurde, handelt
 
Wie genau willst du die “leicht“ ablehnen z.B. bei defektem Mainboard und wie lange wird es dauern bis das Gerät wieder für den Käufer zur Verfügung steht?
 
So Idon jetzt hast du deinen Fall gegen mich wenn auch auf Theoriebasis

Eine Reparatur würde mich maximal 25€ kosten
Ein Austausch des S8+ würde mich insgesamt ca. 1400€ kosten
Das reklamierte Gerät kann ich dann nach der Prüfung ausbuchen da nicht mehr wiederverkaufbar + die Kosten für das Neugerät somit komme ich auf die 1400€

Die Reparatur würde ca. 7-21 Tage andauern aufgrund von Prioritätverträgen wird versucht eine Reparatur binnen 10
Tage durchzuführen

Bei über 80 Mio Handies die in den Haushalten von Deutschland vorhanden sind, sollte man eigentlich noch ein Zweithandy haben um erreichbar zu sein!
Falls dies nicht der Fall ist dann bieten ich ihn leihweise ein Smartphone an für die Dauer der Reparatur

Und jetzt möchte ich sehen wie du dagegen argumentieren möchtest
 
Idon schrieb:
Warum stellst du dir die Frage bezüglich sinnhaftiger Beiträge eigentlich nicht selbst? Du hast in diesem Thread bisher vier Kommentare abgegeben - keiner davon hat das Thema weitergebracht oder sich tiefergründig an der hier herrschenden Diskussion beteiligt.

Die in meinen Augen unsinnige Diskussion nicht weiter zu führen war ja gerade mein Ansinnen. Und wenn Du die Frage, ob die Diskussion für den Anfragenden hilfreich ist, für sinnlos hältst, dann zeigt mir das, dass meine Beiträge gerade wegen dieser Deiner Einstellung sinnhaft und notwendig waren. Das merkt man auch daran, dass der TO sich aus dieser unsinnigen Diskussion herausgezogen hat.

Und nein, die Lebenswirklichkeit der Richter in einem Prozess darzustellen widerspricht den Grundsätzen der Rechtssprechung an sich. Denn wenn ein Richter nicht auf der Basis geschriebenen Rechts, sondern auf der Basis seiner Lebenswirklichkeit Urteile fällt, dann ist das keine Rechtsstaatlichkeit mehr.
 
@ Tandeki

Wenn eine Diskussion, welche lebhaft und auf meist sachlichem Niveau geführt wird, in (vielleicht auch nur) deinen Augen "unsinnig" ist, warum beteiligst du dich? Erzählst du auch jedem Fleischesser, dass du Veganer bist? Oder jedem Hundehalter, dass du Katzen viel lieber magst?

In einer Diskussionskultur muss nicht immer der Threadersteller eine Diskussion leiten, das kann er gerade bei Fragen auch gar nicht und es zeichnet ordentliche Diskussion aus, wenn sie sich selbst entwickelt.


Zuletzt: Natürlich wird ein Richter auch immer seine persönlichen Lebenserfahrungen, soweit er diese gemacht hat, zu Rate ziehen. Nicht grundlos gibt es oft genutzte und bekannte Formulierungen in Urteile á la "...der Lebenserfahrung des Gerichtes nach...". In einem meiner letzten Verbraucherverfahren, bei der eine Freundin eine Küche bemängelt hat, hat die Richterin zum Ortstermin sogar eigenes Geschirr mitgebracht um mehrere der benannten Mängel selbst und mit ihrer Lebenswirklichkeit überprüfen zu können.

Wer in seiner Klage bzw. Erwiderung das Gericht nicht mitreissen kann, der hat schon mal einen großen Nachteil.


@ Ribery88

Wenn du mir ein nutzbares Gerät (bei meinem Galaxy Note 4 wäre das für mich z. B. ein gleichwertiges Gerät mit bis zu 2 Generationen Unterschied) für die Zeit kostenfrei zur Verfügung stellst, dann bin ich natürlich gerne bereit dir mehr Zeit einzuräumen. Mit 14 Tagen würde ich mich entsprechend zufrieden geben.

Ab 2 Wochen halte ich durchaus für möglich, dass Gerichte bei einem mittlerweile derart wichtigem Alltagsgegenstand wie einem Smartphone eine Reparaturmöglichkeit ablehnen. Das kommt dann aber sicher auch auf den Einzelfall an.


Der Austausch eines Mainboards kostet mit zweifachem Versand + Ersatzteil + Arbeitszeit 25€?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es zeugt von Hybris, wenn du nur dann die Diskussion würdigst, wenn du sie auch selbst für sinnhaft hältst. Die anderen Beteiligten beteiligen sich wohl nicht ohne Grund. Sogar du selbst hattest behauptet, sie intellektuell spannend zu finden oder so ähnlich.

Auf die Lebenswirklichkeit der Richter Bezug zu nehmen war doch gerade von anderen veranlasst. Was kann Idon dafür? Sich auf das reine Recht zu beziehen hat manchen nicht genügt.

Der TO wird sich wohl deshalb heraushalten, weil er nichts weiter dazu zu sagen hat. Kaufleute, Juristen und sonstige Interessierte dagegen schon.

@Ribery: Wenn sich das Handy für 25 Euro reparieren lässt, hat es offensichtlich noch seinen Wert. Nicht zuletzt kann man damit ja diejenigen befriedigen, die gern sofort Ersatz wollen und mit Refurbished zufrieden sind. Ansonsten wird es eben als gebraucht verkauft. Wenn das softwareseitig nicht umsetzbar ist, ist das kein rechtliches Problem.
 
Nicht mal im Baurecht/Werkvertrag bei einem Streitwert im mittleren dreistelligen Millionenbetrag wurde vom Gericht _nicht_ immer wieder auf Lebensumstände abgestellt. Natürlich werden nicht nur darauf Urteile begründet. Anzunehmen, dass Richter emotionslose Sachentscheider sind, ist gefährlich.
 
Droitteur schrieb:
@Ribery: Wenn sich das Handy für 25 Euro reparieren lässt, hat es offensichtlich noch seinen Wert.m.

Siehe mein Post unten!
Du wirst sicherlich keinen Endkunden finden der Ansatzweise ein Gerät kauft das 5 Monate benutzt worden ist..
Oder wie viel würdest du für ein S8+ zahlen, dass repariert wurde und 5 Monate benutzt wurde...


Idon schrieb:
Der Austausch eines Mainboards kostet mit zweifachem Versand + Ersatzteil + Arbeitszeit 25€?

Jepp, weil die Händler natürlich auch einen Rahmenvertrag mit dem Hersteller haben, somit zahlt idr der Händler nur den Versand
und seine eigene Arbeitszeit.
 
Idon schrieb:
Wenn eine Diskussion, welche lebhaft und auf meist sachlichem Niveau geführt wird, in (vielleicht auch nur) deinen Augen "unsinnig" ist, warum beteiligst du dich?

Weil es ebenfalls ein Argument ist, wenn man darauf hinweist, dass sich eine Diskussion in die falsche Richtung entwickelt hat. Oder anders gesagt: Du gehst mich persönlich an, weil Du vermeintlich die Diskussionskultur verteidigen willst, behauptest aber gleichzeitig, dass meine Argumente nicht relevant sind. Tolle Logik!

Idon schrieb:
Erzählst du auch jedem Fleischesser, dass du Veganer bist? Oder jedem Hundehalter, dass du Katzen viel lieber magst?

Das nicht. Aber ich halte es durchaus für angebracht, in einer Diskussion um die Frage, wo ich ein Steak für's Mittagessen herbekomme darauf hinzuweisen, dass die Diskussion um die Schlachtung von Nutztieren und die Gründung einer lokalen Schlachterei argumentativ an der Fragestellung vorbei geht. Wenngleich das alles natürlich intellektuell furchtbar interessant ist.

Idon schrieb:
In einer Diskussionskultur muss nicht immer der Threadersteller eine Diskussion leiten, das kann er gerade bei Fragen auch gar nicht und es zeichnet ordentliche Diskussion aus, wenn sie sich selbst entwickelt.

Das Argument verstehe ich nicht. Dass der Threadersteller eine Diskussion leitet, ist hier im Forum sogar Teil der Nutzungsbedingungen. Zudem verfolgt man mit einer Frage durchaus ein Ziel und hat deshalb ein vitales Interesse, dieses Ziel zu erreichen und nicht, eine Diskussion gestartet zu haben.

Idon schrieb:
Zuletzt: Natürlich wird ein Richter auch immer seine persönlichen Lebenserfahrungen, soweit er diese gemacht hat, zu Rate ziehen. Nicht grundlos gibt es oft genutzte und bekannte Formulierungen in Urteile á la "...der Lebenserfahrung des Gerichtes nach...".

Aber nicht doch! Nicht das Gericht hat Lebenserfahrung, nach der geurteilt wird. Solche Urteile lauten darauf, dass das Gericht etwas aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung feststellt.

Idon schrieb:
Wer in seiner Klage bzw. Erwiderung das Gericht nicht mitreissen kann, der hat schon mal einen großen Nachteil.

Das stimmt allerdings. Dort wie hier gilt aber, dass Argumente zählen und diese dem Thema gerecht werden müssen.

Deshalb meine Frage an den TO: bist Du noch da und was macht die Tastaturfrage?
 
Ich hab den gesamten Thread aufmerksam gelesen und einiges gelernt. Für den TE könnte das gleiche gelten, oder auch nicht. :D

Zumindest liefert der Thread dem TE genug Informationen und Argumentationsmaterial um in dieser oder zukünftigen ähnlichen Situationen eindeutig zu kommunizieren was er erreichen möchte und es gibt eine Chance das nicht wieder er selbst derjenige ist der sagt;" Nagut, wenn das so ist.." sondern sein Gegenüber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Annahme, ein Thread müsse sich stets um ein bestimmtes Thema drehen, nämlich stets exakt und in engster Auslegung um die Fragestellung des Erstellers, halte ich für engstirnig, einfach gedacht und weder der modernen Zeit noch dem Medium Internet für angemessen. Aus der simplen Frage "welche CPU ist bessa?" kann eine spannende Diskussion um Architekturen oder auch nachhaltiges Verhalten von Unternehmen entstehen, aus der Frage, welches Auto besser für jemanden geeignet ist eine tolle Diskussion um die schönsten Passstraßen der Schweiz oder eben, wie hier, eine grundsätzliche Klärung einer Thematik, die sich bereits durch diverse andere Threads zog.

Der Vorteil am Internet ist, dass sich niemand beteiligen muss. In einer Diskussion im echten Leben kann es aus verschiedenen Gründen unangebracht oder gar nur schlecht möglich sein eine Diskussion, deren Thematik sich geändert hat, zu verlassen. Das ist im Internet komplett anders. Man muss nicht konsumieren, man muss schon gar nicht aktiv teilnehmen. Und wenn man das nicht möchte, dann kann man es meiner Ansicht nach schlicht damit halten: Man darf eine Meinung haben. Man muss nicht. Und schon gar nicht muss man diese Meinung stets mitteilen.


@ Tandeki

Gerade Untergerichte zielen immer wieder auf die persönlichen Erfahrungen des Richters ab. Das sieht in Gerichten mit Gremien schon der Natur her grundsätzlich anders aus - da landet aber die absolute Vielzahl der Verbraucherverfahren gar nicht.

Letztlich ist das völlig in Ordnung. Richter sind, in den gesteckten Grenzen (und manchmal auch darüber hinaus) frei in ihren Entscheidungen.

@ Ribery88

Die Rechnung geht nicht auf. Den Rahmenvertrag gab es ja kaum kostenfrei, sondern im Rahmen einer Gegenleistung. Lässt sich diese nicht genau beziffern, dann würden wohl die anfallenden Kosten ohne diesen Rahmenvertrag, also auf dem freien Markt, angenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich geht die Rechnung auf....
Mit jedem Hersteller wird ein Vertrag besprochen, wie die Vorgehensweise analog zur Herstellergarantie verlaufen wird, wenn ein Gerät einen Defekt aufweist.
Die Gegenleistung ist ja der Bezug der Ware.....
Schlussendlich ist eine Reparatur ( natürlich bei Geräte wo eine Reparatur Sinn macht) deutlich wirtschaftlicher als ein Austausch, ABER auch hier gilt es je nach Fall kann dies vor Gericht anders aussehen.
Ich sehe zum Beispiel persönlich keine Chance ein Gerät dass 2-4 Wochen alt ist zu Reparatur zu schicken, sondern die Richter werden die Forderung nach der Ersatzlieferung zustimmen....
 
Es will wahrscheinlich niemand ausschließen, dass eine Reparatur statt einer Ersatzlieferung legitim sein kann. Auch wenn ich die konkreten Zahlen ebenfalls bezweifle. Viel mehr aber frage ich mich, ob eine Reparatur, die mit 25 Euro getan sein kann, länger als zwei Wochen dauern muss.
 
Das ist mit ein Grund, warum ich die Zahlen anzweifle: abgesehen davon, dass auch die Kosten einer Ersatzlieferung prinzipiell der Hersteller am Ende des Tages zu tragen hat, kostet der Ersatz doch nicht so viel, wie ein Endkäufer zu zahlen hätte?
Ergänzung ()

Das ist mit ein Grund, warum ich die Zahlen anzweifle: abgesehen davon, dass auch die Kosten einer Ersatzlieferung prinzipiell der Hersteller am Ende des Tages zu tragen hat, kostet der Ersatz doch nicht so viel, wie ein Endkäufer zu zahlen hätte?

Unter Umständen hat ein Verkäufer eine längere Dauer nicht zu vertreten, wenn gleichzeitig die Ersatzlieferung außer Frage steht. Ein Verschulden des Dritten müsste er sich aber doch zurechnen lassen.
 
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