Kein Umtausch bei Bundle Produkte bei Media Markt ?

Suphi schrieb:
der Verkäufert sagte mir in vorraus das Logitech
defekte Hardware nie austauscht sondern auch nur Gutschrift anbietet..
Also meine G19 wurde mir ohne Probleme gegen eine Neue getauscht. Musste an Logitech nich mal die Defekte schicken.
 
Media Markt verhält sich korrekt bzgl. Gewährleistung. Wenn eine Nachbesserung durch Media Markt nicht in Frage kommt (hier offensichtlich der Fall), dann bieten sie dem Käufer an, vom kompletten Kaufvertrag zurückzutreten und geben das Geld wieder raus.

Es käme noch eine Minderung des Kaufpreises in Frage, aber dazu ist Media Markt nicht verpflichtet.
 
Abstrakt ist es so, dass immer dann, wenn ein Rücktritt durch den Käufer zulässig ist, dieser sich alternativ auf die Kaufpreisminderung verlegen darf.

Dass eine Nacherfüllung nicht möglich sein soll, könnte ich auch nicht erkennen. Man könnte allenfalls akademisch darüber streiten, ob es sich um eine Nachlieferung oder Nachbesserung handelt - mehr oder weniger könnte man bei Lieferung einer funktionierenden Tastatur immerhin von einer "Reparatur" des Bundles sprechen. Aber dieser akademische Streit ist wohl entbehrlich.
 
chithanh schrieb:
Media Markt verhält sich korrekt bzgl. Gewährleistung. Wenn eine Nachbesserung durch Media Markt nicht in Frage kommt (hier offensichtlich der Fall), dann bieten sie dem Käufer an, vom kompletten Kaufvertrag zurückzutreten und geben das Geld wieder raus.[...]

Media Markt verhält sich nicht korrekt, da eine Nachbesserung gleich auf beiden zur Verfügung stehenden Wegen möglich ist, zumindest aber möglich sein könnte.

Für Media Markt ist nur das "wir schicken das mal an weg" die günstigste und einfachste Lösung. Der Aufwand und auch das Risiko werden auf den Käufer ausgelagert. Schade, dass viele Verbraucher schlecht informiert sind und sich so behandeln lassen.
 
Genau so ist es - aber sag es gleich dr Geschäftleitung - wie gesagt !
 
Idon schrieb:
Für Media Markt ist nur das "wir schicken das mal an weg" die günstigste und einfachste Lösung. Der Aufwand und auch das Risiko werden auf den Käufer ausgelagert. Schade, dass viele Verbraucher schlecht informiert sind und sich so behandeln lassen.

Das ist schlichtweg falsch!
Denn in beiden Fällen, ob der MM jetzt nur die Tastatur oder das komplette Bundle ( was ja schwachsinn von dem Mitarbeiter war) austauscht
bekommt der Media-Markt dies von Logitech, besser gesagt von seinem Lieferanten gutgeschrieben
Für den MM geht es hier auch nicht um die günstigste Lösung
Vielmehr ist hier die Schuld beim Mitarbeiter zu suchen, der Buchungtechnisch keine Ahnung hat,
wie er einzeln die Tastatur bearbeiten kann.
Wie ich gesagt habe in BEIDEN Fällen kann der MM die Ware ersetzen, denn er bekommt diese ja gutgeschrieben

Mein Tipp:
Wende dich an den Teamleiter und frag was denn so schwer sei einfach die Tastatur mit der eigenen Artikelnummer zu retournieren ? Im Kaufbeleg steht ja ganz klar die dass die Tastatur gekauft wurde...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es sei denn, es sind Pauschalen zwischen MM und Lieferant vereinbart worden.
 
Oder der Lieferant räumt sich erstmal selbst ein 6-Wöchiges-Überprüfungsrecht oder so ein. Oder Media Markt hat Befürchtungen, dass der Lieferant (genau wie sie oft) irgendwelche Ausflüchte sucht. Z. B., dass es sich um ein Bundle handelt und die Tastatur alleine ja leider überhaupt nicht gewährleistungsfähig sein soll.

Es wird schon Gründe geben warum Media Markt und Saturn diese Schiene nicht nur unabsichtlich ganz selten fahren, sondern meiner Erfahrung nach und der von Bekannten und Freunden fast immer das "Puh, oh, also... da können wir nix machen. Das MÜSSEN wir jetzt erstmal zum Hersteller einschicken. Wegen Garantie, Sie wissen ja!" an erster Stelle steht. Selbst wenn man einhakt wird kurz geblockt bis klar wird, dass man sich nicht abwimmeln und auf die Garantie-Schiene drängen lässt.


Letztlich ist es aber für den Kunden egal ob inkompetente Verkäufer oder eine Geschäftsstrategie dahinter stehen.

Würde ich Media Markt/Saturn beraten und die wöllten von mir knallharte, u. U. unzulässige Methoden wissen, würde ich übrigens genau zu diesem Vorgehen raten. Liegt ja auch auf der Hand.
 
Vielleicht sollte man auch keine Kampfpreise machen und im Falle von Defekten als Händler und Hersteller den Schwanz einziehen.

Im Endeffekt sind die Produkte einzeln erhältlich und da ist es egal ob das Paket vom Hersteller oder Händler geschnürt wurde. Es wurde aus den vorhandenen Produkten erstellt und daher ist ein Defektaustausch problemlos möglich.

Man könnte sonst von einem begrenzt verfügbaren Lockangebot ausgehen, was noch als Grundlage dient bei Defekten alle Produkte einzeln teuer neu nachzukaufen.
 
Auch bei begrenzt verfügbaren Lockangeboten lässt sich die gesetzliche Mängelhaftung nicht ausschließen !
 
Der Kunde gibt ein gebrauchtes Gerät ab. Bei Nachlieferung hat er auch nur ein Anrecht auf ein gleichwertiges Gerät. Ein original verpacktes neugerät ist höher wertig.
Der Verkäufer könnte es dem Kunden geben, muss er aber nicht.

Der Verkäufer könnte zwar kulanter sein, aber falsch macht er nichts.
 
Die Aussage des Verkäufers, es gäbe keine derartigen Tastaturen mehr, während um ihn herum genau solche Tastaturen stehen, ist schlicht falsch. Weiterhin nutzt der Verkäufer dieses Argument als Begründung dafür, dass der Käufer keinerlei Rechte (gegen ihn) hat. Das ist ebenfalls falsch. Zuletzt verweist er den Käufer, der wohl die Gewährleistung wollte, auf die Garantie des Herstellers. Das ist u. U. schon rechtsmissbräuchlich.

Dass der Verkäufer keine funktionierende Tastatur mit ähnlichen Abnutzungsspuren aber voller Funktion zur Verfügung hat ist weder die Schuld noch das Problem des Käufers. Der Verkäufer lagert hier sein kaufmännisches Risiko, welches er entsprechend budgetieren kann und muss, auf den Käufer aus, der derlei Möglichkeiten erst gar nicht hat.


Mit Kulanz hat das nichts zu tun. Das System heißt nicht grundlos "Recht der zweiten Andienung" - der Verkäufer steht so da, als hätte er gar nicht geliefert, seinen Teil aus dem Kaufvertrag also nicht erfüllt. Das ist ziemlich unglücklich, denn der Käufer hat seinen Teil bereits geleistet.
 
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@ de la Cruz
Der Gesetzgeber kann aber auch Interessen in das Gesetz fließen lassen.
Oder warum ist das BGB immer noch im Bezug auf die Produkteigenschaften so schwammig? Leistung gegen Geld wird nicht verhältnismäßig definiert, darum können Hersteller qualifizierten Schrott anbieten und Händler unlautere Werbung betreiben. Ja jeder kann unqualifiziert handeln. Darum kann man auch unqualifiziert irgendwelche Ministerposten besetzen und sich widersprechende Gesetze basteln.

Die G910 Tastatur sollte als Mechanische für die nächsten Jahrzehnte halten, nimmt man die technischen Entwicklungen und Preise der vorhandenen Tastaturen. Der Käufer sollte innerhalb der zwei Jahre den Laden überhaupt nicht mit einem Defekt betreten und wenn doch, dann sollte ein durch ihn nicht verursachter Defekt nicht schon bei 100000 Anschlägen pro Taste ein Grund für Ausreden sein. Selbst die RGB Beleuchtung würde normalerweise bei 50000 Betriebsstunden ausfallen. Reduzieren wir das auf die Hälfte müsste die Tastatur im Dauerbetrieb über 4 Jahre halten. Das schwächste Glied bei der Qualität eines solchen Produktes ist dessen Gewinnoptimierung und bei Gaming Tastaturen kann der Hersteller heute viel Geld verdienen.
 
Nun mach aber mal halblang ! Es ist ja keineswegs so, dass sämtliche Tastaturen nach (so) kurzer Betriebszeit ihren Geist aufgeben; und natürlich muss der Hersteller bei der Produktion einen Kompromiss finden, der es ihm erlaubt, eine gewisse Qualität anzubieten und denoch etwas daran zu verdienen !
 
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In letzter Zeit lese ich immer öfter (nicht nur hier) etwas dahingehend, dass Nachlieferung in gebrauchtem Zustand genüge. Darum mal generell der Hinweis: Wenn nachzuliefern ist, dann mit einer Sache, die vertragsgemäß ist. War Lieferung einer neuen Sache vereinbart, dann ist eine solche auch im Rahmen der Nachlieferung geschuldet.

Lediglich im Rahmen des Schadensersatzes hat man sich natürlich am zwischenzeitlich eingetretenen, gebrauchten Zustand zu orientieren.
 
Droitteur schrieb:
Es sei denn, es sind Pauschalen zwischen MM und Lieferant vereinbart worden.

Diese Aussage macht keinen Sinn, denn Pauschalen sind dafür gedacht, dass sowohl der Händler als auch der Lieferant/Hersteller weniger Kosten durch das Verschicken der Ware, dann das Prüfen und zu guter Letzt jeweils für jedes Gerät eine Gutschrift zu erstellen
Deswegen werden pauschalen vereinbart die diese Kosten minimieren da die Ware entsorgt werden kann und jeweils einmal im Monat eine Ausbuchung stattfindet die der Hersteller vergütet

Idon schrieb:
Oder der Lieferant räumt sich erstmal selbst ein 6-Wöchiges-Überprüfungsrecht oder so ein. Oder Media Markt hat Befürchtungen, dass der Lieferant (genau wie sie oft) irgendwelche Ausflüchte sucht. Z. B., dass es sich um ein Bundle handelt und die Tastatur alleine ja leider überhaupt nicht gewährleistungsfähig sein soll.

Es wird schon Gründe geben warum Media Markt und Saturn diese Schiene nicht nur unabsichtlich ganz selten fahren, sondern meiner Erfahrung nach und der von Bekannten und Freunden fast immer das "Puh, oh, also... da können wir nix machen.

Media-Saturn und Amazon gehören zu den wenigen Händler die sich erlauben können den meisten Hersteller die Stirn bieten zu können und ich weiß auch dass die das machen und viele Rahmenverträge haben die unnötige Überprüfungen mit sechs Wochen Wartezeit nicht zulassen!!!
Hier geht es wirklich leider um einen inkompetenten Mitarbeiter

Auch deine Aussage es wäre eine Schiene bei diesen Märkten ist schlichtweg zu pauschal
Wenn man mit dem Einzelhandel in Berührung kommt und vor allem im
Kundenservice dann kann man sich sehr gut ausmahlen wie viele Reparaturen/Retouren besser gesagt Aufträge solche Händler wie Media/Amazon/Saturn haben
Da muss ich immer wieder schmunzeln wenn dann Leute wie du kommen und sagen, ja in meinem Freundeskreis ist es genau so
Schätze doch mal bitte wie viele Aufträge solche Märkte haben pro Monat haben ?
Und nenn doch mal ein konkretes Beispiel mit müssen wir zum Hersteller einschicken....
 
Ich rede von Pauschalen, die den Unternehmerregress für Einzelfälle ausschließen gegen die Vereinbarung einer pauschalen Entschädigung. Die kann man ja nach und nach anpassen, damit die Pauschale fair bleibt. In jedem Einzelfall jedoch liegt es wohl nahe, dass der Verkäufer seine Ausgaben unter Abwehr von Gewährleistung zu reduzieren versucht, da er aufgrund der bereits feststehenden Pauschale keinen Ersatz mehr zu erwarten hat.
 
Die haben ganze Regale voll mit G910 Tastaturen, nur würde das buchungstechnisch nicht gehen,da es hier um ein Bundle Produkt handelt. MM Hotline hat mir genau dass selbe am Telefon gesagt, einschicken oder Gutschein nehmen. Werde jetzt etwas warten müßen wie Logitech reagiert..
 
@ Ribery88

Mir doch völlig egal wie viele Aufträge die im Monat haben. Wenn in meinem Freundes- und Bekanntenkreis, aber auch bei mir, in fast jedem Problemfall die "machen wir auf Garantie, schicken wir erstmal zum Hersteller"-Schiene kommt, dann nehme ich das als grundsätzliche Strategie wahr.

Konkrete Beispiele (Auszug):
- Roccat Kone, unter anderem mit dem damals bekannten Mausradbruch, 3x.
- Logitech MX, Akku bereits von Anfang an extrem schwach
- Samsung 48" 3D-Fernseher, DOA
- Ventilator aus dem oberen Preissegment, unrunder Rotor nach einem Monat
- Samsung Note, ständige Abstürze von Anfang an


Es wäre ja nicht weiter auffällig, wenn es nicht Händler gäbe, die sich komplett anders verhalten. Beispiel Thomann: Anlage im oberen dreistelligen Bereich bestellt. Nach 2,5 Monaten schaltet sich eine der beiden Boxen immer wieder von selbst ab (ist dabei extrem heiß) und funktioniert erst nach dem Abkühlen wieder. Thomann tauscht 1:1 um. Ohne Diskussion, nur mit dem Hinweis, dass Kosten entstehen können, wenn sich der Fehler als völlig unbegründet erweisen sollte.

Es gibt schon Gründe warum meine persönlichen Beispiel bei Media Markt und Saturn älter sind (nicht aber die von Freunden und Bekannten): Ich kaufe da nicht mehr ein.

Den letzten Kontakt mit Saturn hatte ich bei einem (angeblichen...) Preisfehler eines Monitors. Nach heftigem Wehren wurde der Monitor natürlich zu dem bereits bezahlten Preis geliefert. Auch hier musste erhebliche juristisch fundierte Motivation herhalten. Das ist letztlich aus meiner Sicht kein faires Geschäftsgebaren.

Du, Ribery88, magst das ja alles aus deiner Händlersicht sehen und - wie bereits gesagt - sicher muss man da sehen, wo man bleibt. Und sicher hat man auch viele Probleme mit asozialen Kunden. Das macht deine Ausführungen aber juristisch nicht richtig(er). Du hattest bisher wohl einfach nur Glück, dass du damit durchgekommen bist, sofern du alles, was du hier schreibst, wirklich stets so umsetzt. Sofern du einen fairen Laden führst sei dir dieses Glück auch von Herzen gegönnt.


Edit:
@ Suphi

Du hast ja leider die Tastatur bereits aus der Hand gegeben. Grundsätzlich aber musst du dir wirklich überlegen, ob du jemandem glauben möchtest, der mit einem Austausch der Tastatur eher weniger seine Geschäftszahlen ausbessern kann.

Dieses "da kann ich dann wohl nix machen" ist leider einer der Gründe, warum Verbraucher immer wieder vorgeführt und ihrer Rechte beraubt werden.
 
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